19371209_GVE000

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 08:06
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1937-12-09
Erscheinungsdatum 1937-12-09
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Publikationen GVE-Protokolle_gve
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am 9.12.1937 abgehaltene Sitzung des Gemeindetages im Schulhause unter Vorsitz des Bürgermeisters Hinteregger, 3 Gemeinderäte und 11 Mitglieder. Fischer Johann Georg entschuldigt. Punkt 1. Unter Einlauf wurden die Satzungen der Vaterländischen Front zur Kenntnis gebracht. Punkt 2. Wurde beschlossen, den Ausbau des Flotzbachgrabens in die Landesarbeitsbeschaffungsaktion 1938 aufzunehmen und das Ansuchen um Gewährung der Landes und Paf-Zuschüsse für 1200 Tagschichten zu stellen. Gleichzeitig wurden als Gemeindebeitrag S 2.500.im Voranschlag für diese Arbeit vorgesehen. Punkt 3. Der Voranschlag 1938 der Gemeinde wurde vom Vorsitzenden Post für Post eingehend erläutert und nachstehend einstimmig genehmigt. Einnahmen 86.125.- S. In diesem Betrage sind inbegriffen 400% Umlage zur Landesgrundsteuer, 300% Umlage zur Landesgebäudesteuer sowie die Leistung von 3 Tagen Frondienst eines jeden Haushaltungsvorstandes in der Gemeinde im Sinne des § 91 Gemeindeordnung. Diese Frondienstleistung kann in Geld abgestattet werden; in diesem Falle sind S. 4.- pro Tagschichte zu entrichten. Die Ausgaben betragen 77.125.- S. Der Überschuß von 9.000.- wird zur Anleiherückzahlung verwendet. Zur Deckung des Kirchenabganges im Betrage von 5.900.- wurde beschlossen, je 50% Umlage auf die Landesgrundsteuer und Gebäudesteuer und 15% Umlage auf die Erwerbs-Körperschafts- und Bekenntnisrentensteuer einzuheben. - 2 - Die Waldhirtgebühr ist wie bisher von den Waldbesitzern auf Grund des Kat. Reinertrages der Wälder einzusetzen. Als Steuereinzahlungstermin werden der 1. Mai und 1. Oktober 1938 festgesetzt. Die Gemeindeabgaben für das Jahr 1938 werden wie folgt festgesetzt: a) Die Abgaben für das Halten von Hunden ist für einen männlichen oder verschnittenen weiblichen Hund S 7, 50, für einen weiblichen Hund oder einen zweiten Hund im gleichen Haushalt S 20.-. b) Für die Sperrstundenverlängerung wird pro Stunde 2.- S eingehoben. Die Gebühr für eine Erteilung der Tanzlizenz wird in der Höhe des Gemeindebeschlußes vom 23. August 1926 festgesetzt. Punkt 4. In die Grundverkehrskommission werden Gemeinderat Josef Schertler als Mitglied und Johann Georg Fischer als Ersatzmann bestellt. Punkt 5. Der Übertragung der Fleischbeschau in der Gemeinde von Tierarzt Dr. Schallner auf Tierarzt Dr. Müller in Lauterach wird zugestimmt. Punkt 6. Dem Ansuchen des Vinzenz Winder, Schreiner, um Gewährung einer Einfahrt von der Gemeindestraße zu seinem Grundstück über die der Gemeinde gehörige Gp. 1492 wurde nicht stattgegeben, da diese Grundparzelle grundbücherlich als Holzabladeplatz eingetragen ist. Punkt 7. Das Grundtrennungsansuchen der We. Haueberg [Haneberg?] Rosa an Rädler Geschwister Gp. 863 wurde bewilligt. Punkt 8. Wurde beschlossen, von Künz Leonhard das notwendige Kies für die Gemeindestraßen zu beschaffen. Punkt 9. Unter Allfälligem wurde die Anschaffung von Stühlen ins Sitzungszimmer bewilligt. Feuerwehrkommandant Thaler macht darauf aufmerksam, daß an der unteren Ach für die Spritze eine geeignete Einfahrt in das Achbett nicht mehr bestehe und es wäre dringend notwendig, daß in dieser Sache etwas unternommen würde. Im Zuge der Voranschlagsberatung wurde beschlossen, der Schuldienerin Margaretha Helbock der Gehalt von 50.- auf 60.- S zu erhöhen. Dem Wegmacher Kresser wurde der monatliche Hauszins von 30.- auf 20.- S ermäßigt. A. Fischer Schriftführer L. Hinteregger