20191211_GVE034

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:07
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2019-12-11
Erscheinungsdatum 2019-12-11
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 11. Dezember 2019, stattgefundene 34. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 22 Gemeindevertreter (GV DI Martin Reis ab TOP 4.) sowie die Ersatzleute Ursula Molitor, Hermann Schertler, Martin Köb, Katja Bernroider, Hartmut Mager, Manuela Paulitsch, DI Simone Burtscher und Ing. Roman Reiter Mag. Michaela Anwander, GV Brigitte Feuerstein, GV Barbara Geißler, GV Peter Grebenz, GV Harald Greber, GV Jadranko Lesic, GV Ing. Clemens Mohr und GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger Kultursaal 19:05 Uhr Die Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird TOP „7. Ergänzung Straßen- und Wegekonzept Hohe Brücke“ von der Tagesordnung abgesetzt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Bürgeranfragen Mitteilungen Berichte gem. 71 Abs 2 GG a) Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH b) Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG c) Sozialdienste Wolfurt gGmbH d) PSG Wolfurt-Lauterach eGen Erhöhung der Baunutzungszahl a) Einfamilienhaus Manuel Gasser, GST-NR 2625, Hofsteigstraße b) Um- und Zubau Mehrfamilienhaus Gerhard Winder, GST-NR 833/2, Montfortstraße c) Erweiterung und Umbau Objekt Karoline und Stefan Peter, GST-NR 341/2, Feldweg Gebühren und Abgaben 2020 a) Änderung der Wassergebührenordnung b) Änderung der Kanalgebührenordnung Tarife Schülerbetreuung Ganztagsschule Schuljahr 2019/20 Auflage Gesamtbebauungsplan 2020 („Dachbegrünungen“) Ergänzung zum Beschluss vom 25.9.2019: Zustimmung zur Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteigs auf GST-NR 204/2, 204/3, 822/1 und 822/2 und Dienstbarkeitsannahme Fuß- und Radweg GST-NR 204/4, 204/2, 822/2 (Helmut Böhler, Fussenegger Wohnbau GmbH) Grundsatzbeschluss Übersiedlung Kindergarten Strohdorf in die Ausweichschule Unterhub 6 und Einrichtung Familienzentrum 10. 11. 12. Umsetzung Projekt „KLAR!“, Phase 2 Genehmigung der Verhandlungsschrift der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 6.11.2019 Allfälliges Erledigung: zu 1. Keine Anfrage 2. a) Der Bewilligungsbescheid für die Umlegung Hohe Brücke ist mittlerweile eingelangt und an die Umlegungsbeteiligten versandt worden. b) Bezüglich Bahnhaltestelle Wolfurt scheint Bewegung in die Angelegenheit zu kommen. Kürzlich fand ein sehr konstruktives Gespräch statt mit dem Ergebnis, dass die Bahnhaltestelle nun im Maßnahmenplan gelistet ist. Zwar fehlt eine definitive zeitliche Festlegung noch, es ist aber eine Planung für die Jahr 2021/22 avisiert. c) Der Mietvertrag für die derzeit von Integra betriebene Poststelle läuft mit Ende Jänner 2020 aus. Nunmehr konnte mit Hanspeter Meusburger ein neuer Postpartner mit Erfahrung gewonnen werden, der in den ehemaligen Weltladenräumlichkeiten im Alten Schwanen ab Februar eine Poststelle kombiniert mit einem Schreibwarenverkauf eröffnen wird. d) Am vergangenen Samstag fand zum zweiten Mal ein Adventmarkt mit tollem Ambiente im Schloss statt. Der Vorsitzende hebt hier insbesondere auch den Einsatz der Belegschaft für Organisation und Abwicklung hervor. e) Erfreulicherweise konnte nun der Vertrag zwischen der Familie Vallant, Fa. Doppelmayr und der Gemeinde über die Liegenschaft am Schnepfenweg unterfertigt werden. Bekanntlich wird die Liegenschaft zur Sicherung des Grünkeiles laut Masterplan Rickenbach erworben und ist Ausdruck des gemeinsamen Bemühens von Fa. Doppelmayr und Gemeinde um dessen Umsetzung. f) Mit dem Segelduo Bildstein/Hussl hat erfreulicherweise seit Längerem wieder einmal ein Wolfurter die Qualifikation für Olympia geschafft, wozu die Gemeinde gratuliert. 