19600714_GVE004

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:22
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1960-07-14
Erscheinungsdatum 1960-07-14
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 14. Juli 1960 im Schulhaus abgehaltene 4. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 2 Gemeinderäte, 14 Gemeindevertreter und die Ersatzmänner H. Schwarz, K. Köb, M. Köb und Dr. H. Mohr Entschuldigt: GR. P. Köb, GR. M. Schwärzler, GV. L. Rohner, GV. B. Fitz, GV. Walter Köb, GV. R. Brauchle, GV. R. Winder Beginn: 20:30 Uhr 1. öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: Ausführlichen Berichten des Bürgermeisters ist zu entnehmen, dass a) beim Amte der Vorarlberger Landesregierung zwei Besprechungen hinsichtlich des geplanten Baues einer Ölleitung durch Vorarlberg stattfanden, wobei schlussendlich festgestellt wurde, dass die geplante Trassenführung voraussichtlich Wolfurter Gemeindegebiet nicht berühren wird, b) von der BH. Bregenz für die in Wolfurt wohnhaften Herbert Müller und Valentin Paluselli Gasthausverbote verhängt wurden. c) laut Schreiben der BH. Bregens vom 29.6.1960 August Thaler, Wolfurt, Im Dorf 6, seitens des ÖAV zum Bergwächter bestellt wurde und d) laut Hitteilung der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds an Otto Fink, Otto Klocker, Albin Angerer, Artur Gerold, Josef Grässl und Ernst Kögl Wohnbaudarlehen bewilligt wurden. 2. Antrag auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses für 1939: GR. H. Mohr verliest das Protokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 13. Juni 1960 und gibt anschliessend ins Detail gehende Orientierungen über den Rechnungsabschluss für das Jahr 1959. Namens des Finanzausschusses empfiehlt er der Gemeindevertretung, den Rechnungsabschluss in der vorliegenden Fassung zu genehmigen. Für den Überprüfungsausschuss bringt GV. Hölzlsauer den Prüfungsbericht vom 5. Juli 1960 zur Verlesung und beantragt gleichfalls, den Rechnungsabschluss zu genehmigen sowie dem Gemeindekassier die Entlastung zu erteilen. Stimmeneinhellig wird sodann der Rechnungsabschluss 1959 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je S 3.536.853, 04 genehmigt und dem Gemeindekassier die Entlastung erteilt. 3. Das Ansuchen auf Erwerb der Gp. 1305 (ehem. Brandplatz Böhler): Das Ansuchen des Johann Fischer, Metzgermeister, Wolfurt, um käufliche Überlassung der Gp. 1305 wird zurückgestellt. Der Antragsteller ist zu verhalten, - 2 - einen Plan vorzulegen, aus dem ersichtlich ist, wie sich dieses Grundstück, welches mit der Vorplatzgestaltung des Bauvorhabens Gasthaus "Sternen" in engem Zusammenhang steht, in der Projektierung ausnimmt. 4. Dienstbarkeitsauflassung auf Teilstücken der Gp. 263 und 265/3 (beim H.B. I): Die Gemeinde Wolfurt erteilt ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die von Dr. Klaus Bender, Wolfurt, Bucherstr. 22, mit Vertrag vom 25. März 1960 von Erich Stöckler, Wolfurt, Bucherstr. 6, erworbenen Teilstücke aus den Gp. 263 und 265/3 lastenfrei von der Einl. Zl. 238, K.G. Wolfurt abgeschrieben werden können, weil diese Teilflächen von dem Geh- und Fahrrecht zu Gunsten der Bp. 505 (Hochbehälter I) nicht berührt werden. 5. Unterstützungsansuchen: a) Der Landesleitung des österr. Bergrettungsdienstes wird eine Unterstützung von S 100, — bewilligt b) Das Ansuchen des SCS-Kinderdorfes, Imst, wird an den Gemeinderat zur Abgabe eines Gutachtens verwiesen. 6. Stellungnahme zu einem Gastgewerbekonzessionsansuchen: Dem Ansuchen des Johann Fischer, Metzgermeister, Wolfurt, Kirchstrasse, um die Verleihung der Konzession für das Gast- und Schankgewerte in der Betriebsform eines Gasthofes gemäss 16 Abs. 1 lit. a - g Gew. O. wird wird der Lokalbedarf bestätigt. 7. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen der Theodora Köb, Dornbirn, Marktstr. 55 auf Unterteilung der Gp. 1425/2 in die Gp. 1425/2 und 1425/3 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. D. Salzmann, Dornbirn, Gzl. 1381/60 vom 19. Mai 1960 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Dr. Herbert Kaiser, Notar, Bregenz, im Auftrage der Maria Sohm, Kennelbach, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 258/4 und 252/10 sowie zwischen den Gp. 258/11 und 253/12 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, Zl. 643/59 a vom 21. Juni 1960 wird bewilligt. c) Das Ansuchen des Manfred Lang. Wolfurt, Hofsteigstr. 4, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 902 und 905 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. D. Salzmann, Dornbirn, Gzl. 1896/69 vom 23. Juni 1960 wird bewilligt. d) Das Ansuchen der Geschw. Böhler, Wolfurt, Bregenzer-Strasse 20 auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 216/1 und 214/2 sowie auf Unterteilung der Gp. 216/1 in die Gp. 216/1 und 216/3 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. D. Salzmann, Dornbirn, Gsl. 1396/60 vom 29. Juni 1960 wird bewilligt. e) Das Ansuchen des Ernst Mohr, Hittisau, auf Unterteilung der Gp. 2297 in die Gp. 2297/1 und 2297/2 sowie auf Unterteilung der Gp. 2293 in die Gp. 2293/1 und 2293/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. Fussenegger, Bregenz, GZl. 811/60 vom 6. Juli 1960 wird bewilligt. - 3 - Bericht und Satzungsänderungen - LAWK: a) GR. Hubert Mohr verliest die Niederschrift Nr. 57 des Verwaltungsausschusses der LAWK. Den in den Punkten 2, 3, 7 und 9 dieser Niederschrift angeführten Beschlüssen wird die Zustimmung erteilt. [Nachträglich auf rotem Farbband getippt: "Ausserdem wird der Revisionsbericht des Amtes der V. Landesregierung vom 13.5.1960 zur Kenntnis genommen."] b) GH. Hubert Mohr berichtet, dass die Vorarlberger Landesregierung eine teilweise Abänderung der Statuten des Verwaltungsausschusses der LAWK wegen Widerspruch zur Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung verlangt und legt der Gemeindevertretung einen Entwurf über die neuzufassenden §§ vor. Die vorgeschlagene Neufassung wird einstimmig genehmigt: § 5 (1) Der Verwaltungsausschuss besteht aus 8 Mitgliedern. In den Ausschuss entsendet die Gemeinde Wolfurt 2, die Gemeinden Lauterach und Hard je 3 Mitglieder, welche der Gemeindevertretung angehören müssen. Ferner bestellt jede Gemeinde für jedes Mitglied einen Ersatzmann, welcher ebenfalls der Gemeindevertretung angehören muss. (3) entfällt § 11 (2) Die Verwaltungsgemeinschaft unterliegt in allen Angelegenheiten der Wirtschafts- und Finanzgebarung gemäss § 119 Abs, 3 GO. der unmittelbaren Aufsicht durch die Landesregierung, in allen übrigen Angelegenheiten gemäss § 119 Abs. 2 und 3 GO. der Aufsicht des Bundes oder Landes, welche in erster Instanz die Bezirkshauptmannschaft ausübt. Beschlüsse über genehmigungspflichtige Geschäfte (§ 114 G0.1935) sind unverzüglich zur Genehmigung vorzulegen; Beschlüsse über Erwerb, Veräusserung oder Belastung von Liegenschaften mit den zustimmenden Beschlüssen von mindestens 2 Gemeindevertretungen. c) Die Rechnungen über die Kosten der Anbringung von Verbots- und Hinweistafeln für die Schuttablage sowie für die Einzäunung widerrechtlich für die Schuttablage verwendeter Plätze sollen der LAWK zur Begleichung vorgelegt werden. 9. Grundsätzliche Stellungnahme zum Einbau von Ölbehältern: Der Bürgermeister berichtet, dass er anlässlich der kommissionellen Verhandlung über den Bau einer Tankstelle in Rickenbach durch die Firma Martha, Erdölgesellschaft, die Forderung gestellt habe, dass die Treibstoffbehälter zum Schutze des Grundwassers in öl- und wasserundurchlässige Betonwannen zu legen sind. Zum Schutze des Grundwasserfeldes des GemeindewasserWerkes und unmittelbar damit im Zusammenhang zum Schutze der Gesundheit der Dorfbewohner wird über Antrag des Bürgermeisters beschlossen, dass jeder beabsichtigte Einbau von Öl- und Treibstoffbehältern jeglicher Art dem Bürgermeister anzuzeigen ist und dass ein Einbau oder eine Verlegung ohne Bewilligung nicht vorgenommen werden darf. - 4 - 10. Verlängerung der am 30.11.1959 verhängten Bausperre an einem Teilstück der Wälderstrasse: Das mit Gemeindevertretungsbeschluss vom 30.11.1960 im Bereiche der Wälderstrasse zwischen Haus Nr. 13 und 16 bis zur Einmündung der Schmerzenbildstrasse verhängte Bauverbot wird richtigerweise als Bausperre im Sinne des § 4 Abs. 1 VLBO bezeichnet und um weitere sechs Monate verlängert. 11. Sommerdienstzeitregelung in der Gemeindekanzlei: Über Antrag von GV. Sommerdienstzeit in Landesdienststellen bisher um 13.00 Uhr Dr. A. Schwärzler wird ab 15. Juli 1960 die der Gemeindekanzlei analog der Regelung der mit Dienstschluss abends um 17.00 Uhr anstelle wie eingeführt. 14. Protokolle der Unterausschüsse: a) G-R. Hubert Mohr verliest das Protokoll der Sitzung des Gemeinderates vom 7.7.1960. b) Der Bürgermeister verliest das Protokoll der Sitzung des Jagdausschusses vom 12.7.1960. c) GV. Dr. Hinteregger bringt das Protokoll der Sitzung des Kultur- und Schulausschusses vom 11.7.1960 zur Verlesung. d) Nachdem gegen das Protokoll der 3. Gemeindevertretungssitzung vom 2. Juni 1960 keine wesentlichen Hinwendungen erhoben werden, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt und vom Protokollfertiger unterzeichnet. 15. Allfälliges: Verschiedene Beschwerden und Anfragen werden vom Bürgermeister zur Erledigung vorgemerkt. Schluss der Sitzung um 23:50 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: