19620823_GVE026

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:15
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1962-08-23
Erscheinungsdatum 1962-08-23
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 23. August 1962 im Schulhaus abgehaltene 26. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 3 Gemeinderäte, 15 Gemeindevertreter und die Ersatzleute E. Lang, M. Köb, Dr. H. Mohr und A. Fischer Entschuldigt: GV. Dipl. Ing. P. Gmeiner, GV. R. Fitz, GV. E. Vonach und GV. J. Hölzlsauer Beginn: 20.00 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: a) Dem Josef Köb, Brüelstr. 17, wurde das Mietwagengewerbe für den Betrieb von 2 PKWs erweitert; das Gewerbe Grosshandel mit Elektrowaren für Heinrich Dotter, Bahnhofstr. 9, wurde gelöscht. b) Laut Mitteilung der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an Herbert Flatz, Maximilian Pürzl, Elmar Lang, Jakob Hager, Emanuel Gersina und Alois Hofer Wohnbaudarlehen bewilligt worden. c) Die Namensliste der zum 2.4.1962 zur Ableistung des ordentlichen Präsenzdienstes in Wolfurt wohnhaften Einberufenen wird verlesen. d) Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, dass im Gemeindeamt ein Lageplan über die derzeit zur Debatte stehenden Autobahntrassen zur allgemeinen Einsichtnahme aufliegt. e) Ein Bericht des Verkehrsvereines Wolfurt vom 26.7.1962 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. f) Peter Haas und Hiltrud Ilg, beide wohnhaft in Dornbirn, sind für das kommende Schuljahr als Lehrpersonen der Volksschule Wolfurt zugewiesen worden. 2. Verfügung nach § 53 G.O.: Eine nach Rücksprache mit dem Bauausschuss getroffene Verfügung hinsichtlich Erhöhung des Ablösebetrages für die Handlung Fitz an der Achstrasse konnte auf Grund geänderter Sachlage wieder rückgängig gemacht werden. 3. Vorlage und Antrag auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses für 1961: Der Bürgermeister erstattet einen ausführlichen Bericht über den Rechnungsabschluss 1961 und stellt namens des Finanzausschusses den Antrag, den Rechnungsabschluss in der vorliegenden Fassung zu genehmigen. Für den Überprüfungsausschuss bringt GV. R. Brauchle den Prüfbericht vom 21. August 1962 zur Verlesung und beantragt gleichfalls, den Rechnungsabschluss zu genehmigen und den Kassier zu entlasten. Der Rechnungsabschluss 1961 mit Einnahmen in Höhe von S 4, 084.391, 48 und Ausgaben in Höhe von S 4, 069.187, 60 (Gebarungsüberschuss S 15.203, 88 wird sodann einstimmig geinehmigt und gleichzeitig dem Gemeindekassier die Entlastung ausgesprochen. - 2 - 4. Satzungsentwurf "Verwaltungsgemeinschaft Gemeindeblatt": Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, der "Verwaltungsgemeinschaft Gemeindeblatt des Bezirkes Bregenz" beizutreten. Dem Satzungsentwurf wird zugestimmt, vorausgesetzt dass den Mitgliedern zugebilligt wird, dass der Veranstaltungskalender der Ortsvereine als amtliche Verlautbarung im Sinne des § 10 angesehen wird. 5. Beihilfengewährung für Musikschüler: Schülern aus Wolfurt, die die Musikschule in Bregenz besuchen, soll unter folgenden Bedingungen eine Studienbeihilfe in Höhe des Differenzbetrages zwischen Schulgeld für Bregenzer Schüler und Schulgeld für auswärtige Schüler gewährt werden: a) Die Gewährung erfolgt über Antrag b) Die erstmalige Gewährung erfolgt nach Abschluss des 2. Jahrganges, wenn auch der 3. Jahrgang besucht wird; in diesem Falle wird die Beihilfe rückwirkend ab Schuleintritt gewährt. 6. Anschaffung von Schulmöbeln: a) Für die Volksschule sind die noch fehlenden Garderoben anzuschaffen. b) Die Lieferung von 40 Garnituren Schulmöbel wird an die Firma Roth & Co., Braz, in Auftrag gegeben. 7. Ausbau der Unterlindenstrasse: a) Folgende Grundeinlösungsvorverträge werden genehmigt: Herta u. Wilma Böhler Alfred Brauchle Werner Mohr Gp. 1309/2 1199/2, Bp. 344 1240/3 b) Dem Ausbau der Unterlindenstrasse im Sinne des Bauentwurfes 1962 der Landesstrassenplanungsstelle wird zugestimmt. c) Im Zuge des Strassenausbaues sind auch der Schulvorplatz und die Gebäudezugänge der Volks- und Hauptschule staubfrei zu machen. 8. Ausbau von Gemeindestrassen: a) Einem Antrag auf Ausbau und Staubfreimachung der Schlossgasse wird zugestimmt, wenn die Anrainer R. Hueter und Dr. F. Schindler sich bereit erklären, je einen 25 folgen Kostenbeitrag zu leisten. b) Über Antrag der Fa. K. Doppelmayr & Sohn, Wolfurt wird beschlossen, 1) die Gp. 3299 (Kellaweg) und 2) die Gp. 3293 (Strasse "Am Rickenbach") im Sinne des Kostenvoranschlages der Firma H. Schertler, Baugeschäft, Lauterach auszubauen und staubfrei zu machen, nachdem die Firma K. Doppelmayr erklärt hat, sich an den Kosten zu 1) mit 20% und an den Kosten zu 2) mit 50% zu beteiligen. 9. Ansuchen um Gewährung einer Bauabstandsnachsicht: Das Ansuchen von Walter u. Ida Schertler, Wolfurt, Lauteracherstr. 9, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 4, 00 m zur Gp. 397 aus Anlass der. Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf der Gp. 399/5 wird bewilligt. - 3 - 10. Ansuchen um Grundtrennungsbewilligung: a) Das Ansuchen des Dr. H. Haider, Bregenz im Auftrage der W. Ammann auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1519 und 1520 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussengger, Bregenz, GZl. 935/60 vom 22.12.1961 wird bewilligt. b) Das Ansuchen von Maria Böhler u. Siefried Fischer, beide Wolfurt, auf Vereinigung der Gp. 1293 und 1297/1 mit der Gp. 1297/2 sowie auf Unterteilung der Gp. 1297/2 in die Gp. 1297/2, 1297/3, 1297/4 und 1297/5 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. Markowsky, Feldkirch Zl. 2740 vom 26.6.1962 wird bewilligt. c) Das Ansuchen von Martin und Kath. Höfle, Wolfurt, Brunnengasse 4, auf Unterteilung der Gp. 1635/1 in, die Gp. 1635/1 und 1635/3 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussengger, Bregenz, Zl. 1585/62 vom 4.8. 1962 wird bewilligt. d) Das Ansuchen der Franziska Köb, Bregenz, auf Unterteilung der Gp. 2624 in die Gp. 2624/1 und 2624/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussengger, Bregenz, GZl. 1481/62 vom 17.7.1962 wird bewilligt. e) Das Ansuchen von Wilhelm u. Herta Lehner, Wolfurt auf Unterteilung der Gp. 72 in die Gp..72/1 und 72/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, Gzl. 1560/62 vom 7.7.1962 wird bewilligt. 15. Protokoll der 25. Gemeindevertretungssitzung: Nachdem gegen die Fassung des Protokolles der 25. Gemeindevertretungssitzung kein Einwand erhoben wird, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. 16. Sitzungsberichte: Die Berichte über die Gemeinderatssitzungen vom 11.7., - 4 - 16.7., 13.8. und 20.8.1962 sowie über die Bauausschußsitzung vom 30.7.1962 werden zur Kenntnis genommen. 17. Allfälliges: Nach Dringlichkeitserklärung wird beschlossen, für die Kesselstrasse eine Gewichtsbeschränkung auf 6 Tonnen zu erlassen. Schluss der Sitzung um 23:45 Uhr: Der Schriftführer: