19611221_GVE021

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:33
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1961-12-21
Erscheinungsdatum 1961-12-21
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 21. Dezember 1961 im Schulhaus abgehaltene 21. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 3 Gemeinderate, 17 Gemeindevertreter und der Ersatzmann Manfred Köb Entschuldigt: GR. M. Schwärzler, GV. Rudolf Fitz und GV. B. Winder Beginn: 20:00 Uhr A. Öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: a) An Arthur Österle, Dammstr. 8, wurde die Gewerbeberechtigung "Einzelhandel mit Propangas" erteilt und dem Alfons Rist, Bützestrasse 2, wurde die Konzession zur Beförderung von Lasten mit einem LKW verliefen. b) Die Liste der zum 2. Oktober 1961 zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes aus der Gemeinde Wolfurt Einberufenen wird zur Kenntnis gebracht. c) An der Schluckimpfung gegen Kinderlähmung haben sich 1.449 Personen, d.s. 42, 5% der Bevölkerung, beteiligt. d) Die Regulierung des Ippachbaches, Bauabschnitt I, wurde an die Firma Wilhelm Grabner, Schwarzach, und die Regulierung des unteren Schlattgrabens, Bauabschnitt III, an die Firma Meinrad Wehinger, Hard, übertragen. Weiters hat das Landeswasserbauamt die Räumung des Landgrabens als flussbauliche Sofortmassnahme ausgeschrieben, e) Der Bürgermeister berichtet über die in letzter Zeit offiziell bekannt gewordenen Diskussionen bezüglich Bau einer Autobahn durch Vorarlberg und dass diese ihn veranlasst haben, gemeinsam mit den Bürgermeistern von Lauterach, Lochau und Hörbranz beim Landeshauptmann mit der Bitte vorstellig zu werden, dass bei weiteren Aussprachen über das Thema "Autobahn" auch die Bürgermeister der vier von der Bergtrasse betroffenen Gemeinden gehört werden. 2. Verfügungen nach § 53 GO: Der Bürgermeister bringt folgende Verfügungen nach § 53 GO zur Kenntnis: a) Die Übertragung der Verlegungsarbeiten von Kunststoffrohrleitungen in den Decken der Hauptschule an die Firma E. Hutter, Lauterach zum Angebot vom 16.11.1961. b) Die Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung an "Frau Gertrude Ittensohn hinsichtlich Auslegung des § 8 des Kaufvertrages über die Gp. 410/77, wonach die Gp. 410/82, für welche ein Vorkaufsrecht eingeräumt wurde, unter Bedingungen auch ohne Vorliegen eines Kaufangebotes von dritter Seite verkauft wird. 3. Neufestlegung der Forstaufsichtsumlage: Bedingt durch die allgemeine Erhöhung der Gehälter der öffentlich Bediensteten wird die Forstaufsichtsumlage ab 1.1.1962 von 15 auf 19% des forstwirtschaftlichen - 2 - Einheitswertes erhöht. 4. Neufestlegung der Hundesteuer: Mit Wirkung vom 1.1.1962 gelten folgende Sätze für die jährlich einzuheftende Hundesteuer: Für einen männlichen oder ster. weiblichen Hund S 50, — Für einen weiblichen Hund S 120, — Bei Halten von mehreren Hunden: Für den ersten Hund die normale Gebühr, für jeden weiteren S 120, —. 5. Beitrag an den Landeswohnbaufonds: Im Bestreben, die Wohnbautätigkeit in der Gemeinde zu fördern, wird über das Soll-Betreffnis von S 51.700, — hinaus ein weiterer Betrag von S 68.300, —, somit insgesamt S 120.000, —, zur Einzahlung in den Landeswohnbaufonds bewilligt. 