19851129_GVE005

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:42
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1985-11-29
Erscheinungsdatum 1985-11-29
Unterausschüsse
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT BEZIRK BREGENZ Telefon (05574) 31302 Verhandlungsschrift über die am Freitag, den 29. November 1985, stattgefundene 5. Sitzung der Gemeindevertretung ================================= Vorsitzender: Bürgermeister Erwin Mohr Schriftführer: Gde.Sektr. August Geiger Anwesend: 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Helmut Böhler, Armin Sohm, Alfons Schertler, Wiltrud Konzet und Manfred Füchsl Entschuldigt: GR. Dr. Egon Mohr, GV. Dr. E. Stadelmann, GV. Dipl.-Ing. M. Albrecht, GV. E. Österle, GV. W. ÖSterle und GV. A. Köb Ort: Kultursaal Beginn: 19.00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Mitglieder der Gemeindevertretung ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Dienstbarkeitsvertrag VKW 3. Berufung gegen Baubescheid: Real, Schmerzenbildstraße 4. Veränderungen in Unterausschüssen 5. Kreditüberschreitungen im Rechnungsjahr 1985 6. Festsetzung der Verpflegskostensätze im Seniorenheim für 1986 7. Festsetzung der Gebühren für den Besuch der Musikschule im Jahr 1986 8. 1. Nachtragsvoranschlag für das Jahr 1985 9. Dienstpostenplan für das Jahr 1986 10. Getränkesteuern; Änderung der Verordnung vom 10.12.1984 11. Forstaufsichtsumlage; Verordnung des Beitragssatzes 12. Änderung der Wassergebührenordnung 13. Änderung der Kanalgebührenordnung 14. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.10.1985 15. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Überraschend für Wolfurt und auch für die Regionen Bodensee und Bregenzerwald unmotiviert, sind Planungen angestellt worden, die S 18 über einen auf Wolfurter Gemeindegebiet befindlichen Knoten an die Autobahn anzuschließen. Die Gemeindevertretung bzw. die Verantwortlichen der Gemeinde werden nichts unversucht lassen, um zu verhindern, daß solches geschehe. - 2 - b) Der Verfassungsgerichtshof hat aus Anlaß der von der Gemeinde Wolfurt auf Kosten des Vbg. Gemeindeverbandes eingebrachten Klage, sowie Klagen anderer Städte und Gemeinden, den § 8 des Finanzausgleichsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. c) Veränderungen im Gewerberegister: Gewerbescheinausstellungen: Ing. Hans Werner Metzler, Raiffeisenstraße 2, Anfertigung technischer Zeichnungen; Elisabeth Hrdlicka, Im Kessel 3, Vermittlung des Verkaufes von Waren; Gewerbescheinlöschungen: Johann Fischer, Wälderstraße 2, Betrieb eines Minigolfplatzes; Armin Sohm, Achstraße 16, Erdbewegungsarbeiten und Entleerung von Gruben; Computer Data, Bregenzerstraße 29e, Dienstleistungen in der Datenverarbeitung; Erich Jäger, Rittergasse 9, Dachdecker; Konzessionserteilungen: Fridolin Kresser, Neudorfstraße 43, Elektroinstallationen; Elisabeth Böhler, Achstraße 31, Taxi mit Standort Vereinshaus; Konzessionslöschungen: Margit Kresser und Margarethe Wirthensohn, Lauteracherstraße 8, Adressenvermittlung; Brigitte Vogel, Knappenweg 15, Marktfahrer; Ruhendmeldung: Erwin Mohr, Unterhub 13b, Einzelhandel mit Waren aller Art; d) Ein Landesgesetz über die Änderung des Volksabstimmungsgesetzes liegt zur Begutachtung auf. 2. Der von den VKW vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag wegen Verlegung einer verkabelten Hochspannungsleitung am Rande der Gp. 1554 bei Übernahme eines Bauverbotes für 16 m2 und gegen eine Entschädigung von S 1.640, -- wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 3. Die Berufungen von Arno Fitz, Wolfurt, Bildsteinerstraße 1/13, und von Susanne Fitz, Wolfurt, Bregenzerstraße 1, beide eingebracht von Rechtsanwalt Dr. G. Waibel, Dornbirn, mit Datum vom 7.10.1985 gegen den Bescheid des Bürgermeisters vom 20.9.1985, mit welchem die Firma Real Ges.m.b.H., Bregenz, die Bewilligung erhielt, auf den beiden Gpn. 3478 und 3479, KG. Wolfurt, ein Mehrfamilienhaus mit 9 Wohnungen und eine Tiefgarage mit 9 Einstellplätzen zu errichten, werden abgewiesen, weil a) Abgas- und Lärmbelästigungen aus der Situierung der Tiefgarage nicht abgeleitet werden können (§ 6 Abs. 10 BauG.), b) der Abstand unterirdischer Bauwerke von der Nachbargrenze nur mindestens 1 m zu betragen hat (§ 6 Abs. 8 BauG.) und diese Vorschrift im Bescheid enthalten ist, - 3 - c) vor der kommissionellen Verhandlung außer einer Baugrundlagenbestimmung keine anderslautenden Abmachungen getroffen wurden, und d) keine Verletzungen hinsichtlich des Schutzes des Landschafts- und Ortsbildes (§ 31 Abs. 3 BauG.) gegeben sind. Antragsteller: Vizebgm. Helmut Schertler (einstimmig) (Bürgermeister Erwin Mohr hat wegen Befangenheit an der Beratung und Beschlußfassung nicht mitgewirkt. Die Abhandlung erfolgt unter dem Vorsitz von Vizebgm. Helmut Schertler) 4. In Unterausschüssen werden wegen dem Ausscheiden von GV. R. Winder (FPÖ) und EM. R. Heim (ÖVP) folgende Veränderungen vorgenommen: a) Die Ersatzmitglieder des Planungsausschusses an der 3. bis 9. Stelle rücken jeweils um eine Stelle vor. 10 Ersatzmitglied wird GV. Gertrud Gunz und zum 13. Mitglied wird GV. Mag. Rainer Wolf bestellt. b) Im Ausschuß für Umweltschutz und Dorfgestaltung wird zum 7. Mitglied das Ersatzmitglied Norbert Moosbrugger bestellt. Die Ersatzleute an der 2. bis 7. Stelle rücken jeweils um eine Stelle vor. 7. Ersatzmitglied wird EM. Alfons Schertler. c) In den Prüfungsausschuß werden als 5. Mitglied GV. Mag. Rainer Wolf und als 3. Ersatzmitglied GV. Hans Wiedenbauer berufen. d) Zum 5. Ersatzmitglied des Einschätzungsbeirates wird EM. Walter Elmenreich bestellt. Antragsteller: Fraktionen der ÖVP und FPÖ (einstimmig) 5. Kreditüberschreitungen bei 74 Voranschlagstellen im Gesamtbetrag von S 19, 712.100, -- werden bei gleichzeitiger Bedeckung durch Mehreinnahmen bei den Voranschlagstellen 2120.9391, 4800.2400 und 8400.0010 sowie Minderausgaben bei den Voranschlagstellen 8100.0400 und 8110.3400 genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 6. a) Für die Altenstation im Seniorenheim werden Verpflegskostensätze ab dem 1.1.1986 wie folgt festgesetzt: Normaltagessatz S 255, 46 Leichter Pflegetagessatz S 331, 82 b) Der Voranschlag der Pflegestation beim Seniorenheim für das Jahr 1986 auf der Grundlage der Bestimmungen des Spitalbeitragsgesetzes wird bei Ausgaben in Höhe von S 1, 966.100, -- und Einnahmen in Höhe von S 1, 897.100, -- mit einem Abgang in Höhe von S 69.000, -- festgestellt. Der Verpflegskostensatz errechnet sich somit ab dem 1.1.1986 mit S 583, 64 pro Tag. