Dateigröße | 43.65 KB |
Aktenzahl/Geschäftszahl | |
Letzte Änderung | 30.05.2021, 08:23 |
Gemeinde | Wolfurt |
Bereich | oeffentlich |
Schlagworte: | wolfurtvertretung |
Dokumentdatum | 1937-09-16 |
Erscheinungsdatum | 1937-09-16 |
Unterausschüsse | |
Kommissionen/Kuratorien | |
Verbände/Konkurrenzen | |
Verträge | |
Publikationen | GVE-Protokolle_gve |
Aktenplan | |
Anhänge | |
Inhalt des Dokuments |
- 1 - Kurrendalbeschluß des Gemeindetages Wolfurt von 16.9.1937 unterfertigt von allen Mitgliedern des Gemeindetages betreffend Auflassung des öffentlichen Fußweges auf Grundparzelle 52 und 54, ["Klimmer, "? oder "Klaus"?] Heitz. Punkt 1: Wurde beschlossen dem Antrage des Vorsitzenden betreffend Auflassung dieses öffentlichen Fußweges die Dringlichkeit zuzuerkennen. Punkt 2: Der Gemeindetag beschließt, die Auflassung des öffentlichen Fußweges über die Grundparzelle 52 und 54 im Kirchdorfe, da dies zum Zwecke einer besser[en] Bauführung auf der Brandstätte Heitz - Reiner notwendig ist. L. Hinteregger Bürgermeister |