20161116_GVE012

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 08:28
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2016-11-16
Erscheinungsdatum 2016-11-16
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 16. November 2016, stattgefundene 12. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Richard Benzer, Hermann Schertler, Niklas Meusburger, Elisabeth Hirsch, Harald Feldmann, Wolfgang Schwärzler, DI Simone Burtscher, Peter Lingenhel, Andrea Frühstück GV Anton Böhler, GV Brigitte Feuerstein, GV Barbara Geißler, GV Andreas Gorbach, GV Harald Greber, GV Ing. Clemens Mohr, GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger, GV Dr. Daniela Taxer-Theurer Kultursaal 20:05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Zur Tagesordnung werden keine Anträge gestellt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Bürgeranfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschluss Änderung der Gemeindegrenze mit Lauterach Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) GST-NR 246/5, Feldeggstraße (Oberrauner) b) GST- 311/2, 311/3 und 311/4, Erlenstraße (Gemeinde) Erhöhung der Baunutzungszahl: Zweifamilienhaus Brunnengasse 2, GST-NR .397 (Gmeiner) Nachbesetzung von Ausschüssen Grundankauf Anteile an GST-NR 1909 Dienstbarkeitsvertrag mit Land Vorarlberg Ehrungen (vertraulich) Genehmigung der Verhandlungsschrift der 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.9.2016 Allfälliges Erledigung: zu 1. Keine Wortmeldung 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) k) Laut Mitteilung von Johann Böhler erweckt die Protokollierung des Berichtspunktes 2.d) im Protokoll der 9. Sitzung der Gemeindevertretung den Eindruck, dass sämtliche oberirdischen Parkplätze bei den Objekten Kellhofstraße 6 und Im Dorf 2 der Öffentlichkeit zugänglich sind. Es wird deshalb klargestellt, dass lediglich die an der Kellhofstraße situierten Parkplätze öffentlich und die entlang der Gemeindestraße Im Dorf angeordneten Parkplätze ausschließlich dem Objekt Im Dorf 2 zugeordnet und der privaten Nutzung vorbehalten sind. GV Mag. Michaela Anwander regt in diesem Zusammenhang an, die Parkplätze entlang der Kellhofstraße als öffentlich zu kennzeichnen. Im Gemeindeamt erwartet Melanie Amhof Nachwuchs, weshalb Umstrukturierungen im Bürgerservice vorgenommen werden und in den nächsten Tagen eine Stelle öffentlich ausgeschrieben wird. Die Kaufverträge hinsichtlich der Liegenschaften Lauteracher Straße 2, 2a und 4b sind mittlerweile unterschrieben. Damit kann das Projekt Sozial- und Nahversorgungszentrum nun konkret weiter entwickelt werden. Der Vorsitzende bedankt sich in diesem Zusammenhang bei den Familien Schwerzler, Liepert und Domschitz für die stets faire Verhandlungsführung. Die Raumluftmessungen beim Neubau Musikschule/Buch & Spiel Verleih haben ergeben, dass die angestrebten Werte mit einem Minus von ca. 90% baubedingter Emissionen von „Bauchemikalien“ gegenüber konventionellen Gebäuden mehr als erreicht werden konnten. Der Vorsitzende berichtet, dass die Bemühungen der Gemeinde betreffend Umweltmaßnahmen offenbar auch Außenwirkung entfaltet haben. Er wurde aus diesem Grund * als Teilnehmer der Podiumsdiskussion im Rahmen der Energielounge und * als Referent zur hochkarätig besetzten Velo-Konferenz in Luzern eingeladen, um die Wolfurter Maßnahmen zu erläutern. Die Quartiersplanung Rickenbach befindet sich in der Zielgeraden. Die angekündigte Bürgerinformationsveranstaltung wurde deshalb mit 18.1.2017 in der Halle A der Fa. Doppelmayr terminisiert. Die Planungen im Rahmen des Verkehrskonzepts für den Betrachtungsbereich Dornbirn Nord/Senderstraße/ Weberstraße samt den Gewerbegebieten stehen ebenfalls im Finale. Kernaussagen für das Gewerbegebiet liegen bereits vor. Die Endfassung der ESA-Studie wird voraussichtlich noch im 1. Quartal 2017 vorliegen, der spezifische Wolfurt-Teil noch früher. Aus den Reihen der betroffenen Anrainer kommen durchwegs positive Rückmeldungen betreffend das Entfernen der lärmerzeugenden Quermarkierungen bei den Eingängen der Begegnungszone und Ersatz durch ein großflächiges Piktogramm. Wenn auch die Abwicklung der Bundespräsidentenwahl 2016 bislang unter keinem guten Stern steht, ersucht der Vorsitzende dennoch, möglichst viele Bürger zur Teilnahme an der Wahl zu motivieren. Ein Gesetzesentwurf betreffend eine Änderung des Jugendgesetzes liegt zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. 3. Zum Gesetzesbeschluss betreffend ein Gesetz über eine Änderung des LandesUmweltinformationsgesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Der Änderung der Gemeindegrenze mit der Marktgemeinde Lauterach in Form eines flächengleichen Tausches auf Basis des Übersichtsplanes der AVD Vermessung ZT GmbH vom 8.6.2015, GZ 6666-1/14 + 6666-2/2014, sowie der Durchführung der Grundteilung gemäß Planurkunde der der AVD Vermessung ZT GmbH vom 17.2.2015, GZ 6666-1/14, wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 5. a) Betreffend Umwidmung des GST-NR 246/5 werden nachstehende Beschlüsse gefasst:  Mit Barbara Oberrauner wird eine Vereinbarung gem. § 38a RPG mit folgenden Eckpunkten abgeschlossen: Sollte das Grundstück innerhalb von 5 Jahren nach Rechtskraft der Widmungsänderung nicht mit einem Wohnhaus bebaut worden sein, so kann  die Marktgemeinde Wolfurt zum Zweck der Baulandmobilisierung das GST-NR 246/5 zum ortsüblichen Preis erwerben oder einen bauwilligen Käufer namhaft machen, an welchen die Liegenschaft zu veräußern ist. Innerhalb weiterer 4 Jahre muss das Grundstück mit einem Wohnhaus bebaut werden, andernfalls von Barbara Oberrauner eine Rückübereignung verlangt werden kann.  die Marktgemeinde Wolfurt die vorgenommene Widmungsausweitung entschädigungsfrei zurücknehmen.  Das GST-NR 246/5 wird von Baufläche-Wohngebiet-Erwartungsgebiet in BauflächeWohngebiet und das GST-NR 246/8 von Baufläche-Wohngebiet-Erwartungsgebiet in Verkehrsfläche umgewidmet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Die GST-NR 311/2 und 311/3 werden von Baufläche-Wohngebiet-Erwartungsgebiet in Baufläche-Wohngebiet sowie das GST-NR 311/4 von Baufläche-Wohngebiet-Erwartungsgebiet in Verkehrsfläche umgewidmet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 6. Das auf GST-NR .397 befindliche Einfamilienhaus soll abgebrochen und anschließend darauf ein Zweifamilienhaus errichtet werden. Der Ausschuss für Dorfentwicklung und Raumplanung hat die Dimensionierung des Zweifamilienhauses als ortsräumlich verträglich eingestuft und der Gemeindevertretung die Genehmigung der beantragten Erhöhung der Baunutzungszahl für dieses Projekt empfohlen. Im Rahmen der Anrainerhörung sind keine Stellungnahmen eingelangt. Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Dorfentwicklung und Raumplanung wird der Erhöhung der Baunutzungszahl für das auf GST-NR .397 geplante Zweifamilienhaus auf 148, 8 zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. Über Antrag der GRÜNEN-Fraktion wird an Stelle von Durmus Yildiz EM Eva Graf als Ersatzmitglied im Ausschuss für Wohnung und Zusammenleben bestellt. einstimmig Über Antrag der FPÖ-Fraktion wird an Stelle von Jürgen Pinter EM Sylvia Schober als Mitglied und an Stelle von Christoph Köb EM Richard Benzer als Ersatzmitglied in den Ausschuss Jugend, Sport, Eigenverantwortung bestellt. einstimmig 8. Von Verena Flaro und Ulrike Fessler werden jeweils 1/12 Anteile am GST-NR 1909 zum Gesamtpreis von EUR 8.529, 50 erworben. Damit wird die Gemeinde mit den bisherigen Anteilen zu nunmehr insgesamt 1/3 Anteilen Miteigentümer an der Liegenschaft. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Die Markgemeinde Wolfurt räumt dem Land Vorarlberg eine kostenlose Dienstbarkeit mit folgendem Inhalt ein:  Das Recht der Errichtung, des Betriebes, der Instandhaltung und eventuellen Erneuerung eines Ölabscheiders samt Zu- und Ableitung zur Reinigung von Straßenwässern auf GST-NR 1259/1 und 1258/3 laut Planauszug des Landesvermessungsamtes, GZ 5443-14.  Das Recht, die GST-NR 1259/1 und 1258/3 zum Zwecke der Errichtung , des Betriebes, der Instandhaltung und eventuellen Erneuerung eines Ölabscheiders samt Zu- und Ableitung zur Reinigung von Straßenwässern, durch Bedienstete oder Beauftragte des Landes zu begehen und zu befahren.  Die Verpflichtung der Gemeinde alles zu unterlassen, was zu einer Betriebsstörung oder Beschädigung der obigen Anlagen führen könnte. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Dieser Tagesordnungspunkt wird vertraulich in nichtöffentlicher Sitzung behandelt, weshalb der Protokolltext dem Originalprotokoll als Beilage angefügt wird. 11. Da keine Änderungswünsche vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift 11. Sitzung der Gemeindevertretung vom 28.9.2016, als genehmigt. 12. a) Die Anfragen von GV Dr. Martin Lindenthal zu den Bauarbeiten beim Reitstall Rohner, Inselstraße, werden dahingehend beantwortet, dass  derzeit kein Einreichprojekt vorliegt und deshalb auch keine Spekulationen über mögliche künftige Nutzungen zulässig sind,  für die Erlassung von Fahrverboten für LKW in der Inselstraße die Gemeinde zuständig ist,  ein auf die Inselstraße anzuwendendes generelles Nachtfahrverbot der Gemeinde nicht bekannt ist und Befürchtungen, dass sich Thomas Rohner gegebenenfalls nicht daran halte, spekulativ sind. b) GR Yvonne Böhler verweist auf ein Unterstützungsangebot von LR Wiesflecker. Schluss der Sitzung: 21:10 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: