19710622_GVE016

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:47
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1971-06-22
Erscheinungsdatum 1971-06-22
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Inhalt des Dokuments

- 1 Verhandlungsschrift über die am Dienstag, den 22. Juni 1971 stattgefundene 16. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel; Schriftführer: Gemeindesekretär August Geiger; Entschuldigt abwesend: Vizebgm. Otto Gratt, GV. Franz Fehle, GV. Armin Sohm, GV. Remigius Brauchle, GV. Johann Petschnig; Anwesende Ersatzleute: Walter Schwärzler, Dr. Norbert Kohler, Ernst Wüstner, Siegfried Bargehr; Sitzungsbeginn: 20:05 Uhr Tagesordnung Nach Dringlichkeitserklärung wurde diese um Punkt 4. d) erweitert. 1. Mitteilungen 2. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen des Vbg. Landtages: a) Sozialhilfegesetz b) Novelle zum Flurverfassungsgesetz 3. Ansuchen um Auflassung der öffentl. Wegparzelle 3179 und schenkungsweise Überlassung. 4. a) b) c) d) Erledigung von Bauabstandsnachsichtsansuchen: VKW-Trafo, Montfortstraße Kurt und Erika Haltmayer Helmut Danhofer Alois Bösch 5. a) b) c) d) e) Vergabe von Lieferungen und Leistungen für die neue Hauptschule: Sprachlabor Verdunklungsvorhänge Mobile Trennwand, Halle/Musikzimmer Schließanlage Treppengeländer 6. Vergabe der Stahlfenster und Garagentore für das Feuerwehrgebäude 7. Stellungnahme Hauptschule zu Gutachten über Estrichverlegungen in der neuen 8. Stellungnahme zu Grundkaufansuchen bei der LAWK: a) Josef Leimegger, Wolfurt b) Ing. Armin Plankel, Lauterach 9. Allfälliges Erledigung zu: Punkt 1. a) Gewerbescheinausstellungen: Josefine Fröwis, Kesselstr. 17, Großhandel mit Bekleidungsgegenständen; Fritz Niederacher, Schlattweg 9, Kraftfahrzeugmechaniker; - 2 - b) Gewerbescheinlöschungen: Fa. August Rädler, Bregenzerstr. 28, Gastund Schankgewerbe. c) Die Zurückweisung der von der Gemeindevertretung von Hard inszenierten Protestaktion gegen die Haltung der Gemeinde Wolfurt im Wasserrechtsverfahren betreffend Erhöhung des rechtsseitigen Dammes des Landgrabens durch den Bürgermeister wird zustimmend zur Kenntnis genommen. d) Der von Ursula Pfister, Innsbruck gegen die Gemeinde Wolfurt angestrengten Prozess in der Erbschaftsangelegenheit M. Bartl wurde in letzter Instanz abgewiesen. e) Bezüglich des auf dem Kapellengrundstück in Rickenbach geplanten Kinderspielplatzes vermißt die Gemeinde Wolfurt immer noch, trotz Urgenzen, die endgültige Stellungnahme der Kapellenverwaltung. Es soll deshalb in nächster Zeit eine Aussprache des Gemeindevorstandes mit der Kapellenverwaltung in die Wege geleitet werden. 2. Hinsichtlich des vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Sozialhilfegesetzes und der Novelle zum Flurverfassungsgesetz wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 3. Die Gp. 3179 wird als öffentliches Gut aufgelassen und ins Eigentum der Gemeinde Wolfurt überführt. Entsprechend einem Ansuchen wird die Gp. 3179 im Ausmaß von 79 m2 an Siegfried Fink, Feldeggstr. 4, kostenlos unter der Voraussetzung übereignet, daß eine Erklärung abgegeben wird, wonach der für den jeweiligen Ausbau der öffentlichen Straßen Gp. 3178, 3180 und 3181 aus den Gp. 180, 3179, 175/1, 175/2, 175/3 und 175/4 benötigte Grund kostenlos an die Gemeinde Wolfurt abgetreten werden wird. (einstimmig) Punkt 4. a) Das Ansuchen der VKW um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf je 1 m zu den Gp. 582 und 702/1 aus Anlaß der Errichtung einer Trafostation auf Gp. 702/2 wird bewilligt. (einstimmig) b) Das Ansuchen von Kurt und Erika Haltmayer, Achstraße 25, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 413 aus Anlaß der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Gp. 405 wird bewilligt. (einstimmig) c) Das Ansuchen des Helmut Danhofer, Gallusweg 1, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 45 m zur Gp. 1179/2 aus Anlaß des Anbaues einer Doppelgarage an das auf Gp. 1178/1 stehende Wohnhaus wird bewilligt. - 3 - d) Das Ansuchen des Alois Bösch, Schulstr. 6, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 1, 00 m zur Gp. 1271 aus Anlaß der Errichtung einer Anhängereinstellhalle auf Gp. 1270/1 wird bewilligt. (einstimmig) Punkt 5. Für die neue Hauptschule werden folgende Lieferungen und Leistungen vergeben: a) Der Anschaffung eines Sprachlabors wird grundsätzlich zugestimmt. Die endgültige Vergabe soll nach Anhören des Direktors der Hauptschule durch den Gemeindevorstand erfolgen. (einstimmig) b) Die Verdunklungsvorhänge für die Klassenzimmer an Fa. J. Treberer, Bregenz zum Angebot vom 17.6.1971. (einstimmig) c) Die Erstellung einer mobilen Trennwand zwischen Halle und Musikzimmer an Firma H. Steurer, Hard zum Angebot vom 29.3.1971. (einstimmig) d) Schließanlage an Firma Josef Pircher, Bregenz zum Angebot vom 3.6.1971. (einstimmig) e) Schreinerarbeiten beim Treppengeländer an Firma Joh. Maier, Lauterach zum Angebot vom 20.6.1971. (einstimmig) Punkt 6. Der Einbau der Falt-Garagentore mit Stahlfenster beim Feuerwehrgerätehaus wird der Firma L. Ladurner, Wolfurt zum Angebot vom 21.6.1971 übertragen. (einstimmig) Punkt 7. Der Bericht über die Behebung von Mängeln bei der Estrichverlegung wird (mit Befremden wegen mangelhafter Pflichtauffassung der Fa. H. Steurer, Wolfurt und des Architekten M. Untertrifaller) zur Kenntnis genommen. Punkt 8. Der Planungsausschuß wird beauftragt, die Gp. 410/88, 410/87 und 410/43 im Flächenwidmungsplanentwurf nicht wie bisher als Grünfläche, sondern als Industriezone auszuweisen. (4 Gegenstimmen) a) Alsdann wird das Ansuchen der Fa. J. Leimegger, Wolfurt auf Erwerb der Gp. 410/88 von der LAWK zum Zwecke der Errichtung einer Karosseriewerkstätte befürwortet. Widmungsgemäße Verwendung und Verpflichtung zur Bepflanzung der freien Flächen wäre in den Kaufvertrag einzubauen. (einstimmig) b) Das Ansuchen der Fa. A. Plankel, Lauterach, auf Erwerb der Gp. 410/87 und 410/43 von der LAWK zum Zwecke der Errichtung einer Lagerhalle mit Werkstätte wird befürwortet. Vor Vertragsunterfertigung hat der Käufer eine rechtsverbindende Erklärung abzugeben, wonach er den Firmensitz wieder nach Wolfurt verlegt. (einstimmig) 9. Keine Wortmeldung Schluß der Sitzung: 0:20 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: