19600505_GVE002

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:07
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1960-05-05
Erscheinungsdatum 1960-05-05
Unterausschüsse
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll 1. über die am Donnerstag, den 5. Mai 1960 im Schulhaus unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel abgehaltene 2. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 23 Gemeindevertreter und als Ersatz A. Fischer Entschuldigt: L. Schwarzmann Beginn: 20:05 Uhr A. öffentliche Sitzung Zu Beginn der ersten Arbeitssitzung der neuen Gemeindevertretung begrüsst der Bürgermeister alle Mandatare in besonderer Weise und bittet um aufrichtige Mitarbeit. Allen jenen Mandataren, welche sich in den letzten 5 Jahren Verdienste um das Wohl der Gemeinden erworben haben und in der neuen Gemeindevertretung nicht mehr vertreten sind, spricht der Bürgermeister namentlich Dank und Anerkennung aus. Schliesslich gibt der Bürgermeister noch die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen die Geschäftsordnung bei Sitzungen betreffend bekannt. 1. Das Protokoll der Gemeindevertretungssitzung vom 25. März 1960 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Das Protokoll der konstituierenden GemeindeVertretungssitzung vom 21. April 1960 wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 3. GR. Hubert Mohr als Schriftführer des Gemeinderates verliest das Protokoll der 1. Gemeinderatssitzung vom 2. Mai 1960. 4. Mitteilungen: a) Die Angelobung des Bürgermeisters und der Gemeinderäte erfolgte am 29. April 1960 durch Bezirkshauptmann Dr. A. Allgeuer. b) Ein Bericht des Wasserverbandes Schwarzach - Rickenbach über die am 24.2.1960 vorgenommene Begehung der Schwarzach wird verlesen. c) Die Vorarlberger Landesregierung hat lt. Erlass vom; 7.4.1960 gegen den Voranschlag der Gemeinde Wolfurt keine Einwendungen erhoben. 5. Bestellung der Unterausschüsse: Die Gemeindevertretung beschliesst einstimmig, die Unterausschüsse (Verwaltungsausschüsse) wie folgt zu bilden und zu bestellen bzw. Mandatare mit Funktionen zu betrauen: a) Protokollfertiger: GR. Hubert Mohr b) Schriftführer des Gemeindetages: Gemeindesekr. A. Geiger c) Dienstbeurteilungsausschuss: Bgm. H. Waibel (VS.) GR. H. Mohr und GR. P. Köb d) Überprüfungsausschuss5 GV. R. Fitz (VS), GV. R. Brauchle und GV. J. Hölzlsauer e) Verwaltungaausschuss der LAWK: Mitglieder Bgm. H. Waibel und GR. H. Mohr, Ersatzmann: GV. C. Schwärzler - 2 - f) Überprüfungsausschuss der LAWK: GV. R. Fitz g) Wasserverband Schwarzach-Rickenbach: GV. M. Höfle h) Katastrophenausschuss: Bgm. H. Waibel (VS), GV. A. Bellmann und GV. A. Fehle i) Friedhofkomitee: Bgm. H. Waibel, GV. Dipl. Ing. P. Gmeiner und Gv. L. Rohner k) Ortsschulaufseher: GV. Prof. Dr. R. Hinteregger 1) Ortsschulrat: GR. Paul Köb, GV. A. Kalb, GV. Walter Köb und GR. Willi Köb m) Kommission für die Geschworenen- und Schöffenliste: Bgm. H. Waibel (VS), Gem.Ang. Eduard Mohr, GV. R. Fitz, GV. H. Künz, GV. M. Höfle und GV. O. Schwärzler, n) Finanzausschuss: GR. H. Mohr (VS), Bgm. H. Waibel, GR. Paul Köb, GV. Dr. R. Hinteregger, GV. H. Herburger, und GR. Willi Köb o) Bau- und Strassenausschuss: GV. Dipl. Ing. P. Gmeiner (VS), Bgm. K. Waibel, GV. A. Fehle, GR. M. Schwärzler, GV. A. Kalb, GV. H. Künz, GV. O. Schwärzler, GV. 