20091007_GVE038

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:42
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2009-10-07
Erscheinungsdatum 2009-10-07
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 7. Oktober 2009, stattgefundene 38. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr Dr. Sylvester Schneider 16 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Otmar Meusburger, Yvonne Böhler, Robert Hasler, Alwin Schönenberger, Dr. Jürgen Kessler, Wolfgang Simma und Alexander Denz GV Mag. Jürgen Adami, GV Peter Lingenhel, GV Daniela Marent, GV Susanne Mathis, GV Erwin Mohr, GV Gerold Mohr, Vizebgm. Angelika Moosbrugger, GV Harald Moosbrugger, GV Herman Schertler, GV Sabine Schertler und GV Elfriede Schneider Kultursaal 20.05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlussfähigkeit mit 23 Stimmberechtigten fest. Ein besonderer Gruß gilt dem Referenten zu TOP 4. DI Michael Gasser. Die Tagesordnung wird wie vorgelegt genehmigt und der Punkt 4. vorgezogen. einstimmig Tagesordnung: 1. Bürger-Anfragen 2. Mitteilungen 3. Geschiebesperre Ippachbach a) Beschlussfassung Projekt b) Interessentenbeitrag 4. ARA Hofsteig neuer Schlüssel 5. Kindergartentarife 6. Umwidmung GST-NR 1752/2 Eller-Lämmle 7. Grundankäufe: a) Erben nach Kessler Klara GST-NR 848/3, 848/8, 848/9, .624 b) Gunz Ilse GST-NR 848/10 8. Löschung Fußsteig GST-NR 848/3, 848/8, 848/9, 848/10, 848/4 9. Mietverträge GIG a) Feuerwehrhaus b) KiVi 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 37. Gemeindevertretung vom 01.07.2009 11. Allfälliges Erledigung: zu 1. Reinhard Lang bedauert die Jugendlichen in der Sitzung vor der Sommerpause zu früh gelobt zu haben. Derzeit werde hinter dem Gemeindeamt wieder ein solcher Dreck hinterlassen, dass er nicht mehr bereit sei, den Müll wegzuräumen. Weiters bringt er vor, dass im Rickenbach Müll entsorgt wurde und dass Altholzinseln den Abfluss behindern. Letzteres nimmt GR Peter Grebenz in Vormerk. 4. DI Michael Gasser stellt den Abwasserverband ARA Hofsteig kurz vor und erläutert die Beweggründe, die zur Diskussion über einen neuen Verrechnungsschlüssel geführt haben. Insbesondere sind dies die Tatsachen, dass die „alten Schlüssel“ nicht mehr rekonstruierbar sind und die sowohl mengenmäßig, als auch hinsichtlich der Schmutzfracht unterschiedliche Einleitung der Mitgliedsgemeinden. Ziel der Verhandlungsrunden, an denen aus Wolfurt neben dem Bürgermeister GR Peter Grebenz und der Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker, als Delegierte teilnahmen, war die Schaffung eines einfachen und verursachergerechten neuen Schlüssels. Der dreigeteilte Schlüssel sieht für die Investitionen zur Kläranlage, die Betriebskosten und die Verbandssammler jeweils unterschiedliche Berechnungsarten vor. Für den Schlüssel A (Investitionen Kläranlage) wurde mit der Festlegung von Obergrenzen für die Einleitung jeder Mitgliedsgemeinde, die spezielle Berücksichtigung von Großbetrieben (für Wolfurt zB der Güterbahnhof), sowie die zeitliche Begrenzung auf 5 Jahre ein Ergebnis erzielt. Dem Betriebskostenschlüssel liegen die tatsächlich angelieferten Mengen (gemessene Mengen, nicht wie bisher aufgrund des Wasserverbrauches errechnete) zugrunde. Dem Schlüssel für die Verbandssammler wurde ebenfalls die gemessene Menge an Abwasser zugrunde gelegt, wobei für Hard als Standortgemeinde als Entgelt für die dadurch verursachten Belastungen ein 5%iger Abschlag in Ansatz gebracht wird. Insgesamt ergeben sich durch die neuen Schlüssel starke Verschiebungen zwischen den Mitgliedsgemeinden. Wolfurt muss ebenfalls mit einer leichten Steigerung rechnen. In der folgenden Diskussion werden die Fragen der Gemeindevertreter durch DI Gasser beantwortet. Die Versammlung signalisiert prinzipielles Einverständnis. 2. a) Gesetzesentwürfe betreffend ein Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzes, sowie ein LandesGeodateninfrastrukturgesetz liegen zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. b) Der Vorsitzende berichtet über die Entwicklung bei den Ertragsanteilen und der Kommunalsteuer. Bereits heuer ist mit deutlichen Mindereinnahmen von bis zu EUR 600.000, -- zu rechnen. Für das kommende Jahr ist nochmals eine dramatische Verschlechterung prognostiziert. c) Die Grundeinlöseverhandlungen zur Realisierung der Kernzone Dorfzentrum im Rahmen der Hofsteigader sind leider vorerst gescheitert. Dieser Teil des Projektes ist damit derzeit nicht durchführbar. d) Der heuer erstmalig im Oktober und an einem Sonntag durchgeführte Herbstmarkt war ein voller Erfolg. Dem Organisationsteam um GR Manfred Schrattenthaler wird der gebührende Dank ausgesprochen. e) Bgm. Christian Natter berichtet über die bevorstehende Verleihung des energy globe 2009 an die Gemeinde Wolfurt. Trotz sehr starker Konkurrenz konnte sich die Wolfurter Einreichung mit Feuerwehrhaus/Volksschule Mähdle behaupten. f) GR Peter Grebenz berichtet, dass die TRM-Wasserleitung zwischen Flotzbach und Güterbahnhof erfolgreich ausgetauscht werden konnte. Beabsichtigt ist nun für den Herbst der Leitungsaustausch von der Sonnenstraße zum Pumpwerk. g) Der Kanal-BA 17 mit der Sanierung von verschiedenen Kanälen im nördlichen Gemeindegebiet liegt ebenfalls im Plan. Drei Straßen konnten lt. GR Peter Grebenz bereits vollständig abgeschlossen werden. Mit der Endabrechnung kann heuer noch gerechnet werden. h) Der Baubeginn für die Geschiebesperre Rickenbach ist für November 2009 geplant. Die noch offenen Grundeinlösungsverhandlungen sollen in den nächsten Tagen zum Abschluss gebracht werden. i) GR Peter Grebenz berichtet weiters, dass der Gefahrenzonenplan Wolfurt mittlerweile fertiggestellt, wenn auch noch nicht veröffentlicht wurde. Erste Maßnahmen aus dem Gefahrenzonenplan sind bereits in Planung. 3. GR Peter Grebenz stellt nochmals das Projekt Verbauung Ippachbach mit der Erneuerung der bestehenden Geschiebesperre vor. Es werden nachstehende Beschlüsse gefasst: Die Gemeinde Wolfurt stimmt der Verhandlungsschrift und insbesondere der Übernahme des 20%-igen Interessentenanteils an den Gesamtbaukosten von EUR 210.000, -- und die Übernahme der Instandhaltung der fertiggestellten Bauten im Verhältnis der Beitragsleistung der Interessenten zu; Die Gemeinde Wolfurt verpflichtet sich zur Rückzahlung der Bundesförderungen binnen eines Jahres für den Fall, dass sie im eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich Maßnahmen setzt, die nicht im Einklang mit dem genehmigten Gefahrenzonenplan stehen; Die Gemeinde Wolfurt nimmt zur Kenntnis, dass eine allfällige Zusage des Bundesbeitrages auf 2 Jahre ab Genehmigungsdatum befristet ist und dass der Kredit, falls nicht innerhalb dieser Frist mit der Realisierung begonnen wird, von der Sektion für verfallen erklärt wird. Antragsteller: GR Peter Grebenz einstimmig 5. Laut Bericht von GR Elisabeth Fischer hat sich seit dem Start der Ganztagesbetreuung in der KiVi herausgestellt, dass der im Zuge der landesgesetzlich getroffenen Regelungen betreffend Gratiskindergarten und Pflichtkindergarten für Fünfjährige auf den Vormittag fixierte Sockelbetrag zu unerwünschten Ungleichbehandlungen bei den Kindergartenbeiträgen geführt hat. Insbesondere führen schwerpunktmäßige Buchungen am Nachmittag dadurch zu deutlich höheren Kosten gegenüber jenen am Vormittag. Es wird deshalb gemäß der Empfehlung des Sozialausschusses beschlossen, die Fixierung des Sockelbeitrags auf den Vormittag aufzuheben (variabler Sockelbetrag). Ebenfalls einer Empfehlung des Sozialausschusses folgend beschlossen, die Betreuungszeit des Ferienkindergartens (Regelkindergarten) mit Mo-Fr 7:30 bis 12:30 Uhr festzulegen und dafür einen Beitrag von EUR 10, --/Woche einzuheben. Die Ganztagsbetreuung im KiVi läuft, mit Ausnahme der ersten 3 Augustwochen, durch. Der Sockelbetrag ist deshalb auch für die Inanspruchnahme in den Ferien, mit Ausnahme des Monats August, zu entrichten. Antragsteller: GR Elisabeth Fischer einstimmig Über Wunsch von GR Peter Grebenz wird protokollarisch festgehalten, dass die SPÖ-Fraktion der nunmehr beschlossenen Verbesserung für die Eltern zustimmt, was an der Ablehnung des Tarifmodells an sich aber keine Änderung bewirke. 6. Analog zur Widmung der angrenzenden Grundstücke wird das derzeit als BetriebsbaugebietErwartungsgebiet (bbII) gewidmete GST-NR 1752/2 wie folgt umgewidmet: Ein ca. 6 m breiter Streifen entlang des alten Holzriedgrabens in Freifläche Freihaltegebiet; Daran anschließende ein ca. 10 m breiter Streifen als Verkehrsfläche ersichtlich gemacht; Die restliche Fläche wird als Betriebsbaugebiet II umgewidmet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. a) Aus dem ruhenden Nachlass nach Klara Kessler werden die GST-NR 848/3, 848/8, 848/9 und .624 mit insgesamt 906 m² und darauf befindlichem Wohnhaus Bützestraße 1 angekauft. Der Kaufpreis von gesamt EUR 370.000, -- setzt sich aus einem m²-Preis von EUR 320, --/m² und einer Ablöse für das Gebäude in Höhe von EUR 80.080, -- zusammen. Die Kaufpreiszahlung erfolgt nach Verbücherung. Zweck des Ankaufes ist die Reservierung von Flächen für die Nahversorgung. Die Bedeckung erfolgt aus der Haushaltsausgleichsrücklage. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Von Ilse Gunz wird das GST-NR 848/10 mit 1.500 m² und darauf befindlichem Wohnhaus Bützestraße 1a zum Preis von EUR 660.000, -- angekauft. Der Kaufpreis setzt sich aus einem m²-Preis von EUR 320, --, sowie einer Ablöse für das Wohnobjekt in Höhe von EUR 174.000, -und einer Ablöse von EUR 6.000, -- für das Mobiliar zusammen. Die Zahlungsmodalitäten werden mit einer Teilzahlung in Höhe von EUR 290.000, -- abzüglich eines im Grundbuch eingetragenen Pfandrechts bei Grundbuchseintragung und der Restzahlung bei Schlüsselübergabe festgelegt. Die Liegenschaft ist bis spätestens 30.9.2011 zu übergeben. Zweck des Ankaufes ist die Reservierung von Flächen für die Nahversorgung. Die Bedeckung erfolgt aus der Haushaltsausgleichsrücklage. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig EM Dr. Jürgen Kessler erklärte sich für befangen und nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil. 8. Die auf den GST-NR 848/3, 848/8, 848/9, 848/10 und 848/4 lastende Dienstbarkeit des Fußsteiges wird gelöscht. Das Gehrecht wird schon seit mehr als 30 Jahren nicht mehr ausgeübt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig EM Dr. Jürgen Kessler erklärte sich für befangen und nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil. 9. Nach Erläuterung durch GV Ferde Hammerer werden nachstehende Mietverträge zwischen der Marktgemeinde Wolfurt ImmobilienverwaltungsgmbH & Co KEG sowie der Marktgemeinde Wolfurt abgeschlossen: a) Das Feuerwehrhaus wird auf unbestimmte Zeit zu einem monatlichen Mietzins von EUR 4.643, 30 angemietet. Antragsteller: Ferde Hammerer einstimmig b) Der Kindergarten „KiVi“, Wälderstraße 1, wird zu einem monatlichen Mietzins von EUR 782, 93 auf unbestimmte Zeit angemietet. Antragsteller: Ferde Hammerer einstimmig 10. Nachdem keine Änderungswünsche vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 37. Gemeindevertretung vom 1.7.2009 als genehmigt. 11. a) GV Wolfgang Schwärzler berichtet, dass die im Juli beschlossene Familienförderung bereits sehr gut angelaufen ist. b) Bgm. Christian Natter berichtet, dass die diesjährige e5-Exkursion ua auch in Wolfurt zur Besichtigung von Feuerwehrhaus und Volksschule Mähdle gastiert. GV Ferde Hammerer ergänzt, dass sich weiters eine Bürgermeisterdelegation aus dem Raum Göppingen, sowie eine Architektengruppe auf Kopenhagen ebenfalls zur Besichtigung angemeldet haben. Schluss der Sitzung: 21:50 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Kindergartentarife Ganztagsbetreuung KiVi: von 3 - 5 Jahren Mo – Do Fr Öffnungszeiten: 7: 00 – 18: 00 Uhr Öffnungszeiten: 7: 00 – 16:30 Uhr Bis 25 Stunden kosten im Monat € 40, 00 (incl. MwSt.). Jede angefangene weitere Stunde kostet € 2, 00/Tag/Monat (inkl. MwSt.) Mittagessen/pro Tag kostet € 3.50, Diese Regelung gilt auch für die Ferien, mit Ausnahme des Monats August, für den kein Sockelbeitrag zu entrichten ist. 5 Jährige sind am Vormittag (25 Stunden) gratis, jede weitere angefangene Stunde kostet € 2, 00/proTag Ganztagsbetreuung KiVi: von 1 ½ - 3 Jahren Mo – Do Fr Öffnungszeiten: 7:00 – 18:00 Uhr Öffnungszeiten: 7:00 - 16:30 Uhr Bis 13 Stunden in der Woche kosten im Monat € 40, 00 (incl. MwSt.) Jede weitere angefangene Stunde € 3, 00/Tag/Monat Diese Regelung gilt auch für die Ferien, mit Ausnahme des Monats August, für den kein Sockelbeitrag zu entrichten ist. Ferienbetreuung Regelkindergarten Mo – Fr 7:30 bis 12:30 Uhr EUR 10, -/Woche