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Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 30.05.2021, 08:17 |
Gemeinde | Wolfurt |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | wolfurtvertretung |
Dokumentdatum | 1989-01-26 |
Erscheinungsdatum | 1989-01-26 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
VERORDNUNG über die Abänderung der Wassergebührenordnung erlassen von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Wolfurt am 26. Jänner 1989 ________________________________________ I. § 1 Abs. (4) ist wie folgt abzuändern: Wenn bei einem Gebäude der Wasserverbrauch pro Quadratmeter der Geschoßfläche weniger als 60 v.H. des in einem Haushalt durchschnittlich anfallenden Wasserverbrauches pro Quadratmeter der Geschoßfläche beträgt, ist die Bewertungseinheit nach § 11 Abs. (2) Wasserleitungsordnung um ein Viertel, wenn der anfallende Wasserverbrauch weniger als 40 v.H. beträgt um drei Achtel und wenn der anfallende Wasserverbrauch weniger als 20 v.H. beträgt, um die Hälfte zu verringern. II. Diese Verordnung tritt mit 27. Jänner 1989 in Kraft. Für die Gemeindevertretung: (Erwin Mohr) Bürgermeister |