3. Winder und GV. W. Küng p) Strassenaufseher südlich der Wälderstrasse: GV. A. Fehle Strassenaufseher nördl. der Wälderstrasse: GV. H. Künz q) Wasserwerks- und Kanalisationsausschuss: GR. M. Schwärzler (VS), GV. Dr. A. Schwärzler, GV. A. Bellmann, GV. L. Rohner und GV. B. Winder r) Sanitäts- und Sozialausschuss: GV. L. Rohner (VS), GV. H. Künz, GV. M. Höfle, GV. A. Kalb, GV. E. Vonach und GV. L. Schwarzmann s) Landwirtschaftsausschuss: GV. M. Höfle (VS), GV. Walter Köb, GR. H. Mohr, GV. Dr. A. Schwärzler und GV. R. Brauchle GV. Dr. Adolf Schwärzler regt an, dass auch bei den Unterausschussitzungen Protokolle geführt werden und diese bei den Gemeindevertretungssitzungen zur Verlesung gebracht werden. Klärung der Frage hinsichtlich der Errichtung einer Hauptschule: Gestützt auf vielfache Wahrnehmungen, dass in weitesten Bevölkerungskreisen der Wunsch nach einer eigenen Hauptschule in Wolfurt besteht, beschäftigt sich die Gemeindevertretung eingehend mit dieser Frage, Nach einleitenden Worten des Bürgermeisters ersucht dieser den GV. Prof. Dr. R. Hinteregger dieses Problem von der allgemein interessierenden Seite aus gesehen zu erörtern. In einem erschöpfenden Referat führt der Redner u.a. ins Treffen, dass beispielsweise bei einem Übertritt von der Pflichtschule in eine Mittelschule oder eine Berufsbildende Schule der Volksschüler gegenüber dem Hauptschüler in jedem Falle benachteiligt ist und sich bei Postenausschreibungen des öffentlichen Dienstes wie Bahn, Post usw. vielfach eine abgeschlossene Hauptschule vorausgesetzt wird. Anschliessend an diese Ausführungen gibt GR. Hubert Molar umfassende Erläuterungen, u.a. in schulrechtlicher Hinsicht und in - 3 - Bezug auf die bestehende räumliche Unterbringung und der Lehrstellenbesetzung. Alsdann wirft GV. Dipl. Ing. Paul Gmeiner die Frage auf, ob in diesem Zusammenhang zweckmässigerweise nicht die zweite Etappe des Schulhausbaues in Angriff genommen werden sollte und ob in den oberen Klassen der Volksschule durch die Zusammenziehung von 4 Jahrgängen in einer Klasse nicht Bedenken hinsichtlich des Lernerfolges anzumelden sind. Nach einer Stellungnahme des Bürgermeisters zu dieser Präge stellt er den Antrag: "Die Gemeindevertretung wolle die Errichtung einer Hauptschule in Wolfurt beschliessen und den Gemeinderat beauftragen, alle Massnahmen zur Durchführung dieses Beschlusses ehestens einzuleiten." Der Antrag wird einstimmig angenommen. 7. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen des Dr. Klaus Benger, Wolfurt, Bucherstrasse, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 263, 265/1, 265/2, 265/3 und 261 sowie auf Unterteilung der Gp. 265/1 in die Gp. 265/1 und 265/6 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Pussenegger, Bregenz, Zl. 777/60 vom 25. März 1960 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Dr. H. Kaiser, Bregenz im Auftrage der M. Sohm, Kennelbach, auf Unterteilung der Gp. 258/1 in die Ö-p. 258/1 und die Gp. 258/7 bis 15 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz Zl. 648/60 vom 4.3.1960 wird bewilligt. 8. Ansuchen um Bauabstandsnachsicht: a) Das Ansuchen des Hans Stark, Wolfurt, Kellaweg 2, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 1, 50 m zur Gp. 1539/1 und auf 3, 00 m zur Gp. 1538/3 aus Anlass der Errichtung eines Wohnhauses auf der Gp. 1539/3 wird zurückgestellt. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Besichtigung an Ort und Stelle durchzuführen und den Antragsteller zur Vorlage eines Bauplanes zu verhalten. b) Das Ansuchen des Anton Repolusk. Wolfurt, Rickenbacherstr. 14, um die Gewährung einer Bauabstands-nachsicht auf 1, 70 m zur Gp. 1467 aus Anlass der Errichtung eines Wohnhauses mit Malerwerkstätte auf der Gp. 1466 wird bewilligt. 9. Unterstützungsansuchen: Die Unterstützungsansuchen der Hauptschützengilde, Feldkirch und der Kath. Frauenbewegung, Wien werden abgelehnt. 10. J. Böhler, Ansuchen um Teilrückzahlung des Darlehens: Das Ansuchen des Josef Böhler, Wolfurt, Hofsteigstr. 12, um die Rückzahlung eines Betrages von S 5.000, — aus dem der Gemeinde gewährten Darlehen wird bewilligt. 11. Erhebung der Getränkesteuer bei Branntweinverkäufen durch die Letztverkäufer: Um die Gleichheit aller Mitbürger vor dem Gesetz wiederherzustellen, wird beschlossen, ab dem Jahre 1960 für die Branntweinverkäufe der Landwirte an Letztverbraucher die Getränkesteuer in Höhe von 10% im Sinne der Gemeindevertretungsbeschlusses vom 19.1.1955 zu erläutern. Gleichzeitig wird beschlossen, den nicht der Getränkesteuer unterliegenden Eigenverbrauch wie folgt festzulegen: - 4 - Für den Betriebsinhaber 30 Liter pro Jahr sowie für jede weitere im gemeinsamen Haushalt lebende Person über 18 Jahre 15 Liter pro Jahr. 12. Stellungnahme zum Kauf eines Siedlungsgrundstückes seitens der VGWSG, im Kessel: Zum beabsichtigten Kauf der Gp. 1692, 1693/1, 1693/2 und 1693/3 durch die VGWSG [VOGEWOSI], Dornbirn zum Zwecke der Erstellung von Kleinwohnungshäusern wird folgende grundsätzliche Stellungnahme bezogen: Da die Erschliessung der Grundstücke sicherlich ganz erhebliche Kosten verursachen wird und dementsprechend von der Käuferin auch ein niedriger Grundstückspreis bezahlt werden muss, kann die Gemeinde Wolfurt nur die Erstellung einer Zufahrt bzw. den Ausbau des bereits bestehenden Verbindungsweges zwischen der Kesselstrasse und dem Wiesenweg allenfalls übernehmen. Für die Entwässerung des Grundstückes und die Kanalisation können von der Gemeinde keine wie immer gearteten Kosten übernommen werden. Bezüglich der Wasserversorgung könnte ab der in der Nähe des Grundstückes befindlichen 50 mm Gussleitung der Anschluss vorgenommen werden. 14. Allfälliges: a) Einer Beschwerde zufolge, wonach verschiedentlich unberechtigte Wasserentnahmen aus dem Gemeindewasserwerk erfolgen (E. Stöckler, A. Benzer) wird der Wasserwerksausschuss beauftragt, in nächster Zeit eine Begehung durchzuführen. b) Der Bürgermeister wird ersucht, von Herrn A. Flatz die Ausschreibungsunterlagen für die Abtragung der Dammstrasse anfertigen zu lassen. c) Eine Regelung in Sachen Schuttablage entlang der Bregenzerach soll unverzüglich beim Landeswasserbauamt betrieben werden. d) Weiters soll nunmehr daran gegangen werden, bei den Hauseinfahrten an der Achstrasse die Randsteine abzuschrägen. e) Den Vorsitz für die mit dem Problem der Raumplanung im Gebiete von Wolfurt befassten Unterausschüsse soll der Bürgermeister führen. Schluss der Sitzung um 23:30 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: