19691230_GVE061

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:41
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1970-12-30
Erscheinungsdatum 1970-12-30
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Dienstag, den 30. Dezember 1969 im Sitzungssaal unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel stattgefundene 61. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 20 Gemeindevertreter, der Ersatzmann E. Eberle und Sekretär A. Geiger als Schriftführer Entschuldigt: GV. H. Schwarz, GV. E. Klimmer, GV. E. Sander und GV. Dr. H. Mohr Beginn: 20:00 Uhr 1. Bericht über Kreditüberschreitungen im Haushaltsjahr 1969: Die im Haushaltsjahr 1969 notwendig gewordenen Kreditüberschreitungen bei den Haushaltsstellen 011.21, 155.51, 519.78, 601.20, 602.51, 664.13, 664.55, 67.51, 716.20, 716.55, 716.55, 716.57, 812.55, 912.96 und B 91 werden, nachdem diese durch Minderausgaben bei den Haushaltsstellen 00.00, 011.031, 601.03, 664.03 und durch Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 211.7 6 und B 91 ihre Bedeckung finden, genehmigt. (einstimmig) 2. Vorlage des Gemeinde-Haushaltsvoranschlages für das Jahr 1970: Der Bürgermeister als Finanzreferent erstattet einen Bericht über die voraussichtliche Finanzentwicklung im kommenden Jahr, wobei bedauerlicherweise wiederum festgestellt werden muß, daß vorab wegen Ungerechtigkeiten im Finanzausgleich des Bundes die Gemeinde Wolfurt nur noch mit Hilfe von größeren Kreditaufnahmen imstande ist, die ihr insbesondere durch die Schulgesetzgebung erwachsenden Aufgaben zu bewältigen. Nach sehr eingehender Debatte werden einstimmig folgende Beschlüsse gefaßt: a) Der Voranschlag für 1970, der mit Einnahmen in der Erfolgsgebarung in Höhe von S 12, 530.000, — und in der Vermögensgebarung in Höhe von S 7.043.000, --, zusammen S 19, 57 3.000, — und Ausgaben in der Erfolgsgebarung in Höhe von S 17, 803.000, — und in der Vermögensgebarung in Höhe von S l, 770.000, — = zusammen S 19, 57 3.000, — ausgeglichen abschließt, wird genehmigt. b) Die Hebesätze für die Steuern und Abgaben werden in der Höhe des Vorjahres belassen. c) Es wird festgestellt, daß von den steuerbaren Gegenständen gem. § 1 Abs. 3 Getränkesteuergesetz flüssige Grundstoffe zur Herstellung von Getränken (z.B. Früchtesirup), soweit diese im Kleinverkauf an Letztverbraucher abgegeben werden, von der Getränkesteuerpflicht ausgenommen werden. - 2 - d) In den Landeswohnbaufonds soll für 1970 ein Beitrag von S 140.000, — eingezahlt werden. e) Der Wert der Säuglingspaketgutscheine wird von S 200, -auf S 225, erhöht. 3. Rückblick auf das Verwaltungsjähr 1969: In dem schon zur Tradition gewordenen Jahresrückblick kann der Bürgermeister mit Genugtuung auf vollbrachte Leistungen der Gemeindeverantwortlichen verweisen. Vor allen Dingen aber dürfte das Jahr 1969 für die Gemeinde Wolfurt durch die Entscheidungen in bezug auf den regionalen Güterbahnhof, von zukunftsträchtiger Bedeutung sein. Große Aufgaben stehen der im kommenden Jahr neu zu wählenden Gemeindevertretung bevor. Vom Jahr 1969 nimmt er mit den besten Neujahrswünschen für die Mitglieder der Gemeindevertretung persönlich, als auch in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit im Interesse der Gemeinde Abschied. Der Bürgermeister dankt bestens für ihr Wirken dem Vizebürgermeister, den Gemeinderäten, Gemeindevertretern, den Ersatzleuten, den Bediensteten der Hoheitsverwaltung, des Bauamtes, der Musikschule, der Kindergärten, der Familienhelferin und nicht zuletzt auch den Schülerlotsen, den Ortsvereinen und den Presseberichterstattern. Vizebürgermeister Prof. Dr. R. Hinteregger erwidert namens der Gemeindevertretung und auch der Ortsvereine den Dank und die Wünsche in sehr herzlich gehaltenen Worten. Schluß der Sitzung um 23:20 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer