19961218_GVE016

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:14
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1996-12-18
Erscheinungsdatum 1996-12-18
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Inhalt des Dokuments

Schulstraße 1, 6922 Wolfurt Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 18. Dezember 1996, stattgefundene 16. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Erwin Mohr GSekr. Dr. Sylvester Schneider 18 Gemeindevertreter, sowie die Ersatzleute Wiltrud Konzet, Alwin Schönenberger, Hermann Schertler, Helmut Wieland, DI Claudius Bereuter (ab TOP 3.c), Eveline Waibel, Christoph Rohner (ab TOP 2.), Michael Ritter und Gottfried Mathis GV Jolanda Rohner, GV DI Max Albrecht, GV Norbert Moosbrugger, GV Ing. Roland Österle, GV Ing. Jochen Böhler, GV Manfred Hechenberger, GR Walter Österle, GV Dr. Gebhard Lingg und GV Gerhard Aichholzer Kultursaal 19.10 Uhr Die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlußfähigkeit werden festgestellt. Vor Eingang in die Tagesordnung wird diese in der Form abgeändert, daß Punkt 4. nach Punkt 7. zur Verhandlung gelangt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig Tagesordnung: 1. Bürger-Anfragen 2. Mitteilungen 3. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen: a) Sozialhilfegesetz b) Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern c) Landes-Jugendwohlfahrtsgesetz d) Behindertengesetz e) Landes-Pflegegeldgesetz f) Landesbedienstetengesetz (Gleichbehandlung) g) Landesbedienstetengesetz (Pflegegeld) h) Gemeindebedienstetengesetz 4. Kreditüberschreitungen Gemeindehaushalt 1996 5. Festsetzung von Gebühren und Abgaben für 1997 6. 7. 8. 9. 10. Grundankaufangebot Vbg. Kinderdorf GST-NR 2490/1 Grundtauschangebot Klien Bertram Vorfinanzierung Bau B 200 neu Auftragsvergabe Radweg Lauterach-Wolfurt-Schwarzach Sport-Trainingsplatz Flotzbach: a) Pachtverlängerung b) Baubeschluß und Auftragsvergabe 11. Übertragung eines Wasserrechtes 12. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20.11.1996 13. Allfälliges Erledigung: zu 1. keine Anfrage 2. a) Ein Schreiben von Dr. Martin Lindenthal wird verlesen, in welchem dieser kritisiert, daß von Gemeindemandataren fälschlicherweise kolportiert werde, daß die Reisekosten der Projektgruppe nach Yerya aus dem Yerya Budget bezahlt werden. Hiezu wird festgehalten, daß lediglich ein einmaliger Reisekostenzuschuß an Dr. Martin Lindenthal in Höhe von ATS 12.000, -- zur Anweisung gelangt ist. Dieser Zuschuß ist unter dem Aspekt zu sehen, daß Dr. Martin Lindenthal als Leiter der Projektgruppe ein Vielfaches für die partnerschaftlichen Kontakte aus eigener Tasche aufbringt. b) Der Vorsitzende berichtet, daß Dr. Gmeiner den Gemeindearztvertrag per 31.12.1996 gekündigt hat. In der sprengelweiten Regelung für den Nachtdienst welcher seit 1.12.1996 in der beschlossenen Form abgewickelt wird - wird Dr. Gmeiner dagegen weiterhin mitarbeiten. c) Am 11.12.96 fand im Gemeindeamt Schwarzach die kommissionelle Besprechung des Gefahrenzonenplanes für die Schwarzach statt. In diesem Gefahrenzonenplan werden auch Teile des Gemeindegebietes Wolfurt (Schlatt, Betriebsgebiet) als gefährdet ausgewiesen. d) Am 20.1.97 erfolgt die Einreichung des Förderungs-Projektes Energieoptimierung Strohdorf bei der EU. In diesem Projekt, welches gemeinsam mit einem Partner aus Deutschland verwirklicht wird, ist eine Biomasseheizung für Hauptschule, Feuerwehrhaus, Veranstaltungssaal und Rathaus, sowie die Optimierung der Steuerung und Isolierung dieser Gebäude vorgesehen. Für die veranschlagten Kosten von ca. 20 Mio. werden EU-Förderungsmittel in Höhe von 30 bis 35% erwartet. e) Der von Prof. Ernst Hiesmayr erarbeitete Entwurf zur Ortskerngestaltung wird präsentiert. 3. Zu den Unterpunkten a, sowie c bis h wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. b) GV Angelika Hinteregger erachtet das vorliegende Frauenförderungsgesetz als Rückschritt im Vergleich zum ursprünglich vorgelegten Gleichbehandlungsgesetz. Sie kritisiert insbesondere die sich durch das gesamte Gesetz durchziehenden Kann-Bestimmungen, statt der ursprünglich vorgesehenen verpflichtenden Anordnungen. Sie beantragt deshalb die Durchführung einer Volksabstimmung zu diesem Gesetz. Antragsteller: GV Angelika Hinteregger 5 Prostimmen 21 Gegenstimmen 5. Nach längerer Diskussion über die Neufestsetzung des Grundsteuerhebesatzes und der Kanalbenützungsgebühr werden nachstehende Gebührenneufestsetzungen beschlossen: a) der Hebesatz für die Grundsteuer B wird mit 370% festgelegt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr 7 Gegenstimmen Eine Abstimmung über den Antrag von GR Theo Pompl auf Festsetzung des Hebesatzes mit 400% erübrigte sich durch dieses Abstimmungsergebnis. b) In § 3 Abs 2 der Kanalgebührenordnung vom 26.1.1989 i.d.F. vom 20.12.1995 ist mit Wirkung vom 1.1.1997 die Kanalbenützungsgebühr pro m³ von ATS 13, 50 auf ATS 15, 50 zuzüglich MWSt. zu erhöhen. Antragsteller: GR Theo Pompl 12 Gegenstimmen c) In § 4 der Abfallgebührenordnung vom 18.5.1989 i.d.F. vom 20.12.1995 werden per 1.1.1997 die nachstehenden Gebühren wie folgt geändert: aa) Abfallgrundgebühr von ATS 130, -- auf ATS 140, -- zzgl. MWSt. bb) Abfallsackgebühren (incl. MWSt.): 10 l Abfallsack (Bio-Abfall) ATS 9, -20 l Abfallsack (Bio-Abfall) ATS 15, -40 l Abfallsack (Restmüll) ATS 30, -60 l Abfallsack (Restmüll) ATS 44, -cc) sperrige Hausabfälle je 1/2 m³ ATS 80, -- (incl. MWSt.) d) Die Kindergartenbeiträge werden je Kind und Monat mit ATS 90, -- und der Zuschlag für die Vormittagsgruppe bzw. den Nachmittag mit ATS 30, -- jeweils brutto festgelegt. Die Abstimmung über Abfallgebühren und Kindergartenbeiträge erfolgte en bloc. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 6. Es wird beschlossen, dem Vorarlberger Kinderdorf zum Erwerb des GST-NR 2490/1 mit 15.440 m² ein Angebot von ATS 1.000, --/m² zu unterbreiten. Als Alternativangebot soll der Erwerb einer Teilfläche von 6.140 m² zum Preis von ATS 1.500, --/m² unterbreitet werden. Zweck des Erwerbes ist der flächengleiche Abtausch mit dem im Eigentum der VOGEWOSI stehenden GST-NR 2450/2, bei gleichzeitiger Umwidmung der 6.140 m² großen Teilfläche in Wohngebiet. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 7. Bertram Klien wird ein Angebot zum Tausch der GST-NR 52 und .73 im Dorfzentrum gegen das im Eigentum der Gemeinde stehende „Höfle-Haus“ bei Leistung einer Aufzahlung von ATS 1, 9 Mio. durch Bertram Klien unterbreitet. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig GR Siegi Fink hat wegen Befangenheit an Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt. 4. Kreditüberschreitungen bei 122 Haushaltsstellen mit einer Gesamtsumme von ATS 17.230.000, -- werden bei Bedeckung durch Minderausgaben bei der Voranschlagstelle 8110-0510, Mehreinnahmen bei den Voranschlagstellen 3200-8610 und 9110-2420, sowie einer Entnahme aus der Haushaltausgleichsrücklage bewilligt. Die größte Abweichung betrifft einen geplanten Grundankauf mit 12, 5 Mio. ATS. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 8. Nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden wird beschlossen von dem auf die Gemeinden Dornbirn, Schwarzach und Wolfurt entfallenden Anteil an den Vorfinanzierungskosten für die B 200 neu (Anteil der Gemeinden ATS 4, 5 Mio.) 25% zu übernehmen. Allenfalls von den Baufirmen an die beteiligten Gemeinden zu bezahlende Kommunalsteuer wird in einen Topf eingebracht und teilweise dem Gemeindeanteil angerechnet. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 9. Es wird beschlossen, den Radweg Kesselstraße/Landgraben zu errichten und die Baumeisterarbeiten um den Preis von ATS 2.281.292, 16 brutto an die bestbietende Firma Holdermann zu vergeben. Baubeschluß und Auftragsvergabe erfolgen vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses der noch erforderlichen Grundablösen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 10. a) Der bestehende Bestandsvertrag über die GST-NR 1108 und 1110/1 wird von 10 auf 20 Jahre verlängert. Antragsteller: GR Ferde Hammerer einstimmig b) Für die Erstellung des Trainingsplatzes Flotzbach wird der Baubeschluß gefaßt und der Auftrag an die bestbietende Fa. Emil Rohner um den Auftragspreis von ATS 1.224.700, -- netto vergeben. Für die Bewertung als Bestbieter waren der gegenüber dem Billigtsbieter geringfügige Preisunterschied, ökologische Vorteile aufgrund der Nähe des Bestbieters zur Anlage und der teilweise Ausgleich der Preisdifferenz durch die Kommunalsteuer ausschlaggebend. Baubeschluß und Auftragsvergabe erfolgen vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses der erforderlichen Behördenverfahren. Antragsteller: GR Ferde Hammerer einstimmig EM Christoph Rohner hat wegen Befangenheit an Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt. 11. Die laut Übergabevertrag vom 29.11.1951 im Eigentum der Gemeinde Wolfurt stehenden Quellrechte auf GST-NR 2558 werden an die Gemeinde Bildstein übertragen. Die Marktgemeinde Wolfurt erhält vom Verkäufer des privaten Wasserwerkes Bächlingen eine einmalige Zahlung von ATS 20.000, --. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr einstimmig 12. Im Punkt 13. der Niederschrift der 15. Sitzung der Gemeindevertretung vom 20. November 1996 ist der Antragsteller und das Abstimmungsergebnis nachzutragen. 13. In seinem traditionellen Jahresrückblick berichtet der Bürgermeister anhand von verschiedenen Statistiken über die in den einzelnen Ressorts und der Verwaltung geleistete Arbeit. Neben einer Vielzahl von verwirklichten Projekten hebt er vor allem den Baubeginn des Veranstaltungssaales und die Fertigstellung des Rathausumbaues hervor. Die Wolfurter Wirtschaft wurde durch verschiedene Betriebsansiedlungen im ablaufenden Jahr kräftig belebt. Auch über erfreuliche Ereignisse aus Kultur und Sport kann berichtet werden. Der Vorsitzende richtet an alle Mandatare und Gemeindebediensteten seinen Dank für die Mitarbeit und die besten Glückwünsche für die kommenden Festtage. Vizebgm. Xaveria Dür erwidert diesen Dank und die Glückwünsche im Namen der Gemeindevertretung und der Wolfurter Bevölkerung Schluß der Sitzung: 22.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: