19690320_GVE051

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:32
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1969-03-20
Erscheinungsdatum 1969-03-20
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 20. März 1969 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 51. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 20 Gemeindevertreter sowie Sekretär A. Geiger als Schriftführer Entschuldigt: Die GV. A. Sohm, J. Zwickle, Ing. E. Sander und Dr. H. Mohr Beginn: 20:00 Uhr 1. Mitteilungen: a) Gewerbescheinausstellungen: Adolf Lohs, Albert-Loacker-Straße 8, Druckerei und Werbeunternehmen b) Die Musterung des Jahrganges 1950 erbrachte bei 15 Stellungspflichtigen 7 Taugliche, 5 Taugliche B und 3 Untaugliche. 2. Novellierung von Verordnungen: a) § 14 Abs. (1) der Kanalordnung hat nunmehr zu lauten: Für den Anschluß von Objekten an die öffentliche Kanalisationsanlage sowie für Zu-, An- und Aufbauten bei bereits angeschlossenen Objekten, ist ein Baukostenbeitrag (Kanalanschlußgebühr) zu entrichten. (einstimmig) b) § 2 Abs. (1) der Kanalgebührenordnung hat zu lauten: Die Anschlußgebühren für Abwasseranlagen gem. § 1 Abs. (1) der Kanalordnung der Gemeinde Wolfurt betragen pro m3 umbauten Raum: a) für Wohn- und Geschäftsräume, soweit diese nicht unter lit. b und c fallen.................... S 8, — b) für Werkstätten, Produktionsstatten und Lagerräume mit überwiegendem Wasserverbrauch für sanitäre Anlagen, sowie für Säle, die auch öffentl. Zwecken dienen............. S 4, — c) für ausschließliche Lagerhallen.......... S 2, — d) Für den Anschluß von Anlagen außerhalb des Siedlungsgebietes sind die Gebühren von der Gemeindevertretung gesondert zu regeln. (3 Gegenstimmen) § 2 Abs.(2) der Kanalgebührenordnung hat zu lauten: Für das Herstellen der Verbindung der Hausanschlußleitung mit dem Hauptkanalstrang sowie für das Anfertigen eines Situationsplanes wird ein einmaliger Beitrag von 3% der Gebühr nach Abs. (1) eingehoben. (einstimmig) - 2 - c) § 2 Abs.(l) der Wassergebührenordnung hat zu lauten: Die Gebühren für den Anschluß an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Wolfurt betragen pro m3 umbauten Raum: a) für Wohn- und Geschäftsräume, soweit diese nicht unter lit. b und c fallen.......... S 4, — b) für Werkstätten, Produktionsstätten und Lagerräume mit überwiegendem Wasserverbrauch für sanitäre Anlagen, sowie für Säle, die auch öffentl. Zwecken dienen............. S 2, — c) für ausschließliche Lagerhallen.......... S 1, — d) Für den Anschluß von Anlagen außerhalb des Siedlungsgebietes sind die Gebühren von der Gemeindevertretung gesondert zu regeln. (3 Gegenstimmen) § 2 Abs.(2) der Wassergebührenordnung hat zu lauten: Für das Herstellen der Verbindung der Hausanschlußleitung mit dem Hauptwassersträng sowie für das Anfertigen eines Situationsplanes wird ein einmaliger Beitrag von 3% der Gebühr nach Abs.(l) eingehoben. (einstimmig) 3. Grundkaufansuchen: Dem Ansuchen der Fa. Textilfabrik Roylon, J. & G. Kunert um käufliche Überlassung eines ca. 3 500 m2 großen Teilstückes aus der Gp. 410/8 2 kann nicht Folge gegeben werden, da dieses Grundstück für eine beabsichtigte Betriebserweiterung nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Ein Grunderwerb ex Gp. 410/5 hingegen würde die prinzipielle Zustimmung finden. (einstimmig) 4. Ansuchen um Erwerb einer Teilfläche aus dem öffentl. Gut: Die Im Lageplan von Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz, Zl. 3775/68, ausgewiesene Fläche des Frickenescherweges Gp. 3 310 im Ausmaß von 54 m2 wird aus dem öffentl. Gut ausgeschieden und ins Gemeindeeigentum übernommen. Die bezeichnete Teilfläche wird sodann den Eheleuten Gebhard und Maria Klocker, HofSteigstraße 12, unter Bedingungen zum Preise von S 20, — per m2 käuflich überlassen. (einstimmig) 5. Ankauf einer Zufahrt für die gemeindeeigene Gp. 1691/2: Die Dienstbarkeit des ungehinderten Geh- und Fahrrechtes über die im Eigentum von A. Fehle, Kesselstraße 2, befindlichen Gp. 1689/7 und 1691/6 zu Gunsten der Gp.1691/2 wird um den einvernehmlich festgelegten Preis in Höhe von S 20.260, — käuflich erworben. 6. Einbringlichmachung von Rückständen: a) Die Einbringlichmachung der S 40.900, — betragenden Rückstände der Anna Ebli, Bützestr.21g und der S 270, -betragenden Rückstände der Hedwig Dietrich, Lauterach, wird RA. Dr. N.Kohler, Bregenz, übertragen. (einstimmig) - 3 - b) Dem Dentisten F. Kuchovsky, Bützestr.41, wird die Bewilligung erteilt, die Hundesteuerrückstände in Höhe von S 2.690, — in monatlichen Raten in Höhe von S 300, -abzustatten. (1 Gegenstimme) 7. Bauhofprojekt: Die vom Gemeindebautechniker W.Leuthold entworfene Planung bezügl. der Erstellung eines Bauhofes auf der Gp. 409/11 wird einstimmig gutgeheißen. 8. Töbelebach-Umleitungsprojekt: Das vom Landeswasserbauamt ausgearbeitete Projekt "Ableitung des Töbelebaches in Wolfurt" wird im Prinzip gutgeheißen. Wegen der verhältnismäßig kurzen Strecke sollen jedoch einheitlich 80 cm 0 Rohre verwendet werden. Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, zu den veranschlagten Gesamtkosten des Projektes in Höhe von S 500.000, - einen 20%igen Interessentenbeitrag zu leisten und nach anstandsloser Kollaudierung die Anlagen zu übernehmen und zu erhalten. 9. Anschaffung von Möbeln für das Bauamt: Für das Bauamt benötigte Büromöbel werden bei der Fa. A. Gasser, Wolfurt, im Sinne des Angebotes vom 7.3.1969, zur Lieferung in Auftrag gegeben. 10. Verbesserung der Beleuchtungsverhältnisse in der Musikschule: Die Lieferung und Montage neuer Beleuchtungskörper für die Musikschule wird der Fa. N. Rist, Wolfurt, auf Grund des Kostenvoranschlages vom 17.2.1969 übertragen. Straßenbenennungen: Im Verordnungswege werden folgende Straßenzüge neu benannt: Privatweg bei Gp. Privatweg bei Gp. bei Gp. bei Gp. Gp. bei Gp. Gp. 962 Gp. 824/10 3246 Gp. 1075/1 1580/1 u. 1580/2 1176/2 1179/1 306 830 + 2 12. Allfälliges: Veilchengrund Knappenweg Schreibern Florianweg Stickergasse Kolumbanweg Gallusweg Eichenstraße Rittergasse (in Aussicht genommen). a) Dem GV. E. Bereuter wird zur Verleihung der "Goldenen Ehrennadel des ÖRK" gratuliert. b) verschiedene Anfragen (Großbrand an der Achstraße, Pumpversuche beim Gemeindewasserwerk, Straßenbeleuchtung) werden vom Bürgermeister beantwortet bzw. zur Erledigung in Vormerk genommen. Schluß der Sitzung um 24 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: