19861120_GVE015

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:41
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1986-11-20
Erscheinungsdatum 1986-11-20
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- 1 - MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT BEZIRK BREGENZ Telefon (05574) 31302 Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 20. November 1986, stattgefundene 15. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bgm. Erwin Mohr Schriftführer: Gde.Sekr. Dr. Sylvester Schneider Anwesend: 23 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Annelies Stark, Armin Sohm und Wiltrud Konzet Entschuldigt: GV. Elmar Muxel, GV. Dipl.-Ing. Max Albrecht, GR. Andreas Sohler Ort: Kultursaal Beginn: 20.05 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Über Antrag des Bürgermeisters wird die Tagesordnung wie folgt erweitert bzw. ergänzt: 7. Festsetzung von Gebühren, Abgaben und Entgelten für 1987: a) Hebesätze für die Grundsteuer b) Getränkesteuer c) Vergnügungssteuer d) Gästetaxe e) Fremdenverkehrsförderungsbeiträge f) Hundesteuer g) Forstaufsichtsumlage h) Aufbahrungsgebühren i) Wassergebühren j) Kanalgebühren k) Müllgebühren l) Kindergartenbeiträge m) Musikschulbeiträge 10. Musikschule; Vergabe der Bauschreinerarbeiten 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.9.1986 12. Allfälliges (einstimmig) Tagesordnung 1. Berichte 2. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen des Vbg. Landtages: a) Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörung und über das Halten von Tieren b) Parkabgabegesetz c) Wählerkarteigesetz 3. Abgabe einer Haftungserklärung; Abwasserbeseitigungsanlage BA 03 - 2 - 4. Änderung des Müllbeseitigungsvertrages 5. Dienstpostenplan für 1987 6. Festsetzung der Verpflegskostensätze im Seniorenheim für 1987 7. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) Festsetzung von Gebühren, Abgaben und Entgelten für 1987: Hebesätze für die Grundsteuer Getränkesteuer Vergnügungssteuer Gästetaxe Fremdenverkehrsförderungsbeiträge Hundesteuer Forstaufsichtsumlage Aufbahrungsgebühren Wassergebühren Kanalgebühren Müllgebühren Kindergartenbeiträge Musikschulbeiträge 8. Kreditüberschreitungen im Rechnungsjahr 1986 9. Grundstückstausch: Erben nach Wilhelm Albinger 10. Musikschule; Vergabe der Bauschreinerarbeiten 11. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23. 9. 1986 12. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Folgende in der 22. Sitzung des Gemeindevorstandes vom 8.10.1986 gemäß § 60 Abs. 3 GG wegen Dringlichkeit beschlossenen Auftragsvergaben bezüglich der Musikschule werden gemäß Abs. 4 leg.cit. zur Kenntnis gebracht: aa. Elektroinstallationen an die Firma Rist & Co., Wolfurt, lt. Offert vom 29. 9. 1986 um S 317.896, 80. bb. Sanitär- und Heizungsinstallationen (ohne Steuerung) lt. Offert vom 29. 9. 1986 um S 483. 956, -- an die Firma W. Fontanari, Wolfurt. Für die Steuerung ist ein Konkurrenzangebot einzuholen, mit welchem sich der Schul- und Kulturausschuß befassen soll. cc. Lieferung und Montage von Gipskartonwänden und Stahlzargen werden an die Firma Kramer, Lustenau, lt. Offert vom 19.9.1986 um S 472. 872, -- vergeben. b) Gewerbescheinlöschungen: Bösch Siegfried Rudolf, Bregenzerstraße 10, Maschinsticker; Herburger Peter, Bregenzerstraße 1, Masseur; Konzessionslöschung: Czepa Kurt, Achstraße 41, Gastgewerbe (Gasthof "Romy"); Standortverlegung: Ursula Hillinger von Graz nach Wolfurt, Bregenzerstraße 1 (Massagegewerbe) - 3 - c) Der neueste Stand in Sache S 18 wird dargelegt. Insbesondere werden die letzten Änderungen in der Trassenführung, sowie die zu erwartenden Verkehrsströme erläutert. In nächster Zeit wird der Bautenminister im Rahmen einer Veranstaltung Stellung zur S 18 nehmen. 2. Hinsichtlich der vom Vbg. Landtag als nicht dringlich beschlossenen Gesetze a) Gesetz über Maßnahmen gegen Lärmstörung und über das Halten von Tieren, b) Parkabgabegesetz, und c) Wählerkarteigesetz wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 3. Die Marktgemeinde verpflichtet sich im Sinne der Bestimmungen des Wasserbautenförderungsgesetzes 1985, BGBl. 148/1985, in der geltenden Fassung, für die Rückzahlung samt Zinsen und Verzugszinsen des vom Wasserwirtschaftsfonds mit vorläufiger Endabrechnung vom 22.8. 1986, Zl. 574. 371/86-5061/86, dem Wasserverband Hofsteig, Abwasserbeseitigungsanlage BA 03, Verbandssammler Süd und Süd II, gewährten Darlehens in der Höhe von S 21.207.000, -- unter Berücksichtigung der aufgrund der WasserwirtschaftsfondsFörderungsrichtlinien 1983 verlängerten Darlehenslaufzeit als Bürge für einen 12%igen Anteil, d. s. S 2.544.870, --, zu haften. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 4. § 6 des bestehenden Vertrages mit der Firma Hubert Häusle, Müllverarbeitungsgesellschaft m.b.H. & Co. KG wird in der Art abgeändert, daß er lautet: "Dieser Vertrag endet per 31.12.1990. Die Firma Hubert Häusle Ges.m.b.H. & Co. KG, Dornbirn, erklärt ihre grundsätzliche Bereitschaft, die Müllverarbeitungsanlage auch nach dem 31.12.1990 weiterzuführen. Soweit von den Vertragsgemeinden eine Verlängerung des Beseitigungsvertrages gewünscht wird, sind diesbezüglich Verhandlungen bis längstens 30. Juni 1989 zu führen." Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 5. Der Dienstpostenplan der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 1987 wird im Sinne des vom Gemeindevorstand vorgelegten Entwurfes genehmigt. Er umfaßt: Gemeindebeamte B 1 Gemeindebeamte C 1 Gemeindeangestellte a 1 Gemeindeangestellte b 2 Gemeindeangestellte c 29 Gemeindeangestellte d 11 Gemeindeangestellte e 4 Gemeindearbeiter 16 Bedienstete mit Sondervertrag insgesamt Posten " " " " " " " 3 " 68 Posten Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) - 4 - 6. a) Bezüglich des Verpflegskostensatzes für das Pflegeheim wird kein Antrag gestellt. b) Der Normaltagessatz für das Seniorenheim wird mit S 292, -und der Pflegetagessatz mit S 380, -- brutto festgelegt. Antragsteller: GR. Alois Baldauf (einstimmig) 7. Die Gemeindegebühren, Abgaben und Entgelte für 1987 werden wie folgt festgelegt: a) Die Hebesätze für die Grundsteuer werden nicht verändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) b) Der Getränkesteuersatz wird nicht verändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) c) Der Vergnügungssteuersatz wird nicht verändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) d) Die Gästetaxe wird nicht verändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) e) Die Punkteanzahl für die Fremdenverkehrsförderungsbeiträge wird mit 15.000 festgelegt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) f) Der Hundesteuersatz wird nicht verändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) g) Die Höhe der Forstaufsichtsumlage wird nicht verändert. Sollte die Vbg. Landesregierung beschließen, die Forstaufsicht wie vorgesehen aus anderen Mitteln zu bestreiten, so entfällt die Forstaufsichtsumlage ersatzlos. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) h) Die Aufbahrungsgebühren werden nicht verändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) i) Die Wassergebührenordnung wird nicht verändert. Antragsteller: GR. Theo Pompl (einstimmig) j) Die Kanalgebührenordnung wird nicht verändert. Antragsteller: GR. Theo Pompl (einstimmig) - 5 - k) Die Abfallgebührenordnung der Marktgemeinde Wolfurt wird wie folgt geändert: § 1 § 1 (1) hat zu lauten: Die gemäß § 7 der Abfallordnung zu entrichtenden Gebühren betragen: a) je Abrechnungsperiode von 2 Monaten bei Inanspruchnahme von je Abfalleimern 35 l S 83, 20 und von je Abfalleimern 55 l S 115, 60, und b) bei Verwendung von Abfallsäcken für l Sack 60 l S 20, --, für 10 Säcke (Zehnerpackung) S 190, 91, und für l Sack 40 l S 14, 55 und für 10 Säcke (Zehnerpackung) S 140, 91, jeweils zuzüglich der Mehrwertsteuer aufgrund des geltenden Umsatzsteuergesetzes. § 2 Diese Änderung tritt am 1.1.1987 in Kraft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 1) Die Kindergartenbeiträge werden nicht verändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) m) Die Musikschulbeiträge werden nicht verändert. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 8. Kreditüberschreitungen bei 83 Voranschlagstellen im Gesamtbetrag von S 7, 906.100, -- werden bei gleichzeitiger Bedeckung durch Mehreinnahmen bei den Voranschlagstellen 8100.8710, 8400.0010, 8400.8240 und 9200.8320 genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) Der Bürgermeister bringt zur Kenntnis, daß die Kreditüberschreitung bei der Voranschlagstelle 2120.6140 voraussichtlich nicht die Höhe von S 1, 390.000, -- erreichen wird. Die Höhe dieses Betrages kam einmal durch doppelte Miteinbeziehung einer Rechnung und zum zweiten durch eine Fehlbuchung zustande. 9. Unter der Bedingung der Vorlage eines Eigentumsnachweises kauft die Marktgemeinde Wolfurt von Ingrid Schwarz und Priska Böhler, beide Wälderstraße 13, Wolfurt, die Gpn. 1259/1 und 1260/1 im Ausmaß von zusammen 1.430 m2 zum Preise von S 1.200, --/m. Gleichzeitig und unter der Voraussetzung des Zustandekommens vorigen Rechtsgeschäftes verkauft die Marktgemeinde Wolfurt an Ingrid Schwarz und Priska Böhler die Gpn. 421/2 und 421/3, KG Wolfurt, im Ausmaß - 6 - von zusammen 1.022 m2 zum Gesamtpreis von S 919.800, --. Die Kreditüberschreitung bei der Voranschlagstelle 8400.0010 wird in Höhe von S 919.800, -- durch Mehreinnahmen bei der Voranschlagstelle 8400.0010 und in Höhe von S 796.200, -- durch Minderausgaben bei der Voranschlagstelle 8170.0500 bedeckt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 10. Die Bauschreinerarbeiten an der Musikschule werden an die Firma Vögel, Doren, lt. Angebot vom 5.11.1986 um S 597.806, 77 vergeben. Antragsteller: GR. Dr. Egon Mohr (einstimmig) 11. Die Verhandlungsschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 23.9.1986 wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 12. Keine Wortmeldungen. Schluß der Sitzung: 21.50 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: [Anhang] - 7 - MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT BEZIRK BREGENZ Telefon (05574) 31302 _________________________________________________________________ Zl.: 011-0/1986 6922 Wolfurt DIENSTPOSTENPLAN gemäß § 3 GBedG. FÜR DAS JAHR 1987 _________________________________________________________________________ Dienstzweig Verw. DKl. Gruppe DPGr. Anzahl Verwendung Anmerkung _________________________________________________________________________ Geh. Verw. Dienst B a V 1 1 1 Gemeindesekretär Buchhaltung Verwaltungsdienst c C 1 IV 4 1 Meldeamt Buchhaltung, Baurecht Chefsekretärin, Meldeamt Verw. Hilfsdienst d 1 1 Auskunft Geh. Techn. Dienst b 1 1 Bauamtsleiter Techn. Fachdienst c c 1 2 2 1 Wassermeister Gebäudeverwaltung, Techniker Techn. Hilfsdienst d 1 7 Allgem. Hilfsdienst d 1 4 Seniorenheim (Pflegeheim, Nachtdienst), Sporthalle, Bauhof Erzieherdienst c 1 5 Kindergärtnerinnen Erzieherhilfsdienst d 1 2 Kindergartenhelferinnen Geh. Musikerz. Dienst b 1 1 Musikschuldirektor Musikerz. Dienst c 1 11 Musikschullehrer 5 teilzeitb. Sozialfachdienst c c 2 1 1 5 Seniorenheimleiterin Seniorenheim (Köchin, dzt. c/2 Bauhof (3), Schulwarte (3) 3 Altenpflegerinnen), Familienhelferin Sozialhilfsdienst d 1 1 1 2 Gemeindeärzte Hebamme Ärztlicher Dienst Arbeiter 16 Seniorenheim (Köchin) Gemeindeamt (1) Pflichtschulen (4) teilzeitb. Musikschule (2) teilzeitb. Seniorenheim (4) teilzeitb. Bauhof (5) Genehmigt in der Gemeindevertretungssitzung vom 20. November 1986 Der Bürgermeister: (Erwin Mohr)