3. a) bis d) Der Vorsitzende bringt die Tätigkeitsberichte gem. § 71 Abs 2 GG für Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH, Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG, Sozialdienste Wolfurt gGmbH und PSG Wolfurt-Lauterach eGen zur Kenntnis. Diese liegen dem Protokoll als Anhang bei. 4. a) Der Erhöhung der Baunutzungszahl auf 56, 85 für das Bauvorhaben Einfamilienhaus Manuel Gasser auf GST-NR 2625 wird nach Erläuterung durch den Vorsitzenden und der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Dorfentwicklung und Raumplanung folgend zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Der Erhöhung der Baunutzungszahl auf 57, 4 für das Bauvorhaben Um- und Zubau Mehrfamilienhaus Gerhard Winder auf GST-NR 833/2 wird nach Erläuterung durch den Vorsitzenden und der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Dorfentwicklung und Raumplanung folgend zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig c) Der Erhöhung der Baunutzungszahl auf 70, 5 für das Bauvorhaben Erweiterung und Umbau Objekt Karoline und Stefan Peter auf GST-NR 341/2 wird nach Erläuterung durch den Vorsitzenden und der einstimmigen Empfehlung des Ausschusses für Dorfentwicklung und Raumplanung folgend zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig EM DI Simone Burtscher erklärte sich zu diesem TOP für befangen und nahm an Beratung und Abstimmung nicht teil. 5. a) und b) Der Vorsitzende berichtet, dass für das Jahr 2020 keine Erhöhung von Gebühren und Steuern vorgesehen sind, lediglich die vor Jahren vom zuständigen Ausschuss empfohlene jährliche Indexanpassung bei den Wasser- und Kanalgebühren vorgenommen wird. Diese Gebührenerhöhungen werden laut Beilage beschlossen. Über beide Unterpunkte wird gemeinsam abgestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 6. Entsprechend dem Auftrag des Landesrechnungshofes wird eine Gebührenverordnung für die Schülerbetreuung in den Ganztagsklassen erlassen. Diese Beiträge werden bereits jetzt, jedoch nicht auf Basis einer Verordnung, eingehoben. Eine Diskussion entspinnt sich zu der im § 5 Abs 2 vorgesehenen sozialen Staffelung, die sich an der Empfehlung des Landes und den Regelungen in den Nachbargemeinden orientiert. Neben der von verschiedenen Mandataren der GRÜNEN geäußerten Kritik an einzelnen Formulierungen wird von GR Michael Pompl die unterschiedliche Praxis in den Gemeinden bei der Bestätigung der Wohnbeihilfe kritisiert, was zu einer Schieflage führe. Da dies eine regionale Regelung betrifft, wird diese Angelegenheit durch den Vorsitzenden in der nächsten Regionalsitzung thematisiert. Bgm Natter hält weiters fest, dass in Wolfurt, auf Grund der aktiven Ansprache durch die zuständigen Mitarbeiterinnen, keine Familie, die Unterstützung braucht, durch den „Rost“ fällt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. GV DI Martin Reis erläutert anhand der dem Protokoll beiliegenden Powerpoint-Präsentation die Überlegungen, die zur Erarbeitung des Gesamtbebauungsplanes für Dachbegrünungen geführt haben. In der Diskussion zu diesem Thema wird vor allem bemängelt, dass für dieses an sich wichtige und viele Vorteile bringende Thema eine Verordnung erforderlich ist. Es wird zumindest eine begleitende Informationskampagne und Förderung eingefordert. Es wird beschlossen, den Gesamtbebauungsplan 2020 „Dachbegrünungen“ gemäß den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes zur Auflage zu bringen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Bereits in der Sitzung vom 25.9.2019 wurde ein Beschluss hinsichtlich der Schaffung einer Fußwegverbindung zwischen Feldweg und Bützestraße gefasst. Nicht Gegenstand dieses Beschlusses war jedoch die Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges auf GST-NR 204/3. Zur Klarstellung wird der Beschluss deshalb neu gefasst. Die Marktgemeinde Wolfurt stimmt der Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteigs auf GST-NR 204/2, 204/3, 822/1 und 822/2 und der Annahme der Dienstbarkeit des Fuß- und Radwegs auf GST-NR 204/4, 204/2, 822/2 (Böhler, Fussenegger Wohnbau GmbH) zu. Neben den üblichen Kosten- und Haftungsregelungen ist die Ausführung mit einem Macadambelag und die Beistellung einer Einzäunung vereinbart. Klargestellt wird, dass die Marktgemeinde Wolfurt - unabhängig von dieser vertraglichen Lösung weiterhin die Realisierung der im Flächenwidmungsplan dargestellten Wegverbindung zwischen Feldweg und Bützestraße anstrebt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Vizebgm. Angelika Moosbrugger und Bgm. Christian Natter erläutern die Beweggründe für eine Verlegung des Kindergartens Strohdorf in das „Haus der Möglichkeiten“, Unterhub 6. Einerseits sind dies die beengten räumlichen Verhältnisse, aber auch die Möglichkeit zur Schaffung eines durch den Kindergarten mit organisierten Familienzentrums, also eines Ortes, an dem Familien niederschwellig div. Angebote finden (zB Lerncafe, Deutschkurse, Malraum, etc.). Klargestellt wird, dass dies eine Übergangslösung darstellt und das im Masterplan Strohdorf festgelegte Ziel eines Kinderhauses weiterhin verfolgt werden wird. Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst dieses Projekt weiter zu verfolgen und die laut Schätzung erforderlichen EUR 225.000, -- netto im Budget 2020 zur Verfügung zu stellen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Nach Erläuterungen durch GV DI Martin Reis – die dazu verwendete Powerpoint-Präsentation liegt dem Protokoll ebenfalls bei – und kurzer Diskussion wird nachstehender Beschluss gefasst: Die sechs plan b-Gemeinden Bregenz, Hard, Kennelbach, Lauterach, Schwarzach und Wolfurt stellen gemeinsam einen Antrag für die KLAR! Phase 2. Grundlage dafür ist das Arbeitsprogramm 10+ des regionalen Projektteams. Die Marktgemeinde Wolfurt  gibt die entsprechende Absichtserklärung zur Kofinanzierung des regionalen KLAR! Budgets in Höhe von voraussichtlich 9.700 Euro für die Projektlaufzeit von 2 Jahren ab,  wird ausreichende Mittel für die Umsetzung von Maßnahmen im laufenden Gemeindebudget zur Verfügung stellen und  stimmt der öffentlich-öffentlichen Partnerschaft im Rahmen der KlimawandelAnpassungsmodellregion zu. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 11. Nachdem keine Abänderungswünsche eingebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 33. Sitzung der Gemeindevertretung vom 6.11.2019 als genehmigt. 12. a) Laut GR Michael Pompl findet am 23.1.2020 im Kultursaal eine Präsentation des von okay.zusammen leben und dem Land erstellten Forschungsberichtes „Vorarlbergs Moscheengemeinden“ statt. b) Die Anfrage von GR Michael Pompl, wie es mit der Projektgruppe Nahversorgung weitergehe, wird durch den Vorsitzenden dahingehend beantwortet, dass derzeit intensive Gespräche mit einem Projektbegleiter stattfinden. Die Grundlagen für den städtebaulichen Masterplan werden im 1. Quartal 2020 erarbeitet. Ende 2020 soll die Ausschreibung des Architektenwettbewerbs für das Sozial- und Nahversorgungszentrum erfolgen. c) GR Michael Pompl kritisiert, dass das Thema „Frauen in die Politik“ in den Gemeindemedien ohne Absprache mit den Fraktionen mit der Privatnummer einer Gemeinderätin beworben wurden. Dem wird vom Vorsitzenden und GR Yvonne Böhler entgegengehalten, dass der Gemeindevorstand sehr wohl über dieses Thema informiert worden sei. Auch sei es keine von der Gemeinde organisierte Veranstaltung gewesen, weshalb GR Yvonne Böhler in der Funktion als Frauensprecherin Hofsteig als Ansprechpartnerin fungiert habe. d) In der Oktoberausgabe der Wolfurt Info wurde laut GR Michael Pompl ein Bericht über das Jugendkino veröffentlicht. In diesem Bericht wurde einer Anzahl von Personen gedankt, jedoch auf ein Ausschussmitglied vergessen. GR Christine Stark wird dies aufklären. e) GV Andreas Gorbach lobt die orange Beleuchtung des Schlosses und würde sich wünschen die Beleuchtung dauerhaft auf das warme orangefarbene Licht umzustellen. f) Der Vorsitzende bedankt sich zum Jahresende bei Vizebgm. Angelika Moosbrugger, die das Amt während seiner Auszeit mit Bravour ausgeführt habe. Ein weiterer Dank gilt den Vorstandsmitgliedern und Mandataren quer durch alle Fraktionen, sowie allen Bediensteten für die sehr gute Zusammenarbeit. In einem Ausblick auf das kommende Jahr nennt er als größte Herausforderungen die Zentrumsentwicklung inkl. Umsetzung des neuen Seniorenheims, die Umlegung Gewerbegebiet Hohe Brücke, das Quartier Rickenbach, und das Thema Wohnen. Er gibt seiner Hoffnung Ausdruck, dass trotz der bevorstehenden Wahlauseinandersetzung weiterhin ein guter Umgang miteinander kennzeichnend bleibt und das „Miteinander“ nicht aus den Augen verloren wird. Er schließt mit den besten Wünschen für die kommenden Feiertage. g) Abschließend gibt Vizebgm. Angelika Moosbrugger der Freude Ausdruck, dass der Vorsitzende nach seiner Auszeit den Wiedereinstieg gut gemeistert hat und wieder mit voller Kraft im Einsatz ist. Sie bedankt sich bei ihm für sein Engagement für die Gemeinde. Sie freue sich schon auf das kommende Jahr, wenn die Zeiten der Wahlauseinandersetzung vorbei sind und wieder konzentriert an der Umsetzung der anstehenden Projekte gearbeitet werden könne. Schluss der Sitzung: 20:55 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH 6922 Wolfurt Tätigkeitsbericht 2019 Die Aufgabe der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GMBH, liegt seit Jahren unverändert, in der Verpachtung des Grundstück Nr. 1306 (Sternenareal). Die Pachtzahlungen erfolgen zeitgerecht. Das Steuerbüro Blum aus Lauterach hat die Bilanz für das Jahr 2018 erstellt. Diese weist einen Jahresüberschuss von € 24.022, 30 aus. Der Verlustvortrag aus dem Vorjahr beträgt 513.043, 61, daraus resultiert ein Bilanzverlust von - € 489.021, 31. Die stillen Reserven der Liegenschaft belaufen sich auf € 2.408.526, -- . Die Verbindlichkeiten an die Marktgemeinde Wolfurt (€ 256.279, 27) werden jährlich in der Höhe von ca. € 25.000, -- getilgt. Die GMBH hat kein Personal angestellt. Die Geschäftsführung wird von Bürgermeister Christian Natter ausgeführt. Wolfurt, 4.12.2019 Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG 6922 Wolfurt Tätigkeitsbericht 2019 Die Hauptaufgabe der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GMBH & Co KG lag im Jahr 2019 bei der Fertigstellung der Großbaustelle Bütze. Die Schule und der Kindergarten konnten im Herbst bezogen werden. Es laufen noch die restlichen Arbeiten. Die endgültige Abrechnung sollte im ersten Quartal 2020 erfolgen. Nach Abschluss dieses Projektes, wird die Aufgabe der GMBH & Co KG nur noch die Vermietung ihrer Objekte sein. Da sich die Steuerlichen Bedingungen geändert haben, werden keine Objekte mehr über die GMBH & Co KG gebaut oder saniert. Die Einnahmen Ausgaben Rechnung für das Jahr 2018 weist einen Jahresfehlbetrag von € 52.780, 61 aus. Die GMBH & Co KG hat kein Personal angestellt. Die Geschäftsführung wird von Bürgermeister Christian Natter ausgeführt. Wolfurt, 4.12.2019 Bericht für die Gemeindesitzung 2019 der Sozialdienste Wolfurt gGmbH 1. Belegung Im Seniorenheim Wolfurt 2019 bis 30.11.2019 an 210 Tagen ein Bett nicht belegt (bei 49 Betten gesamt) Voranschlag 2020 an 276 Tagen ein Bett nicht belegt In Seniorenwohnheim Kennelbach bis 30.11.2019 an 85 Tagen ein Bett nicht belegt (bei 15 Betten gesamt) Voranschlag 2020 an 198 Tagen ein Bett nicht belegt 2. Personalstand mit 30.11.2019 haben wir 93 Dienstnehmer (64, 5 VZÄ) beschäftigt sowie 36 Mohi-Helferinnen als Freie Dienstnehmerinnen bzw. neue Selbständige Personalstatistik 31.12.2018 Bereich Seniorenheim Pflege Seniorenheim unterstützend Seniorenwohnheim KB Tagesbetreuung und CM MoHi (freie DN & geringfügig) Pfarrkrankenpflege Karenz Summe Vollzeitäquivalente 33, 4 (31, 8) 18, 85 (16, 85) 6, 45 (3, 45) 3, 3 (3, 5) 0, 7 (1, 48) 4, 0 (3, 69) 0 (0) Personen 46 (43) 27 (25) 10 (6) 6 (6) 26 (26) 7 (6) 4 (4) 66, 7 (60, 77) 126 (116) 3. Voranschlag 2020: Abgang von € 21.130 Moderate Anhebung der Essenspreise, Investitionen in mehr Personal zum weiteren Abbau der Zeitkonten 4. Voraussichtliches Ergebnis Vorjahr Plus von ca. € 160.000 Hervorragende Belegung, wenige Krankenstände und Personalwechsel, höhere Pflegestufen als budgetiert, nämlich im Durchschnitt 5, 3 statt 5, 1 Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft Wolfurt-Lauterach eGen Tätigkeitsbericht 2019 Das Jahr 2018 und 2019 war geprägt von vielen Vorarbeiten. Die Ausarbeitung der Einkaufs- und Verhandlungsstrategie für das Betriebsgebiet Neuwiesn war abhängig von der Novelle zur Raumplanung. Vor diesem Hintergrund musste die Überarbeitung des RPG unsererseits abgewartet werden. Im Frühjahr 2018 ging die Novelle ins Begutachtungsverfahren und mit 1. März 2019 trat die Novelle zum RPG in Kraft. In diesem Kontext fanden Gespräche mit LSth. Rüdisser im April 2018 statt. Über den Vorarlberger Gemeindeverband Dr. Müller wurde vor allem noch die Thematik des direkten Kaufs von landwirtschaftlichen Flächen durch die PSG als dringliche, zusätzliche Notwendigkeit eingebracht. Auf unsere Intention hin wurde dann dieser Punkt im Begutachtungsverfahren aufgenommen und die PSG kann in Hinkunft, wie eine Gemeinde (unterentsprechenden Rahmenbedingungen) direkt landwirtschaftliche Grundstücke kaufen - also gewissermaßen den Gemeinden gleichgestellt ist. Im Berichtszeitraum wurden insbesondere intensive Gespräche mit den Verantwortlichen der Abteilung Raumplanung des Landes Vorarlberg geführt. Aufgrund der Novelle zum neuen Raumplanungsgesetz sowie des zweifachen Personalwechsels innerhalb der Abteilung Raumplanung des Landes Vorarlberg waren mehrere Gesprächsrunden unerlässlich. Es ging darum zu klären, ob aus Sicht der Raumplanung die geplanten Umlegungsverfahren so rechtlich haltbar sind bzw. wie die Raumplanung zu dieser Thematik steht. Gemeinsam mit RA Dr. Folie wurde ein entsprechender Kaufvertragsentwurf ausgearbeitet. Auf Basis dieses Kaufvertrages wird nun in weiterer Folge mit den Grundstückseigentümern verhandelt. Der Kaufvertragsentwurf bildet quasi die Grundlage für eine einheitliche Vorgehensweise im Zuge der Gespräche mit den Grundstückseigentümern. Es wurden bereits konkrete Gespräche mit elf Grundstückseigentümern aus dem betreffenden Gebiet geführt. Im Berichtszeitraum wurden vier Vorstandssitzungen abgehalten. Das Steuerbüro Klement aus Hard hat die Bilanz für das Jahr 2018 erstellt. Diese weist einen Jahresfehlbetrag von € 22.007, 83 aus. Der Fehlbetrag wird auf das nächste Jahr vorgetragen. In der Sitzung vom 19.November 2019 wurde Bgm. Elmar Rhomberg als Obmann und Bgm. Christian Natter als Obmann Stellvertreter gewählt. Die Satzung sieht eine zweijährige Funktionsdauer vor. Wolfurt, 4.12.2019 VERORDNUNG über die Abänderung der Wassergebührenordnung in der Fassung vom 12.12.2018 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 11.12.2019 §1 1. § 2 hat zu lauten: §2 Wasserbezugsgebühren Der Gebührensatz gemäß § 15 Abs 2 Wasserleitungsordnung beträgt pro m³ Wasser EUR 0, 80 zuzüglich MWSt. 2. § 3 Abs 1 lit. a) hat zu lauten: a) Für einen 3 m³-Zähler EUR 2, 00 + MWSt. §2 Diese Änderung tritt mit 1.1.2020 in Kraft. VERORDNUNG über die Abänderung der Kanalgebührenordnung vom 26.1.1989 in der Fassung vom 12.12.2018 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 11.12.2019 §1 § 3 Abs 2 hat zu lauten: 2. Unter Berücksichtigung des gemäß § 22 Kanalisationsgesetz verrechenbaren Aufwandes und des voraussichtlich zur Verrechnung gelangenden Wasserverbrauches wird die Kanalbenützungsgebühr mit EUR 2, 00 pro Kubikmeter Wasserverbrauch zuzüglich Mehrwertsteuer bemessen. §2 Diese Änderung tritt mit 1.1.2020 in Kraft. Verordnung über die Festlegung von Tarifen für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung im Freizeitteil an ganztägigen Schulen Die Gemeindevertretung verordnet mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 11.12.2019 gem. § 19 Abs 3 Schulerhaltungsgesetz, LGBl. 32/1988 i.d.g.F, Tarife für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung im Freizeitteil an ganztägigen Schulen §1 Beitragspflicht (1) Für die Unterbringung, Betreuung und Verpflegung im Freizeitteil des Betreuungsteiles der Ganztagsschulen a) Volksschule Bütze b) Volksschule Mähdle c) Mittelschule und Sportmittelschule Wolfurt, hebt die Marktgemeinde Wolfurt Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge ein. (2) Die Betreuungs- und Verpflegungsbeiträge hat der/die für den Schüler/die Schülerin Unterhaltspflichtige zu entrichten. Mehrere Unterhaltspflichtige haften solidarisch. §2 Betreuungsbeitrag Volksschulen (Abs 1 lit. a und b) Modul 1 Kosten: Modul 2 Kosten: Modul 3 Kosten: Montag 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Dienstag 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Mittwoch 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Donnerstag 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Freitag 11:30-12:30 € 5, 00/Monat 12:30-13:45 € 7, 50/Monat 13:45-16:30 € 12, 40/Monat Dienstag 12:20-13:45 € 7, 50/Monat Mittwoch 12:20-13:45 € 7, 50/Monat Donnerstag 12:20-13:45 € 7, 50/Monat Freitag 12:20-13:45 € 7, 50/Monat Mittelschule (Abs 1 lit. c) Modul 1 Kosten: Montag 12:20-13:45 € 7, 50/Monat §3 Verpflegungsbeitrag Der Verpflegungsbeitrag für Eltern beträgt € 4, 70 pro Mittagessen. 1 §4 Entrichtung der Beiträge (1) Der Betreuungsbeitrag ist für die Monate September bis Juni jeweils nach Monatsende zu entrichten. Tritt der/die Schüler/in während des Schuljahres in die Schule ein, ist der Betreuungsbeitrag ab dem auf den Eintritt in die Schule folgenden Monatsersten, tritt er/sie während des Schuljahres aus, ist er bis zum Ende des Monats, in dem der Austritt erfolgt, zu entrichten. (2) Der Verpflegungsbeitrag ist jeweils nach Monatsende zu entrichten. §5 Ermäßigung der Beiträge Die Kosten für ein Mittagessen betragen € 5, 25. Dieser Betrag wird durch die Gemeinde mit 55 Cent je Mittagessen gestützt. 1 (1) Von der Einhebung des Betreuungs- und Verpflegungsbeitrages kann im Hinblick auf die Einkommens-, Vermögens und Familienverhältnisse der Unterhaltspflichtigen ganz oder teilweise abgesehen werden. (2) In Wolfurt wohnhafte Personen, deren Kind/Kinder den Freizeitteil des Betreuungsteiles der Ganztagsschulen in Anspruch nehmen und einen Wohnbeihilfebescheid oder einen Mindestsicherungsbescheid vorlegen, erhalten über Ansuchen jedenfalls eine Förderung in Form von 50 % Rabatt auf die Betreuungskosten (§ 2). (3) Über zusätzliche oder weitergehende Förderungen entscheidet der Gemeindevorstand nach Ansuchen. §6 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel in Kraft. AUFLAGEENTWURF Verordnung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt über die Erlassung des Gesamtbebauungsplanes 2020 Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt vom __.__.2020, TOP _ wird gemäß § 28 Abs. 1 lit b und Abs 3 lit. m des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 28/2011, verordnet: § 1 Geltungsbereich Der Gesamtbebauungsplan 2020 gilt für das gesamte Ortsgebiet der Marktgemeinde Wolfurt § 2 Bebauungsbestimmungen 1. Bei Neubauten sind mindestens 80 % der Dachfläche von Flachdächern bzw. flach geneigte Dächer (bis 10°) größer gleich 140 m² dauerhaft mit bodendeckenden Pflanzen zu begrünen (extensive oder intensive Dachbegrünung). 2. Es ist eine Substrathöhe von zumindest 12 cm vorzusehen. 3. Die zur Berechnung herangezogene Fläche verringert sich um jene Fläche des Daches, die für Solar- und Photovoltaikanlagen (nicht für sonstige Aufbauten) in Anspruch genommen wird. Weiters ausgenommen von der Begrünungspflicht sind Dachterrassen, abgesetzte Vordächer, Glasdachkonstruktionen, temporäre Bauten sowie technisch erforderliche Anlagen wie z.B. Lüftungsanlagen, deren horizontale Oberflächen nachweislich nicht begrünt werden können. 4. Abs. 1 gilt auch für Umbauten und Flachdachsanierungen, wenn es die statischen Vorgaben erlauben. Wird keine nachträgliche Begrünung durchgeführt ist der Behörde ein Nachweis eines einschlägig befugten Zivilingenieurs vorzulegen, dass die statischen Rahmenbedingungen dies nicht ermöglichen. § 3 Ausnahmen Vor Erteilung von Ausnahmebewilligungen gemäß § 35 Raumplanungsgesetz hat der Gemeindevorstand einen Sachverständigen für Raumplanung und Baugestaltung (z.B. Gestaltungsbeirat, Amtssachverständiger des Landes Vorarlberg, befugter Architekt, etc) zu hören. § 4 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Erläuterungsbericht Zielsetzungen der Verordnung Die Verordnung des Bebauungsplanes dient den Zielsetzungen des § 28 Abs. (2) RPG Lit. c) Ortsund Landschaftsbild, Lit. d) Schutz vor Naturgefahren und Lit. i) Steigerung der Energieeffizienz. Im Besonderen werden angestrebt: Schutz vor Hochwässern und Überschwemmungen durch großflächige Rückhaltung von Regenwässern bei Starkregenereignissen. Entlastung der Kanalisationsanlagen durch die Retentionswirkung und damit geringere Kosten für die Allgemeinheit und auch Schutz vor Hochwässern und Überschwemmungen der Unterlieger. Verbesserung und Schutz des Orts- und Landschaftsbildes: Die Marktgemeinde Wolfurt schließt direkt an der Hangkante an. Bekieste oder mit Kunststoffbahnen belegte Dachflächen sind von höheren Standpunkten im Gelände aber auch höheren Gebäuden betrachtet ortsbildlich als störend einzustufen. Die Begrünung bindet diese Flächen in die Landschaft ein. aktiver Klimaschutz: begrünte Dächer sind eine kleinklimatisch wirksame Maßnahme zur Vermeidung sommerlicher Überhitzung und ergeben in Summe langfristig großräumig klimarelevante Effekte. Dämmwirkung im Winter und Kühlwirkung im Sommer sparen auch klimarelevante Energiekosten. Artenschutz: begrünte Dächer unterstützen Insekten und Vögel, denen aufgrund der baulichen Verdichtung ständig Lebensgrundlagen entzogen werden. Ausgleich für neu bebaute Flächen: begrünte Flachdächer können einen Beitrag zum Entzug von Grünflächen durch Bebauung leisten. Stand 12/2019