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) - 4 - 7. Ab dem 1.1.1986 werden die Gebühren für den Besuch der Musikschule wie folgt neu geregelt: a) b) c) d) e) f) Einzelstunde ganz S 3.100, -- jährlich " halb S 1.600, -- " Zweier- und Dreiergruppe S 1.600, -- " Vierer- und Fünfergruppe S 1.300, -- " Sechser- und Siebenergruppe S 1.000, -- " Gruppe zu acht und mehr S 700, -- " g) Bei Erwachsenen kommen zum jeweiligen Tarif noch 50% dazu. h) Für das 3. Kind aus der gleichen Familie, gezählt nach dem Lebensalter, in der Musikschule ermäßigt sich die Musikschulgebühr um 25% für dieses Kind. Für das 4. Kind aus der gleichen Familie, gezählt nach dem Lebensalter, in der Musikschule ermäßigt sich die Musikschulgebühr für dieses Kind um 50%. Für das 5. Kind und jedes weitere Kind aus der gleichen Familie, gezählt nach dem Lebensalter, in der Musikschule sind keine Musikschulgebühren zu entrichten. i) Auswärtige haben kostendeckende Musikschulgebühren zu entrichten. Antragsteller: Schul- und Kulturausschuß (einstimmig) 8. Der vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 22.11.1985 beschlossene Nachtragsvoranschlag für das Jahr 1985 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je S 6, 147.700, -- wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 9. Der Dienstpostenplan der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 1986 wird im Sinne des vom Gemeindevorstand vorgelegten Entwurfes genehmigt. Er umfaßt: Gemeindebeamte B 2 Posten Gemeindebeamte C 1 " Gemeindeangestellte b 2 " " c 24 " " d 13 " " e 4 " Gemeindearbeiter 16 " Bedienstete mit Sondervertrag 3 " _________ insgesamt 65 Posten Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 10. Aufgrund des Getränkesteuergesetzes, LGBL. Nr. 5/1974, wird verordnet: § 1 Die Getränkesteuer wird gemäß § 3, Getränkesteuergesetz, mit 10% vom Entgelt, das bei Abgabe von allen Getränken, mit Ausnahme von Milch sowie bei der Abgabe von Speiseeis, an den Letztverbraucher eingehoben wird, bemessen. - 5 - § 2 Diese Verordnung tritt am 1.1.1986 in Kraft; gleichzeitig verliert die Verordnung vom 10.12. 1984, Zl. 920-4/1984, ihre Wirksamkeit. Mit den Inhabern von Getränkeausschankbetrieben sind Verträge über die Gewährung von Zuschüssen aus Gemeindemitteln für die verbilligte Abgabe von Jugend- und alkoholfreien Getränken abzuschließen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 11. Gemäß § 35 Landesforstgesetz, LGBL. Nr. 28/1979, wird verordnet: § 1 Der von den Eigentümern der in der Gemeinde Wolfurt gelegenen Wälder gemäß § 35 Landesforstgesetz zu erhebende Waldaufsichtsbeitrag wird mit 4, 1% des Einheitswertes der Wälder festgesetzt. § 2 Diese Verordnung tritt am 1.1.1986 in Kraft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 12. Aufgrund des Gesetzes über die öffentliche Wasserversorgung durch die Gemeinden in Vorarlberg, LGBl. Nr. 26/1929, wird verordnet: § 1 Die Wassergebührenordnung wird wie folgt geändert: 1. § 1 Abs. 4 lit. a hat zu lauten: Beim Anschluß eines Gebäudes an die Gemeindewasserversorgungsanlage, das Anspruch auf Ermäßigung hat, wird mittels eines provisorischen Bescheides eine Ermäßigung der Bewertungseinheiten bis zu 70% gewährt. 2. In § 1 Abs. 4 lit. c hat die Berechnungsformel zu lauten: Jahreswasserverbrauch x 162, 5 Ermäßigungsprozentsatz = 100 - ________________________________ Geschoßfläche 3. Nach § 1 Abs. 4 lit. c ist einzufügen: d) Vereinfacht ausgedrückt errechnet sich die ermäßigte Wasseranschlußgebühr aus dem mit S 124, 3 vervielfachten Jahreswasserverbrauch. 4. § 1 Abs. 4 lit. e hat zu lauten: Wenn nach Ablauf von fünf Jahren wesentliche Veränderungen in der Nutzung der jeweiligen Anlagen, für die eine Ermäßigung zuerkannt wurde, entstehen, ist die Gemeinde ermächtigt, eine Nachberechnung durchzuführen. - 6 - 5. § 1 Abs. 4 lit. f hat zu lauten: Die Höhe allfälliger Nachverrechnungen gemäß lit. b ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen der und bereits geleisteten Wasseranschlußgebühr, wobei geleistete Wasseranschlußgebühr unter Anwendung des Gebührensatzes rechnerisch neu festzusetzen ist. oder lit. e neuen die bereits geltenden § 2 Diese Verordnung tritt am 1.1.1986 in Kraft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 13. Aufgrund der Bestimmungen des Kanalisationsgesetzes, LGBL. Nr. 33/1976 in der derzeit geltenden Fassung, wird verordnet: § 1 Die Kanalgebührenordnung wird wie folgt geändert: 1. Der erste Absatz von § 1 Abs. 3 hat zu lauten: Ermäßigungen gemäß § 14 Abs. 6 des Kanalgesetzes für nicht Wohn- oder Büroteile von Gebäuden werden wie folgt gewährt: 2. § 1 Abs. 3 lit. b hat zu lauten: Anläßlich der Inbetriebnahme eines Gebäudes, das Anspruch auf Ermäßigung hat, wird mittels provisorischem Bescheid eine Ermäßigung der Teileinheiten nach § 14 Abs. 2 lit. a Kanalgesetz bis zu 70% gewährt. 3. In § 1 Abs. 3 lit. e hat die Berechnungsformel zu lauten: Ermäßigungsprozentsatz = 100 - Jahreswasserverbrauch x 6 Einh. gem. § 14 Abs. 2 lit. a Kanal gesetz 4. Nach § 1 Abs. 3 lit. e sind einzufügen: f) Vereinfacht ausgedrückt errechnet sich die ermäßigte Teileinheit nach § 14 Abs. 2 lit. a KanalG. aus dem mit 0, 65 vervielfachten Jahreswasserverbrauch. g) Wenn nach Ablauf von fünf Jahren wesentliche Veränderungen in der Nutzung der jeweiligen Anlagen, für die eine Ermäßigung zuerkannt wurde, entstehen, ist die Gemeinde ermächtigt, eine Nachberechnung durchzuführen. h) Die Höhe allfälliger Nachverrechnungen gemäß lit. c oder lit. g ergibt sich aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem neuen und bereits geleisteten Anschlußbeitrag, wobei der bereits geleistete Kanalanschlußbeitrag unter Anwendung des geltenden Gebührensatzes rechnerisch neu festzusetzen ist. - 7 - § 2 Diese Verordnung tritt am 1.1.1986 in Kraft. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 14. Die Verhandlungsschrift der 4. Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.10.1985 wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 15. a) Ein Appell von GR. Pompl an die Mandatare, auch die Sitzungen der Unterausschüsse gewissenhaft zu besuchen, findet positiven Anklang. b) GV. K. Gassner beschwert sich über den mangelhaften Umfang Ehrenringträgers Pfarrer Gebhard Willi statt. Schluß der Sitzung: 21.35 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: [- 8 -] MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT BEZIRK BREGENZ Telefon (05574) 31302 Wolfurt, am 22.11.1985 1. NACHTRAGSVORANSCHLAG für das Jahr 1985 _________________________________________________________________________ ____________________________ EINNAHMEN AUSGABEN V.St. Text Erfolgsgeb. Vermögensgeb. Erfolgsgeb. Vermögensgeb. _________________________________________________________________________ ____________________________ 7890 3454 Förderung gew. Wirtschaft 3.745.900 Rückzahlung von Darlehen 7890 6500 Förderung gew. Wirtschaft Zinsen für Darlehen 7890 2446 Förderung gew. Wirtschaft Rückzahlung geg. Darlehen 2.401.800 3.745.900 7890 8200 Förderung gew. Wirtschaft Zinserträge 2.401.800 ___________________________________________________________________ Summen 3.745.900 2.401.800 3.745.000 2.401.800 =================================================================== EINNAHMEN Erfolgsgebarung 2.401.800 Vermögensgebarung 3.745.900 AUSGABEN Erfolgsgebarung 2.401.800 Vermögensgebarung 3.745.900 _________________________________________________________________________ Summe 6.147.700 7.147.700 [- 9 -] MARKTGEMEINDEAMT 6922 WOLFURT _________________________________________________________________________ KREDITÜBERSCHREITUNGEN im Haushaltsjahr VSt. Bedeckung Text Voranschlag 1985 Mehrerfordernis 0000.7230 Gemeindevertretung - Sonstige Kosten 10.000 88.000 0100.4560 Gemeindeamt - Büromittel 50.000 30.000 6300 Porto- und Frachtkosten 50.000 7.000 7210 Entschädigungen an Kommissionen 4.000 2.000 0190.7230 Repräsentation - Repräsentationskosten 22.000 50.000 0290.4000 Amtsgebäude - Materialien 12.000 20.000 4610 Brennstoffe 20.500 141.000 4540 Reinigungsmittel 5.000 1.500 0600.7260 Sonstige Maßnahmen - Mitgliedsbeiträge an Verbände 30.000 4.000 0610.7570 Förderungsbeiträge an Verbände 36.000 52.700 0620.7290 Aufwendungen für Ehrungen 30.000 37.000 1630.0400 Feuerwehrwesen - Anschaffung von Fahrzeugen 1.300.000 252.000 4000 Bekleidung, Ausrüstung 56.000 16.000 6000 Strom für Beleuchtung 12.000 6.300 7280 Sonst. Leistungen von Firmen 1.700 1640.6190 Instandhaltung von Anlagen 6.000 1.500 2111.4510 Volksschule Bütze - Brennstoffe 175.000 223.000 6140 Instandhaltung Gebäude 160.000 19.000 2112.4000 Volksschule Mähdle 4510 222.000 4570 5.000 6140 43.000 2120.0101 7.682.000 9391 - Geringwertige Gegenstände Brennstoffe Bücher, Zeitungen Instandhaltung Gebäude Hauptschule - Neubau Sporthalle 38.000 270.000 30.000 12.000 110.000 1.000 Sporthalle, Entnahme Rücklagen • Mehreinnahmen • 4.600.000 0420 Einrichtungsgegenstände 10.000 27.000 0421 Einrichtung Sporthalle 5.000 432.000 4000 Geringwertige Lehrmittel 58.000 26.000 4510 Brennstoffe 93.000 15.000 4570 Bücher, Zeitungen, Drucksorten 16.000 4.000 7203 Schulerhaltungsbeiträge an andere Gemeinden 7.000 7294 Verschiedene Ausgaben 11.000 2.300 2200.7203 Berufsschulen - Schulerhaltungsbeitr. an Gemeinden 35.000 5.800 2402.6140 Kindergarten Mähdle - Instandhaltung Gebäude 25.000 20.000 2403.0420 Kindergarten Strohdorf - Einrichtungsgegenstände 50.000 25.000 2620.7770 Sport und Leibeserziehung - Ausbau von Sportplätzen 1.000 120.000 2730.7290 Erwachsenenbildung - Volksbücherei 8.000 3220.7573 Musikpflege - Beiträge an Chöre 3.000 6.000 3240.7570 Musik u. darst. Kunst - Beitr. Junge Theatergem. 5.000 3620.7290 Heimatpflege - Denkmalpflege, Versen. Ausgaben 5.000 29.700 3690.7290 Sonstiges (Jungbürgerfeier) 59.000 9.600 3800.7290 Sonstige Kulturpflege - Versch. Ausgaben 100.000 55.000 4200.6140 Altersheim - Instandhaltung Gebäude 60.200 36.000 5550.6140 Pflegeheim, Instandhaltung Gebäude 14.800 9.000 4240.5100 Familienhilfe - Geldbezüge d. Familienhelferin 238.000 63.000 5810 Sonstige Dienstgeberbeiträge 40.000 12.500 4800.7540 Wohnbauförderung - Darlehensabschreibung 1.000 715.200 2400 Landeswohnbaufonds Darlehenstilgung • Mehreinnahmen • 715.200 5220.7270 Umweltschutz - Entsch. f. Luftreinhaltung 75.000 36.000 5290.7290 Landschaftsreinigung 20.000 7.000 6110.7290 Straßenbau - Ausgaben für Landesstraßen1.000 20.300 6120.4000 Geringwertige Gegenstände 150.000 70.000 6160 Instandhaltung Baumaschinen 5.000 3.500 6170 Instandhaltung von Kraftfahrzeugen 35.000 55.000 7280 Sonst. Leistungen von Firmen 2.600 6170.0100 Bauhof - Neu- und Erweiterungsbauten 1.000 79.000 6390.7203 Wasserschutzbau - Beiträge an Gemeinden1.000 12.000 6400.0500 Straßenverkehr - Verkehrszeichen, Leitschienen 22.000 14.000 7290 Aufwend. für Einrichtungen nach der StVO. 16.000 15.500 7770.6110 Fremdenverkehrsförderung - Spazier- und Wanderwege 10.000 34.500 8100.3400 Wasserversorgung - Schuldentilgung WWF 550.000 339.600 6120 Instandhaltung der Anlagen 260.000 132.400 6700 Versicherungen 1.000 11.000 0040 Grunderwerb • Minderausgaben • 483.000 8110.6500 Abwasserbeseitigung - Schuldzinsen 235.900 41.800 3400 Schuldentilgung WWF • Minderausgaben • 41.800 8120.0200 WC-Anlagen - Anschaffung maschineller Anlagen 70.000 30.000 8130.7290 Abfallbeseitigung - Verschiedene Ausgaben 70.000 37.600 8150.7290 Kinderspielplätze - Verschiedene Ausgaben 2.000 3.500 8160.4000 Öffentliche Beleuchtung - Strom 20.000 14.500 6190 Instandhaltung 40.000 60.000 8170.6140 Friedhöfe - Instandhaltung Totenkapelle 2.000 8.000 6700 Versicherungen 300 8310.6190 Freibäder - Instandhaltung der Anlagen5.000 13.000 8400.0010 Grundbesitz - Erwerb von Grundstücken 4.000.000 6.161.000 9390 Entnahme aus Rücklagen 8420.7280 3.000 8460.6140 • Mehreinnahmen • 3.900.000 Waldbesitz - Kosten der Holzschlägerung 1.000 Wohn- und Geschäftsgebäude - Instandhaltung 19.200 9100.7100 Kapitalvermögen - Abgaben und Gebühren 9110.2420 Gewährung von Darlehen 1.800.000 9810.9390 Haushaltsausgleich - Entnahme aus Rücklagen 9.972.100 _________________________________ Summe 19.712.100 19.712.100 1.000 101.400 301.000 120.000