19680516_GVE042

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:30
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1986-05-16
Erscheinungsdatum 1986-05-16
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Inhalt des Dokuments

- 1 Protokoll über die am Donnerstag, den 27. Juni 1968 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 42. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 21 Gemeindevertreter, der Ersatzmann St. Schneider sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer Entschuldigt: GV. A. Sohm, GV. Dr. H. Mohr und GV. J. Hölzlsauer Beginn: 20:05 Uhr Nach Dringlichkeitserklärung wird die Tagesordnung wie folgt erweitert: [10. Vergabe der Außenputzarbeiten an der Hauptschule: Tagesordnung 1. Mitteilungen: a) Der vom Realbüro König gegen die Gemeinde Wolfurt geführte Prozeß wurde auch im Berufungsverfahren zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt entschieden. b) Der von der Fa. Häfele gegen die Gemeinde angestrengte Rechtsstreit hat bei einer zwischenzeitlich stattgefundenen Verhandlung noch zu keiner Entscheidung geführt. c) Die Gewerbeberechtigung von J. Schertler, Sticker, Bregenzerstr. 15, wurde gelöscht. d) Die im Monat Mai 1968 durchgeführten chemischen und bakteriologischen Trinkwasseruntersuchungen erbrachten einwandfreie Atteste. e) Die Landesregierung hat die Zinszuschüsse für Schulhausbaudarlehen erfreulicherweise von 4 auf 5%erhöht. 2. Fusionierung "Neue Heimat"/VogeWoSi, Dornbirn: Der Verschmelzung der "Neue Heimat" Vorarlberger gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH. mit der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und SiedlungsgesmbH unter ausdrücklichem Verzicht auf die Liquidation der "Neue Heimat" Vorarlberger gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH. wird-zugestimmt. Der Erhöhung des Stammkapitals der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH. von derzeit S 61.850.000, — um S 20, 000.000, — auf S 81.850.000, — zum Zwecke der Aufnahme der "Neue Heimat" Vorarlberger gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH. im Wege der Verschmelzung wird zugestimmt. - 2 - Bürgermeister Hubert Waibel wird ermächtigt, bei der ai 5. Juli 1968 stattfindenden Gesellschafterversammlung der Vorarlberger gemeinnützigen Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft mbH. als Vertreter der Gemeinde Wolfurt das Stimmrecht auszuüben und der Verschmelzung zuzustimmen. Neufassung von § 4 der Kanalgebührenordnung und Neukundmachung der Kanalgebührenordnung: § 4 der Kanalgebührenordnung wird wie folgt neu gefaßt: (1) Wird ein Anschluß an einem Kanal durchgeführt, der erst nach 1967 fertiggestellt wurde, dann wird die Anschlußgebühr gem. § 2 um 50% ermäßigt, wenn die Voraussetzungen von Abs. (2), (3) und (4) erfüllt werden. (2) Für die anzuschließenden Objekte muß einer der folgenden Tatbestände zutreffen: a) Das anzuschließende Gebäude darf zum Zeitpunkt des Einbringens des Anschlußansuchens bisher keine Kanalanschlußmöglichkeit gehabt haben und muß bewohnt oder betrieblich genutzt sein, b) Für das anzuschließende Objekt wurden baupolizeilich eine 3-Kammer-Kläranlage und eine Sickergrube vorgeschrieben, welche vom Anschlußwerber auch hergestellt wurden. (3) Um die Anschlußbewilligung ist bei Inanspruchnahme der ermäßigten Anschlußgebühr spätestens innerhalb drei Monaten nach Abnahme eines neu erbauten Kanalstranges anzusuchen. (4) Der Anschluß ist längstens innerhalb von drei Monaten nach Erteilung der Anschlußbewilligung herzustellen. (einstimmig) 4. Ansuchen der Pfadfinder um Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens: Der Pfadfindergruppe Wolfurt wird die Bewilligung zur Führung des Gemeindewappens erteilt. (einstimmig) 5. Ankauf einer Teilfläche ex Gp. 2372 für einen Müllablageplatz: Ein ca. 500 m2 großes Teilstück aus der im Eigentum des Wasserverbandes Schwarzach-Rickenbach befindlichen Gp. 2372 wird zum Preise von S je m2 zuzügl. Nebenkosten zur Benützung als Müllablagerungsstätte angekauft. (einstimmig) - 3 - 6. Ansuchen um Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gem. § 39 Abs. 9 LBO: Bei Wohnhäusern mit Erdgeschoß und mehr als 2 Obergeschossen kann die erforderliche Genehmigung durch die Gemeindevertretung gem. § 39, Abs. (8) LBO dann erteilt werden, wenn I. die verbaute Fläche (ohne Garagen) mal der Anzahl der Vollgeschosse zum Baugrundstück in keinem ungünstigeren Verhältnis als 1: 1, 5 steht, und II. für je 2 Wohnungen mindestens je 1 Garage und 1 Abstellplatz hergestellt werden. Bei Mietwohnhäusern können anstelle von Garagen Abstellplätze vorgesehen werden. (1 Gegenstimme) a) Dem Ludwig Mennel, Realbüro. Bregenz, wird die Genehmigung nach § 39, Abs. (8) LBO. zur Errichtung von 2 Wohnhäusern mit je Erdgeschoß und 4 Obergeschossen auf Gp. 431 erteilt. (3 Gegenstimme) b) Dem Ansuchen von Dr. N. Kohler, Bregenz, wird wegen Nichteinhaltung der Bedingungen gem. Abs. I. die Genehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit Erdgeschoß und 5 Obergeschossen auf der Gp.727/4 versagt. (1 Gegenstimme) c) Dem Ansuchen der VogeWoSi, Dornbirn, wird wegen des Fehlens eines Personenaufzuges die Genehmigung zur Erstellung eines Mietwohnhauses mit Erdgeschoß und 4 Obergeschossen auf der Gp. 1055/2 versagt. (1 Gegenstimme). Bauabstandsnachsichtsansuchen: a) Das Ansuchen des Alois Bargehr, Rutzenbergstr. 37. um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 3, 10 m zur Rutzenbergstraße, Gp. 3304, wird befürwortet. (einstimmig) b) Das Ansuchen von Karl und Hedy Losert, Tobelg. 8, um die Gewährung einer Bauabstandsnachsicht auf 0, 50 m zur Gp. 3/2 aus Anlaß der Errichtung einer Garage in dem auf Bp. 103 befindlichen Stadel wird abgelehnt. (einstimmig) c) Das Bauabstandsnachsichtsansuchen des Dr. N. Kohler, Bregenz, wird zurückgestellt. 8. Stellungnahme zu projektiertem abwassertechnischem Zusammenschluß von Wolfurt, Lauterach und Hard: Ein abwassertechnischer Zusammenschluß der Gemeinden Wolfurt, Lauterach und Hard sowie der Bau einer biologischen Großkläranlage wird grundsätzlich positiv beurteilt und als sehr zweckmäßige AbwasserSanierung anerkannt. - 4 - Sehr wesentliche Detailfragen, die in- diesem Zusammenhang einer definitiven Regelung zugeführt werden müssen, sind a) die Schaffung der rechtlichen und technischen Voraussetzungen für den Anschluß weiterer Hauptsammler an das Kanalnetz der Gemeinde Lauterach; b) die Durchführung der Überleitung des Töbelebaches derzeit einen Bestandteil der Ortskanalisation bildend - in die Bregenzer Ach durch das Landeswasserbauamt. Zufolge der restlosen Inanspruchnahme der Gemeindefinanzen und der Kreditmöglichkeiten durch verschiedene notwendig werdende Schulbauten in den nächsten Jahren, ist jedoch eine Kostenbeteiligungszusage für den Bau einer Großkläranlage nicht möglich. (einstimmig) 9. Subventionsansuchen der Evangelischen Pfarrgemeinde Bregenz: Der evang. Pfarrgemeinde Bregenz wird für ihr Bauvorhaben ein Beitrag in Höhe von S 5.000, — bewilligt. (7 Gegenstimmen) 10. Vergabe der Außenputzarbeiten an der Hauptschule: Der Auftrag zur Durchführung der Außenputzarbeiten an der Hauptschule in kunstharzgebundener Ausführung - wird der bestbietenden Firma L. Burtscher, Bregenz, übertragen. (einstimmig) Schluß der Sitzung um 23:45 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: