19780831_GVE029

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Letzte Änderung 30.05.2021, 07:54
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1978-08-31
Erscheinungsdatum 1978-08-31
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Inhalt des Dokuments

- 1 - GEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 31. August 1978 stattgefundene 29. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gde.Sekr. August Geiger Anwesend: 20 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Egon Gasser, Kurt Dür, Ferdinand Matt, Dr. Egon Mohr, Willi Abler und Rudolf Karnutsch Entsch. abwesend: GV. Siegfried Heim, GV. Dr. Elisabeth Längle, GV. Helmut Frei, GV. Ing. Helmut Küng, GV. Wilfried Eugster, GV. Franz Lucny und GV. Remigius Ort: Sitzungssaal Beginn: 19:05 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen wurden und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. i Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Verfügungen des Gemeindevorstandes gem. § 54 Abs. 3 GG: a) Kauf der Gp. 1102 b) Erwerb der Gp. 1100 im Kauf- und Tauschwege 3. Modifizierung des Vertragswerkes; Gemeinde Wolfurt: Fa. Bohle: Fa. Meusburger 4. a) b) c) Ausbau der Wälderstraße: Novellierung der Verordnung vom 31.8.1976 Genehmigung von Ablöseverträgen Einleitung eines Enteignungsverfahrens 5. Grundzusammenlegung und Neuaufteilung "Wälderstraße"; Durchführung 6. Anträge auf Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Gemeinde Wolfurt b) Fa. Guntram Moosbrugger, Dornbirn c) Raiffeisenbank Wolfurt d) Maria Köb/Gebhardine Schär 7. Wasserversorgungsanlage der Gemeinde Wolfurt; Erweiterung 8. Abgabe einer Verpflichtungserklärung für zugesagte Landesmittel 9. Abschluß einer Vereinbarung über die Wasserversorgung des Güterbahnhofes Wolfurt 10. Tausch- und Schenkungsvertrag; Edith Berger: Ludwig Kalb: Gemeinde Wolfurt 11. Übernahme einer Bürgschaft für eine weitere Darlehensaufnahme des "Wasserverbandes Hofsteig" 12. Abschluß eines Dienstbarkeitsvertrages; VKW: Gemeinde Wolfurt 13. Anfrage wegen Verkauf der gemeindeeigenen Gp. 3259 und Restfläche der Gp. 1457 - 2 - 14. Durchführung der Kanalisierungsarbeiten Rutzenberg 15. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.6.1978 Erledigung Zu 1. a) Gewerbescheinausstellungen: Norbert Rist, Bucherstr. 4, Handelsgewerbe; Adolf Lohs, Albert Loackerstr.8, Werbeberater; b) Gewerbescheinlöschungen: Norbert Rist, Bucherstr. 4, Handel mit Elektrogeräten; Ernst Bereuter, Kesselstr. 40, Herstellung von Kräuterbranntwein; c) Konzessionserteilungen: Helmut Böhler Ges.m.b.H., Zimmermeister, Bützestr.18; Karl Ladurner, Bregenzerstr. 14a, Baumeister; d) Konzessionslöschungen: Ernst Bereuter, Kesselstr. 40, Gast- und Schankgewerbe; e) Standortverlegungen: Richard Gmeinder, Bregenzerstr. 30, Verlegung von Bodenbelägen; f) Neuzugänge beim Lehrerpersonal: HS Wolfurt: Ruth Haggenmüller, Bregenz und Ulrike Steif, Zeltweg VS Bütze: Regina Kalb, Wolfurt VS Mähdle: Hildegard Längle, Schwarzach und Luzia Horvath, Hannersdorf g) Ein Bericht über den Stand der Bauarbeiten beim Altersheim wird zur Kenntnis genommen. h) In Sachen Ortskanalisation berichtet der Vorsitzende, daß das Projekt "Umleitungskanal Autobahn" in den nächsten Tagen fertig gestellt sein wird, daß die Naturaufnahmen für die restlichen Kanalisationserweiterungen im Ortsgebiet Ach abgeschlossen sind und daß Überlegungen angestellt werden, wie ggf. die Kanalanlagen im Bereiche des neuen Pumpwerkes saniert werden können. i) Die durch den Bau der Autobahnbrücke notwendig gewordene teilweise Verlegung der Achstraße ist durch die Verordnung der BH-Bregenz vom 29.8.1978 formell vollzogen worden. j) Dem Waldaufseher Paul Geiger wurde vorübergehend auch die Betreuung des Waldaufsichtsgebietes Höchst-FußachGaißau übertragen. 2. a) Dem vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 26.7.1978 gem. § 54 Abs. 3 GG gefaßten Beschluß, wonach die Gemeinde Wolfurt zur Sicherung des neuen Wasserwerkes - 3 - von den Eheleuten Franz und Reinelde Daniel die Gp. 1102 mit 2.799 m2 (zum Preis von S 385, -- per m2) kauft, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Dem vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 10.8.1978 gem. § 54 Abs. 3 GG gefaßten Beschluß, wonach von den Erben nach Anna Schertler, Kennelbach zur Sicherung des neuen Wasserwerkes die Gp. 1100 mit 2.494 m2 erworben wird (ca. 830 bis 900 m2 werden flächengleich gegen ein Teilstück der gemeindeeigenen Gp. 1554 eingetauscht und für die Restfläche werden S 375, -- per m2 bezahlt), wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 3. Der Beschluß vom 9.2.1978 Punkt 4. wird dahingehend geändert, daß bezüglich des Verkaufes der Gpn. 1721 + 1722 an die Firmen Bohle und Meusburger nicht die Gemeinde, sondern die bücherlichen Eigentümer (Geschw. Weiß) als Verkäufer auftreten sollen, und daher das vorgesehene Wiederkaufsrecht in Form einer privatrechtlichen Vereinbarung abgeschlossen wird. (einstimmig) 4. a) Es wird folgende Verordnung erlassen: § 1 (1) 30% der beim Bau der Wälderstraße (ohne Gehsteig) aufzuwendenden Grundablösekosten werden von den Eigentümern jener Grundstücke erhoben, die durch die Straße mittelbar oder unmittelbar erschlossen werden und durch den Bau der Straße einen dauernden Vorteil erlangen. (2) Die beitragspflichtigen Grundstücke sind im Lageplan vom 28.8.1978 festgehalten. § 2 Grundeigentümern, die den für den Bau der Wälderstraße benötigten Grund kostenlos abtreten, werden die Beiträge gem. § 1 erlassen. § 3 (1) Von den Grundeigentümern, von denen für den Bau eines Gehsteiges an der Wälderstraße Grund erworben wird, werden Beiträge wie folgt erhoben: a) 50% der Grundablösekosten und b) 50% der von der Gemeinde Wolfurt aufzuwendenden Baukosten. (2) Diese Beiträge entfallen, wenn der Grundeigentümer den für den Gehsteig erforderlichen Grund kostenlos abtritt. § 4 (1) Die Verordnung vom 31.8.1976 wird außer Kraft gesetzt. (2) Diese Verordnung tritt am 1.9.1978 in Kraft. - 4 - b) Die Grundablösevereinbarungen mit Josef und Maria Fulterer, Wolfurt, Wälderstr. 19 und jene mit Eugen Müller, Wolfurt, Unterhub 15, werden genehmigt. (einstimmig) c) Nachdem mit den Grundeigentümern Guntram und Gebhardine Köb, Wolfurt, Wälderstr. 18 keine Einigung erzielt werden konnte und diese vielmehr selbst die Einleitung eines Enteignungsverfahren begehrt haben, sind im Wege des Landesstraßenbauamtes die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. (einstimmig) 5. a) Die Gp. 3239, ein ehemaliger Weg der seit längerem nicht mehr benützt wird und auch im Gemeindestraßenverzeichnis nicht eingetragen ist, wird als öffentliches Gut aufgelassen und ins Gemeindeeigentum überführt. (einstimmig) b) Der Grundzusammenlegung "Wälderstraße" im Sinne des Teilungsplanes von Dipl. Ing. W. Bertschler, Zl. 1920/ 78 vom 24.6.1978 wird (als Privatbeteiligter) zugestimmt. (einstimmig) c) Die Gemeinde nimmt die kostenlose Übereignung der Gp. 1165/1 im Ausmaß von 783 m2 zur teilweisen Bildung einer Zufahrtsstraße für das Sportzentrum an. (einstimmig) d) Die Vermessungs-, Vermarkungs-, Vertrags- und Verbücherungskosten für die Durchführung der Grundzusammenlegung" Wälderstraße" übernimmt die Gemeinde Wolfurt (und wird sie teilweise an das Land Vorarlberg weiterverrechnen). (einstimmig) e) Der im Bereich des Zusammenlegungsgebietes befindliche Hauptstrang der Ortskanalisation ist auf Kosten der Gemeinde Wolfurt in einer Entfernung von 1, 50 m nördlich der neu geformten Gp. 3227/2 neu zu verlegen. (einstimmig) f) Zur Durchführung der Grundablösevereinbarung mit Eugen Müller, Unterhub Nr. 15 werden aus der Gp.1087 496 m2 zum Preise von je S 450, -- abgelöst. (einstimmig) g) Die Anteile der Gemeinde Wolfurt an der Gp. 1152 im Ausmaß von 711 m2 werden an Eugen Müller zum Preise von S 412.380, -- verkauft. (einstimmig) h) Die Gp. 3239 mit 26 m2 wird an Reinelde Müller zum Preise von S 15.080, -- verkauft. (einstimmig) i) Zur Durchführung der Grundablösevereinbarung mit Josef und Maria Fulterer, Wolfurt, Wälderstr. 19 werden die aus der Gp. 1088 benötigten 180 m2 zum Preise von S 450, -- per m2 abgelöst. (einstimmig) - 5 - Der Bürgermeister hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt. Dieser Punkt wurde unter dem Vorsitz von Vizebürgermeister Dr. Gerhard Hammer abgehandelt. 6. a) Die Gpn. 833/2 und 833/3 werden gemäß § 18 Abs. 2 RPG aus der Vorbehaltsfläche ausgeschieden und als Baumischgebiet gewidmet. (einstimmig) b) Die Gpn. 1814/3, 1765/2, 3271 /7, 1766/1, 1767/1, 1772/1, 1773/1 und 1774/1, alle bisher in der Güterbahnhofszone, werden gemäß § 18 Abs. 2 RPG aus der Vorbehaltsfläche ausgeschieden. Die Gemeinde stimmt einer Grundstückszusammenlegung und Neuaufteilung zu und widmet die gesamte Fläche als Betriebsbaugebiet. (einstimmig) c) Die Gp. 40 und Bp. 54 werden gemäß § 21 RPG von Bauerwartungsland in Baumischgebiet umgewidmet. (einstimmig) d) Die Gp. 255/1 wird gemäß § 18 Abs. 2 RPG aus der Vorbehaltsfläche ausgeschieden und als Bauerwartungsland gewidmet. (1 Gegenstimmei) 7. a) Bezüglich der Erweiterung der Wasserversorgungsanlage wird folgendes Bauprogramm beschlossen: 1. Versorgungsleitung Pumpwerk II - Güterbahnhof 2. Transportleitung Pumpwerk II - Hochbehälter III und Anbindung des Pumpwerkes I 3. Hochbehälter III 4. Pumpwerk II, bei welchem sicherheitshalber auch eine Aufbereitungsanlage vorzusehen ist. (einstimmig) b) Im Bereiche des Wassereinzugsgebietes sind die öffentlichen und privaten Kanalisationsanlagen zu überprüfen und notfalls zu sanieren. (einstimmig) c) Die für die Versorgungsleitungen benötigten Rohre und Formstücke werden der Fa. Josef Schmidt ' s Erben, Bludenz entsprechend dem Angebot vom 28.8.1978 zur Lieferung in Auftrag gegeben. (einstimmig) d) Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, nach Vorliegen der entsprechenden Angebote die Rohrtransporte und die Lieferung der Armaturen zu vergeben. (einstimmig) 8. Der Beschluß der Vorarlberger Landesregierung vom 1.8.1978 bezüglich Gewährung eines Beitrages für die Trinkwasserversorgungsanlage wird zur Kenntnis genommen und die gewünschte Verpflichtungserklärung abgegeben. (einstimmig) - 6 - 9. Die Gemeinde Wolfurt nimmt das Angebot der ÖBB vom 7.8.1978, die Leistung eines Beitrages für die Wasserversorgung über das Gemeindewasserwerk betreffend, an und beauftragt den Bürgermeister, auf der Grundlage dieses Angebotes die Verhandlungen weiterzuführen. (einstimmig) 10. a) Die Gemeinde Wolfurt übernimmt von Ludwig Kalb, Wolfurt und Edith Berger, Salzburg im Schenkungswege die Gp. 3421 im Ausmaß von 448 m2 zum Zwecke des Baues einer Gemeindestraße (Gartenstraße). b) Solange die Gp. 3421 nicht zur Gemeindestraße erklärt bzw. solange sie nicht bis zur Einbindung in die Lauteracherstraße ausgebaut ist, räumt die Gemeinde Wolfurt den jeweiligen Eigentümern an den Gpn. 880, 881/1 und 881/2 auf den in Gemeindeeigentum befindlichen Gpn. 886/1, 887/1 und 3421 unentgeltlich das unbeschränkte Geh- und Fahrrecht, u.zw. auf der derzeit festgelegten Trasse der zukünftigen Gartenstraße, ein. c) Für Vermessung, Vermarkung und Vertragserrichtung übernimmt die Gemeinde Wolfurt anteilmäßig die Kosten entsprechend der erworbenen Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche. (einstimmig) 11. Die Gemeinde Wolfurt verpflichtet sich, für ein vom Wasserverband Hofsteig bei der Hypothekenbank des Landes Vorarlberg in Bregenz aufgenommenes Darlehen in Höhe von S 8, 000.000, -- für den satzungsmäßigen Anteil, d.s. S 960.000, -- als Bürge und Zahler zu haften. (einstimmig) 12. Dem von den VKW vorgelegten Dienstbarkeitsvertrag, wonach für die Verlegung eines Hochspannungskabels und für ein Bauverbot mit Bestockungsbeschränkung auf einer Fläche von 15 m2 der Gp. 1101 in EZl. 739 eine Entschädigung von S 300, -- bezahlt wird, wird zugestimmt. (einstimmig) 13. Dem Ansuchen des Egon Arnold, Wolfurt, Engerrüte Nr. 12 bezüglich käufliche Überlassung der Gp. 3259 und einer Restfläche aus der Gp. 1457 kann nicht entsprochen werden. Die Gemeinde ist nach wie vor bereit, die begehrten Flächen gegen eine Teilfläche aus der Gp. 1550/1 einzutauschen. (einstimmig) 14. a) Die Verlegung der Kanalstränge 25 a und 25 b wird der Fa. August Schneider, Höchst laut Angebot vom 16.8.1978 zum Preisevon S 1.333.225, -- in Auftrag gegeben. (einstimmig) - 7 - b) Die Lieferung der Betonglockenmuffenrohre wird der Firma August Rädler, Wolfurt laut Angebot vom 16.8.1978 zum Preise von S 153.883 übertragen. (einstimmig) 15. Nachdem gegen die Abfassung der Verhandlungsschrift der 28. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15.6.1978 kein Einwand erhoben wird, wird diese für genehmigt erklärt. Schluß der Sitzung um 23:20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: