19740919_GVE046

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:42
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1947-09-19
Erscheinungsdatum 1947-09-19
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 19. September 1974 stattgefundene 46. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Alexander Natter Entschuldigt abwesend: Vizebgm. Otto Gratt, GV. Josef Hölzlsauer, GV. Norbert Vonach Anwesende Ersatzmitgl.: EM. Hans Wiedenbauer, EM. Walter Rentsch, EM. Ernst Bereuter, EM. Egon Waibel Ort: Sitzungssaal Beginn: 20:00 Uhr Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Novellierung der Verordnung der Gemeindevertretung über die Einhebung von Kostenbeiträgen beim Ausbau von Gemeindestraßen und der Erstellung von Gehsteigen. 3. Ergänzung bzw. Abänderung des am 28. Februar 1974 beschlossenen Flächenwidmungsplanes. 4. Bericht über den Stand der Autobahnplanung 5. Ausschreibung eines Architektenwettbewerbes zur Erlangung von Entwürfen zum Bau eines Altersheimes 6. Vergabe der Lieferung der Fenster für Schule und Kindergarten Mähdle 7. Vorlage des Projektes zum Ausbau des Rebbergweges 8. Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages mit der Vorarlberger Kraftwerke AG über die Errichtung der Kabeltrasse im Mähdle 9. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Gewerbescheinausstellungen: Herbert Geiger Ges.m.b.H., Fattstr. 29 - Handel mit Autos, Autozubehör und Ersatzteilen; Erwin Josef Mohr, Unterhub 12 - Einzelhandel mit Waren aller Art im Rahmen eines Tankstellenbetriebes; Gewerbescheinlöschung: Berta Eva Maria Mangeng, Im Kessel 5 - Großhandel mit Reinigungs- und Pflegemitteln für Teppiche. (einstimmig) - 2 - b) Neu an die Pflichtschulen Wolfurt sind gekommen: VS-Bütze: Waltraud Bargehr Ingrid Graß VS-Strohdorf: Carmen Gretzler Hautpschule: Genofeva Brunner Hiltraud Hagenbuchner Johann Resch GR. HS-Lehrer Siegfried Heim berichtet über die Lehrersituation: In 16 Klassen der Hauptschule werden Schulversuche durchgeführt. Auf Grund des Lehrermangels müssen in jeder Klasse vier bis fünf Wochenstunden gestrichen werden. In den beiden Volksschulen war es möglich, allen Klassen Lehrkräfte zur Verfügung zu stellen, doch teilweise nur durch Übernahme von 2 Klassen durch eine Lehrperson. c) Im Zuge der allgemeinen Arbeitszeitverkürzung ab 1. Jänner 1975 wird die Lehrverpflichtung der Musikschullehrer ab diesem Termin von 28 auf 26 Wochenstunden herabgesetzt. Vom Vorarlberger Gemeindeverband wurde an die Landesregierung der Antrag gestellt, inskünftig die gesamten anfallenden Personalkosten an den Vorarlberger Musikschulen zu übernehmen. 2. Johann Bösch, Achstr. 49, Wolfurt, hat auf Grund des ablehnenden Bescheides der Gemeindevertretung in Sache Kostenbeitrag für den Ausbau der Lerchenstraße das Rechtsmittel der Vorstellung erhoben. Die Verordnung auf die Einhebung von Kostenbeträgen beim Bau von Gemeindestraßen und der Herstellung von Gehsteigen vom 29.7.1969 wird wie folgt novelliert: § 1 (1) Von den Eigentümern der durch eine zu bauende Gemeindestraße unmittelbar oder mittelbar erschlossenen Grundstücke sind gem. § 11 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 und 3 Straßengesetz Kostenbeiträge in Höhe von 30% der Baukosten einschließlich der Grunderwerbskosten zu erheben. (2) Beitragspflichtig sind Grundeigentümer deren Grundstücke oder Grundstücksteile bis zu 50 m Tiefe vom (neuen) Straßenrand entfernt liegen, sofern sie durch den Straßenbau einen dauernden Vorteil erlangen. (3) Die Beitragspflicht gem. Abs. 1 und 2 besteht für sämtliche Grundstücke an einer im Gemeindegebiet zu bauenden Gemeindestraße. (alle Beschlüsse einstimmig) - 3 - 3. Folgende vier Abänderungsansuchen zum Flächenwidmungsplan erfahren eine Erledigung wie folgt: a) Eugen Müller: Umwidmung der Gpn. 1231/2, 1231/3, 1231/4 von Freihaltegebiet in Bauland. Es ist zuvor ein Bebauungs- und Erschließungsvorschlag vorzulegen, der vom Verfasser des Flächenwidmungsplanes und den zuständigen gemeindlichen Gremien zu begutachten ist. Gleichfalls ist vor einer weiteren Behandlung des Ansuchens noch die erforderliche Grundabtretung zum Ausbau der Wälderstraße einer Regelung zuzuführen. Bei Vorhandensein eines positiv beurteilten Bebauungs- und Erschließungsplanes sowie der Grundabtretungsvereinbarung, steht einer zustimmenden Erledigung der beantragten Umwidmung nichts mehr im Wege. b) Rosa Zwickle: Umwidmung der Gp. 838 von Bauerwartungsland in Bauland. Um zwei Autobahngeschädigten die Ersatzbeschaffung von Bauplätzen zu ermöglichen, wird dem Ansuchen stattgegeben. c) Klara Schwärzler: Umwidmung der Gp. 882 von Bauerwartungsland in Bauland. Da keine Begründung für die beantragte Umwidmung dem Ansuchen entnommen werden kann, erfährt es eine abschlägige Erledigung. d) Franz und Reinelde Daniel: Umwidmung der Gpn. 1101 und 1102 von bisher Freihaltegebiet in Bauland. Grundsätzlich wird diesen Autobahngeschädigten für die Ersatzbeschaffung von Bauland eine besondere Hilfestellung zuerkannt. Es soll in diesem Zusammenhang der derzeitige Eigentümer der Gpn. 1101 und 1102 gebeten werden, nachdem er auch über Grundbesitz im Bauland verfügt, den Antragstellern im Baugebiet und nicht im Freihaltegebiet einen geeigneten Bauplatz zur Verfügung zu stellen. Gestützt auf diese Überlegung, erfährt das Ansuchen eine ablehnende Erledigung. 4. Der Bürgermeister erstattet einen Bericht über den derzeitigen Stand in der Autobahnplanung und weist insbesondere darauf hin, daß vom Bautenminister bisher zu sämtlichen Forderungen und Wünschen der Gemeinde Wol-furt, die in der Zeit von November 19 73 bis März 1874 zur Abwehr nachteiliger Auswirkungen für die Bevölkerung der Gemeinde verschiedentlich erhoben worden sind, bis heute überhaupt keine Reaktion erfolgt ist. Diese Haltung wird von der Gemeindevertretung als unverständlich empfunden und der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend an Bautenminister Josef Moser heranzutreten und diesen zu ersuchen, anläßlich seines Aufenthaltes in Vorarlberg beim Tunnelanschlag am Gebhardsberg die Gemeindevertretung von Wolfurt über seine Absichten und Vorhaben einläßlich ins Bild zu setzen. Zu dieser Aussprache mit dem Bautenminister sollen auch die juristischen und technischen Fachbeamten des Ministeriums und des Amtes der Vorarlberger Landesregierung beigezogen werden. (alle Beschlüsse einstimmig) - 4 - 5. Nachdem die Bauplatzfrage für ein Altersheim nunmehr zu einem günstigen Abschluß gebracht werden konnte, wird die Ausschreibung eines allgemeinen Wettbewerbes, beschränkt auf in Vorarlberg ansässige Architekten und Baumeister, zur Erlangung von Entwürfen für ein Altersheim mit Alterspflegestation ausgeschrieben. Raumprogramm für das Altersheim: 28 bis 32 Einzelzimmer und 4 weitere mit einer Verbindungstüre, damit diese gegebenenfalls zu zwei Doppelzimmern gestaltet werden können. Außerdem: 1 Klausur für geistliche Schwestern, bestehend aus 3 Schwesternzimmern, 1 Aufenthaltsraum und 1 Bad, und 4 Zimmer für weltliches Personal, 1 Hauswartwohnung und 1 Arztzimmer. Raumprogramm für die Alterspflegestation: drei 2-Bett-Zimmer. Außerdem für das Altersheim und die Alterspflegestation eine ausreichend dimensionierte Küche, einen Speisesaal, ein Aufenthaltsräum bzw. Mehrzweckraum, der auch als Gottesdienstraum Verwendung finden kann, weiters die üblichen Wirtschafts- und Nebenräume, sowie 4 Garagen. Die Einzelzimmer sollen eine Größe zwischen 16 und 20 m2 aufweisen und über eine eigene Naßzelle: Waschgelegenheit, Dusche und WC, sowie über einen Balkon verfügen. Die Gemeinden Bildstein, Buch, Kennelbach und Schwarzach, welche eingeladen worden sind, sich an diesem Altersheimbau zu beteiligen, um auch den älteren Bürgern dieser Gemeinden die Aufnahme in ein neuzeitliches Altersheim zu ermöglichen, haben aus finanziellen Erwägungen heraus eine Beteiligung für nicht möglich bezeichnet. 6. Die Vergabe erfolgt an die bestbietende Firma Manahl, Bludenz, wobei die Vorhangschienen, die im Offert enthalten sind, anderweitig zur Lieferung und Montage ausgeschrieben werden. Der Angebotspreis bzw. die Vergabesumme für die Fenster beträgt 1, 208.683, — Schilling. 7. Es wird beschlossen, den Rebbergweg nach der Planungsvariante I zu bauen. Der Ausbau dieses Weges wird durch die beabsichtigte Verbauung des Rebberggeländes durch die VOGEWOSI, erforderlich. 8. Der Dienstbarkeitsvertrag erfährt eine zustimmende Erledigung. 9. Verschiedene Anfragen, insbesondere Straßenverkehrsverhältnisse betreffend, werden vom Bürgermeister zur Erledigung in Vormerkung genommen. (alle Beschlüsse einstimmig) Schluß der Sitzung: 23.05 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: