19541213_GVE045

Dateigröße 77.43 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 07:42
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1954-12-13
Erscheinungsdatum 1954-12-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

- 1 Protokoll über die am 13. Dezember 1954 um 20.00 ühr unter dem Vorsitz des Bürgermeisters abgehaltene 45. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 17 Gemeindevertreter Entsch. Josef Gasser, Josef Greussing, Eugen Lenz und Anton Peter 1. Das Protokoll der 44. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters: a) Die Stadt Bregenz strebt an, auf dem Grundbesitz des Landspitales ein neuzeitliches Altersheim zu errichten. Eine diesbezügliche Einigung der beteiligten Gemeinde konnte aber nicht erreicht werden. b) Die Post- und Telegraphendirektion hat die Miete für die Posträume von S 4, — auf S 20, — pro Monat erhöht. c) Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat mit Bescheid Prs. 146/6 vom 7.12.1954 die Anbringung von Trennwänden in den Pissoirs der Schule verlangt. Das Bad und der Umkleideraum wurden in Ordnung befunden. d) Das Grundstücksangebot des Realitätenbüros M. Böhler Bregenz ist vom Gemeinderat abgelehnt worden. Gegen eine Parzellierung der Gp. 1179, 1180 und 1181 für Bauzwecke stehen jedoch keine Bedenken. e) Das Kanalisations- und Trinkwasserabkommen mit der Gemeinde Lauterach bedarf noch einer genauen Kostenerrechnung. Es ist aber mit einer baldigen Erledigung zu rechnen. 3. Die Gemeinde Wolfurt stimmt der Änderung der Grenze zwischen der Stadt Dornbirn und der Gemeinde Wolfurt nach dem Plan des Bundesamtes für Eichund Vermessungswesen, Aussendienststelle Dornbirn vom 5. August 1954 zu. Demnach wird sich die Fläche der Katastralgemeinde Dornbirn um 5, 7579 ha verkleinern, während sich die Fläche der Katastralgemeinde Wolfurt um dasselbe Ausmass vergrössern wird. 4. Die Gemeinde Wolfurt ist mit einer Entschädigung von S 60, — pro ar für das Bau- und Bestockungsverbot auf rund 8, 4 ar Grund der Gp. 410/4 einverstanden, wenn die VKW andererseits der Gemeinde für den Betrieb des Wasserwerkes ganzjährig den Nachtstromtarif gewähren. 5. Gegen die Errichtung von Stützpunkten (4 Stangen ohne Strebe und 3 Stangen mit Strebe) auf der gemeindeeigenen Gp. 410/5 durch die Vorarlberger Kraftwerke AG wird kein Einwand erhoben. 6. Pur die Weiterführung der Minderachverbauung erklärt sich die Gemeinde Wolfurt bereit, den Interessentenbeitrag in Höhe von S 35.333.-— zu übernehmen. 7. Wenn auf dem Baugelände der LAWK die Bauwerber Reihenhäuser bauen wollen, wo wird Ihnen die volle Bauabstandsnachsicht gewährt. - 2 - 8. Dem Josef Steiner, Wolfurt - Dammstrasse 32 wird zur Errichtung einer Garage auf der Gp. 409/8 zur Gp. 409/7 eine Bauabstandsnachsieht auf 1 m gewährt. 9. Das Ansuchen der Emma Schertler und 5 Mitbesitzer, Wolfurt Lauteracherstrasse 6, wegen Abtrennung eines Bauplatzes für Hans und Herlinde Perkonig von der Gp. 851 wird bewilligt. 10. Es wird beschlossen, das öffentliche Gehrecht über die Gp. 258/1 und 258/2 aufzulassen. 11. Mit Zustimmung der Gemeinde Kennelbach wird beschlossen, die halben Kosten der Sozialversicherungsbeiträge für die Sprengelhebamme aus öffentlichen Mitteln zu übernehmen. 12. Über Ansuchen des Daniel Böhler. Bildstein wird die alte Bildsteiner Strasse, Gp. 3295 und 3296/2 im Ausmass von 2, 48 und 1, 67 ar, zusammen 4, 15 ar dem Privateigentum der Gemeinde Wolfurt einverleibt und dem Genannten zum Preis von S 1, — pro m2 verkauft. 13. Bezüglich der Haftpflichtversicherung für die Gemeindeobjekte wird der Gemeinderat ermächtigt, die Versicherung unter Angleichung an landesübliche Versicherungssummen neu abzuschliessen. 14. Es wird beschlossen, vom Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Baracke für Notquartiere zum Preis von S 6.700, — anzukaufen. 15. Die Gemeinde Wolfurt ist bereit, im Jahre 1955 dem Landeswohnbaufonds für das Land Vorarlberg einen Beitrag in Höhe von S 43.900, — zu leisten. 16. Allfälliges: a) Dem Antrag des GR. Höfle bezüglich Subventionierung des Wasserleitungsanschlusses für Ernst Bereuter. Gasthaus Hohe Brücke, Wolfurt wird die Dringlichkeit zuerkannt und beschlossen, für die Mehrkosten des Einbaues von 65 mm - Mannesmannröhren vom Abzweigungspunkt Kesselstrasse 10 bis Haus Kesselstrasse 20 einen Beitrag von S 8.000, — zu leisten. b) Es wird angeregt, das Grundbesitzoperat beim Vermessungsamt Bregenz ergänzen zu lassen. c) Es wird wiederum über den schlechten Zustand der Gemeindestrassen besonders der Bützestrasse - Klage geführt. 17. Schluss der Sitzung um 22.30 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: