19600502_GVE001

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:33
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1960-05-02
Erscheinungsdatum 1960-05-02
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die Gemeinderatssitzung am 2.5.1960 20:00 Uhr im Gemeindeamt in Wolfurt Anwesend: Bgm. Hubert Walbel, die Gemeinderäte Hubert Mohr, Paul Köb; Willi Köb und Martin Schwärzler 1.) der die zum Der Bürgermeister eröffnet die 1. Gemeinderatssitzung neu begonnenen Gemeindevertretungsperiode mit einem Gruß an Erschienenen und lädt alle zur sachlichen Zusammenarbeit Wohle der Gemeinde Wolfurt ein. 2.) Hubert Mohr wird zum Protokollführer für die Gemeinderatssitzungen bestellt. 3.) Die Tagesordnung für die Gemeindevertretungssitzung am 5.5.1960 wird wie folgt festgelegt: Verlesung der Protokolle der GV-Sitzungen vom 25.3.1960 und 2.4.1960 und der GR-Sitzung: vom 2.5. 1960, Mitteilungen des Bürgermeisters, Bestellung der Unterausschüsse, Hauptschulfrage, Grundtrennungsansuchen (Dr. Klaus Benger, Maria Sohm), Ansuchen um Bauabstandsnachsicht (Hans Stark, Anton Repolusk), Unterstützungsansuchen (Vlbg. Schützengilde*. Kath. Frauenbewegung), Josef Böhler, Teilrückzahlung des Darlehens, Regelung der Einhebung der Getränkesteuer bei Branntwein, Stellungnahme zum Grundkauf im Kessel durch die Siedlungsges., Regelung der Bezüge des Bürgermeisters, Allfälliges. 4.) Zum Pkt. "Hauptschule" der Tagesordnung beantragt der GR die Beschlussfassung über die Bereitschaft der Gemeinde Wolfurt zur Einrichtung einer 1. Hauptschulklasse mit Beginn des Schuljahres 1960/61 und der weiteren Klassen in den folgenden Jahren mit dem Auftrag sich bei der Vorarlberger Landesregierung dafür einzusetzen, daß auch der entsprechende Regierungsbeschluss gefasst werden möge, um einem Wunsche der aufstrebenden und stetig anwachsenden Gemeinde Wolfurt und insbesondere der Schülereltern nachzukommen. 5.) Im Zusammenhang, mit den zur Behandlung kommenden Unterstützungsansuchen ersucht der GR die GV um die Ermächtigung, Ansuchen, die als nicht berücksichtigungswürdig erachtet werden, abzulehnen. Nur Unterstützungsansuchen, für die allenfalls eine Zuwendung bewilligt werden soll, sollen demnach der GV zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Es wird beantragt sowohl das Ansuchen der Vlbg. Schützengilde, Feldkirch, als auch das der Kath. Frauenbewegung, Wien, abzulehnen. 6.) Der GR befürwortet, daß bei Bauverhandlungen die Baukostensumme für die Berechnung der Verwaltungsabgäbe bei Vorhaben, die nicht als gemeinnützige Wohn- und Siedlungsbauten anzusehen sind, der Bgm. vom bisher üblichen Einheitssatz von S 350.— pro mr umbauten Raum abgehe und die tatsächlich zu erwartenden Baukosten für die Berechnung der Verwaltungsabgabe zugrundelege. 7.) Das eingelangte Projekt zum Ausbau der Widastraße soll vor der Behandlung in der GV an Dipl. Ing. Paul Gmeiner zur Überprüfung übergeben werden. Es soll insbesondere geklärt werden, ob die gegenüber dem Voranschlag bedeutende Überschreitung der vorgesehenen Baukosten nicht herabgesetzt werden könnte. 8.) Das Ansuchen des Alois Rüscher, Bizau, um Überlassung eines Baugrundes zur Errichtung eines Betriebes, soll nicht auf die Tagesordnung der GV—Sitzung am Donnerstag gebracht werden, da es noch nicht; entscheidungsreif ist. Der Bgm. soll weitere Erkundigungen - 2 einziehen, es sind insbesondere weitere Sicherstellungen erforderlich. 9.) Der vom Landesstraßenbauamt übermittelte Lageplan über die bessere Gestaltung der Einmündung der Bützestraße in die Achstraße soll vor Behandlung in der Gemeindevertretung vom Bauausschuß begutachtet werden. 10.) 3 Ansuchen: um die Heuerstellung von Straßenlampen werden dem Bauausschuß zur Prüfung im Zuge der vorgesehenen Begehung übergeben. 11.) Das vom Amt der Vorarlberger Landesregierung übermittelte Schreiben wegen Raumplanung im Gebiet der Gmd. Wolfurt soll zunächst gemeinsam vom Bau- und Straßenausschuß", vom Kanalisations- und Wasserwerksausschuß und vom Landwirtschaftsausschuß allenfalls unter Beiziehung besonders ortskundiger Personen eingehend beraten werden, damit es auf der nächsten GV-Sitzung behandelt werden kann. 12.) Der GR ersucht den Bgm. bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz umgehend um die Ausschreibung der wasserrechtlichen Verhandlung des II. Bauloses der Ortskanalisation einzukommen. 13.) Der GR. ist der Ansicht, daß lt. Vertrag, abgeschlossen zwischen den Gemeinden Lauterach und Wolfurt über die Erstellung von gemeihsamen Anlagen für die Ableitung der Wässer aus der Kanalisation der Gmd. Wolfurt, die Gmd. Wolfurt entweder die Hälfte der Kosten nach Abzug der 40% Subvention zu bezahlen habe oder daß der Gmd# Wolfurt auch ein entsprechender Anteil des der Gmd, Lauterach für die Erstellung dieser gemeinsamen Anlagen gewährten Darlehens aus dem Wasserwirtschaftsfond zu Gute kommen müsse. 14.) In Abwesenheit des Bgm. wird die Entschädigung des Bgm. besprochen und dabei Einigung erzielt. Die Bezüge des Bgm. sollen gemäß der Empfehlung des Vlbg. Gemeindeverbandes nach dem Gemeindebeamtenschema A V/3 + 25% Aufwandsentschädigung errechnet werden. Außerdem steht dem Bgm. die Kinderbeihilfe und die Wohnungsbeihilfe zu. Der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung soll von der Gmd. getragen werden. Schluß der Sitzung 23:30 Uhr Der Protokollführer: