19690429_GVE052

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 08:22
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1960-04-29
Erscheinungsdatum 1960-04-29
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 29. April 1969 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 52. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 20 Gemeindevertreter, die Ersatzleute M. Höfle, E. Vonach und A. König sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer; Entschuldigt: GR. R. Brauchle, GV. J. Zwickle, GV. H. Schwarz und GV. O. Schwärzler Beginn: 20:00 Uhr 1. Mitteilungen: a) An der Schirmbildaktion am 23. und 24. April 1969 haben sich 860 Personen beteiligt. b) Laut Mitteilung des Amtes der Vlbg. Landesregierung wird der Aufhebung der für die verschiedenen Autobahn-Hang- und Basistunneltrassen verfügten Bauverbote zugestimmt. c) Prof. Dipl. Ing. Zierl hat den ersten Teil seiner Studie (das verkehrstechnische Gutachten) für den Güterbahnhof Wolfurt ausgearbeitet. d) Die ÖBB haben eine neuerliche, wesentlich geänderte Planung für den Güterbahnhof vorgelegt. 2. Neuplanung und Entwicklungsstudie für die Wasserversorgungsanlage: Die Einholung eines Zielplanungsgutachtens für die zukünftige Wasserversorgung der Gemeinde Wolfurt unter Bedachtnahme auf den Hauptschulbau, den Güterbahnhof und in Abstimmung auf den Flächenwidmungsplan wird für notwendig erachtet. Zum bereits vorliegenden Angebot des Dipl. Ing. R. Manahl, Bregenz, ist noch ein weiteres von Dipl. Ing. K. Tschütscher, Götzis, einzuholen. (einstimmig) 3. Stellungnahme zu Fußsteig/Dienstbarkeit: Es wird bestätigt, daß durch die Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 2618/1 und 2618/2 lt. Lageplan des Dipl. Ing. D. Salzmann, Dornbirn, vom 19.10.195H, die auf beiden Grundparzellen lastende Dienstbarkeit des Fußsteiges zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt nicht nachteilig berührt wird. (einstimmig) 4. Ansuchen um Erteilung von Bauabstandsnachsichten: a) Das Ansuchen von Steffi Schwarz, Im Dorf 8, um die Erteilung einer Bauabstandsnachsicht auf 2, 00 m zum öffentlichen Weg Gp. 3164 aus Anlaß des geplanten Zu-und Aufbaues auf der Bp. 56 wird vorbehaltlicher einer eigentumsrechtlichen Klärung bewilligt, (einstimmig) - 2 - b) Das Ansuchen des Gebhard Metzler, Blumenfeld 8, um Erteilung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 00 m zur Gp. 103 6 aus Anlaß der geplanten Errichtung einer Garage als Anbau an das auf Gp. 103 7A errichtete Wohnhaus wird bewilligt. (einstimmig) 5. Grundkaufsansuchen Fa. Roylon: a) Die Protokollierung des Gemeindevertretungsbeschlusses vom 20.3.1969, Pkt. 3. wird wie folgt richtiggestellt: Das Ansuchen der Fa. Textilfabrik RoyIon J & G.Kunert, um käufliche Überlassung eines ca. 3.500 m2 großen Teilstückes aus der Gp. 410/8 2 wird zurückgestellt. b) Der Gemeindevertretungsbeschluß vom 6. Juni 19 67, Pkt. 6. wird als gegenstandslos erklärt. c) Der Fa. Textilfabrik Roylon J. & G. Kunert wird für Zwecke der Betriebserweiterung aus der Gp. 410/82 ein ca. 2150 m2 großes Teilstück (vom jetzigen Betriebsgebäude aus ein 35 m breiter Streifen in der Grundstückstiefe) zum Preise von S 220, — per m2 unter folgenden Bedingungen verkauft: + Das bestehende Pachtverhältnis ist mit allen Konsequenzen zu übernehmen. + Sollte die Fa. Pawag nicht gewillt sein, das verbleibende Reststück der Gp. 410/82 im Ausmaß von ca. 1200 m2 zu erwerben, dann ist dieses mitzuübernehmen. + Sollte das Restgrundstück jedoch ins Eigentum der Fa. Pawag übergehen, so ist für die Bebauung desselben einer Bauabstandsnachsicht auf 5, 00 m zuzustimmen; außerdem darf ggf. zwischen dem Betriebsgebäude und der Grundstücksgrenze keine Einfriedung erstellt werden. d) Der Fa. Pawag wird ein ca. 1.200 m2 großes Teilstück aus der Gp. 410/82 zum Preise von S 220, — per m2 für betriebliche Zwecke zum Kaufe unter folgenden Bedingungen angeboten: + Das Kaufinteresse ist binnen 2 Wochen schriftlich bekannt zu geben. + Der Fa. Roylon ist für betriebliche Bauten auf dem westlichen Teilstück der Gp. 410/82 einer Bauabstandsnachsicht auf 5, 00 m zuzustimmen. + Im Falle einer Verbauung dieses Grundstückes darf zwischen dem Betriebsgebäude und der Grundstücksgrenze keinerlei Einzäunung errichtet werden. e) Sollte die Fa. Pawag daran interessiert sein, auch die Gp. 410/75 im Ausmaß von 998 m2 für betriebliche Zwecke zu erwerben, so ist dies binnen 2 Wochen bekannt zu geben. f) Das mit der Fa. Vorarlberger Wirkwarenfabrik Gebr. Wolff vereinbarte Wiederkaufsrecht für die Gp. 410/75 durch die Gemeinde Wolfurt wird geltend gemacht. 6. Allfälliges: Keine Wortmeldungen Schluß der Sitzung um 22:10 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: