19871008_GVE023

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:18
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1987-10-08
Erscheinungsdatum 1987-10-08
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDE WOLFURT BEZIRK BREGENZ Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, 8. Oktober 1987, stattgefundene 23. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bürgermeister Erwin Mohr Schriftführer: GBed. Bertram Thaler Anwesend: 20 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Elmar Kresser, Stark Annelies, Siegfried Fink, Wiltrud Konzet, Armin Sohm und Alfons Schertler Entschuldigt: GV Elmar Muxel, GV Dr. Ernst Stadelmann, GV Dipl.-Ing. Max Albrecht, GV Albert Köb, GV Beate Mohr, GV Ing. Ernst Heim, GR Theo Pompl Ort: Kultursaal Beginn: 20.05 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Über Antrag des Bürgermeisters wird die Tagesordnung wie folgt abgeändert bzw. erweitert: 3. Grundkaufangebot: a) Gpn. 628, 632, 633 und 636, KG Wolfurt b) Gpn. 663 und 664, KG Wolfurt 7. Stellungnahme zum Modellflugsport im Naturschutzgebiet Birken 8. Stellungnahme zum Entwurf des Vbg. Jagdgesetzes 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 22. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.9.1987 10. Allfälliges (einstimmig) Tagesordnung 1. Berichte 2. Auftragsvergaben für Straßenausbau: a) Unterfeldstraße b) Lorenz-Schertler-Straße 3. Grundkaufangebote: a) Gpn. 628, 632, 633 und 636, KG Wolfurt b) Gpn. 663 und 664, KG Wolfurt 4. Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes: Gp. 2512/1 (Hellebrandt) 5. Verordnung einer Bausperre für den Ortskern 6. Umbau und Sanierung des Hauses Schulstraße 12 (altes Doktorhaus) 7. Stellungnahme zum Modellflugsport im Naturschutzgebiet Birken 8. Stellungnahme zum Entwurf des Vbg. Jagdgesetzes 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 22. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.9.1987 10. Allfälliges - 2 - Erledigung Zu 1. a) Veränderungen im Gewerberegister: Gewerbescheinausstellungen: Baierl ein Kachelofenges.m.b.H., Helmut Gierner, Flotzbachstraße 24, Wolfurt; Hedwig Kögl, Handelsgewerbe (Kiosk), Hofsteigstraße; Gewerbescheinlöschungen: Arthur Gasser, Handelsagentur, Hofsteigstraße 25; Karl Gründler, Hafner, Flotzbachstraße 24; Standortverlegung: Franz Schwärzler, Kaminkehrer, nach Schwarzach, Nußfeld 8; Ruhendmeldung: Manfred Gollob, Privatgeschäftsvermittlung, Bildsteinerstraße 7; b) Personelles: Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß mit Wirkung vom 16.11.1987 Christoph Metzler als neuer Bautechniker in den Gemeindedienst treten wird. Er bringt außerdem die Verehelichung von Sabine Ehrhart und Margot Geiger zur Kenntnis und teilt mit, daß Margot Metzler im Dezember ihren Mutterschutzurlaub antreten wird. Die dadurch frei werdende Stelle wurde in dieser Woche mittels eines Flugblattes in Wolfurt ausgeschrieben. Inzwischen sind 7 Bewerbungen eingelangt, wobei noch eine Woche zugewartet werden soll. c) Der Bürgermeister berichtet vom Stand der Planungsarbeiten für den neuen Friedhof und teilt mit, daß von der Firma Investbau Bregenz eine Kostenberechnung vorgelegt wurde. Es wird nun geprüft werden, ob durch Abstriche von den Plänen des Architekten noch Einsparungen möglich sind. d) Die Haushaltslisten für die Personenstandsaufnahme wurden dieser Tage durch die Post versandt. In der kommenden Woche wird ein Spätdienst eingerichtet, damit die Möglichkeit besteht, die Haushaltslisten auch außerhalb der Arbeitszeit abzugeben. e) Am kommenden Samstag, 10.10.1987, findet um 13.30 Uhr eine Begehung der Biotope in Wolfurt mit Mag. Rachbauer statt. Die Gemeindevertreter werden gebeten, an dieser Begehung teil zunehmen. Mit den Schulen wurden bereits Termine für ähnliche Begehungen vereinbart. 2. Auftragsvergaben für Straßenbau: a) Der Gesamtauftrag für den Ausbau der Unterfeldstraße wird an die billigstbietende Firma Oberhauser & Schedler, Andelsbuch, um S 1.808.604, -- vergeben. Der Ausbau erfolgt nach den vorgelegten Plänen, vorläufig jedoch nur bis zur Einfahrt zum Haus Unterfeldstraße 16. Die Auftragssumme umfaßt den Ausbau der ganzen Straße. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) - 3 - b) Der Gesamtauftrag für den Ausbau der Lorenz-Schertler-Straße wird an die billigstbietende Firma Oberhauser & Schedler, Andelsbuch, um S 2, 354.876, -- vergeben. Vor Beginn der Bauarbeiten sind noch einige Grundablösevereinbarungen zu treffen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 3. Grundkäufe: a) Von Helmut Karg soll en die Gpn. 628, 632, 633 und 636, KG Wolfurt, im Gesamtausmaß von 5.151 m2 zum Preis von S 400, --/m2 erworben werden. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) Gpn. 663 und 664, KG Wolfurt, im Gesamtausmaß von 2.977 m2 zum Preis von S 550, --/m2 zu folgenden Bedingungen erworben: Die Grundstücke sind lastenfrei zu übergeben. Renate Aster wird für die Gp. 421/4 im Ausmaß von 577 m2 zum Preis von S 1.000, --/m2 ein Vorkaufsrecht für 6 Monate eingeräumt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 4. Der von der Familie Hellebrandt, Rutzenbergstraße, eingebrachte Antrag auf Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Gp. 2512/1 wird zurückgestellt. Mit der Familie Hellebrandt sind Verhandlungen über einen eventuellen Erwerb des Grundstückes durch die Gemeinde zu einem entsprechenden Preis zu führen, sodaß eine Umwidmung nicht notwendig wird. Antragsteller: GV Walter Österle (1 Gegenstimme: GR Dr. Egon Mohr) 5. Zum Zwecke der Erstellung einer städtebaulichen Studie für den Ortskern wird auf die Dauer von zwei Jahren eine Verordnung einer Bausperre für den Ortskern wie folgt erlassen (gemäß § 32 RPG): § 1 Zum Zwecke der Erlassung eines Bebauungsplanes wird für den Bereich des Zentrums unterhalb der Pfarrkirche gemäß § 32 des Raumplanungsgesetzes eine Bausperre erlassen. § 2 Diese Bausperre gilt für die im angeschlossenen Lageplan vom 8.10.1987, Zl. 031-1/1987 (Anlage A), rot umrahmten Grundstücke. § 3 Bei diesen Grundstücken sind Baubewilligungen nach dem Baugesetz, Bewilligungen nach dem Landschaftsschutzgesetz und Bewilligungen - 4 - zur Teilung von Grundstücken nach § 34 des Raumplanungsgesetzes nur zulässig, wenn das geplante Vorhaben den Zweck der Erlassung eines Bebauungsplanes nicht beeinträchtigt. § 4 Diese Verordnung tritt am 9. Oktober 1987 in Kraft und mit der Erlassung des Bebauungsplanes, spätestens jedoch am 8. Oktober 1989, außer Kraft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 6. Das Haus Schulstraße 12 (altes Doktorhaus) soll nach den Plänen von Bmst. Marte so umgebaut werden, daß darin 6 Wohnungen untergebracht werden können. Die Baukosten werden mit ca. 1, 5 Mio. Schilling veranschlagt. Die Detailplanung wird vom Bauamt durchgeführt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 7. Zum Schreiben des Amtes der Vbg. Landesregierung vom 29.9.1987, betreffend der Aufnahme einer Ausnahmebewilligung für den Modellflugsport im Naturschutzgebiet Schwarzes Zeug und Birken, wird folgende Stellungnahme abgegeben: Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Schwarzes Zeug und Birken soll vollinhaltlich in Kraft bleiben und es sollen keine Ausnahmen bewilligt werden. Der Antrag des Modellbauclubs Brigantium ist abzuweisen. Antragsteller: GR Andreas Sohler (1 Gegenstimme: GV Gertrud Gunz) 8. Zum Entwurf des Vbg. Jagdgesetzes wird folgende Stellungnahme abgegeben: a) Allgemeines: Eine Vielzahl und die Unübersichtlichkeit der in Aussicht gestellten Verordnungen sowie die häufigen "Kann"-Bestimmungen verhindern eine rasche Verbesserung des derzeitigen Waldzustandes. b) § 3 - Grundsätze zur Ausübung des Jagdrechtes: Inwieweit das "öffentliche Interesse" am Schutz der Natur und der Landschaft verletzt wird, ist reine Auslegungssache. Es wird daher vorgeschlagen, daß als oberster Grundsatz die Sicherung der Waldfunktion und die natürliche Verjüngung des Waldes mit den standortgerechten Baumarten in den Gesetzestext aufgenommen werden. Das Jagdrecht ist so auszuüben, daß die natürlichen Lebensgrundlagen des Wildes erhalten werden. Hier ist ein Widerspruch zu erkennen, da die Wildfütterung von Menschenhand nicht natürlich ist. Die natürliche Auslese wird dadurch gestört, die Folge sind Krankheiten und eine zu hohe Wilddichte. - 5 - Vorschlag zu einem weiteren Punkt "f": Das Jagdrecht ist so auszuüben, daß ein artenreicher und gesunder Baumbestand erhalten bleibt oder entstehen kann, der der vorhandenen Landschaft angemessen ist. c) § 17 - Allgemeine Voraussetzungen: Gewünschte Änderung zu Abs. 4: Die Behörde ist verpflichtet, Personen von der Jagdnutzung auszuschließen usw. d) § 26 - Aufgaben und Befugnisse des Jagdaufsehers: Über Wildschäden soll nicht nur der Jagdverfügungsberechtigte sondern auch der Waldbesitzer verständigt werden. e) § 31 Jagdeinrichtungen: Für alle Jagdeinrichtungen, speziell aber für Futterplätze, ist unbedingt die Zustimmung des Grundeigentümers einzuholen, da in unmittelbarer Nähe von Futterplätzen größere Verbißschäden zu erwarten sind. f) § 37 - Wildfütterung: Zeiten innerhalb des Jahres, in welchen das Wild seinen Nahrungsbedarf durch natürliche Äsung decken kann, gibt es nach Meinung der Gemeindevertretung in unserem Gebiet nicht. Bedingt durch eine zu hohe Wilddichte (Schalenwild) gibt es bei uns auch im Sommer starke Verbißschäden. Allgemeine Bedenken zur Wildfütterung: Wenn eine Fütterung notwendig wird (starker Wildverbiß) gibt es im jeweiligen Gebiet zuviel Wild. Die Folge davon sollte eine Erhöhung der Abschüsse sein. Futterstandorte sind meistens am Waldrand (leicht erreichbar). Das Wild wird vom Menschen deshalb oft gestört und braucht noch mehr Nahrung (Asung). g) § 49 - Abschußkontrolle: Ergänzung: Kontrollorgane sollten Personen sein, die Wald besitzen oder bewirtschaften und nicht der Jagd nahestehende Personen. h) § 63 - Mitwirkung von Bundesgendarmerie und Waldaufsehern: Der Waldaufseher soll verpflichtet werden, Vergleichsflächen zu überwachen. Der volkswirtschaftliche Aspekt der Jagd (Jagdpacht) im Vergleich zu den Schäden und Katastrophen, die bei einer fehlenden Verjüngung zu erwarten sind, ist nach Ansicht der Gemeindevertretung minimal. Die Zielsetzungen des Gesetzes werden ohne eine scharfe Regelung im Vollzugsbereich nicht erreicht. Antragsteller: GR Andreas Sohler (einstimmig) - 6 - 9. Die Verhandlungsschrift der 22. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.9.1987 wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 10. Keine Wortmeldungen. Schluß der Sitzung: 22.45 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Zu Anlage a - siehe graphische Datei "GP09 GVE023 19871008 007.tif"