19600728_GVE005

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:14
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1960-07-28
Erscheinungsdatum 1960-07-28
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 23. Juli 1960 im Schulhaus abgehaltene 5. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, und die Ersatzmänner K. Köb, Entschuldigt: GV. Dipl. Ing. A. Bellmann, GV. R. Brauchle 4 Gemeinderäte, 14 Gemeindevertreter M. Köb und Dr. H. Mohr P. Gmeiner, GV. R. Fitz, GV. und GV. E. Winder. Beginn: 21:15 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: a) Laut Schreiben der BH. Bregenz wurde der Gewerbeschein des H. Stark sen. gelöscht und dem H. Stark jun. die Berechtigung zur Ausübung des Schuhmachergewerbes erteilt. b) Am Sonntag, den 24. Juli 1960 trat der Rickenbach beim Kiesfänger im Weitried über die Ufer. Grösserer Schaden ist nicht entstanden. Es hat sich aber erwiesen, dass die Ausräumung des Kiesfängers eine vordringliche Notwendigkeit ist. c) Eine veranlasste chemische Untersuchung des Trinkwassers des Gemeindewasserwerkes erbrachte lt. Gutachten der Chem. Versuchsanstalt des Landes Vorarlberg in Bregenz vom 14.7.1960 gegenüber den bisherigen Untersuchungen ausser einer Erhöhung der Gesamthärte von 13, 4 auf 15, 1 mg/Liter keine wesentlichen Veränderungen. d) Der Lebensmittelkontrollbericht der Bezirkshauptmannschaft Bregenz für das II. Quartal 1960 vom 16. Juli 1960 wird verlesen. Vergabe von Strassenbauarbeiten: Der Bürgermeister berichtet über die Ausschreibung und Eröffnung der Offerte bezüglich des Ausbaues der Dammstrasse und der Widastrasse sowie über Verhandlungen mit den Firmen J. Bayer, Schotterwerk, und W. Rhomberg, Baumeister, wegen Beitragsleistung zum Ausbau der Widastrasse. Nach eingehender Beratung werden folgende Beschlüsse gefasst: a) Die vom Bürgermeister mit der Fa. J. Bayer, Schotterwerk, Wolfurt, abgeschlossene Vereinbarung vom 27. Juli 1960 bezüglich kostenloser Lieferung von 400 m3 Auffüllkies für den Ausbau der Widastrasse wird zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, im Zuge der Bauarbeiten an der Dammstrasse für die zwei Verbindungswege zwischen Dammstrasse und Wuhrweg das Aufschüttungsmaterial, falls geeignetes beim Dammabtrag oder bei der Auskofferung der Widastrasse anfällt, aufzuführen und anzuwalzen, wenn die Gemeinschaft aller Siedler sich in angemessener Weise, sei es durch Arbeitsleistung oder Kostenbeiträge, bereit erklärt, die Zufahrt mittels LKW zu schaffen und das Material auszuplanieren. - 2 - c) Der Ausbau der Dammstrasse wird der Fa. Hermann Schertler, Baugeschäft, Lauterach, nach dem Angebot von 15. Juli 1960 zum Preise von S 177.533, — übertragen. d) Der Ausbau der Strasse "Im Wida", jedoch ohne die Ausführung der Belagsarbeiten, wird der Firma Hermann Schertler, Baugeschäft, Lauterach, im Sinne des Angebotes vom 15. Juli 1960 zum Preise von S 70.382, 20 übertragen. e) Die Erstellung einer 6 cm starken Bitumentragschichte auf dem auszubauenden Teilstück der Strasse "Im Wida" wird der Firma Josef Nägele KG., Baumeister, Sulz zum Angebot von S 34, — per m2 übertragen. 3. Vergabe von Bruchsteinmauerarbeiten beim Vorplatz zwischen Bregenzerstrasse und Bucherstrasse: Über Antrag des Bau- und Strassenansschusses wird die Erstellung einer Bruchsteinmauer entlang der Bregenzer-Strasse zur Abgrenzung des Vorplatzes zwischen Bregenzerstrasse und Bucherstrasse Herrn G. Böhler, Wolfurt, Bregenzerstrasse 2 zum Pauschalpreis von S 2.200, — übertragen. 4. Erlassung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kesselstrasse: Zufolge des strassentechnisch schlechten Zustandes der Kesselstrasse wird über Antrag des Bau- und Strassenansschusses auf der Kesselstrasse, Gp. 3267/1 und 3267/2 im Sinne der Str.Pol.O. §§ 31 und 32 bis auf weiteres eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kraftfahrzeuge aller Art auf 25 km in der Stunde erlassen. 5. Änderung des Projektes "Ausbau der Brüel-, Schul- und Unterlindenstrasse": Über Antrag des Kultur- und Schulausschusses und auf Grund eines Gutachtens des Bau- und Strassenausschusses wird - getragen von dem Gedanken, den Weg der Kinder von und zur Schule sowie den Weg der Dorfbewohner von und zum Gemeindearzt vor den Gefahren des auf der neuen Landstrasse I.O. Nr. 4 nach deren Ausbau zu erwartenden Verkehrs zu schützen - die Zweckmässigkeit der Erstellung von Gehsteigen einer neuerlichen Beratung unterzogen. Die Gemeindevertretung ist einstimmig der Ansicht, dass früher oder später Gehsteige auf beiden Seiten der Strasse erforderlich sein werden und fasst daher den Beschluss, entlang der Bütze-, Unterlinden-, Schulund Brüelstrasse zur gegebenen Zeit beidseits Gehsteige zu errichten. Dies bedeutet, dass zur Festlegung der Strassenfluchtlinie bei Bauführungen die zur Erstellung vorgesehenen Gehsteige in 1, 50 m Breite mitberücksichtigt werden. Vorläufig soll aber beim Ausbau der Brüel-, Schul- und Unterlindenstrasse nur ein Gehsteig ausgebaut werden. Die Entscheidung, ob dieser nun auf der Ost- oder Westseite angelegt werden soll, wird vertagt. 6. Behandlung von Kaufansuchen von gemeindeeigenem Grund: a) Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, Herrn Johann Fischer, Metzgermeister, Wolfurt, zum Zwecke der Erstellung eines Parkplatzes vor dem Gasthof Sternen die Gp. 1305 und Bp. 175 unter folgenden Bedingungen käuflich zu überlassen: - 3 - aa) Das Grundstück darf nur zur Gestaltung des Parkplatzes für das Gasthaus Sternen verwendet werden. bb) Johann Fischer hat auf der Gp. 1308/1, 1303/2 und Bp. 176/1 entlang der Wälderstrasse nach den Leistungen der Gemeinde einen 1, 50 m breiten Gehsteig auf seine Kosten zu errichten. cc) Die durch die Erstellung des Gehsteiges von den unter bb) erwähnten Parzellen ins öffentliche Gut abzutretende Grundstücksfläche wird aus der Gp. 1305 und Bp. 175 ersetzt. dd) Für die restliche, noch verbleibende Fläche aus der Gp. 1305 und Bp. 175 ist ein Kaufpreis von S 50, — per m2 zu bezahlen. ee) Sämtliche Steuern, Vermessungs- und Verbücherungskosten hat der Käufer zu tragen. b) Der Firma Alois Rüscher, Baumwallweberei, Bizau, wird zur Erstellung eines Betriebs- und Wohngebäudes eine ca. 1200 m2 grosse Teilfläche aus der Gp. 410/5 mit 19 gegen 3 Stimmen unter folgenden Bedingungen verkauft: aa) Der Bauplatz soll in einer Breite von 45 m ab dem südwestlichen Teil der Gp. 410/5 abgetrennt werden. bb) Der Kaufpreis beträgt S 80, -- per m2 und ist zu 1/4 bei Kaufabschluss, der Rest in drei gleichen Jahresraten mit 8% 1962 und 1963 zu bezahlen. Zinsen 1961, cc) Für den nördlich des kaufgegenständlichen Grundstückes liegenden Teil der Gp. 410/5 wird ein Vorkaufsrecht auf 10 Jahre eingeräumt. Dieses Vorkaufsrecht ist für den Betrieb zweckgebunden. dd) Sollte durch die Nichtausnützung des Vorkaufsrechtes, der Gemeinde eine Wertverminderung an diesem Grundstück erwachsen, hat der Käufer für die erworbene Gp. eine Aufzahlung von S 40, — per m2 zu leisten. ee) Sämtliche Steuern, Vermessungs- und Verbücherungskosten hat der Käufer zu tragen. c) Unter Berufung auf den Gemeindevertretungsbeschluss vom 30. November 1959, wonach die Inselgrundstücke gegebenenfalls nur als Industriebauplätze verkauft werden sollen, kann dem Ansuchen der Gesch. Karg, Wolfurt, Im Wida 2 um käufliche Überlassung des gepachteten Grundes nicht entsprochen werden. 7. Stellungnahme zu einer Eingabe in Sache Hauptschule: Der Bürgermeister berichtet über die von der Gemeinde Wolfurt unternommenen Schritte bei Landesdienststellen und Schulbehörden im Zusammenhang mit dem Ansuchen um die Bewilligung zur Führung einer Hauptschule in Wolfurt. GR. Mohr ergänzt diese Auskünfte speziell in Bezug auf aufgetretene Schwierigkeiten zufolge eines teilweise unsachlich gehaltenen Gutachtens. Eine Eingabe der Gemeinde Wolfurt an die Landesregierung, mit welcher die negativen Feststellungen dieses Gutachtens widerlegt werden, wird verlesen und von der Gemeindevertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. - 4 - B. Vertrauliche Sitzung 8. Protokollverlesung: a) Nachdem gegen das Protokoll der 4. Gemeindevertretungssitzung vom 14. Juli 1960 keine Einwendungen erhöhen werden, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. b) Das Protokoll der Sitzung des Bau- und Strassenausschusses vom 13. Juli 1960 wird verlesen und zur Kenntnis genommen. 9. Allfälliges: a) Nach Dringlichkeitserklärung wird das Ansuchen von „Siegfried Fischer und Slmar Eberle, beide Wolfurt, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1271 und 1394/1 und Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1397 und 1398 sowie Unterteilung der Gp. 1397 in die Gp. 1397/1 und 1397/2 nach dem Lageplan des Dipl, Ing. H. Kainherger, Bregenz, GZl. 776/60 vom 11. April 1960 bewilligt. b) Über mehrheitlichen Wunsch sollen künftighin bei Bewilligungen von Unterstützungsbeiträgen keine Zahlen veröffentlicht werden. c) Verschiedene Anfragen (LAWK, Hydranten) werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung vorgemerkt. Schluss der Sitzung um 0:40 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: