19610410_GVE013

Dateigröße 81.47 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 07:47
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1961-04-10
Erscheinungsdatum 1961-04-10
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Montag, den 10. April 1961 im Schulhaus abgehaltene 13. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 4 Gemeinderäte, 15 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner M. Köb, K. Köb und K. Pehr Entschuldigt: GV. A. Bellmann, GV. L. Hohner, GV. R. Brauchle und GV. E. Winder Beginn: 20:05 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: a) Die Vorarlberger Landesregierung hat mit Erlass vom 28.2.1961 gegen den Gemeindevoranschlag 1961 keine Einwendungen erhoben. b) Laut Mitteilung der BH. Bregenz sind folgende Gewerbeberechtigungen verliehen worden: Remigius Brauchle, Unterlinden 5 Johann Meusburger, Kirchstr. 11 Josef Vogel, Oberfeldgasse 14 Richard Vogel, Weiherstr. 17 Handelsagentur Fusspfleger Handel mit Geweben aller Art Betrieb eines Schreibbüros Gelöscht wurde die Gewerbeberechtigung für Handelsagentur von Antonia Fischer, Hofsteigstr. 50. c) Laut Auskunft der VGWSG [VOGEWOSI], Dornbirn, gelangen im Jahre 1961 im Siedlungsgelände "Kessel" nur die vorerst zur Errichtung geplanten 7 Einfamilienhäuser zur Erstellung. Das Bauvorhaben 9 Familien-Wohnhaus wurde zurückgestellt. d) Laut Schreiben des Landeswasserbauamtes Bregenz vom 30.3.1961 wird mit der Inangriffnahme der Ippachbach-Verrohrung im Spätherbst 1961 begonnen werden. e) Der Bürgermeister erstattet einen eingehenden Bericht über die im Zuge der Kanalisierung aufgetretenen schweren Schäden am 80 cm Rohrkanal im Bereiche der Wälderstrasse und über die zu deren Behebung eingeleiteten Sofortmassnahmen. Auf Grund der getroffenen Anordnungen, u.a. unverzüglich die festgestellten Baugebrechen ordnungsgemäss und einwandfrei zu beheben - die Schadenssumme ist mit S 200.000, — zu beziffern - erwachsen der Gemeinde keinerlei finanzielle Nachteile oder Kosten. 2. Ansuchen um Grundtrennungsbewilligung: a) Das Ansuchen der Thusnelda Böhler, Wolfurt, Kellhofstrasse 5, auf Zusammenlegung der Gp. 697 und 698 und Unterteilung in 5 Bauplätze im Sinne der vorgelegten Teilungsskizze wird bewilligt. b) Das Ansuchen der Fa. K. Doppelmayr & Sohn, Wolfurt, auf Abtrennung eines ca. 19 m2 grossen Teilstückes ab der Gp. 1670/1 und Vereinigung desselben mit der, Bp. 315 im Sinne der Teilungsskizze vom 1.4.1961 Zl. 35/S1 wird bewilligt. c) Das Ansuchen des Elmar Gmeiner, Wolfurt, Wingertg. 2, - 2 - auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1649, 1650 und 1651 im Sinne des Lageplanes von Dipl. Ing. D. Salzmann, Dornbirn, GZl. 2102/61 vom 15.3.1961 wird bewilligt. d) Das Ansuchen der Elvira Schelling, Wolfurt, Rickenbacherstr. 4, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1550/2 und 1553 sowie auf Unterteilung der Gp. 1550/2 in die Gp. 1550/2, 1550/5 und 1550/6 wird abgelehnt. e) Das Ansuchen des Ernst Winder, Wolfurt, Wälderstrasse auf Unterteilung der Gp. 1091 in die Gp. 1091/1 und 1091/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz, GZl. 703/59 vom 4.7.1959 wird bewilligt. 3. Ansuchen um Gewährung einer Bauabstandsnachsicht: a) Dem Franz Gasserf Wolfurt. Kirchstrasse 20, wird für die Erstellung eines Wohnhauses auf der Gp. 65 zur, Gp. 63 eine Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m bewilligt. Diese Bewilligung wurde abweichend von der üblichen Gepflogenheit, d.h. ohne Anrainerzustimmung, erteilt, wobei folgende Gründe in ihrer Gesamtheit Berücksichtigung fanden: + Der Gesuchsteller hat das Grundstück im Erbwege von seinen Eltern erhalten. + Wegen der extremen Hanglage ist nur ein geringer Teil des Grundstückes (jener der Gp. 63 zu) verbauungsfähig. + Der Antragsteller beabsichtigt, lediglich ein einstöckiges Einfamilienhaus (Bungalow) zu errichten. Das Kellergeschoss kommt unter das Geländeniveau des Nachbargrundstückes zu liegen. + Auf Versuche des Bewilligungswerbers, im Kauf- oder Tauschwege vom Nachbarn eine kleine Teilfläche zu erhalten, wurde von diesem ohne Angabe von Gründen nicht eingegangen. b) Das Ansuchen des Elmar Gmeiner, Wolfurt, Wingertgasse 2, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 50 m zur Gp. 1651 aus Anlass der Errichtung eines Wohnhauses auf der Gp. 1649 wird bewilligt. c) Das Ansuchen des Ernst Mohr, Hittisau 62, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 00 m zur Gp. 1398 aus Anlass der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf der Gp. 1400 wird bewilligt. d) Das Ansuchen des Julius Schwerzler, Wolfurt, Im Dorf 3, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 70 m zur Gp. 844 aus Anlass der Feuerstellung des Landwirtschaftsgebäudes auf der Bp. 55 wird bewilligt. 4. Ansuchen um Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeiten: a) Der Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt auf der Gp. 975 wird zugestimmt. b) Der Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt auf der Gp. 865 wird zugestimmt. 5. Ansuchen des.Kartells um Auszahlung eines Baukostenzuschusses: Dem Kartell christlicher Vereine in Wolfurt wird für die - 2 - Erneuerung des Fußhodens im Vereinshaus der im Voranschlag 1961 vorgesehene Beitrag von S 20.000, — zur Auszahlung bewilligt. 6. Antrag auf Ankauf a) eines Dienstfahrzeuges: Für den Dienstgebrauch des Gemeindeamtes soll bei der Fahrzeughandlung E. Maurer, Wolfurt, ein Moped Puch VS 50 D angekauft werden. b) eines Transportgerätes: Für den Gemeindehauhof soll ein Frontkipper 200 l angekauft werden. 7. Vergabe von Malerarbeiten am Doktorhaus: Das Malen der Fensterläden am Doktorhaus wird dem Malermeister Anton Repolusk, Wolfurt, übertragen. 10. Genehmigung bzw. Kenntnisnahme von Protokollen: a) Nachdem gegen die Fassung des Protokolles der 12. Gemeindevertretungssitzung keine Einwendungen erhoben werden, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. b) GR. Herburger verliest die Protokolle der Gemeinderatssitzungen vom 16.3. und 7.4.1961 c) GV. M. Höfle verliest das Protokoll der Jahreshauptversammlung des Wasserverbandes Schwarzach-Rickenbach vom 30.3.1961 d) GR. Hubert Mohr verliest das Protokoll der 3. Sitzung des Verwaltungsausschusses der LAWK vom 15.12.1960. 11. Allfälliges: a) Nach Dringlichkeitserklärung wird der von der Schützengilde Wolfurt geplanten Erstellung eines Anbaues an den Gemeindeschießstand zugestimmt. b) Verschiedene Anfragen wegen Wiederherstellung der Strassendecken im Zusammenhang mit der Verlegung eines Telefonkabels, wegen vorschriftswidriger Schuttablage im Wida und wegen dem Zustand verschiedener Gemeindestrassen werden vom Bürgermeister beantwortet oder zur Erledigung vorgemerkt. Schluss der Sitzung um 23.15 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: