19540906_GVE043

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:38
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1954-09-06
Erscheinungsdatum 1954-09-06
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am 6. September 1954 um 20.30 Uhr unter dem Vorsitz des Bürgermeisters im Schulhaus abgehaltene 43. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: 14 Gemeindevertreter Entschuldigt: E. Böhler, G. Böhler, J. Gasser, H. Guldenschuh, E. Lenz, M. Meusburger und E. Müller 1. Die Protokolle der 41. und 42. Gemeindevertretungssitzung werden verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen des Bürgermeisters: a) Fridolin Nenning ist mit 31.8.1954 als Strassenarbeiter aus dem Dienst der Gemeinde ausgeschieden. b) Die Haussammlung zu Gunsten der Hochwassergeschädigten in Innerösterreich hat nach bisherigen Feststellungen ein Ergebnis von ca. S 10.000, — gezeitigt. c) Aus bautechnischen Gründen konnte die geplante Erneuerung von zwei Klassenzimmerdecken nicht durchgeführt werden. 3. Der auf Grund einer Aufforderung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz neuerdings zur Abstimmung gelangende Antrag des Paul Rohner, Wolfurt - Inselstrasse 11 bezüglich Auflassung des öffentlichen Gehrechtes über die Gp. 366 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt. 4. Im Sinne des Gemeindevergnügungssteuergesetzes, LGBl. 12/1954 werden für Vergnügungsveranstaltungen im Gemeindegebiet Wolfurt folgende Steuersätze beschlössen: Die Vergnügungssteuer wird im Ausmass von 10% des Eintrittsgeldes ausschliesslich der Kriegsopferabgabe eingehoben. Folgende Veranstaltungen sind von dieser Abgabe befreit: a) Vorträge aller Art b) Theateraufführungen c) Konzertveranstaltungen aller Art, soweit sie nicht mit Tanz verbunden sind d) Vereinsveranstaltungen gesellschaftlicher Art, soweit sie nicht mit Tanz verbunden sind. e) Sportveranstaltungen 5. Im Sinne des Schreibens des Amtes der Landeshauptstadt Bregenz vom 20.8.1954 wird beschlossen, der Stadt Bregenz für die Schüler aus Wolfurt, die eine dortige Hauptschule besuchen und einen entsprechenden Lernerfolg aufweisen, 2/3 des Schulbeitrages in Höhe von S 600, — mithin je Schüler S 400, — zu bezahlen, vorausgesetzt, dass die Eltern der Schüler den Betrag von S 200, — in der Gemeindekanzlei erlegt haben. Minderbemittelten und kinderreichen Eltern wird zudem die Möglichkeit geboten, bei Vorlage des Zeugnisses Ihrer Schüler von der Gemeinde teilweisen oder vollen Rückersatz des von Ihnen geleisteten Beitrages zu erhalten. - 2 - 6. Bezüglich des vom Vorarlberger Landtag als nicht dringlich beschlossenen Gesetzes über die Errichtung einer Hauptschule in Hard wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 7. Das Ansuchen des Franz und der Martha Mitterdorfer. Wolfurt Kesselstrasse 1, um Erwerb eines Achwuhrbaugrundes wird befürwortet. 8. Folgende Grundtrennungsansuchen werden bewilligt: a) Katharina Gunz. Wolfurt - Kesselstrasse 10 wegen Unterteilung der Gp. 1689/2 zur Gewinnung von drei Bauplätzen laut Teilungsplan des Dipl. Ing. Kainberger, Bregenz vom 3.8.1954. b) Linksseitige Achwuhrkonkurrenz wegen Abtrennung eines Bauplatzes für einen Sägewerksbetrieb der Fa. Fridolin Bischof von der Grundparzelle 410/33. c) Josef Fehle, Götzis, wegen Verkauf von zwei Bauplätzen an Gebhard Winder, Bildstein und Robert Böhler, Wolfurt Kesselstrasse von der Gp. 1689/1. 9. Es wird beschlossen, die Fa. Armin Schertler, Branntweinerzeugung, Wolfurt - Lauteracherstr. 9 auf Grund des Erlasses des Amtes der Vorarlberger Landesregierung ZL. IIIa - 920 vom 2.1.1950 von der Ablieferung der Getränkesteuer für Branntweinlieferungen ausserhalb Vorarlberg zu befreien. 10. Die Behandlung dieses Punktes wird vertagt. [Handschriftliche Ergänzung: "Wasserleitung Ernst Bereuter"] 11. Es wird beschlossen, den Bau des Wasserwerkes im Jahre 1954 zu beenden. Somit müssen noch folgende Hauptleitungen gelegt werden: a) Hydrantenleitung auf die Steig b) Verbindungsleitung Unterhub c) Achwuhr, soweit das Gelände für Bauzwecke parzelliert ist 12. Über Antrag wird die bei Haus Flotzbachstrasse 20 nordwestlich Richtung Lauterach führende Strasse "Zieglerstrasse" benannt. 13. Es wird beschlossen, für die Bürgermeisterkanzlei eine grössere Büroschreibmaschine anzuschaffen. 14. Allfälliges: a) Dem Ansuchen der Fa. Fridolin Bischof, Bregenz, bezüglich Bauabstandsnachsicht wird die Dringlichkeit zuerkannt und beschlossen, der Fa. Bischof für den Bau eines Sägewerkes auf der Gp. 410/73 zur Gp. 410/33 eine Bauabstandsnachsicht auf 6 Meter zu gewähren. b) Die Niederschrift Nr. 22 der LAWK wird verlesen und genehmigt. c) Über Antrag wird die Wohnbaudarlehensangelegenheit Alwin Köb als dringlich auf die Tagesordnung gesetzt und beschlossen, dem Genannten, falls er heuer auf das Darlehen verzichtet, im Jahre 1955 ein Darlehen in Höhe von S 20.000.-— zu befürworten. 15. Schluss der Sitzung um 23.10 Uhr Der Schriftführer: Der Bürgermeister: