19550209_GVO000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 07:43
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1955-02-09
Erscheinungsdatum 1955-02-09
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Gemeinde Wolfurt Protokoll über die am 9.II.1955 stattgefundene Gemeinderatsitzung. Ort: Bgmst.-Kanzlei Zeit: 20.00 h Anwesend: Bgmst. Gunz, Gdrt. L. Hinteregger, Gdrt. Dr. H. Mohr, Gdrt. M. Höfle, Gdrt. Eduard Böhler. Tagesordnung: 1. Fischereipachtverteilung. Der Bgmst. berichtet, dass wegen des Verteilungsschlüssels des Fischereipachtreviers Schwarzach-Rickenbach seinerzeit Einspruch wegen zu geringer Beteiligung der Gd. Wolfurt erhoben wurde. Nachdem aber die zuständ. Behörde der Ansicht ist, es soll die beschwerdeführende Gemeinde mit den anderen beteiligten Gemeinden sich über ihre Besserstellung einigen und ein Erfolg solcher Verhandlungen bezweifelt wird, ist zu entscheiden, ob es wegen des geringfügigen Pachtes dafür steht, Verhandlungen aufzunehmen. Es wird beschlossen, davon abzusehen. 2. Feldstrassenerhaltung. Der Bgmst. berichtet über einlaufende Klagen wegen schlechtem Zustand der Feldstrassen und macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass nach einem Beschluss des Bürgermeisters Rohner die ehemaligen Feldstrassenkonkurrenzen seinerzeit aufgelassen wurde[n] und diese Konkurrenzstrassen in die Erhaltungspflicht der Gemeinde übernommen wurden. Dieser Beschluss hatte damals seine Berechtigung, weil die damaligen Grundsteuern nicht in einem Missverhältniss zur Gewerbesteuer stand[en]. Inzwischen ist aber dieses Verhältnis so, dass die Grundsteuer nur einen kleinen Prozentsatz der Gewerbesteuer ausmacht u. es nicht möglich wäre, aus der Grundsteuer die Bedeckung für die Erhaltungskosten der Feldstrassen zu finden. Gdrt. Höfle berichtet über die Beratung des landw. Ausschuss wegen den Feldstrassen. Dieser habe beschlossen, zu beantragen, dass die Grabenumlage um 100 Prozent erhöht werde und zukünftig Graben- u. Feldstrassenumlage genannt werden soll. Die Konkurrenzen sollen wieder errichtet werden. Gegen die Errichtung von Konkurrenzen sprachen sich aber die andern Mitglieder des Gemeinderates aus, da dies ein[en] viel zu umfangreicher u. zu komplizierter Verwaltungsaparat ergebe. Man einigte sich dahin, eine Erhöhung der Grabenumlage um 100% der GV. zu beantragen und im Sinne des Vorschlages des landw. Ausschusses diese Umlage umzubenennen. Die Erhaltung der Feldstrassen solle von der Gemeinde zu Lasten dieses Umlagefonds erfolgen. 3. In Sachen der Ablöse der Hausanschlussleitungen in Rickenbach u. Spetenlehen berichtet der Bgmst. dass die Interessenten von Rickenbach demnächst eine Versammlung abhalten. Das gleiche sollen die Interessenten von Spetenlehen tun. Sobald diese Besprechungen stattgefunden haben, soll mit den beiden Gruppen verhandelt werden. Das Ergebnis wäre dann der GV. vorzulegen. - 2 - 4. Beschwerden wegen unbefugter Verrohrung von Riedgräben und Einfahrten. Es wird beschlossen, in das Gemeindeblatt eine Einschaltung zu geben, nach welcher es verboten ist, ohne Zustimmung der Gemeinde und der betroffenen Grundbesitzer, seien es nun Ober- oder Unterlieger oder Anrainer, Riedgräben zu verrohren und in Einfahrten Rohre zu verlegen. 5. Bestellung eines Viehbeschauers. Es wurde beschlossen, in Übereinstimmung mit dem Vorschlag des landw. Ausschuss Herrn Josef Zwickle als Viehbeschauer zu bestellen. Zusatzl. soll noch Erich Arnold als Viehbeschauer fungieren. Diese beiden werden bis auf weiteres ermächtigt, auch die Viehpässe auszustellen, aber nur solange, als Seuchenfreiheit herrscht. Tritt Seuchengefahr auf, müssen die Viehpässe unvermeidlicherweise in der Gemeindekanzlei ausgefertigt werden. 6. Bestellung eines Legalisators. Als Legalisator wird der GV Herr Eduard Mohr, Gemeindebeamter vorgeschlagen. 7. Grt. Höfle berichtet über die Räumungsarbeiten an den Riedgräben. Der landw. Ausschuss beantragt, den Schulgraben, Flotzbachgraben und der Dorfgraben solle auf Kosten der Gemeinde geräumt werden, soweit diese Geschiebe vom Berg und vom den Strassen führen. Diesem Vorschlag wird auch vom Gemeinderat zugestimmt und der GV. zur Annahme empfohlen. Die Stundenlöhne für Grabenoeffnung werden mit S 8.— gutgeheissen. An Franz Rainer werden Grabenarbeiten um S 6.— pro Meter vergeben. 8. Schreinerarbeiten in den Gemeindebüros. Bei der Vergebung dieser Arbeiten wurden nach Mitteilung des BGM. Aenderungen gegenüber dem Ausschreibungsplänen vorgenommen: a). statt 60 cm nur 35 cm Tiefe beim Schrank in der Gd.-Kanzlei Verbauung über die ganze Wand. Verwendung von billigeren Fournieren innen, Zahnleisten mit nichtabgesperrten Fichtenbrettern statt festen Panelplatten. Statt Schlösser Schnäppper. Im Ganzen wird es eine Verbilligung ergeben. b) Der Ersteller Walser, Rankwel, soll den Preis auf Grund der Aenderungen neu bekannt geben. Der Bürgermeister: