19470724_GVE002

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 30.05.2021, 08:30
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1947-07-24
Erscheinungsdatum 1947-07-24
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen GVE-Protokolle_gve
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

- 1 über die am 24. Juli 1947 abgehaltene Sitzung der Gemeindevertretung, anwesend alle Mitglieder. Punkt 1. Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1946 wurde in Vorlage gebracht und genehmigt und dem Kassier die Entlastung erteilt. Punkt 2. Die Rechnung der linksseitigen Achwuhrkonkurrenz für 1946 wird zur Kenntnis gebracht. Punkt 3. Zur Aufbringung von Brennholz in der Gemeinde wird ein Komitee bestellt; diesem gehören an: Schwerzler Franz, Waldaufseher, Hohl Georg, Winder Anton und Gmeiner Gebhard. Da das Brennmaterial für die Bevölkerung für den kommenden Winter vollkommen unzureichend ist, wird es notwendig, daß die Waldbesitzer zur Brennholzlieferung herangezogen werden. Punkt 4. Es wurde beschlossen, das Obst von den Gemeindewiesen in der Mosterei zum Stern mosten zu lassen und den erzeugten Most gegen Brennholz zu tauschen. Punkt 5. Zur Verhinderung der Felddiebstähle wird die Errichtung eines Wachdienstes für notwendig erachtet, die Durchführung wird dem Gemeinderat übertragen. Punkt 6. Auf Grund eines Schreibens des Wasserbauamtes Bregenz werden die Vorarbeiten einer zentralen Wasserversorgungsanlage in Wolfurt Herrn Ing. Luger, Dornbirn, übertragen. Punkt 7. Die gesetzliche Feuerbeschau ist im Herbst durchzuführen. Punkt 8. Eine Zuschrift der Vorarlberger Landesregierung vom 18.7.1947 betreffend Abänderung des Gemeindesanitätssprengels, wonach die in diesem - 2 - Gesetze angeführten Schillingbeträge (Doktor-Wartegeld) um 50% erhöht wurden, wurde zur Kenntnis gebracht. Gegen diese Erhöhung wurde keine Einwendung erhoben. 9) Dem Ansuchen des Gerbermeisters Franz Potoschnig um Überlassung von Gemeindegrund zur Aufstellung eines Einfamilien-Holzhauses wurde nicht entsprochen. Gegen die Erwerbung eines Privatgrundstückes zu diesem Zwecke wurde keine Einwendung gemacht, hat jedoch die Baupläne dem Baukomitee vorzulegen. 10) Die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung wird genehmigt. A. Fischer Schriftführer L. Hinteregger