19860522_GVE009

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:25
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1986-05-22
Erscheinungsdatum 1986-05-22
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT BEZIRK BREGENZ Telefon (05574) 31302 Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 22. Mai 1986, stattgefundene 9. Sitzung der Gemeindevertretung ================================= Vorsitzender: Bürgermeister Erwin Mohr Schriftführer: Gde.Sekr. August Geiger Anwesend: 22 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Helmut Böhler, Dietmar Lampert, Manfred Füchsl Wiltrud Konzet und Ferdinand Kosielsky Entschuldigt: GV. Ing. Hans Lenz, GV. Dipl.-Ing. Max Al brecht, GV. Heinz Kessler, GV. Albert Köb, GV. Willi Abler Ort: Kultursaal Beginn: 20.00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Der seit dem 1. 4. 1986 in den Diensten der Marktgemeinde stehende zukünftige Gemeindesekretär Dr. Sylvester Schneider wird der Gemeindevertretung vorgestellt. Tagesordnung 1. Berichte 2. Vorlage des Rechnungsabschlusses 1985: a) Marktgemeinde Wolfurt b) Alters- und Chronisch-Krankenstation 3. Rechnungsabschluß des Schulerhalterverbandes Polytechnischer Lehrgang Bregenz für das Jahr 1985 4. Rechnungsabschluß des Wasserverbandes Hofsteig für das Jahr 1985 5. Genehmigung von Grundankäufen: a) Gp. 1771 und 1776 von der Firma Blum b) Gp. 1128 und 1129 von Gebhard Schwärzler 6. a) b) c) Genehmigung von Grundverkäufen: Gp. 410/98 an Firma Ibis Gp. 1129/3 an Josef Herburger Gp. 1087/2 an Werner Müller 7. Genehmigung eines Grundtausches mit Arnold Egon 8. Antrag auf Abänderung des Flächenwidmungsplanes: Gp. 173 (Stöckler Erich) 9. Wasserversorgungsanlage BA 02 - Rickenbach; Abgabe einer Verpflichtungserklärung 10. Kesselstraße; Vergabe der Baumeister- und Asphaltierungsarbeiten 11. Beschlußfassung über die Verwendung des Jagdpachtschillings 12. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen des Vbg. Landtages: a) Gesetz über eine Änderung des Landesumlagegesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Spitalbeitragsgesetzes c) Gesetz über eine Änderung des Sozialhilfegesetzes 13. Berufung gegen den Baubescheid des Bürgermeisters; Zl. 131-9/1985 14. Personelles 15. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 26.3.1986 16. Allfälliges - 2 - Erledigung Zu 1. a) Die Rechnungsabschlüsse für 1985 des Staatsbürgerschaftsverbandes und des Standesamtsverbandes sind in der Sitzung am 20.5.1986 genehmigt worden. b) Ein Ausschnitt aus der Waldzustandskarte, speziell den Ippachwald betreffend, wird vorgestellt. c) Die Landesstraßenverwaltung hat den Wiesenweg mit einer neuen Bitumentragschichte versehen. d) Am Montag, den 26.5.1986, findet im Schloß Hofen ein Seminar "Initiativen zur Entwicklung einer Gemeinde" statt. e) Gewerbescheinausstellungen: Maria Anna Angerer, Friseur, Hofsteigstraße 47; Wolfgang Stegmüller, Elektromechaniker, Nußgasse 14; Gewerbescheinlöschungen: Kunibert Gasser, Handel mit Altwaren, Hofsteigstraße 50; Dkfm. Gerhard Greber, Handelsagentur, Lerchenstraße 33; Veränderungen in der Geschäftsführung: E. und R. Kremmel, Stickerei, Wiesenweg 4; Feurstein Bürothek, Büromaschinenmechaniker, A.-Loacker-Straße 15; August Rädler, Zementwarenerzeuger, Bregenzerstraße 35; f) In Sachen der S 18 wird festgestellt, daß Bund und Land unter Hinweis auf dieselben, nicht immer richtigen Argumente auf der Zweckmäßigkeit des Baues dieser Straße bestehen und daß andererseits Prof. Knoflacher sich bemüht, beim Bundesministerium jene Tatsachen vorzubringen, die gegen die S 18 sprechen. 2. a) Der Rechnungsabschluß der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 1985, der im Sinne der Bestimmungen von § 78 (1) GG allen Gemeindevertretern zugestellt worden ist, wird in der Weise durchgesprochen, als die Mitglieder der Gemeindevertretung eingeladen wurden, gruppenweise zu einzelnen Voranschlagstellen Fragen vorzubringen. Alle gestellten Fragen konnten geklärt werden. GV. Gertrud Gunz verliest den in der Sitzung des Prüfungsausschusses am 22.4.1986 verfaßten Prüfungsbericht und stellt die Anträge zu nachstehenden Beschlüssen: 1. Die Forderungen gegen Mathias Leingartner in Höhe von S 40.001, 90 sind abzubuchen und die beantragte Exekution ist einzustellen. (einstimmig) 2. Die Forderung gegen B. Drexel in Höhe von S 1.503, 70 ist wegen Verjährung abzuschreiben. (einstimmig) - 3 - 3. Es ist folgende Rücklage zu bilden: Altersheim, Abfertigungsrücklage S 111.489, -(einstimmig) 4. Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1985, der bei Einnahmen in Höhe von S 92.180.365, 32 und bei Ausgaben in Höhe von S 90.317.680, 34 mit einem Gebarungsüberschuß in Höhe von S 1.862.684, 98 abschließt, wird genehmigt. (einstimmig) 5. Dem Gemeindekassier wird die Entlastung erteilt. (einstimmig) b) Der Rechnungsabschluß der Alters- und Chronisch-Krankenstation beim Seniorenheim, der im Sinne des Spitalbeitragsgesetzes mit einem Abgang von S 46.210, 97 abschließt, wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 3. Dem Rechnungsabschluß des Schulerhalterverbandes Polytechnischer Lehrgang Bregenz für das Jahr 1985 mit Gesamteinnahmen in Höhe von S 5, 337.517, 58 und Gesamtausgaben in Höhe von S 5, 337.517, 58 wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 4. Dem Rechnungsabschluß des Wasserverbandes Hofsteig für das Jahr 1985 mit Einnahmen in Höhe von S 25, 420.116, 27 und Ausgaben in Höhe von S 24.650.607, 93 und einem Gebarungsüberschuß von S 769.508, 34 wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 5. a) Die Marktgemeinde Wolfurt kauft von der Firma Julius Blum, Höchst, die Gp. 1776 mit 3.507 m2 und die Gp. 1771 mit 18.451 m2 zum Gesamtpreis von S 6, 587.400, --. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) b) Für den Bau einer Zufahrtsstraße zur Gp. 1102 beim Wasserwerk werden von Gebhard Schwärzler, Wolfurt, Hofsteigstraße 24, aus der Gp. 1129 170 m2 und aus der Gp. 1128 16 m2 gegen eine Entschädigung in Höhe von S 74.400, -- abgelöst. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 6. a) Der Firma Ibis Ges.m.b.H., Bregenz, wird eine Option auf die Gpn. 410/4 und 410/79 bis 31.5.1987 wie folgt angeboten: 1. Der Kaufpreis der Gp. 410/5 wird mit S 600, --/m2 bestimmt. 2. Für jene Teile der Gp. 410/5, die mit einer Dienstbarkeit des beschränkten Bauverbotes zugunsten den VKW belastet sind, ermäßigt sich der Kaufpreis um S 200, --/m2. - 4 - 3. Gegenüber den Gpn. 3460 und 410/98 werden Bauabstandsnachsichten auf das Mindesterfordernis zugesichert. 4. Auf die Gp. 410/79 wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) b) Die Marktgemeinde Wolfurt übergibt an Josef Herburger, Wolfurt, Unterlinden 8, die neu gebildete Gp. 1129/3 mit 54 m2 im Tauschwege für die Abtretung von Teilflächen aus den Gpn. 1148/3 und 1147/5 für den Bau einer Zufahrtsstraße zur Gp. 1102 und gegen Aufzahlung von S 29.500, --. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) c) Die Marktgemeinde Wolfurt verkauft an Werner Müller, Wolfurt, Schmerzenbildstraße 2, die Gp. 1087/2 mit 244 m2 einschließlich der bestehenden Belastungen durch ein Wegkreuz, eine Ruhebank und eine Gasstation zum Preise von S 90.000, --. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 7. Die Marktgemeinde Wolfurt übergibt an Egon und Irmgard Arnold, Wolfurt, Weberstraße 9, zur Einbeziehung in der Gp. 1550/6 die Gp. 1457/2 mit 178 m2 kostenlos als Ersatzleistung für die seinerzeitige Abtretung von 279 m2 aus der Gp. 1550/1 zum Bau der Weberstraße. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 8. Der nordöstliche Teil der Gp. 173 (vom Funkenweg bis zur Grenze zwischen den Gpn. 170/1 und 170/2) im Ausmaß von ca. 377 m2 wird gemäß § 21 RPG von Vorbehaltsfläche in Bauwohngebiet umgewidmet. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 9. Die Marktgemeinde Wolfurt stellt den Antrag auf Landesförderung für die Wasserversorgungsanlage BA 02 - Rickenbacherstraße- und verpflichtet sich hiermit rechtsverbindlich, im Falle einer Landesförderung: a) die durch öffentliche Beihilfen nicht gedeckten Kosten und die ordnungsgemäße Erhaltung der ausgeführten Baumaßnahmen aus Eigenmitteln zu tragen, b) dem Landeswasserbauamt die für die Kollaudierung der Anlage erforderlichen Unterlagen vorzulegen und c) die ausbezahlten Landesförderbeiträge an das Land zurückzuzahlen und vom Tage der Ausbezahlung an mit 8. v. H. zu verzinsen, wenn - 5 - aa) die Förderung aufgrund wesentlich unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Förderungswerbers erlangt wurde, oder bb) die geförderte Baumaßnahme aus Verschulden des Förderungswerbers nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt wurde oder ausgeführt wird, oder cc) die Förderung widmungswidrig verwendet wird, oder dd) die in der Förderungszusage der Vorarlberger Landesregierung allenfalls enthaltenen weiteren Bedingungen oder Auflagen aus Verschulden des Förderungswerbers nicht erfüllt werden. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 10. Der Ausbau von Teilen der Kesselstraße im Sinne der Empfehlung des Planungsausschusses und der erfolgten Ausschreibung wird der Firma Wilhelm & Mayer, Götzis, lt. Angebot vom 6.5.1986 zum Preise von S 2.689.969, 20 übertragen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 11. vom den den Dem vom Jagdausschuß der Genossenschaftsjagd Wolfurt in der Sitzung 25.2.1986 gemäß § 34 Abs. 6 Jagdgesetz gefaßten Beschluß, Jagdpachtschilling für die Jahre 1986, 1987 und 1988 für Ausbau des Forstweges "Dreigassen" zu verwenden, wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 12. Hinsichtlich der vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Gesetze a) Gesetz über eine Änderung des Landesumlagegesetzes b) Gesetz über eine Änderung des Spitalbeitragsgesetzes c) Gesetz über eine Änderung des Sozialhilfegesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 13. Über Antrag des Bürgermeisters wird die Behandlung dieses Punktes gemäß § 46 Abs. 3 GG vertraulich behandelt. (7 Gegenstimmen) Der Berufung des Otto Stadelmann, Bregenz, vertreten durch RA Dr. Wilfried Ludwig Weh, Bregenz, gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 11.3.1985, Zl. 131-9/1985, wird vollinhaltlich stattgegeben. Die vom Antragsteller in der Berufung vorgebrachten Bauanträge werden an den Bürgermeister zurückverwiesen. (1 Gegenstimme - Mag. R. Wolf) 14. Über Antrag des Bürgermeisters wird die Behandlung dieses Punktes gemäß § 46 Abs. 3 GG vertraulich behandelt. (einstimmig) - 6 - Der Gemeindebedienstete Bertram Thaler wird mit Wirkung vom 1.7.1986 gemäß § 7 ff. GBedG ins Beamtenverhältnis übernommen. Die Einstufung erfolgt in Verwendungsgruppe B, Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2, bei Streichung der bislang bezogenen Mehrdienstleistungszulage. Der Amtstitel ist "Amtssekretär". Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 15. Die Verhandlungsschrift über die 8. Sitzung vom 26.3.1986 und jene der 2. vertraulichen Sitzung vom 26.3.1986 wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 16. a) GV. J. Petschnig bittet, mehr Sitzungen einzuberufen, damit die Tagesordnungen nicht so umfangreich werden, wie jene der 9. Sitzung. b) GV. Moosbrugger erbittet Auskunft über die Bautätigkeit der Firma Doppelmayr im Freihaltegebiet. Es handelt sich dabei um die kurzfristige Aufstellung eines Probeliftes, was keiner Bewilligung durch die Gemeinde bedarf. Schluß der Sitzung: O.15 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: