19660922_GVE019

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:04
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1966-09-22
Erscheinungsdatum 1966-09-22
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 22. September 1966 im Schulhaus unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 19. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Anwesend: 18 Mitglieder der GV und die Ersatzleute J. Stadler, L. Rohner, E. Bereuter u. E. Müller Entschuldigt: GR. H. Herburger sowie die GV. A. Fehle, H. Schwarz, G. Dür, E. Sander und J. Hölzlsauer Nach Eröffnung und Begrüßung durch den Vorsitzenden wird festgestellt, daß die Einladungen ordnungsgemäß ergangen sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Nach Dringlichkeitserklärung wird die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: 6. Löschung einer Dienstbarkeit bei Gp. 1351/2 7. Antrag um Kostenbeitrag für Staubfreimachung der Heimkehrerstraße Tagesordnung 1. Ehrenring der Gemeinde Wolfurt: a) Es wird einstimmig beschlossen, im Sinne von § 8 Abs. (2) Gemeindegesetz, den Ehrenring der Gemeinde Wolfurt zu schaffen. b) Heuer vor 40 Jahren wurde in Wolfurt der Krankenpflegeverein gegründet. Die außerordentlich segensreiche Tätigkeit, die dieser Verein während der 4 Jahrzehnte seines Bestandes entfaltet hat, ist in erster Linie und vornehmlich das Verdienst der unermüdlich und selbstlos wirkenden Krankenschwestern. In Würdigung ihrer aufopferungsvollen und vorbildlichen Tätigkeit in der Krankenpflege wird einstimmig beschlossen, den ehrw. Srn. Theodora (Paula) König und Epiphanie (Elisabeth) Härle den Ehrenring der Gemeinde Wolfurt zu verleihen. Beide mit dem Ehrenring ausgezeichnete Krankenschwestern leisten seit weit über 30 Jahren unschätzbare Dienste dem kranken Mitmenschen in unserer Gemeinde. Die Überreichung der Ehrenringe wird im Rahmen einer Feier zu einem noch festzulegenden Termin, etwa Ende November/Anfang Dezember, erfolgen. 2. Abschluß eines Niederlassungsvertrages mit den VKW AG. Bregenz: Der auf Grund des GV. -Beschlusses vom 18. April 1966 modifizierte Konzessionsvertrag mit den Vorarlberger Kraftwerken AG., Bregenz, wird mit dem als Anhang zum Vertrag deklarierten Schreiben der VKW. vom 25.8.1966 gegen eine Stimme genehmigt und der Vertrag gefertigt. 3. Durchführung von Wildbachverbauungsmaßnahmen am Ippachbach: Bei der Wildbach- und Lawinenverbauung in Bregenz wird die Erstellung einer Sperrmauer im Oberlauf des Ippachbaches ca. auf der Höhe des Schlosses Wolfurt beantragt. Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, hiefür einen max. 20%igen Beitrag zu den Baukosten zu leisten und die Anlage nach Fertigstellung in die Erhaltungspflicht zu übernehmen. 4. Erledigung von Bauabstandsnachsichtsansuchen: a) Das Ansuchen der Hermine Dür, Kellhofstraße 2, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 00 m zur Gp. 1283 und einer Bauabstandsnachsicht auf 1, 50 m zur Gp. 1275 aus Anlaß der Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Gp. 1276 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Hubert Gorbach, Dammstraße 44, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 80 m zu den öffentl. Wegen Gp. 3163 und 3164 aus Anlaß des Ausbaues des Stadels auf der Bp. 194 wird befürwortet. c) Das Ansuchen des Erwin Karg, Im Wida 2, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 00 m zur Dammstraße, Gp. 410/32, wird befürwortend an die LAWK abgetreten. d) Das Ansuchen des Erwin Karg, Im Wida 2, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 410/75 aus Anlaß der Errichtung eines Glashauses auf Gp. 410/34 wird unter der Voraussetzung bewilligt, daß der Antragsteller die Erklärung abgibt, ggf. keinen Einwand zu erheben, wenn auf der Gp. 410/75 ein in den Dimensionen gleiches oder ähnliches Bauwerk mit einem Abstand von 3, 00 m zur Grenze der Gp. 410/34 situiert wird. e) Das Ansuchen des Edelbert Klimmer, Kirchstraße 21, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 1, 00 m zu den Gp. 1222 und 1224/1 aus Anlaß der Errichtung eines eingeschossigen Zubaues zum Neubau auf Bp. 155 wird bewilligt. f) Das Ansuchen des E. Litzenstorfer, Heimkehrerstr., um die Gewährung einer totalen Bauabstandsnachsicht zur Gp. 923/3 aus Anlaß der Errichtung einer Garage auf Gp. 923/4 wird bewilligt. g) Das Ansuchen vonWalter Maier und Brigitte Holzer, Lauterach, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 1041 aus Anlaß der Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Garage auf Gp. 1040/2 wird bewilligt. g) Das Ansuchen des Emil Wurm, Heimkehrerstraße 6, um die Gewährung einer totalen Bauabstandsnachsicht zur Gp. 923/4 aus Anlaß der Errichtung einer Garage auf Gp. 923/3 wird bewilligt. - 3 - 5. Protokoll der 18. Sitzung der Gemeindevertretung: Das Protokoll der 18. Sitzung der Gemeindevertretung wird genehmigt. 6. Löschung einer Dienstbarkeit bei Gp. 1351/2: Das Ansuchen von A. Berchtold, Rebberg, um die Freistellung der Gp. 1351/2 von der Dienstbarkeit des Fußsteiges wird zurückgestellt. Es ist zu klären, inwieweit das tatsächlich auf Gp. 1351/2 haftende Geh- und Fahrrecht den Interessenten gesichert werden kann. 7. Antrag um Kostenbeitrag für Staubfreimachung der Heimkehrerstraße: Die Siedler an der Heimkehrerstraße sind gewillt, die Zufahrtstraße (Privatstraße) im Zuge der Belagsarbeiten an der Neudorfstraße staubfrei zu machen. Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, die Kosten der Staubfreimachung vorzufinanzieren und den Beteiligten die Möglichkeit einzuräumen, je nach der sozialen Lage den pro Haus errechneten Kostenbeitrag in Höhe von ca. S 2.500, -- binnen längstens 2 Jahren in Raten abzustatten. 8. Berichte und Allfälliges: a) Kurz vor Schulbeginn konnten die Büros des neuen Gemeindehauses bezogen werden. Die Fertigstellung des Gemeindehauses wird sich jedoch noch bis Jahresende hinziehen. b) Am 19.9.1966 fand die Bauverhandlung für die Schule Nord statt; am gleichen Tage war auch die Offerteröffnung über die eingelangten Baumeisterarbeiten. c) Der Eröffnungsbericht betreffend das Schuljahr 1966/67 an der Hauptschule Wolfurt wird zur Kenntnis genommen. d) Es wird angeregt, den Vorplatz beim Gemeindehaus noch in diesem Herbst staubfrei zu machen. e) Verschiedene Anfragen werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung in Vormerk genommen. Schluß der Sitzung um 22:45 Uhr.