19571219_GVE030

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:43
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1957-12-19
Erscheinungsdatum 1957-12-19
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 19. Dezember 1957 im Schulhause unter dem Vorsitz des amtsführenden Bürgermeisters J. Ammann abgehaltene 30. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 18 Gemeindevertreter und die Ersatzleute W. Köb und H. Albinger Entschuldigt: H. Mohr und O. Huemer Nicht entschuldigt: Gunz, Rohner und Haltmayer Beginn: 20.00 Uhr A. Öffentliche Sitzung 1. Das Protokoll der 29. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen: a) Die Spar- und Darlehenkasse Wolfurt hat mit Schreiben vom 23.11.1957 mitgeteilt, dass sie auf ihrem Bauplatz in Unterlinden ein eigenes Kassagebäude errichten will und dass daher das Projekt eines gemeinsamen Baues mit der Gemeinde ausscheidet. b) Laut Mitteilung des Landeswasserbauamtes ist für das Gemeindewasserwerk im Jahre 1957 ein Bundesbeitrag in Höhe von S 70.000, -- angewiesen worden. Vertragsgemäss wurde dieses Geld als Rückzahlung des Landesdarlehens verwendet. c) Über die Strassenbauarbeiten der Fa. G. Hinteregger, Bregenz, liegt folgende Abrechnung vor: Staubfreimachung eines Teiles der Wälderstrasse S 143.345, 43 Rohplanie für die Kellhof- und Kreuzstrasse S 21.724, 89 Voraussichtliche Kosten der Staubfreimachung der Kellhof- und Kreuzstrasse S 65.005, 31 3. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen der Elvira Schelling, Wolfurt Rickenbacherstr. Nr. 4, auf Unterteilung der Gp. 1545 in die Gp. 1545/1 und 1545/2 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz Zl. 537/57 wird bewilligt. b) Das Ansuchen des Paul Schwerzler, Götzis - Hans Berchtoldstrasse 14, auf Unterteilung der Gp. 850/1 und Bp. 46 in die Gp. 850/1 und 850/3 sowie Bp. 46/1 und 46/2 nach dem Anmeldebogen Nr. 51716/1957 des Vermessungsamtes Bregenz wird bewilligt. c) Das Ansuchen der Maria Gunz, Wolfurt - Hofsteigstrasse 29, auf Unterteilung der Gp. 1602 in die Gp. 1602/1 und 1602/2 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz, Zl. 542/57 wird bewilligt. - 2 - 4. Ausbaggerung des Rickenbaches: Die Gemeinde Wolfurt erklärt sich bereit, die Räumung des Rickenbaches im Sinne des Schreibens Zl. 5211-55/2.107 des Landeswasserverbauamtes vom 9. Dezember 1957 für Rechnung der Wassergenossenschaft Schwarzach - Rickenbach zu übernehmen. Die Verpflichtung hat aber nur dann Gültigkeit, wenn das Offert der Fa. Wilhelm und Mayer, Götzis hinsichtlich Pos. 2 dahingehend berichtigt wird, dass entweder Punkt a und b oder Punkt c als Verrechnungsbasis dienen soll. 5. Verkauf eines Industriebauplatzes an Fa. A. Rädler, Wolfurt, durch die LAWK: Im Zusammenhang mit dem Verkauf bzw. Tausch eines Industriebauplatzes an die Firma A. Rädler, Wolfurt, durch die LAWK stellt die Gemeinde Wolfurt folgende Bedingungen: a) Das Kalkwerk, Bp. 320, ist binnen einer Frist von 2 Jahren abzubrechen. Vor Vertragsabschluss ist ein Bauplan über das anstelle des Kalkwerkes zu errichtende Magazin der Gemeinde vorzulegen. b) Der für den Ausbau der Achstrasse benötigte Grund aus den Gp. 323, 326/3 und 326/3 und 326/5 ist vor Verbreiterung der Achstrasse, spätestens aber innerhalb eines Jahres zu räumen sowie sowie sichtfrei zu gestalten (Entfernung der Bäume und Sträucher). d) Der Lagerplatz auf der der LAWK gehörenden Gp. 326/2 e) Für die beabsichtigte Erstellung eines Betriebes auf dem von der LAWK zu erwerbenden Grund zwischen der Bregenzerstrasse und dem Fussballplatz ist der Gemeinde ein Gesamtverbauungsplan vorzulegen. 6. Dipl. Ing. K. Herran, Ansuchen um Strassenbegrenzung: Das Ansuchen des Dipl. Ing. K. Herran, Wolfurt Lauteracherstrasse 21 um Erstellung einer Strassenbegrenzung entlang seines Hauses wird abgelehnt. 7. H. Winder, Ansuchen um Wasseranschluss: Dem Hartwig Winder, Wolfurt - Hofsteigstrasse 37, wird die jederzeit widerrufliche Bewilligung erteilt, einen provisorischen Wasseranschluss für seinen Neubau an der Lauteracherstrasse in Plastikrohren, die ca. 120 m durch die Kanalrohre geführt werden, zu erstellen. Die Gemeinde übernimmt jedoch keine Haftung für irgendwelche Beschädigungen der Wasserleitungsrohre durch Geschiebe, chemische Einflüsse oder sonstiges und verpflichtet den Anschlussnehmer, für sämtliche Schäden, wie Verstopfung der Kanalrohre, die durch seine Wasserleitung entstehen, zu haften. 8. Kanalisierung Bucherstrasse: Mangels eines Projektes und wegen vordringlicher Arbeiten wird die Kanalisierung der Bucherstrasse auf unbestimmte Zeit zurückgestellt. - 3 - 9. Grundablöse Bundesstrasse: 73 Grundablösungsvorverträge für den Ausbau der Bundesstrasse Nr. 1 werden hinsichtlich der finanziellen Forderungen genehmigt. Sonderentschädigungen für Baumablösen sind sofort zu bezahlen, die Grundablösungsbeträge nach endgültiger Vermessung. Sollte diese Vermessung im Jahre 1958 nicht zur Durchführung kommen, ist den Grundbesitzern eine Entschädigung von 60% des Ablösungsbetrages als Abschlagszahlung auszuschütten. 10. Gemeindebrückenwaage - Auflassung: Die Gemeindebrückenwaage wird wegen Unbrauchbarkeit mit 31. Dezember 1957 aufgelassen. 11. Kameradschaftsbund Wolfurt, Ansuchen um Anbringung der Kriegertafeln im Schulhaus: Dem Kameradschaftsbund Wolfurt wird die Bewilligung erteilt, die Ehrentafel für die Gefallenen des 1. Weltkrieges als historisches Andenken auf ihre Kosten an der Südseite im Gang des zweiten Stockwerkes der Volksschule anbringen zu lassen. 12. Übernahme der gesamten Sozialversicherungskosten für die Hebamme durch die Gemeinde: Einvernehmlich mit der Gemeinde Kennelbach werden ab 1. Jänner 1958 die gesamten Sozialversicherungskosten für die Hebamme Anny Feuerle von den Sprengelgemeinden Kennelbach und Wolfurt übernommen. 13. Ankauf einer Nähmaschine für die Schule: Es wird beschlossen, zu Lasten der Haushaltsrechnung 1958 für Schulzwecke eine Phönix-Universal-Nähmaschine nach dem Finanzierungsplan der Schulleitung Wolfurt vom 28.11.1957 anzuschaffen. 16. Allfälliges: a) Nach Dringlichkeitserklärung werden die Löhne der Gemeindearbeiter ab 1. Jänner 1958 wie folgt neu geregelt: Josef Kresser Gebhard Wüstner Oskar Köb Ambros Kleber S 9, -- pro Stunde S 7, 80 pro Stunde S 6, 80 pro Stunde S 6, 80 pro Stunde b) Über Anregung von GV. O. Schwärzler sollen unverzüglich Offerte für den Verputz des Doktorhauses und für die Anbringung von Fensterläden eingeholt werden. c) Für die Entlastung des Feuerwehrfahrzeuges sollen bei den Frächtern mit Traktor Offerte wegen selbständiger Durchführung der Schneeräumung mit dem - 4 - von der Gemeinde beigestellten Pflug eingeholt werden. d) GV. Höfle empfiehlt der Gemeinde zu überlegen, ob es nicht zweckmässig wäre, wenn man sich in Anbetracht der Förderungsmassnahmen des Bundeswohnbaufonds mit dem Bau von Wohnungen befasse. e) GR. Guldenschuh berichtet über derzeitigen Stand der rückständigen Beiträge des Bundes für die Wasserversorgung und Kanalisation der Gemeinde Wolfurt und weiters über den derzeitigen Stand der Verhandlungen wegen dem Schulhausanbau. f) GV. Bellmann berichtet über die Feuerbeschau im Jahre 1957. Weiters ersucht er die Gemeinde, alle vorbereitenden Massnahmen zu treffen, die notwendig werden, wenn das Spritzenhaus abgebrochen wird. g) GV. Paul Köb frägt an, ob die LAWK das Protokoll über die durchgeführte Überprüfung der finanziellen Gebarung schon abgegeben hat. 17. Schluss der Sitzung um 23:00 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: