19450823_GVE007

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 07:50
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1945-08-23
Erscheinungsdatum 1945-08-23
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Verhandlungsschrift über die Sitzung der provisorischen Gemeindeverwaltung vom 23. August 1945. Anwesend alle Mitglieder. Punkt 1. Auf Grund eines Schreibens der BH Bregenz bezüglich Evakuierung der Reichsdeutschen bis zum 15. September 1945 wurde beschlossen, alle Reichsdeutschen, welche nach dem März 1938 in die Gemeinde zugewandert sind, zur Evakuierung zu beantragen. Desgleichen wurde auch August Keckeisen zum Stern, der zwar länger in Wolfurt wohnhaft ist, sich aber außerordentlich politisch betätigt zur Evakuierung beantragt; dessen Familienangehörigen wird eine befristete Verlängerung des Aufenthaltes in der Gemeinde befürwortet. Weiters wird für Schwarz Paul und Otto Reminger, welche auch politisch belastet sind, eine befristete Aufenthaltsgenehmigung vorgeschlagen. - 2 - Punkt 2. Es wurde die Zuschrift des Vorarlberger Landesausschußes über den Anbau von Raps zur Kenntnis gebracht. Der Gemeinde Wolfurt wird eine Anbaufläche von 6 ha vorgeschrieben. Da der Raps zur Gewinnung von Tafelöl dient, wird dieser Aktion die größte Aufmerksamkeit geschenkt. Höfle Martin erklärt sich bereit, die Durchführung dieses Anbaues zu übernehmen. Punkt 3. Der Frau Wilhelmina Witzemann wird über ihr Ersuchen 5 Kubikmeter Nutzholz aus der Gemeindewaldung zur Instandsetzung des anläßlich der Brückensprengung beschädigten Hauses um den normalen Holzpreis überlassen. Punkt 4. Der am 20. November 1941 zwischen der Gemeinde Wolfurt und den Geschwister Müller zur Krone in Wolfurt abgeschlossene Vertrag, laut welchem den letzteren bezüglich ihres Besitzes beim Schießstande gewisse Einschränkungen auferlegt wurden, wird außer Kraft gesetzt, da dieser Vertrag unter dem Druck des nationalsozialistischen Regimes zustande kam. Punkt 5. Als Ortsschätzer der Gemeinde Wolfurt wird Josef Schertler, Flotzbach, und Eduard Böhler, Zimmermeister, namhaft gemacht. Punkt 6. Als Mitarbeiter im Pressewesen wurde Othmar Graß vorgeschlagen. Punkt 7. Die Hundemusterung ist im Einvernehmen mit dem Amtstierarzte ehestens vorzunehmen. Die Gebühr wird wie im Vorjahr auf RM 7, 50 für einen männlichen und verschnittenen weiblichen Hund und RM 20.- für einen weiblichen Hund festgesetzt. Punkt 8. Die Verhandlungsschrift der letzten Sitzung wurde einwandfrei genehmigt. A. Fischer Schriftführer Der Bürgermeister