19610615_GVE016

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 08:21
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1961-06-15
Erscheinungsdatum 1961-06-15
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Inhalt des Dokuments

- 1 Protokoll über die am Donnerstag, den 15. Juni 1961 im Schulhaus abgehaltene 16. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 4 Gemeinderäte, 16 Gemeindevertreter und die Ersatzleute M. Köb, H. Flatz und A. Fischer Entschuldigt: GV. R. Fitz, GV. E. Winder und GV. J. Hölzlsauer Beginn: 20:30 Uhr 1. Kaufangebot der Bp. 36 und der Gp. 333 im Ausmass von 69, 23 ar: Der Bürgermeister berichtet über die schon seit geraumer Zeit sehr intensiv verfolgten Bemühungen, einen oder gegebenenfalls mehrere Grundstücke für kommunale Zwecke zu erwerben, um unter Bedachtnahme auf die bedeutend gestiegenen Bevölkerungszahlen (Zunahme im letzten Dezennium ca, 35% und die weiterhin erkennbare Tendenz zu starkem Wachstum, vornehmlich durch Zuzug aus anderen Gemeinden bedingt, vorausschauend dieser Entwicklung Rechnung zu tragen. Aus dieser Erkenntnis heraus war dem Erwerb von geeignetem Bauland für den später notwendig werdenden Bau von Kindergärten, Schulen u.a.m. besonderes Augenmerk zuzuwenden. Im Verfolg dieser auf Vorsorge gerichteten Bestrebungen wurden u.a. mit den Erben des kürzlich verstorbenen Bernhard Schelling Verhandlungen hinsichtlich der Gp. 333 und der Bp. 36 gepflogenen und vom Bürgermeister Vorverträge abgeschlossen. Stimmeneinhellig wird beschlossen, die aus dem Nachlass des Bernhard Schelling, Wolfurt, stammende Gp. 833 mit 6.571 m2 und Bp. 36 mit 352 m2 von den Erbberechtigten, Walter Schelling, Wolfurt, Franz Schelling, Bregenz, Albert Schelling, Hörbranz, Franz Klocker, Kennelbach, Bernhard Klocker, Bregenz, Anna Purin, Kennelbach, Rosa Walser, Thüringen und Irma Fischer, Wolfurt, zum Preise von S 75, — per m2, somit zu einem Gesamtpreis von S 519.225, — zun Zwecke der Errichtung eines Kindergartens und gegebenenfalls eines Schulgebäudes anzukaufen. Das auf Bp. 36 stehende, abbruchreife Wohn- und Wirtschaftsgebäude Bützestrasse Nr. 15 ist von den Erbberechtigten binnen einer Frist von einem halben Jahr bis auf Terrainhöhe abzubrechen, ansonsten es kostenlos ins Eigentum der Gemeinde übergeht. Sämtliche Kosten, die mit der Errichtung des Kaufvertrages und der Verbücherung dieses Kaufes zusammenhängen, sind von der Gemeinde Wolfurt zu tragen. Die Bedeckung des Kaufpreises erfolgt durch den Verkauf von Industriebauplätzen aus der Gp. 410/3 an die Firman PAWAG, Bregenz, und Vorarlberger Wirkwarenfabrik Gebr. Wolff, Hard. 2. Kaufangebot der Gp. 365 im Ausmass von 30, 28 ar: Nach längeren Beratungen wird das Kaufangebot der Elsa Mohr, , Bregenz, für die Gp. 865 im Ausmass von 3.02S m2; zum Preise von S 73, — per m2 abgelehnt. 3. Allfälliges: Schluss der Sitzung um 21.30 Uhr - 2 - Der Bürgermeister: Der Schriftführer: