19600602_GVE003

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:52
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1960-06-02
Erscheinungsdatum 1960-06-02
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 2. Juni 1960 im Schulhaus abgehaltene 5. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 4 Gemeinderäte, 17 Gemeindevertreter und der Ersatzmann H. Schwarz Entschuldigt: GV. A. Fehle und GV. Walter Köb Beginn: 20:30 Uhr A. Öffentliche Sitzung 1. Nachdem das Protokoll der letzten Gemeindevertretungssitzung allen Gemeindevertretern in Abschrift zugegangen ist, wird auf eine Verlesung verzichtet. 2. Mitteilungen: a) GV. Dr. A. Schwärzler verliest das Protokoll des Wasserwerks- und Kanalisationsausschusses vom 18.5.1960. b) GV. Dipl. Ing. P. Gmeiner verliest das Protokoll der Sitzung des Bauund Strassenausschusses vom 20.5.1060. c) Der Bürgermeister "bringt ein Schreiben der Vorarlberger Erdölgesellschaft vom 2%5.1960 betreffend geophysikalischer Messungen im Gemeindegebiet Wolfurt zur Verlesung. d) laut Mitteilung der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an Lorenz Zobl, Wolfurt und Tobias Staggl, Hittisau, Wohnbaudarlehen bewilligt worden. e) Das Schreiben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung vom 31.5.1960 betreffend den geplanten einer Erdölleitung durch eine italienische Firma von Genua über Graubünden - Vorarlberg in den südwestdeutschen Raum wird zur Kenntnis gebracht, Die weitere Behandlung wird dem Gemeinderat übertragen. 3. Stellungnahme zum Kanalisationsprojekt: Der Bürgermeister berichtet über gepflogene Verhandlungen mit Dipl. Ing. Kaufmann einerseits und dem Leiter des Landeswasserbauamtes, OBR. Dipl. Ing. Wagner andererseits hinsichtlich des Kanalisationsprojektes der Gemeinde Wolfurt (2. Teil) und stellt den Antrag, die Gemeinde wolle den Projektanten beauftragen, a) Untersuchungen darüber anzustellen, ob der Ippachbach, der im Jahre 1960 teilweise verrohrt werden soll, zweckmässigerweise in die Ortskanalisation eingeleitet werden kann, b) das Kanalisationsprojekt einer generellen Überarbeitung zu unterziehen und c) in das Gesamtprojekt auch das Gemeindegebiet südlich der Linie Rickenbacherstrasse/Wiesenweg einzubeziehen. 4. Beratung bezüglich Strassenübergabe: [Handschriftliche Ergänzung: "Landstraßen"] GV. Dipl. Ing. P. Gmeiner gibt Überlegungen bekannt, die dazu geführt haben, dass der Bauausschuss der Gemeindevertretung empfiehlt, beim Amt der Vorarlberger - 2 - Landesregierung einen Antrag auf Übernahme der Rutzenbeggstrasse, Flotzbachstrasse oder Wälderstrasse in die Erhaltungspflicht des Landesstrassenbauamtes zu stellen. Nach sehr reger Debatte wird über Antrag von GV. Dr. R. Hinteregger folgender Beschluss gefasst: Das Amt der Vorarlberger Landesregierung wird gebeten, die Wingertgasse, Gp. 3302, und das Teilstück der Rutzenbergstrasse, Gp. 3304, ab der Einmündung Wingertgasse bis Bildstein sowie die Flotzbachstrasse (Gp. 3250, 3248/1, 3248/2 und 3248/3) bis zur Einmündung in die Bundesstrasse Nr. 1 wegen des überörtlichen Charakters dieser Strassen in die Erhaltungspflicht des Landes zu übernehmen. Gleichzeitig soll die Gemeinde Bildstein ersucht werden, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung den Antrag auf Übernahme der Fortsetzung der Rutzenbergstrasse nach der Parzelle Baumgarten in die Erhaltungspflicht des Landes zu stellen. 5. Regulierung des unteren Schlattgrabens: Über Einladung des Landeswasserbauamtes wird beschlossen, die durch öffentliche Beihilfen nicht gedeckten Kosten der Regulierung des unteren Schlattgrabens und die spätere Instandhaltung des der Gemeinde Wolfurt zur Erhaltung übertragenen Teiles des Gerinnes aus Gemeindemitteln zu übernehmen. Eine teilweise Überwälzung der auflaufenden Kosten auf die Vorteilsflächen wird vorbehalten. 6. Bericht über die vorzunehmenden Ausbesserungsarbeiten an der Schwarzach: GV, M. Höfle berichtet über die Offerteröffnung bezüglich der Ausbesserungsarbeiten an der Schwarzach und schlägt der Gemeindevertretung vor, der Vergabe der geplanten Arbeiten an die Fa. Wilhelm Grabner, Schwarzach zum Anbotpreis von S 45.670, 20 zuzustimmen. Dieser Antrag wird einstimmig zum Beschluss erhoben. 7. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen des Otto Gratt, Wolfurt, Rutzenbergstr. 27, auf Unterteilung der Gp. 1712/2 in die Gp. 1712/2 und 1712/3 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz GZl. 799/60 vom 2. Mai 1960 wird bewilligt. b) Das Ansuchen der Elvira Schelling, Wolfurt, Rickenbacherstr. 4 auf Zusammenlegung der Gp. 1550/2 und 1553 und Unterteilung in die Gp. 1550/2, 1550/4 und 1553 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, GZl. 786/60 vom 1.4.1960 wird bewilligt. c) Das Ansuchen des Alfged Fischer, Wolfurt, Hofsteigstr. 50 auf Unterteilung der Gp. 1539/1 in die Gp. 1539/1, 1539/3 und 1539/4 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz GZl. 776/60 vom 13.2.1960 wird bewilligt. 8. Ansuchen um Bauabstandsnachsicht: a) Das Ansuchen der Fa. K. Doppelmayr & Sohn, Wolfurt, um die Gewährung einer Bauabstanasnachsicht auf 2, 00 m zur Mühlestrasse, Gp. 3298, aus Anlass der Errichtung eines überdachten Parkplatzes auf der Gp. 1663 wird befürwortet. "b) Das Ansuchen des Jakob Bitschnau, Hard um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 76/1 aus Anlass der Errichtung eines Wohnhauses auf der Gp. 76/4 wird bewilligt. c) Das Ansuchen des Hans Stark, Wolfurt, Kellaweg 2 um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 1538/3 aus Anlass der Errichtung eines Wohnhauses auf der Gp. 1539/3 wird bewilligt. 10. Allfälliges: a) Das Protokoll der 2. Gemeindevertretungssitzung vom 5. Mai 1960 wird vom Vorsitzenden, nachdem keine Erinnerungen gemacht wurden, für genehmigt erklärt. b) GR. Hubert Mohr verliest das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 24.5.1960. c) GV. M. Höfle verliest das Protokoll der Sitzung des landwirtschaftlichen Ausschusses vom 17. Mai 1960. d) Über mehrfach geäusserten Wunsch seitens von Gemeindevertretern wird beschlossen, die vertraulichen Tagesordnungspunkte jeweils am Schlusse einer jeden Sitzung und den Punkt "Allfälliges" grundsätzlich als vertraulich zu behandeln. e) Nach Dringlichkeitserklärung wird der bisher als Ortsschulrat bezeichnete Unterausschuss in "Kultur- und Schulausschuss" umbenannt und über Vorschlag vom Bürgermeister GR. Paul Köb zum Vorsitzenden bestellt. f) Es wird ein Dringlichkeitsantrag zum Beschluss erhoben, wonach das bei der Abtragung der Dammstrasse zu. gewinnende Material ganz oder teilweise, je nach Beschaffenheit, zum Ausbau bzw. zur Befestigung des Wuhrweges und der Verbindungswege zwischen Dammstrasse und Wuhrweg Verwendung finden soll. g) Verschiedene Anfragen bezüglich der Ortsgrundverkehrskommission, des Sängerfestes an Pfingsten, der hauswirtschaftlichen Berufsschule, dem Hydrant beim Wohnhaus Löffler, der Unterbringung der Säuglingsfürsorge, der Verlegung des Weges beim Haus Bregenzerstr. 30, der Ableitung des Abwassers vom südseitigen Teil des Friedhofbühels, der Mullablagerung entlang der Bregenzerach und dem Zustand der Berggasse werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. werden zur Erledigung in Vormerk genommen. Schluss der Sitzung um 23.10 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: