19610904_GVE018

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:08
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1961-09-04
Erscheinungsdatum 1961-09-04
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Montag, den 4. September 1961 im Schulhaus unter dem Vorsitz des 1. Gemeinderates Hubert Mohr abgehaltene 18. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 4 Gemeinderäte, 15 Gemeindevertreter und die Ersatzleute K. Köb, H. Flatz und A. Fischer Entschuldigt: Bgm. H. Waibel, GV. Dipl. Ing. P. Gmeiner, GV. A. Bellmann, GV. O. Schwärzler und GV. J. Hölzlsauer Beginn: 20:30 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: a) H.H. Kaplan Johann Küng hat am 3. September 1961 Wolfurt verlassen, um die Pfarrprovisorstelle in St. Anton und Gantschier anzutreten. Aus diesem Anlass wurde am Mittwoch, den 30. August 1961 im Gasthaus "Rössle" eine kleine Abschiedsfeier durchgeführt. Die Nachfolge als Kaplan von Wolfurt wird H.H. Peter Bitschnau, bisher Kaplan in Frastanz, antreten. b) Laut Mitteilung der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an Hermann Feuerstein und Franz Ludwig Wohnbaudarlehen bewilligt worden. c) Ein Bericht über die Lebensmittelbetriebsüberprüfungen im 2. Quartal 1961 wird zur Kenntnis genommen. d) Der Vorsitzende berichtet, dass nunmehr berechtigte Hoffnungen bestehen, dass die Landstrasse I.O. Nr. 4 im kommenden Jahre, wenn nicht ganz, so zumindest teilweise ausgebaut wird. e) Mit der Stadt Bregenz wurde Fühlung wegen der Abhaltung von Musikunterricht in Wolfurt aufgenommen. f) Zum Lehrer an der Hauptschule Wolfurt wurde Hans Vogl bestellt; der Volksschule Wolfurt wurde Erika Hartmann als Lehrerin zugewiesen. g) Für Armin Reiner, Lauteracherstr. 6, wurde neuerdings ein Gasthausverbot ausgesprochen. h) Derzeit werden durch ein Organ des Vorarlberger Gemeindeverbandes Getränkesteuer- und LohnsummensteuerPrüfungen durchgeführt. i) Der Rechnungsabschluss 1960 wurde mit Erlass vom 28.8.1961 von der Vorarlberger Landesregierung genehmigt. j) Die Geschw. Böhler, Kirchstr. 22, haben gegen den auf Grund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 27.7.1961 ergangenen Bescheid vom 2.8.1961 Berufung eingebracht. k) Die Gewerbeberechtigungen Gemischtwarenhandel, Handel mit landwirtschaftlichen Produkten und Bettfedernreinigung für Josef Festini, Wolfurt, Hofsteigstr. 13, wurden gelöscht. Folgende Verfügungen nach § 53 GO werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht: a) Für den Ausbau des Zeichensaales die Vergabe der Malerarbeiten an P. Heidegger, Wolfurt, die - 2 - Bodenlegearbeiten an Stadelmann & Lässer, Schwarzach, die Heizungs- und san. Installationen an E. Köb, Wolfurt, die Lieferung einer Schultafel an Chr. Thaler, Hard und die Lieferung von 40 Garnituren Schulmöbel an die Fa. Roth & Co., Braz b) Die Anschaffung von 2 Lehrerpulten und einem Klassenschrank bei der Fa. Zanier, Innsbruck und die Anschaffung von div. Bibliothekserfordernissen im Werte von 5 2.000, — für die Hauptschule. c) Die Überreichung eines Geschenkes im Werte von S 553, — an den scheidenden Kaplan Johann Küng. 3. Anschaffungen für die Schule: a) Für den Zeichensaal werden bei der Fa. B. Bartel, Hard 9 Stück Zeiss-Planspiegelleuchten bestellt. b) Für das Lehrerzimmer werden Vorhänge nach den vorliegenden Mustern von den Fa. A. Fehle & Co. und Herburger & Co. angeschafft. 4. Anbringung einer Halteverbotstafel beim Postamt: Über Antrag des Postamtes Wolfurt wird beim rückwärtigen Eingang zu den Amtsräumen des Postamtes ein Parkverbot erlassen. 5. Ansuchen um Bauabstandsnachsicht: a) Das Ansuchen der Fa. K. Doppelmayr & Sohn, Wolfurt um die Gewährung einer totalen Bauabstandsnachsicht zu den Gp. 1657 und 1658 aus Anlass der Errichtung einer Garage auf der Gp. 1659/1 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Gebhard Schertler, Wolfurt. Rebberg 5, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf o, 70 m zur Gp. 1316 aus Anlass der Errichtung eines Badebeckens auf der Gp. 1334 wird bewilligt. 6. Ansuchen um Grundtrennung: a) Das Ansuchen des Johann Lindinger, Wolfurt, Flotzbachstr. 17, um Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1445/1 und 1424/1 sowie auf Unterteilung der Gp. 1424/1 in die Gp. 1424/1 und 1424/3 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, GZl. 1341/61 vom 17.8.1961 wird bewilligt. b) Die Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 410/3, 410/4, 410/74 und 410/75 sowie die Unterteilung der Gp. 410/3 in die Gp. 410/3 und 410/77 nach den Lageplänen des Dipl. Ing. Dr. Schelling, Dornbirn, GZl. 480 und 481/61 vom 22. und 23. 8. 1961 werden bewilligt. c) Die Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 410/3, 410/5 und 3357, die Unterteilung der Gp. 410/3 in die Gp. 410/3 und 410/80 sowie die Unterteilung der Gp. 410/5 in die Gp. 410/5 und 410/79 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, GZl. 1264/61 vom 14.8.1961 wird bewilligt. 7. Auflassung des Weges, Gp. 3357 und Ausbau des unteren Teiles des Dammstrasse: Die Gp. 3357, Verbindungsweg zwischen der Achstrasse und der Dammstrasse, wird als öffentliches Gut aufgelassen und ins Privateigentum der Gemeinde Wolfurt überführt. Um den bisherigen Benutzern dieses Weges eine jeglichen Bedürfnissen entsprechende Ersatzverbindung zur Achstrasse - 3 - in Richtung Lauterach bzw. Bregenz zu schaffen, wird beschlossen unteren Teil der Dammstrasse, Gp. 410/32, vom Ende der Siedlung bis zum Schotterwerk Bayer entsprechend den bereits vorliegenden Plänen auszubauen. 8. Firma Roylon, J. & G. Kunert: a) Verkauf des Weges, Gp. 3357: Der aufgelassene Weg, Gp. 3357, im Ausmass von 454 m2 wird zum Zwecke der Arrondierung der von der Firma Roylon, J. & G. Kunert, als Industriebauplatz gekauften Gp. 410/5 und 410/80 an die genannte Firma zum Preise von S 80, — per m2 verkauft. Die Käuferin ist verpflichtet, die allgemeine Benützung dieser Grundparzelle als Weg bis zur Fertigstellung des geplanten Ausbaues der Dammstrasse zu dulden. b) Genehmigung des Vorvertrages: Der zwischen J. Kunert als Teilhaber der Firma Roylon und dem Bürgermeister als Vertreter der Gemeinde Wolfurt abgeschlossene Vorvertrag hinsichtlich des Kaufes bzw. Verkaufes der Gp. 410/5 und 410/80 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 9. Ausschreibung von Kanalisationsarbeiten: Es wird beschlossen, im Spätherbst und Winter 1961 die für den Ausbau der Landstrasse I.O. Nr. 4 erforderlichen Kanalisationsarbeiten durchzuführen. Der Projektant Dipl. Ing. A. Kaufmann, Dornbirn, wird daher beauftragt, die für die Vergabe dieser Arbeiten notwendigen Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung zu stellen. 10. Kaufangebot für Anwesen Kreuzstrasse 1: Die Behandlung dieses Punktes wird als vertraulich erklärt Das zum Kauf angebotene Anwesen Kreuzstrasse Nr. 1 umfassend Wohnhaus und freistehendes Wirtschaftsgebäude Bp. 332 sowie die Gp. 49/2 und 49/3 in einem Gesamtausmass von 4344 m2 wird als für kommunale Zwecke (Gemeindeamt, Postamt oder Gendarmerie) geeignet erachtet und daher beschlossen, als Kaufinteressent aufzutreten. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Kaufverhandlungen zu führen, wobei jedoch maximal S 650.000, — geboten werden dürfen. - 4 - 13. Allfälliges: a) Es wird angeregt, bei der Bezirkshauptmannschaft die Versetzung der Ortschaftsbegrenzungstafel an der Achstrasse auf die Höhe der Näherei Wolff zu beantragen, weiters wird auch bemängelt, dass die Ortsbegrenzungstafel an der Achstrasse in der Parzelle "Wida" unzweckmässig angebracht ist. b) Bei der Landesstrassenbauverwaltung sind Schritte zu unternehmen, dass die Einfahrten beim Gehsteig an der Achstrasse in einen Zustand gebracht werden, die eine Auffahrt, ohne dass dadurch Kraftfahrzeuge Schaden leiden, zulassen. Schluss der Sitzung um 0:25 Uhr. Der Vorsitzende: Der Schriftführer: