20050511_GVE002

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 07:40
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2005-05-11
Erscheinungsdatum 2005-05-11
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 11. Mai 2005, stattgefundene 2. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Bgm. Erwin Mohr GdeSekr Dr.Sylvester Schneider 21 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Yvonne Böhler, Daniela Marent, Robert Hasler, Mario Schedler, Silvia KöbGisinger und Ing. Harald Feldmann Entschuldigt: GV Mag. Jürgen Adami, GV DI Wolfgang Dietrich, GV Dr. Thomas Geiger, GV Hermann Schertler, GV Wolfgang Schwärzler und GV Dr. Ernst Stadelmann Ort: Beginn: Kultursaal 20.05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare zur ersten Arbeitssitzung der neuen Funktionsperiode und stellt die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung fest. Die Tagesordnung wird jeweils einstimmig über Antrag von GR Peter Grebenz um den Punkt „7. Richtlinie über die Befüllung und Entleerung von Schwimmbädern“ bzw. über Antrag des Vorsitzenden um den Punkt „8. Korrektur des Flächenwidmungsplanes GST-NR 696/5 und 696/6“ erweitert. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. Bürger-Anfragen Mitteilungen Entschädigungsverordnung Gemeindemandatare Finanzzuweisung an politische Fraktionen Festsetzung von Gebühren: a) Musikschule Wolfurt-Lauterach b) Kindergärten 6. Genehmigung von Rechnungsabschlüssen 7. Richtlinie über die Befüllung und Entleerung von Schwimmbädern 8. Korrektur des Flächenwidmungsplanes GST-NR 696/5 und 696/6 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 47. Sitzung der Gemeindevertretung vom 9.3.2005 und der Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 1.5.2005 10. Allfälliges Erledigung: zu 1. keine Anfrage 2. a) Der Vorsitzende gibt, während sich die Mandatare zu einem Gedenken von ihren Sitzen erheben, einen kurzen Abriss über das Wirken des am 9.5.2005 verstorbenen Alt-Bürgermeisters Emil Geiger. Der Verstorbene hat sich während seiner Amtszeit von 1950 bis 1952 vor allem um den Aufbau der Gemeindewasserversorgung verdient gemacht. Die Gemeinde wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren. b) Der Tätigkeitsbericht der Ortsfeuerwehr Wolfurt mit insgesamt 26 Brand-, 15 technischen und 4 Nachbarschaftshilfeeinsätzen wird verlesen. Der Vorsitzende spricht der Ortsfeuerwehr den Dank der Bevölkerung für die durch stille Alarmierung meist im Verborgenen ablaufenden Einsätze aus. c) Gesetzesentwürfe betreffend ein Gesetz über die Vermeidung und Erfassung von Abfällen (Vorarlberger Abfallwirtschaftsgesetz – V-AWG), sowie ein Gesetz über Krankenanstalten (Spitalsgesetz) liegen zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. d) Das aktuelle Bildungsangebot von Schloss Hofen für Mandatare wird in Umlauf gebracht. 3. Die Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorganen wird unverändert beibehalten. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 4. Die politischen Fraktionen in der Gemeindevertretung erhalten für die laufende Funktionsperiode folgende Finanzzuweisungen: a) jeweils einmal jährlich einen Sockelbetrag in Höhe von € 254, 35 pro Fraktion und einen zusätzlichen Betrag in Höhe von € 0, 87 je erhaltener Stimme bei der Gemeindewahl 2005 (ÖVP 2.542, SPÖ 436, FPÖ 173 Stimmen). Diese Beträge sind für die vollen Jahre der Funktionsperiode jeweils bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats zu überweisen. b) für jene Zeit der Jahre 2005 und 2010, welche zur laufenden Funktionsperiode zählen, sind die Beiträge nach lit a) zu aliquotieren. Für das Jahr 2005 sind die Beiträge nach Beschlussfassung zur Anweisung zu bringen. Für das Jahr 2010 sind die Beiträge - sofern der Wahltermin zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt ist - ebenfalls bis zum Ablauf des ersten Kalendermonats, ansonsten nach Bekanntgabe des Wahltermins zu überweisen. c) für die laufende Funktionsperiode der Gemeindevertretung als Aufwandsentschädigung für fraktionelle Arbeit monatlich einen Betrag von € 254, 35 an die Fraktion der ÖVP, € 145, 35 an die Fraktion der SPÖ und € 109, 01 an die Fraktion der FPÖ, zahlbar monatlich im Nachhinein. Für angefangene Monate gebührt dieser Betrag anteilmäßig. d) für die laufende Funktionsperiode der Gemeindevertretung als Abgeltung für die Sitzungsteilnahmen der Gemeindevertreter und Ersatzleute der jeweiligen Fraktion eine Entschädigung in Höhe von € 20, -- pro Sitzung, sofern im Folgenden nichts anderes bestimmt ist. Unter Sitzungen werden Sitzungen der Gemeindevertretung und der von der Gemeindevertretung bestellten Ausschüsse, sowie aufgrund von Landes- oder Bundesgesetzen bestellter Ausschüsse, Kommissionen und Beiräte verstanden. Für die Teilnahme an Exkursionen, Tagungen, Seminaren etc., die von Gemeindeorganen angesetzt oder zum Besuch empfohlen werden und welche an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen stattfinden, gebührt der Fraktion eine Entschädigung in Höhe von € 20, -- pro Teilnahme, wenn sie an anderen Tagen stattfinden, oder für deren Besuch ein Urlaubsanspruch konsumiert werden muss, gebührt der Fraktion für den Halbtag eine Entschädigung in Höhe von € 44, -- und für den ganzen Tag eine solche in Höhe von € 73, -Für Sitzungsteilnahmen der Mitglieder des Gemeindevorstandes und referatsführender Gemeindevertreter gebührt den Fraktionen keine Entschädigung. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 5. a) Die Tarife der Musikschule Wolfurt/Lauterach für das Schuljahr 2005/06 werden laut einstimmiger Empfehlung des früheren Ausschusses für Schule, Kultur, Jugend, Sport nach Erläuterung durch Vizebgm. Ferde Hammerer laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Vizebgm. Ferde Hammerer einstimmig b) Die Kindergartentarife werden für das kommende Kindergartenjahr unverändert beibehalten. Der Sozialausschuss wird sich Gedanken über ein allfälliges neues Tarifmodell machen, das den unterschiedlichen Öffnungszeiten und Angeboten Rechnung trägt. Antragsteller: GV Maria Claeßens einstimmig 6. a) Der Rechnungsabschluss der Polytechnischen Schule Bregenz wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils € 248.522, 37 zur Kenntnis genommen. Antragsteller: Vizebgm. Ferde Hammerer einstimmig b) Der Jahresabschluss 2004 der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH (Liegenschaft GH Sternen-Areal) wird mit einem Bilanzgewinn 2004 von € 22.526, 76, jedoch einem Verlustübertrag € 227.510, 45, der im Wesentlichen aus früheren Abschreibungen resultiert, zur Kenntnis genommen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig c) Die Überschussrechnung der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co. KEG wird nach Erläuterung durch Gf Ferde Hammerer mit einem – ebenfalls im Wesentlichen aus den Abschreibungen resultierenden – Abgang in Höhe von € 46.984, 29 zur Kenntnis genommen. Zur Vermeidung von Verlusten ist eine Anpassung der Miethöhen zu prüfen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig d) Der Rechnungsabschluss 2004 der Linksseitigen Achwuhrkonkurrenz wird mit Einnahmen und Ausgaben von € 104.206, 13 zur Kenntnis genommen. Erfreulicherweise ist in dieser Jahresrechnung eine Gewinnausschüttung an die Marktgemeinde Wolfurt in Höhe von € 12.000, -enthalten. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig e) Der Rechnungsabschluss 2004 des Gemeindeverbandes Landbus Unterland wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils € 11.764.8915, 16 zur Kenntnis genommen. Der Zuschuss der Gemeinde Wolfurt im Jahr 2004 wurde mit € 170.776, -- errechnet. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig f) Der Rechnungsabschluss des Umweltverbandes für das Jahr 2004 wird mit € 2.775.823, 72 an Einnahmen und Ausgaben zur Kenntnis genommen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig g) Der Vorsitzende bringt die Bilanz der Vorarlberger Erdgasgesellschaft (VEG) für das Geschäftsjahr 2004 mit einer Gewinnausschüttung von € 3.000.000, -- auszugsweise zur Kenntnis. Die Marktgemeinde Wolfurt erhält aufgrund einer geringen Beteiligung einen Anteil davon. h) Dem Rechnungsabschluss 2004 des Wasserverbandes Hofsteig wird nach Erläuterung durch GR Peter Grebenz mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils € 4.342.526, 57 zugestimmt. Antragsteller: GR Peter Grebenz einstimmig 7. Der Wasser- und Kanalausschuss hat sich in der letzten Funktionsperiode aufgrund des Booms an neuen Schwimmbädern eingehend mit einer Regelung für das Befüllen und Entleeren von Schwimmbädern befasst und eine Richtlinie erarbeitet. Die ausgearbeitete Richtlinie wird laut Beilage beschlossen und tritt mit der Beschlussfassung in Kraft. Antragsteller: GR Peter Grebenz einstimmig 8. Mit Beschluss vom 26.3.1992 wurde das damalige Grundstück GST-NR 696/2 von Bauerwartungsfläche Wohngebiet in Wohngebiet umgewidmet. Basis für die Beschlussfassung bildete ein im Rahmen einer beabsichtigten Grundteilung eingereichter vorläufiger Teilungsplan, der eine Neuaufteilung der GST-NR 696/1 und 696/2 zum Inhalt hatte. Weil die Grundteilung noch weiter in Verhandlung stand, wurde irrtümlich als planliche Basis der Umwidmung der seinerzeit gültige Katasterplan beim Land eingereicht. Zur Bereinigung der nunmehr nicht dem Willen der seinerzeitigen Gemeindevertretung und den derzeitigen Gegebenheiten entsprechenden Flächenwidmung wird beschlossen, die als Bauerwartungsfläche Wohngebiet gewidmete Teilfläche des GST-NR 696/6 in Wohngebiet und das GST-NR 696/5 von Wohngebiet in Bauerwartungsfläche Wohngebiet umzuwidmen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 9. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gelten die Protokolle der 47. Sitzung der Gemeindevertretung vom 9.3.2005 und der Konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung vom 1.5.2005 als genehmigt. 10. a) GV Maria Claeßens weist auf verschiedene Vorträge und Weiterbildungen für Frauen und Familien hin. b) GR Christian Natter lädt die Gemeindevertreter zu der am 12.5.2005 in Kennelbach stattfindenden Veranstaltung im Rahmen der Aktion „Mehr Spaß mit Maß“ ein. c) EM Ing. Harald Feldmann verweist auf den am 19.5.2005, ebenfalls zum Thema „Mehr Spaß mit Maß“, vom Elternverein veranstalteten Workshop, für den noch Anmeldungen erwünscht wären. Schluss der Sitzung: 22:00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: MUSIKSCHULGEBÜHREN für das Schuljahr 2005/2006 Musikschule Wolfurt-Lauterach pro Semester EINZELSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt und Lauterach bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (Schüler, Studenten und Lehrlinge unterliegen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr diesem Tarif) EUR 201, 00 Erwachsene (aus Wolfurt und Lauterach) EUR 319, 00 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition aus Kennelbach, Bildstein, Buch und Schwarzach ausgenommen) EUR 546, 00 KURZSTUNDE (30 min) Kinder und Jugendliche aus Wolfurt und Lauterach (Definition wie bei Einzelstunde) EUR 135, 00 Erwachsene ( aus Wolfurt und Lauterach) EUR 229, 00 Auswärtige (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition aus Kennelbach, Bildstein, Buch und Schwarzach ausgenommen) EUR 371, 00 GRUPPENSTUNDE (50 min) Kinder und Jugendliche (lt. Definition Einzelstunde) EUR Erwachsene EUR 222, 00 Auswärtige 130, 00 (Kinder und Jugendliche lt. obiger Definition aus Kennelbach, Bildstein, Buch und Schwarzach ausgenommen) EUR 321, 00 -2- MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG EUR 75, 00 EUR 99, 00 MUSIKALISCHER ELEMENTARUNTERRICHT (Blockflöte etc.) FAMILIENERMAESSIGUNG: (für Kinder und Jugendliche aus Wolfurter und Lauteracher Familien) Bei mehreren Kindern aus einer Familie, gewertet nach dem Lebensalter absteigend, ermäßigt sich die Musikschulgebühr um 30 % 60 % 80 % für das 2. Kind für das 3. Kind für das 4. Kind Andere Sondertarifierungen bedürfen eines Beschlusses des Gemeindevorstandes von Wolfurt oder Lauterach. MUSIKSCHULE WOLFURT-LAUTERACH Schulbeiträge für das Schuljahr 2005/2006 für die Schüler der Gemeinden Kennelbach, Bildstein, Buch, Schwarzach pro Semester für Musikschüler bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (unter diesen Tarif fallen auch Schüler, Studenten und Lehrlinge bis zum vollendeten 24. Lebensjahr) EINZELSTUNDE € 540, 00 KURZSTUNDE € 360, 00 GRUPPENSTUNDE € 319, 00 MUSIKALISCHE FRÜHERZIEHUNG € 135, 00 MUSIK. ELEMENTARUNTERRICHT € 159, 00 Blockflöte Richtlinie für Schwimmbäder, Schwimmteiche, etc. Befüllung und Entleerung/Versickerung Befüllung Die Befüllung der Schwimmbäder/teiche darf nur über den eigenen Hauswasseranschluss erfolgen! In Ausnahmefällen kann die Befüllung über Hydranten bewilligt werden. Eine Hydrantenbefüllung ist nur werktags (Mo. bis Fr.) jeweils zwischen 08:00 und 18:00 Uhr gegen ein Entgelt von € 20, - pro Schwimmbadfüllung möglich, da diese von Gemeindemitarbeitern durchgeführt wird. Eine Befüllung über Hydrant ist dem Bauamt (Tel. 6840 DW 23) mindestens eine Woche vor dem gewünschten Fülltermin mitzuteilen. Ein befugter Gemeindemitarbeiter schließt die Wasseruhr und die Füllschläuche am Hydrant an. Die eingesetzten Geräte werden vom Gemeindemitarbeiter nach der Füllung wieder abgebaut und abgeholt. Die Erstbefüllung bzw. Befüllung von Schwimmbädern über Firmen muss eine Woche vor der Füllung dem Bauamt mit dem Fülldatum gemeldet werden. Die Füllung darf vom Hydrant aus nur über einen Wasserzähler erfolgen. Der Schwimmbadbesitzer oder die beauftragte Firma haben das Einvernehmen mit dem Bauamt herzustellen. Gemäß § 8, Abs. 2 und 5 der WLO sind bei sämtlichen Wasserentnahmen bei Hydranten mit Ausnahme von Feuerwehreinsätzen Wasserzähler zu verwenden. Die Nichtbeachtung zieht gegebenenfalls die Schadenersatzpflicht nach sich. Gem. § 15, Abs. 6 der WLO können nicht bewilligte Wasserentnahmen aus Hydranten geschätzt werden und zum doppelten Gebührensatz den Abnehmern oder Verursachern in Rechnung gestellt werden. Entleerung/Versickerung Beckenbadewässer müssen nach dem Bäderhygienegesetz mit Desinfektionsmittel, üblicherweise Chlor, versetzt sein. Viele Fische sind gegenüber freiem Chlor sehr empfindlich, so ist ein Gehalt von 0.05 mg/l Chlor im Gewässer für Forellen bereits als fischgiftig einzustufen. Andererseits sind aufbereitete Badewässer nicht reinigungsbedürftig und daher im Schmutzwasserkanal nicht erwünscht. Die Ableitung in den Regenwasserkanal oder in ein Gewässer bzw. die Versickerung der Badewässer ist nur zulässig, wenn im Wasser kein aktives Chlor mehr nachweisbar ist. Dieser Nachweis ist dem beauftragten Gemeindeorgan über Verlangen vorzulegen. Bei der Ableitung in den Kanal ist darauf zu achten, dass diese dosiert erfolgt. Es besteht auch die Möglichkeit, aufbereitete Badewässer zu versickern. Sollte statt einer Kanaleinleitung eine Versickerung der Badewässer durchgeführt werden, so ist diese dem Bauamt mindestens eine Woche vor dem Versickerungstermin zu melden. In der schriftlichen Ankündigung der Versickerung ist der Tag der Versickerung, bzw. die Uhrzeit und der Ort (Platz) der Versickerung anzugeben. Diese Meldung ist unbedingt notwendig, um nachweisbar nicht eingeleitete Badewässer bei der Gebührenvorschreibung berücksichtigen zu können. Des Weiteren ist auch die Menge der versickerten Badewässer anzugeben. Die Meldung der Versickerung gilt gleichzeitig als Antrag gemäß KG § 20, Abs. 6, bzw. KO § 14, Abs. 2 auf Befreiung der Badewässer von der Kanalbenützungsgebühr. Die ordnungsgemäße Versickerung wird durch das Bauamt stichprobenweise überprüft. Meldungen, die nach dem 31.5. des Folgejahres einlangen können für die Befreiung von der Kanalbenützungsgebühr nicht mehr berücksichtigt werden! Der Nachweis kann vom Einbau einer geeigneten Abwassermessanlage abhängig gemacht werden. - Schwimmbadbesitzer, die ihr Schwimmbecken/-teich über die Hauswasserleitung befüllen und daher die Gebühren mit der Wasserrechnung bezahlen, erhalten nach Meldung der Versickerung (Überprüfung) eine Gutschrift über die verrechnete Kanalbenützungsgebühr. - Schwimmbadbesitzern, die ihr Schwimmbecken/-teich über Hydranten befüllen, wird bei der Befüllung nur die Wasserbezugsgebühr und das Befüllungsentgelt verrechnet. Sofern bis 31.5. des Folgejahres keine überprüfbare Versickerungsmeldung erfolgt (siehe oben), wird die Kanalbenützungsgebühr nachverrechnet. Die bei der Reinigung der Becken mittels Chemikalien anfallenden Abwässer sind verschmutzt und müssen daher in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden. Es ist dabei zu beachten, dass der pH-Wert der Abwässer den zulässigen Bereich für die Einleitung in die Schmutzwasserkanalisation (6, 5-9, 5) nicht überschreitet. Reinigungswässer dürfen auf keinen Fall versickert werden, sondern müssen in den Schmutzwasserkanal eingeleitet werden!