20161214_GVE013

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:02
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 14. Dezember 2016, stattgefundene 13. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Richard Benzer, DI Clemens Krösbacher, Sandra Kirchberger, Martin Köb, Manuela Paulitsch, Hubert Gunz, Wolfgang Schwärzler, Hermann Schertler und Ingo Schönenberger GV Anton Böhler, GV Mag. Michaela Fercher-Dalpiaz, GV Brigitte Feuerstein, GV Dr. Thomas Geiger, GV Peter Grebenz, GV Peter Moosbrugger, GV Manfred Schrattenthaler, GR Christine Stark und GV Dr. Daniela Taxer-Theurer Kultursaal 19:05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung um den neuen TOP „9. Änderung der Abfall-Abfuhrordnung“ ergänzt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Bürgeranfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Gebühren und Abgaben 2017 a) Änderung der Abfallgebührenordnung b) Änderung der Wassergebührenordnung c) Änderung der Kanalgebührenordnung d) Änderung der Grundsteuerverordnung Beschäftigungsrahmenplan (Dienstpostenplan) 2017 Beitritt zum Programm KEKIZ (kein Kind zurücklassen) Baubeschluss Altstoffsammelzentrum Hofsteig Baubeschluss neue Schulturnhalle Strohdorf Änderung der Abfall-Abfuhrordnung Genehmigung der Verhandlungsschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2016 Allfälliges Erledigung: zu 1. Keine Wortmeldung 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) Der Vorsitzende berichtet über die würdige Feier am 8.12.2016 in den neuen Räumlichkeiten der Musikschule, in welcher Dr. Ernst Stadelmann das Verdienstzeichen und Alt-Vizebgm. Ferde Hammerer der Ehrenring der Gemeinde verliehen wurden. Er bedankt sich bei Vizebgm. Angelika Moosbrugger für die tatkräftige Unterstützung bei Vorbereitung und Abwicklung. Nach einem aufwändigen Einreichungsverfahren, das von DI Jutta Nenning bravourös durchgeführt wurde, liegt nunmehr eine vorläufige Förderungszusage der Kommunalkredit in Höhe von rund EUR 800.000, -- für die Sanierung der VS Bütze vor. Der Vorsitzende berichtet über die Pläne der Pfarre Wolfurt das Pfarrhaus zu sanieren bzw. zu ersetzen. Wenngleich dies ein Thema der Pfarre ist, läge doch die Präferenz der Gemeinde in der Erhaltung des Gebäudes. Vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung ist der Baubeginn der neuen Turnhalle für Anfang Februar 2017 geplant. Ebenfalls bis Ende Jänner/Anfang Februar 2017 sollten die von Besch & Partner erstellten Unterlagen für eine Parkleitsystem Strohdorf zur Behandlung in den zuständigen Ausschüssen vorliegen. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die Fußgänger konnte nach umfangreichen Verhandlungen mit den Grundeigentümern nun ein Fußweg entlang der Holzriedstraße realisiert werden. Das Projekt Hofsteigkarte ist überaus gut angelaufen. Rund 90 Betriebe konnten als Partner gewonnen werden und der Umsatz liegt in den ersten Wochen schon bei ca. EUR 300.000, --. Wenn auch das Projekt noch mit der einen oder anderen Kinderkrankheit zu kämpfen hat, kann der Start als geglückt angesehen werden. Wie bereits bekannt ist, wurden der Vorsitzende und DI Dittrich von Dietmar Gasser wegen Amtsmissbrauches in der Sache Grundteilung Kronenbühel gerichtlich angezeigt. Nach Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft wurde von Dietmar Gasser ein Fortführungsantrag gestellt und in den letzten Tagen eine ergänzende Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft durchgeführt. Der Vorsitzende gratuliert Benjamin Bildstein mit seinem Partner David Hussl namens der Gemeinde zum Weltcupsieg im Segeln der 49er Klasse. 3. Zum Gesetzesbeschluss betreffend ein Gesetz über die Auflösung der Agrarbezirksbehörde wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Vorsitzende den Leiter der Finanzabteilung Gerald Klocker, der einen Überblick über die Gebührenkalkulationen gibt. Die geplanten Gebührenerhöhungen ergeben sich einerseits aus notwendigen Investitionen bzw. im Abfallbereich aus Angebotsverbesserungen durch das Abfallsammelzentrum. Gleichzeitig werden erstmalig seitens des Bundes (Fördergeber) Mindestgebühren vorgeschrieben. Im Anschluss werden die geplanten Gebühren- bzw. Steuererhöhungen gesamthaft vorgestellt und diskutiert. Zu den Abfallgebühren werden von GV Dr. Martin Lindenthal verschiedene Fragen (Zuständigkeit Umweltverband, Kalkulation Sackgebühren, neue reduzierte Verkaufsprovisionen) gestellt, die durch den Vorsitzenden und den zuständigen Gemeinderat Robert Hasler bzw. GV DI Martin Reis beantwortet werden. Im Anschluss wird über die Gebühren einzeln abgestimmt. a) Die Änderung der Abfallgebührenordnung mit einer Anhebung der Grundgebühr auf EUR 17, 50 zuzüglich MWSt. und einer Änderung der Sackgebühren wird laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 4 Gegenstimmen (SPÖ, GV Dr. Martin Lindenthal) b) Die Änderung der Wassergebührenordnung mit einer Änderung des m³-Preises auf EUR 0, 76/m³ zuzüglich MWSt. und der Zählermieten wird laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig c) Die Änderung der Kanalgebührenordnung mit einer Änderung des m³-Preises auf EUR 1, 93/m³ wird laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig d) Die Änderung der Grundsteuerverordnung mit einer Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B analog zu den anderen Gemeinden des Landes auf 500% wird laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 5. Der Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2017 wird nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden und sprachlichen Adaptierungen beschlossen. Er umfasst in den Gehaltsklassen 1-6 48 Posten Gehaltsklassen 7-14 100 Posten Gehaltsklassen 15-20 3 Posten Sonderverträge 2 Posten Insgesamt 153 Posten Dies entspricht rund 100 Vollzeit-Beschäftigungsverhältnissen. Den einzelnen Dienststellen sind zugeordnet: Gemeindeamt 22 Posten Wassermeister, Bauhof 9 Posten Kindergärten 43 Posten Musikschule 52 Posten Pflichtschulen, Schülerbetreuung, Bücherei 11 Posten Hauswarte, Raumpflege 16 Posten Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 6. Vizebgm. Angelika Moosbrugger stellt das Programm KEKIZ (Kein Kind zurücklassen) vor. Eine Modellbeschreibung liegt als Beilage dem Protokoll bei. Für Wolfurt liegt die Motivation sich am Programm zu beteiligen darin, dass zwar bereits eine gute Basis besteht, ein Schärfen der Vernetzungsbemühungen aber sinnvoll erscheint. Das Einrichten einer Koordinationsstelle (in Wolfurt bereits bestehend) wird vom Land mit einer Personalkostenförderung von 50% auf 3 Jahre unterstützt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. Die Gemeindevertretungen von Lauterach, Kennelbach, Schwarzach und Wolfurt haben 2014 die gemeindeübergreifend besetzten Gremien „Lenkungsgruppe ASZ Hofsteig“ und „Projektgruppe ASZ Hofsteig“ beauftragt, Grundlagen und Details für Planung, Errichtung und Betrieb eines gemeinsamen Altstoffsammelzentrums (ASZ) Hofsteig auszuarbeiten. In einer gemeinsamen Sitzung der Umweltausschüsse und weiterer VertreterInnen der vier Gemeinden am 17. November 2016 in Lauterach wurden die konkreten Ergebnisse vorgestellt: Der Gemeindeverband wurde nach den entsprechenden Beschlüssen der Gemeinden gegründet, das Projekt ist mittlerweile behördlich bewilligt, die erforderlichen Vereinbarungen liegen vor, die Kosten sind auf Basis von Ausschreibungen konkretisiert worden. Die Gemeindevertretung von Wolfurt stimmt der Errichtung und dem Betrieb des gemeinsamen Altstoffsammelzentrums Hofsteig auf Basis der bei der gemeinsamen Sitzung am 17. Nov. 2016 in Lauterach vorgestellten Informationen und Kostenschätzungen (Gesamtkosten: EUR 3.620.000, --, Anteil Wolfurt: EUR 1.263.742 abzüglich Förderungen) zu. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Der Vorsitzende präsentiert die Planungen und Kostenberechnungen zur neuen Schulturnhalle Strohdorf. Nach den ersten Planungen hat sich eine Erweiterung des Bauumfanges auf das bestehende Foyer der Sporthalle und eine Durchwegung für Sportgeräte – auch zur Erreichung der Barrierefreiheit – trotz einem zusätzlichen Kostenaufwand von rund EUR 240.000, -- als zielführend herausgestellt. Gemäß Empfehlung der Projektgruppe und des Ausschusses für Dorfentwicklung und Raumplanung wird beschlossen die neue Turnhalle mit einem Kostenrahmen von EUR 4.827.000, -- zu realisieren. Abzüglich Vorsteuerrückvergütungen und Förderungen ist mit einer effektiven Baukostensumme von rund EUR 3.215.000, --, mit einer Schwankungsbreite von 10%, zu rechnen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Im kommenden Jahr wird nach Vorgaben des Umweltverbandes die Sacksammlung dahingehend umgestellt, dass Plastikabfälle (gelber Sack) und Restmüll (schwarzer Sack) jeweils am selben Tag abgeholt werden. Die Abfall-Abfuhrordnung wird deshalb entsprechend geändert. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Aufgrund einer Rückmeldung des Landes zur Grenzänderung zwischen Lauterach und Wolfurt wird Punkt 4. der Verhandlungsschrift der 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2016 dahingehend geändert, dass der Verweis auf die Plandaten richtig zu lauten hat: Planurkunden der AVD Vermessung ZT GmbH vom 17.2.2015, GZ 6666-1/14 und vom 27.3.2015, GZ 6666-2/2014, samt Übersichtsplan zu denselben Planzahlen Das Protokoll der 12. Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.11.2016 wird mit dieser Änderung genehmigt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 11. a) Auf Anfrage von GV Mag. Michaela Anwander zu im Rickenbach entsorgten Abfallsäcken erläutert GR Robert Hasler, dass widerrechtlich entsorgter Müll vom Gemeindebauhof auf Hinweise auf den Entsorger untersucht wird und letztere gegebenenfalls zur Anzeige gebracht werden. b) In seinem kurzen Jahresrückblick bedankt sich der Vorsitzende bei allen Mandataren, insbesondere dem Gemeindevorstand und hier stellvertretend bei Vizebgm. Angelika Moosbrugger für die Mitarbeit im ablaufenden sehr intensiven Arbeitsjahr. Er hebt insbesondere die nicht selbstverständliche sachliche Diskussionskultur hervor, die es als hohes Gut auch in Zukunft zu schützen gelte. Einen weiteren Dank richtet er an alle Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter für den engagierten Einsatz. Auch das kommende Jahr warte wiederum mit großen Herausforderungen wie Seniorenheimneubau, Umlegung Gewerbegebiet, Entwicklung Rickenbach, 2. Bauetappe Ippachbach uvm. Abschließend wünscht er allen Mandataren schöne und erholsame Feiertage. Schluss der Sitzung: 20:50 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: VERORDNUNG über die Abänderung der Abfallgebührenordnung vom 24.5.2006 in der Fassung vom 2.12.2015 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 14.12.2016 §1 1. § 4 hat zu lauten: §4 Gebührenhöhe 1. Die Abfallgrundgebühr wird pro Jahr und Wohnungsbenützer mit EUR 17, 50 zuzüglich MWSt. festgesetzt. Die Abfallgrundgebühr ist für höchstens vier Personen pro Haushalt zu entrichten. 2. Die Abfallsackgebühren werden wie folgt festgelegt (inkl. MWSt.): 8 l Abfallsack (Bio-Abfall) EUR 0, 90 15 l Abfallsack (Bio-Abfall) EUR 1, 50 20 l Abfallsack (Restmüll) EUR 1, 35 40 l Abfallsack (Restmüll) EUR 2, 70 3. Die Gebühren für sperrige Hausabfälle werden wie folgt festgelegt (inkl. MWSt.): a) für die Abgabe laut § 5 Abs 1 Abfuhrordnung ist je 1/4 m³ ein Betrag von 6, 00 bzw. EUR 12, 00 je ½ m³ zu entrichten; bei Kleinmengen wird eine Mindestgebühr von EUR 3, 00 verrechnet; b) für die Abholung laut § 5 Abs 2 Abfuhrordnung wird ein Aufwandsersatz verrechnet; 4. Für die Abgabe von Grünschnitt in der Grünschnittsammelstelle Lauteracher Straße ist a) bis zu einer Menge von ¼ m³ eine Mindestgebühr von EUR 1, -- (inkl. MWSt.) b) bis zu einer Menge von ½ m² eine Gebühr von EUR 2, 50 (inkl. MWSt.) und c) Kleinstmengen sind bei Anlieferung ohne KFZ von der Gebühr ausgenommen. §2 Diese Änderung tritt mit 1.1.2017 in Kraft. VERORDNUNG über die Abänderung der Wassergebührenordnung in der Fassung vom 12.12.2012 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 14.12.2016 §1 §§ 2 und 3 haben zu lauten: §2 Wasserbezugsgebühren Der Gebührensatz gemäß § 15 Abs 2 Wasserleitungsordnung beträgt pro m³ Wasser EUR 0, 76 zuzüglich MWSt. §3 Zählermieten 1. Die Zählermieten gemäß § 15 Abs 5 Wasserleitungsordnung betragen je Monat: a) Für einen 3 m³-Zähler b) Für einen 7 m³-Zähler c) Für einen 20 m³-Zähler EUR 1, 98 + MWSt. EUR 3, 29 + MWSt. EUR 4, 05 + MWSt. 2. Die Zählermieten für größere als in Abs 1 angeführte Zähler werden im Einzelfalle durch den Gemeindevorstand eingesetzt. §2 Diese Änderung tritt mit 1.1.2017 in Kraft. VERORDNUNG über die Abänderung der Kanalgebührenordnung vom 26.1.1989 in der Fassung vom 12.12.2012 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 14.12.2016 §1 § 3 Abs 2 hat zu lauten: 2. Unter Berücksichtigung des gemäß § 22 Kanalisationsgesetz verrechenbaren Aufwandes und des voraussichtlich zur Verrechnung gelangenden Wasserverbrauches wird die Kanalbenützungsgebühr mit EUR 1, 93 pro Kubikmeter Wasserverbrauch zuzüglich Mehrwertsteuer bemessen. §2 Diese Änderung tritt mit 1.1.2017 in Kraft. VERORDNUNG über die Abänderung der Verordnung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze vom 18.12.1996 in der Fassung vom 22.12.2010 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 14.12.2016 §1 Der unter § 1 lit. b) der Verordnung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze angeführte Hebesatz zur Ermittlung der Grundsteuerjahresbeträge (§ 27 GrStG) bei den nicht landwirtschaftlichen Grundstücken (sonstige Grundstücke - Grundsteuer B; ) wird mit 500 Prozent festgesetzt. §2 Diese Verordnung tritt mit 1.1.2017 in Kraft. VERORDNUNG über die Abänderung der Abfall-Abfuhrordnung vom 18.5.1989 in der Fassung vom 2.12.2015 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 14.12.2016 §1 In § 8 Abs 1 hat der Klammerausdruck zu lauten: ungerade Wochen §2 Diese Verordnung tritt mit 1.1.2017 in Kraft.