19590716_GVE049

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:41
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1959-07-16
Erscheinungsdatum 1959-07-16
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 16. Juli 1959 im Schulhaus unter dem Vorsitz des Bürgermeisters J. Ammann abgehaltene 49. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 14 Gemeindevertreter und die Ersatzleute J. Zwickle und Karl Gasser Entschuldigt: Arnold, Bellmann, Rohner, Ing. Gmeiner, P. Köb, Huemer, Bohle, A. Fischer und W. Haltmayer Nicht entschuldigt: Gunz Beginn: 20:40 Uhr 1. Das Protokoll der 48. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen: a) Laut Bericht der Geschäftsstelle des Landeswohnbaufonds sind an Johann Scheffknecht, Bregenzerstr., Erich Stöckler, Bucherstrasse und Johann Mathis, Hofsteigstrasse Wohnbaudarlehen bewilligt worden. b) GR. W. Köb berichtet über die Aussprache mit den Grundbesitzern im Oberfeld, bei welcher auf Grund des neuen Projektes eine Einigung erzielt werden konnte. 3. Schulhausbauvergabe der Malerarbeiten und der Arbeiten für die Plattenverlegung in der Antrittshalle: a) Die Malerarbeiten im Kellergeschoss des Schulhauses: werden an Paul Heidegger, Malermeister, Wolfurt zum Anbotpreis von S 9.555.— vergeben. Als Fertigstellungstermin wird der 30. August 1959 ausbedungen. b) Die Malerarbeiten im Erd- und Obergeschoss des Schulhauses werden an Karl Schwendinger, Malermeister, Dormbirn zum Anbotpreis von S 72.674.— vergeben. Als Fertigstellungstermin wird der 30. August 1959 ausbedungen. c) Die Verlegung von farbigen Zementplatten in der Antrittshalle wird an Ludwig Winder, Gärtnerei, Dornbirn zum Anbotpreis von S 34, 20 pro m2 übertragen. Die Platten sollen bei der Firma Gebr. Rhomberg, Betonwarenerzeugung, Dornbirn, bezogen werden. 4. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen des Johann Rohner, Wolfurt - Inselstr. 6, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 517, 520 und 523 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz, Zl. 698/59 vom 12.6.1959 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Josef Spettel. Wolfurt - Hofsteigstr. 48 auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 156J., 1566 und 1567 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz Zl. 614/59 wird bewilligt. c) Das Ansuchen der Gemeinde Wolfurt auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1270/1, 1273 und 1274 nach, dem Teilungsplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, - 2 - Bregenz, Zl. 665/58 wird bewilligt. 5. Grundtausch mit Gebh. Schwärzler, Wolfurt beim Schulplatz: Zur besseren Gestaltung des Schulplatzes wird von Gebhard Schwärzler, Wolfurt - Hofsteigstr. 24 eine Teilfläche von 782 m2 aus der Gp. 1274 erworben. Als Gegenleistung übergibt die Gemeinde Wolfurt an Schwärzler die Gp. 1272 mit 155 m2 und ein Teilstück von 627 m2 aus der Gp. 1273. Weiters wird Schwärzler das zeitlich unbegrenzten Begehens und Befahrens der Zufahrt zur Gp. 1273 bis zur nördlichen Grrundstücksgrenze der Gp. 1274 und die Nutzung des Obstes der auf der ehemaligen Gp. 1274 stehenden Bäume auf die Dauer von 5 Jahren, d.i. bis einschliesslich 1964 zugestanden. Sämtliche Unkosten trägt die Gemeinde Wolfurt. 6. Grundverkauf an Alois Bösch, Wolfurt: Dem Alois Bösch, Wolfurt - Achstrasse 49 wird das laut Teilungsplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz Zl. 665/58 von der Gp. 1273 abgetrennte und der Gp. 1270/1 zugeschriebene Teilstück von 155 m2 unter folgenden Bedingungen verkauft a) Der Kaufpreis beträgt S 1.000, — b) Bösch übernimmt als weitere Leistung die der Gemeinde Wolfurt auf Grund von Grundablösungsverträgen obliegenden Verpflichtungen der Erstellung von Zäunen entlang den Gp. 464, 468, 471, 2183, 2184 und 2185 und der Erstellung der Gartenmauer entlang der Gp. 1270/2. c) Sämtliche Gebühren und Verbücherungskosten übernimmt die Gemeinde Wolfurt 7. Grundverkauf an Agatha Drexel, Wolfurt entlang der Wegparzelle 3268: Die mit Anmeldungsbogen Nr. 64 vom Jahre 1957 des Vermessungsamtes Bregenz von der Gp. 3268 zufolge einer Begradigung abgetrennten und den Gp. 1696 sowie der Bp. 304 zugeschriebenen 23 m2 werden ins Gemeindeeigentum übernommen und an Frau Agatha Drexel, Wolfurt, Kesselstrasse 12 zum Preise von S 230, — verkauft. Sämtliche Gebühren und Abgaben hat die Käuferin allein zu tragen. 8. Ansuchen des J. Lindinger um Verlegung eines Gehrechtes am Rutzenberg: Das Ansuchen des Johann Lindinger, Wolfurt um Verlegung des die Gp. 2582/11 und 2582/12 berührenden Gehrechtes wird zurückgestellt. 9. Ansuchen des Gottlieb und der Siegrid Böhler, um Gewährung eines Unkostenbeitrages zum Abruch und Neuerstellung der Stützmauer entlang der Gp. 193/2: Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, die Abtragung der alten Stützmauer enlang der Gp. 193/2 und die Kosten des Gehsteiges zu übernehmen. Die Stützmauer ist vom Antragsteller auf seine Kosten zu erstellen. 10. Verlesung der NS. Nr. 55 der LAWK: Die Niederschrift Nr. 55 sowie der Rechnungsabschluss 1958 und der Voranschlag 1959 des Verwaltungsausschusses der LAWK werden zur Kenntnis gebracht. Dem Rechnungsabschluss 1958, dem Voranschlag 1959 sowie dem in Punkt 2 b) der NS. Nr. 55 angeführten Beschluss wird die Zustimmung erteilt. - 3 11. UnterStützungsansuchen der Landwirtschaftskammer und des Kameradschaftsbundes: a) Das Ansuchen der Landwirtschaftskammer um eine Spende für die Landesausstellung der Vorarlberger Braunviehrasse wird zurückgestellt. b) Das Ansuchen der Vereinigung der ehemaligen Angehörigen des Jägerbaon Fr. 4 im Vorarlberger Kameradschaftsbund um eine Spende für eine Gedenktafel wird abgelehnt. 12. Allfälliges: a) Der Kohlenbedarf für den kommenden Winter ist auf Grund des günstigeren Offertes bei der Firma Rudolf Fitz, Wolfurt bestellt worden. b) Ein Ansuchen wegen Dammabtragung wird dem Finanzausschuss zur Vorberatung überwiesen. c) Nach Dringlichkeitserklärung wird über Ersuchen des Amtes der Vorarlberger Landesregierung die Besetzung einer ortsdefinitiven Lehrerstelle an der Volksschule Wolfurt neuerdings beraten. Mit 11 gegen 5 Stimmen wird der Beschluss vom 4. Juni 1959 aufgehoben und folgende neue Reihung beschlossen: 1. Siegfried Heim, Buch 2. Gottlieb Böhler, Wolfurt d) Fach Dringlichkeitserklärung wird dem August Alge, Wolfurt - Bahnhofstrasse 4 für die Staubfreimachung des Weges, Gp. 3266/2 ein Beitrag in Höhe von 20% der Gesamtkosten, jedoch im Höchstausmass von S 2.000, — bewilligt. e) Verschiedene Anfragen wegen Kriegergedächtnisfeier, Grundablöse Geschw. Arnold, Ausbau der Flotzbachstrasse und Strassenbeleuchtung werden vom Bürgermeister zur Erledigung vorgemerkt. f) Nach Dringlichkeitserklärung wird beschlossen: A) Die Grabenöffnungskosten für den Flotzbachgraben aus Gemeindemitteln zu übernehmen. B) Für die Krebsgrabenöffnung den nutzniessenden Anrainern den Rückersatz von insgesamt S 2.187, 10 zur Zahlung vorzuschreiben und C) Für die Öffnung des Grabens Gp. 3280 einen Beitrag von S 2.000, — aus dem JagdpachtSchilling zur Verfügung zu stellen. Schluss der Sitzung um 24:00 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: