19560906_GVE015

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:10
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1956-09-06
Erscheinungsdatum 1956-09-06
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 6. September 1956 im Schulhaus über dem Vorsitz des Bürgermeisterstellvertreters Dr. Georg Herburger abgehaltene 15. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 19 Gemeindevertreter Entschuldigt: Bgm. A. Gunz, K. Köb, A. Schertler, O. Schwärzler und W. Haltmeier Beginn: 20.20 Uhr 1. Das Protokoll der 14. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen: a) Das Kartell christlicher Vereine hat sein Bauansuchen auf Umbau des Vereinshauses zurückgezogen. b) Da das Doktorhaus noch nicht bezugsfertig ist und daher der Gemeindearzt noch länger im Schulhaus ordinieren muss, wurde mit der Bezirksschulbehörde die Vereinbarung getroffen, dass der Unterricht an der Volksschule Wolfurt erst nach Übersiedlung des Gemeindearztes ins renovierte Doktorhaus beginnen kann. c) Die Grundablöse an der Bundesstrasse ist bis auf eine Partei abgeschlossen. d) Laut Mitteilung der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an folgende Parteien Darlehen bewilligt worden: Rudolf Gasser, Wolfurt - Bregenzerstrasse, Willi Scheffknecht, Bregenz, Hartwig Winder, Wolfurt - Hofsteigstrasse und Josef Vonach, Wolfurt - Kirchstrasse. e) Der Rechnungsabschluss 1955 ist von der Landesregierung mit Bescheid vom 20.08.1956 genehmigt worden. f) Am 5. September 1956 hat die BH. Bregenz die Schlussüberprüfung für den Schulhauserweiterungsbau durchgeführt, wobei keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden. 3. Projektsänderung Bützestrasse: Einer Projektsänderung an der Bützestrasse, wonach eine Verschiebung der Kurve bei Haus Nr. 16 nach Süden erfolgt, wird zugestimmt. Dagegen wird die Bedingung des A. Böhler, Bregenz, als Ersatz für die zusätzliche Abtretung von 6 bis 7 m2 Grund dem Eduard Böhler, Wolfurt - Bützestrasse 16 die Kanalanschlussgebühr zu erlassen, aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. 4. Projekt Bützegraben: Nach eingehender Überprüfung wird beschlossen, die Verrohrung des Bützegrabens quer durch die Gp. 937, 936, 935, 934 und 933 bis zur Brücke (Zusammentreffen der Gp. 934 und 1058) weiter zu führen, wobei das Gefälle so einzuhalten ist, dass die Gp. 1058 im Sinne des Projektes von Dipl. Ing. Kaufmann, Dornbirn, für den Weiterlauf des Wassers eingetieft werden kann. Der Grund für diesen Beschluss ist eine freiwillige - 2 - Erklärung von Josef Reiner, Wolfurt - Lauteracherstrasse 12, für die Schonung seiner grösstenteils auf dem öffentlichen Wassergut der Gp. 932 entlang seinem Grundstück Gp. 933 gepflanzten Steinobstbäume einen Betrag von S 8.000, -zu leisten, wenn ausserdem das durch die Verrohrung des Bützegrabens freiwerdende, öffentliche Wassergut ihm kostenlos überlassen wird. 5. Erhöhung der Kosten für die Minderachverbauung: Auf Grund des Schreibens des Landeswasserbauamtes vom 25.08.1956, Zl. 5211-56/2 wird beschlossen, für die Minderachregulierung einen weiteren Beitrag von S 10.400, -- zu bezahlen. 6. Beitragsleistung zur Renovierung eines Teiles der Friedhofmauer: Über Antrag des Friedhofkomitees wird beschlossen, die halben Kosten für die Renovierung der Friedhofmauer vom Westeingang bis zur Lourdeskapelle aus Gemeindemitteln zu übernehmen. 7. Wasserleitung und Strassenerhaltung für Neubauten an der Strasse "Am Rickenbach": Das Ansuchen von Hubert Waibel und Genossen auf Erweiterung der Wasserleitung und Erhaltung der Strasse für die Neubauten an der Strasse "Am Rickenbach" wird sowohl aus finanziellen als auch aus prinzipiellen Gründen abgelehnt. 8. Erhaltung der Strasse "Im Wida": Es wird neuerdings festgestellt, dass es derzeit nicht möglich ist, die Strasse "Im Wida" auszubauen. Es soll aber überprüft werden, ob die Erlassung einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht bereits eine wesentliche Verbesserung der Verhältnisse herbeiführen würde. 9. Beitrag der Gemeinde zur TBC.-Bekämpfung: Die Gemeinde Wolfurt gewährt den Viehbesitzern unter folgenden Bedingungen eine einmalige Beihilfe zur TBC-Bekämpfung im Betrage von S 300, -- pro Reagent: a) Die Säuberung muss vollständig durchgeführt sein. b) Die abgesetzten Reagenten müssen durch Kauf oder Nachzucht von Milchvieh ersetzt worden sein. c) Bei Viehändlern wird die Zahl der zu subventionierenden Reagenten so festgelegt, dass der durchschnittliche Viehstand der Jahre 1953 und 1954 im Prozentsatz zur allgemeinen Verseuchung in der Gemeinde als Höchstgrundlage angenommen wird. 10. Grabenöffnung und Feldwegerhaltung: Der landwirtschaftliche Ausschuss wird beauftragt, im Sinne des § 92 der Gemeindeordnung Konkurrenzen zur Erhaltung der Feldwege und Wasserabzugsgraben zu bilden und diese zur Genehmigung vorzulegen. 11. Wasserlieferung an Fa. Hilti /Baustelle Bundesstrasse Es wird beschlossen, der Fa. Hilti die Wasserbezugsgebühren und die Anschlussgebühren durch monatliche Vorschreibung einer Pauschalsumme von S 100, -- zu berechnen. Dies unter der Voraussetzung, dass lediglich für die Küche und die Arbeiter einer Schlafbaracke Wasser entnommen wird. - 3 - 12. Ansuchen des D. Böhler um Überlassung von Quellen: Die Gemeinde Wolfurt hat gegen die Verwendung der auf der alten Bildsteinerstrasse befindlichen Quellen durch den derzeitigen Grundeigentümer keine Einwendungen. 13. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen des K. Theurer, Wolfurt - Bützestrasse, auf Neuformierung der Gp. 841/1, 841/2 und Bp. 44 in die Gp. 841/1 und 841/3 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. Fussenegger, Bregenz, wird genehmigt. b) Das Ansuchen der Elsa Mohr, Wolfurt - Unterhub 12, auf Teilung der Gp. 1043, 1044, 1046 und 1047 in 6 Bauplätze mit einer gemeinsamen, drei Meter breiten Strasse nach dem provisorischen Teilungsplan des Dipl. Ing. Fussenegger, Bregenz, wird genehmigt. c) Das Ansuchen der Geschw. Hohl, Wolfurt - Achstr. 4, auf Zusammenlegung und Neueinteilung der Gp. 424, 425/1 und 425/2 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. Kainberger, Bregenz, wird genehmigt. d) Das Ansuchen des Johann Jochum, Wolfurt - Bucherstrasse 6, auf Teilung der Gp. 150 in die Gp. 150/1 und 150/2 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. Fussengegger, Bregenz, wird genehmigt. 14. Ansuchen um Bauabstandsnachsicht des J. Köb, Wolfurt - Brüelstrasse: Dem J. Köb, Wolfurt - Brüelstrasse 17, wird zur Erstellung einer Garage auf der Gp. 1544 eine Bauabstandsnachsicht auf 2 m zu den Gp. 1559 und 1561 bewilligt. 15. Ansuchen um Achwuhrbaugrund: a) Das Ansuchen des M. Pürzl, Wolfurt - Bützestrasse 35, um käufliche Überlassung eines Achwuhrbaugrundes wird befürwortet. b) Über Ersuchen der Gemeinde Lauterach wird in teilweiser Entsprechung des Antrages beschlossen, der Gemeinde Lauterach aus Anlass der Zuteilung eines Bauplatzes an den in Wolfurt wohnhaften Alfred Bichlmair das Verfügungsrecht über den der Gemeinde Wolfurt im Achwuhrgebiet von Hard reservierten Bauplatz abzutreten. 16. Unterstützungsansuchen: a) Das Ansuchen der Klemensgemeinde auf Abnahme eines Bausteines wird abgelehnt. b) Der Gemeinde St. Gallenkirch wird eine Spende von S 1.000, -- bewilligt c) Der Pfarre St. Gebhard wird eine Spende von S 500, -- bewilligt. d) Dem Schwarzen Kreuz wird anstelle einer Spende die Zusicherung gegeben, an Allerheiligen an den Friedhofeingängen eine Sammlung durch Gemeindevertreter durchzuführen. 17. Elektroinstallationen im Postgebäude: Es wird beschlossen, die Elektroinstallationen am Postgebäude auf billigste Art vorschriftsmässig zu erneuern. 18. Berufung der H. Kuppelwieser gegen einen Bescheid in Sachen Feuerbeschau: Die Berufung der H. Kuppelwieser, Wolfurt - Bregenzerstrasse 4, gegen den Feuerbeschaubescheid des Gemeindeamtes Wolfurt wird abgelehnt. - 4 - 19. Allfälliges: a) Der Antrag der Gemeinde Schwarzach wegen Ausbau der Bahnhofstrasse und des Bahnhofvorplatzes wird als dringlich auf die Tagesordnung gesetzt. Es wird beschlossen, im Jahre 1957 die Brücke über die Schwarzach neu zu erstellen, wenn die Gemeinde Schwarzach 1. nach Fertigstellung der Brücke und die [der?] Strasse bis zur Gemeindegrenze in die alleinige Erhaltungspflicht übernimmt und 2. auf die Leistung eines Beitrages der Gemeinde Wolfurt zum Ausbau des Bahnhofplatzes verzichtet. b) Da bei Haus Bützestrasse 22 hinsichtlich der Grundablöse noch keine Einigung erzielt werden konnte, wird angeregt, vorerst nur die Strasse auszubauen und den Randstein zu setzen. Der Ausbau des Gehsteiges soll einer späteren Regelung vorbehalten bleiben. c) Eine Anfrage bezüglich Flurbereinigung Oberfeld wird dahingehend beantwortet, dass es Angelegenheit der interessierten Parteien ist, die Durchführung weiter zu betreiben. d) Es wird angeregt, das Geschiebe im Rickenbach ausbaggern zu lassen. e) Da die Feldstrasse in die Löcher hauptsächlich durch Lastentransporte nach Lauterach stark in Mitleidenschaft gezogen wurde, soll der Bürgermeister überprüfen, inwieweit dieser, durchaus nicht notwendigen Benützung der Strasse durch ein Fahrverbot Einhalt geboten werden kann. 20. Schluss der Sitzung um 0:20 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: