19350403_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 07:27
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1935-04-03
Erscheinungsdatum 1935-04-03
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am 3.4.1935 im Schulhause abgehaltene Sitzung des Gemeindetages. Anwesend: Bürgermeister als Vorsitzender, 2 Gemeinderäte und 10 Mitglieder. Punkt 1. Wurde das Protokoll der letzten Sitzung verlesen und genehmigt. G.R. Rohner berichtet hiezu, daß die Wuhrkonkurrierung bei einer Zusammenkunft beschlossen habe, den Siedlungsbewerbern Grund an der Ach um den Preis von 50 gr pro m2 abzugeben. Betreff des Schulweges gibt der Vorsitzende bekannt, daß Köb Eduard erklärt habe, daß die Erhaltung immer Sache der Gemeinde gewesen sei. Da diese Angaben bezweifelt wurden, soll der Bürgermeister die Sache genauer erheben. Punkt 2. Wurde die Gemeinderechnung für das Jahr 1934, welche mit einem Aktivsaldo von S 552, 04 abschließt zur Kenntnis gebracht. Als Rechnungsrevisoren wurden gewählt Schertler Rudolf und Fischer Joh. Georg, als Ersatzmann Zwickle Johann. Der Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde für das Jahr 1935 wurde folgend festgesetzt: Einnahmen Ausgaben Abgang S 49.080 S 83.670 ________ S 34.590 Es wurde beschlossen, diesen Abgang durch Verumlagung von 400% Landesgrundsteuer und 300% zur Landesgebäudesteuer einzuheben. Zur Deckung des Kirchenerfordernisses im Betrage von S 5.825, 00 wurden 50% auf die Landesgrund- und Gebäudesteuer und 15% auf die Erwerbs- und Körperschaftssteuer sowie zur Bekenntnis-Rentensteuer - 2 - eingehoben. Die Waldhirtengebühr wird wie bisher von den Waldbesitzern auf Grund des Katastralreinertrages der Wälder eingehoben. Als Steuereinzahlungstermin wird der 1. Mai und 1. Oktober festgesetzt. Punkt 3. Dem von der Landeshauptmannschaft Vorarlberg vorgelegten Gesetzentwurf über die Erlassung einer Badeordnung wurde zugestimmt und soll deswegen mit der Gemeinde Kennelbach Vereinbarungen getroffen werden. Punkt 4. Das Ansuchen des Moosbrugger um die Bewilligung zur Aufstellung eines Karussel wurde abgelehnt. Punkt 5: Allfälliges: G. R. Schertler berichtet über die Notwendigkeit der Öffnung einzelner Abzugsgraben und wurde beschlossen dem Grabenkomitee die Ermächtigung zur Durchführung zu erteilen. Es wurde die Anregung gemacht, daß der Grundverkauf Gp. 199/2 des Anton Fischer an einen auswärtigen Käufer, der nicht Landwirt ist, die Bewilligung nicht zu geben. Die Beschwerde, daß sich Hunde öfters auf dem Friedhofe aufhalten und an den Gräbern Schaden anrichten wurde anerkannt und beschlossen die Besitzer aufzufordern, die Hunde auf dem Friedhofe an der Leine zu führen oder besser zu bewachen. L. Hinteregger