6. Vorlage des Gemeindevoranschlages für 1962: Finanzreferent GR. Hubert Mohr gibt einen allgemeinen Bericht über die derzeitige finanzielle Lage der Gemeinde Wolfurt im Zusammenhang mit den grossen Forderungen, die an den Gemeindehaushalt durch Schul-, Kanalisations- und Strassenbauten gestellt werden, und weist darauf hin, dass bei Erstellen des Gemeindevoranschlages für 1962 auf all diese Probleme Bedacht genommen werden musste, dass aber derzeit dem Ausbau der Ortskanalisation und dem Bau einer Hauptschule der Vorrang einzuräumen ist. Im Anschluss daran erläutert der Berichterstatter die Voranschlagsansätze und stellt den Antrag auf Genehmigung des Voranschlages bei Beibehaltung der im Vorjahr verwendeten Hebesätze für die Steuern und Abgaben, ausgenommen der der Hundesteuer. Der Voranschlag 1962 wird mit 20 gegen 2 Stimmen in der vorliegenden Fassung mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je S 4.443.000, — genehmigt. 7. Dienstpostenplan für 1962: Der Dienstpostenplan für das Jahr 1962 wird genehmigt. Dieser sieht einen Beamtenposten der Gruppe B und zwei Vertragsbedienstete der Gruppe d vor und erscheint somit gegenüber dem Vorjahr als unverändert. 8. Stellungnahme zur 1. Jagdabgabegesetznovelle: Hinsichtlich der vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen 1. Jagdabgabegesetznovelle wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 9. Ausscheidung der der LAWK gehörenden Gp. 326/1 und 410/32 (Bammstrasse) und Übernahme ins Gemeindeeigentum: Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, die Dammstrasse, Gp. 326/1 und 410/32, ins öffentliche Gut zu übernehmen, falls die LAWK beschliesst, die genannten Parzellen aus dem Konkurrenzvermögen auszuscheiden. 10. Kaufvertragsvorlage Fa. Roylon: Die Behandlung dieses Punktes wird von der Tagesordnung abgesetzt. - 3 - 11. Ansuchen der Fa. Doppelmayr um Benützung eines Teiles des Kellaweges zu verkehrsfremden Zwecken gem. § 82 StVO 1960: Der Firma E, Doppelmayr & Sohn, Maschinenfabrik, Wolfurt, wird gemäss § 82 StVO 1960 die Bewilligung erteilt, den Kellaweg von der Rickenbachbrücke bis zur Einmündung der Strasse "Am Rickenbach" für den Kraftfahrzeug[verkehr] ab sofort bis einschl. 15.4-1962 zu sperren. Im Bedarfsfalle, u.z. wenn dies 1 Woche vorher angemeldet wird, ist dieses Strassenstück vorübergehend auch für landwirtschaftliche Kraftfahrzeuge freizuhalten. 12. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen von Alfred u. Roswitha Feurstein, Wolfurt, Dornbirnerstr. 26, auf Unterteilung der Gp. 2462 in die Gp. 2462/1 und 2462/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. D. Salzmann, Dornbirn, GZl. 2202/61 vom 11.7. 1961 wird bewilligt. b) Das Ansuchen der Paulina Matt, Wolfurt, Rickenbacherstrasse 13, auf Unterteilung der Gp. 2561 in die Gp. 2561/1 und 2561/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, GZl. 891/60 vom 17.10.1961 wird bewilligt. c) Das Ansuchen des Josef Mohr, Wolfurt, Unterfeldstr, 3, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 856 und 857 sowie auf Unterteilung der Gp. 856 in die Gp. 856/1, 856/2 und 856/3 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, GZl. 1311/61 vom 16.12. 1961 wird bewilligt. d) Das Ansuchen des Gerhard auf Änderung der Begrenzung Unterteilung der Gp. 995 in des Dr. Ing. G. Schelling, Ritter. Wolfurt, Lauteracherstr. 50, zwischen den Gp. 995 und 998 sowie auf die Gp. 995/1 und 995/2 nach dem Lageplan Dornbirn vom 16.12.1961 wird bewilligt. e) Das Ansuchen des Gebhard Mohr. Wolfurt. Kirchstr. 23, auf Unterteilung der Gp. 945 in die Gp. 945/1 und 945/2 nach dem Lageplan des Vermessungsamtes Bregenz, Nr. 57928/1961 vom 9.12.1961 wird bewilligt. 13. Ansuchen um Bauabstandsnachsicht: a) Das Ansuchen von A. u. R. Feurstein, Wolfurt, Dornbirnerstr. 26, um die Gewährung einer totalen Bauabstandsnachsicht zur Gp. 3387 aus Anlass der Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Gp. 2462/2 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Bugen Rohner, Wolfurt, Unterlinden 23, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zut Gp. 852/2 aus Anlass der Errichtung eines Einfamilienhauses auf der Gp. 856/2 wird bewilligt. c) Das Ansuchen des Anselm Madlener, Bregenz« Belruptstr. 32, um die Gewährung von Bauabstandsnachsichten zu den öffentlichen Wegen Gp. 3196 und 3197 aus Anlass der Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit freistehender Garage auf der Gp. 493/2 kann aus grundsätzlichen Erwägungen nicht entsprochen werden. 14. Ansuchen um zeitlich befristete Aufstellung einer Wohnbaracke. Gegen die Aufstellung einer Wohnbaracke auf der Gp. 2498/1 durch Werner Lorenzi, Bregenz, Belruptstr. 11, befristet bis Sommer 1963 bzw. bis zur Bezugsfertigmachung - 4 - des auf Gp. 2498/1 zu errichtenden Wohnhauses wird kein Einwand erhoben. 16. Genehmigung des Protokolls der 20. Gemeindevertretungssitzung: Nachdem gegen die Fassung des Protokolls der 20. Gemeindevertretungssitzung kein Einwand erhoben wird, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. 17. Sitzungsberichte von Unterausschüssen: Berichte über die Sitzung des Schulbauausschusses am 1.12.1961 und über die Gemeinderatssitzung vom 4.12. 1961 werden zur Kenntnis genommen. 18. Allfälliges: a) Für die im Jahre 1962 gegebenenfalls auszuführenden Strassenbauarbeiten wird folgende Dringlichkeitsreihung beschlossen: aa) Kesselstrasse oberhalb der Bahn bb) Wälderstrasse beim Gasthaus Sternen cc) Verbindungsstrassen zur L.I.O. Nr. 4/Gehsteig Achstrasse b) Verschiedene Probleme im Zusammenhang mit den Verkehrsumleitungen über Gemeindestrassen sowie mit dem Ausbau der Ortskanalisation werden erörtert. 19. Schlussworte des Vorsitzenden: Rückschauend auf das nun ablaufende Jahr stellt der Bürgermeister fest, dass die Zusammenarbeit innerhalb der Gemeindevertretung durchwegs sachlich und stets auf das Wohl der Gemeinde Bedacht nehmend vor sich ging. Als Früchte dieser Arbeit verweist er auf eine ganze Reihe beachtlicher Leistungen, die im Jahre 1961 vollbracht wurden. Er spricht daher allen Gemeinderäten, Gemeindevertreter und Gemeindebediensteten Dank und Anerkennung aus. Namentlich gilt sein besonderer Dank dem 1. Gemeinderat Hubert Mohr, dem Obmann des Bauausschusses GV. Dipl. Ing. P. Gmeiner und dem Gemeindesekretär August Geiger. Abschliessend entbietet der Bürgermeister den Mitgliedern der Gemeindevertretung und deren Familien die besten Wünsche für ein glückliches und erfolgreiches Neues Jahr. Namens der Gemeindevertreter erwidert der 1. Gemeinderat Hubert Mohr diese Wünsche, dankt dem Bürgermeister für seinen unermüdlichen Einsatz im Dienste unserer Gemeinde, wünscht ihm und seiner Familie ebenfalls alles Gute im Neuen Jahr und gibt der Hoffnung Ausdruck, das Jahr 1962 möge ebenso erfolgreich sein, wie das abgelaufene. Schluss der Sitzung um 23:40 Uhr. - 5 - Der Bürgermeister: Der Vorsitzende: