19910117_GVE009

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:44
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1991-01-17
Erscheinungsdatum 1991-01-17
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Inhalt des Dokuments

- 1 - MARKTGEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, 17. Jänner 1991, stattgefundene 9. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Bgm. Erwin Mohr Schriftführer: GSekr. Dr. Sylvester Schneider Anwesend: 22 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Ferdinand Kosielski, Albert Köb, Erich Winder und Manfred Füchsl Entschuldigt: GV Franz Lucny, GV Elisabeth Strele, GV Maria Claeßens, GV Paul Hinteregger und GV Heinz Kessler Wegen der kurzfristig eingelangten Entschuldigung von GV Maria Claeßens konnte kein Ersatzmitglied mehr geladen werden. Ort: Kultursaal Beginn: 20.00 Uhr Die ordnungsgemäße Ladung aller Mitglieder der Gemeindevertretung und die Beschlußfähigkeit werden festgestellt. Über Antrag des Bürgermeisters wird die Tagesordnung um den Pkt. 8. Verlängerung von Entsorgungsverträgen a) Altstoffentsorgung b) Müllentsorgung Häusle KG erweitert. (einstimmig) Tagesordnung 1. Bürger-Anfragen 2. Mitteilungen 3. a) b) c) d) Vorlage von Voranschlägen: Polytechn. Lehrgang Bregenz Vlbg. Gemeindewerband Vlbg. Gemeinderechenzentrum Fremdenverkehrsverband Bodensee-Rheintal 4. Gemeindehaushalt-Voranschlag 1991 a) Beratung und Beschlußfassung b) Feststellung der Finanzkraft 5. Förderungsrichtlinien für Solaranlagen 6. Wiedervorlage Grundkauf Hexenbühel 7. Kindergarten Dorf: a) Abschluß eines Bestandvertrages b) Vergabe der Planungsarbeiten 8. Verlängerung von Entsorgungsverträgen: a) Altstoffentsorgung b) Müllentsorgung Häusle KG. 9. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.12.1990 10. Allfälliges - 2 - Erledigung Zu 1. Es wird keine Bürgeranfrage gestellt. 2. a) Veränderungen im Gewerberegister: Gewerbescheinausstellungen: KARADENIZ Handelsges.mbH., Fleischergewerbe, Achstraße 2; Druck.+ Direktwerbung Adolf Lohs Ges.mbH. & Co, Drukkergewerbe, Albert-Loacker-Straße 8; Orion Data Datenservice Ges.mbH., Handel mit Hard- und Software, Bregenzerstraße 33; Böhler Oskar, Einzelhandel, Bucherstraße 41; LW-Mode-Textil-Handelsges.mbH., Einzelhandel mit Textilien, Bregenzerstraße 29e; Gewerbescheinlöschungen: Kappler Hermann Josef, Handelsgewerbe, sowie Einbau und Reparatur von Brennern und Wärmepumpen, Im Kessel 6; Roiko Sonja Carolina, Handel mit Hard- und Software, Bregenzerstraße 33; Lescher Werner, Handelsgewerbe, Bregenzerstraße 29e. b) Am 22.1.1991 wird das ehemalige Lebensmittelgeschäft Bohle durch Angelika Zauser neu eröffnet. c) Am Freitag, den 1.2.1991, erfolgt die Neueröffnung des Gasthauses Kreuz. d) Der Preis "Weichenstellung 1990" der Verkehrs- und Umweltinitiative Bregenzerwald wurde für das jahrelange Engagement im gesamten Umweltbereich, im besonderen jedoch für die Durchführung der Energiesparaktion, an die Marktgemeinde Wolfurt und im speziellen an deren Bürger verliehen. e) Das Verkehrskonzept für den öffentlichen Personen-Nahverkehr im unteren Rheintal wurde zwischenzeitlich vorgestellt. Es sieht einen verdichteten Taktverkehr vor, wobei die Gemeinde Wolfurt in Zukunft an die Linien 3, 5, 7 (Güterbahnhof) und 12 angebunden wäre. 3. a) Der Voranschlagsentwurf 1991 des Schulerhalterverbandes Polytechn. Lehrgang Bregenz mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils S 12.734.700, -- wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) - 3 - b) Dem Voranschlag 1991 des Vlbg.Gemeindewerbandes mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils S 2.818.000, -wird zugestimmt, wobei jedoch die politische Arbeit des Gemeindewerbandes kritisiert wird. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) c) Dem Voranschlag 1991 des Gemeinderechenzentrums mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils S 4.880.000, -wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) d) Der Jahresvoranschlag 1991 des Fremdenverkehrsverbandes Bodensee-Rheintal mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils S 1.108.000, -- wird genehmigt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 4. a) In seinen Vorbemerkungen zum Budget 1991 spricht der Vorsitzende seinen Dank an die Gemeinderäte für die Vorbereitungsarbeit aus. Sein Dank gilt auch den mit der Vorbereitung des Voranschlages befaßten Bediensteten im Gemeindeamt und hier insbesondere dem Hauptverantwortlichen Bertram Thaler. Neben den Budget-Schwerpunkten VS Bütze mit Turnhalle, Straßenbau und -sanierung, Radwegbrücke Ach, Kanalneubau und -vergrößerung, Wasserversorgungsneubau und -erweiterung, Kindergarten Dorf, Pflegeheimerweiterung, Sanierung Kirchbergerhaus, Grundankäufe und -verkäufe sieht das Budget 1991 auch Akzente vor, die eine Weichenstellung für die Zukunft sein dürften. Hier wären insbesondere anzuführen die Vereinsförderung, Energiesparmaßnahmen (Solar), Luftreinhaltungsmaßnahmen (Heizungssanierung Rathaus, VS Mähdle, VS Bütze), Projekt Brauchwasserversorgung Industriezone, öffentlicher Personen-Nahverkehr, Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, Radwegekonzept, 3.-Welt-Projekte und Essen auf Rädern. In der anschließenden, gruppenweisen Durchbesprechung des Voranschlages werden die auftretenden Fragen der einzelnen Gemeindevertreter durchdiskutiert. - 4 - Der Voranschlag der Marktgemeinde Wolfurt wird gemäß § 73 Gemeindegesetz wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung S 107.352.000, -Einnahmen der Vermögensgebarung S 18.537.000, -________________ Gesamteinnahmen S 125.889.000, -================================================ Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S S 86.980.000, -38.909.000, -- Gesamtausgaben S 125.889.000, -================================================ Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) b) Die Finanzkraft gemäß § 73 Abs. 3 Gemeindegesetz wird mit S 60, 439.000, -- festgestellt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 5. Zur Förderung von Solaranlagen werden Richtlinien laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) In diesem Zusammenhang wird auch beschlossen, eine Zwischenfinanzierung durch die Gemeinde vorzunehmen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (5 Gegenstimmen) 6. Der Beschluß der Gemeindevertretung vom 22.11.1990, betreffend den Ankauf des Gst. 255/1 (Hexenbühel) wird dahingehend modifiziert, daß aus der Kaufsliegenschaft ein 799 m2 großes Teilstück wegparzelliert und im Eigentum der Verkäufer verbleiben soll. Der Kaufpreis reduziert sich um S 2.000, -- pro m2 abgetrennter Fläche. Darüberhinaus sind ein Vorkaufsrecht für die Marktgemeinde Wolfurt sowie eine Tauschoption für die abgetrennte Teilfläche abzuschließen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (7 Gegenstimmen: SPÖ + FPÖ) 7. a) Der Empfehlung des Sozialausschusses folgend, wird ein Bestandsvertrag mit der Maria Weiß'schen Schulschwesternstiftung abgeschlossen. Der Beschluß erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung von Sr. Regina. Antragstellerin: Vizebgm. Xaveria Dür (einstimmig) - 5 - b) Die Planungen für den Neubau des Kindergartens Dorf werden über Empfehlung des Sozialausschusses zum Pauschalhonorar von S 610.000, -- an die Architekten Dipl. Ing. Dietrich und Dipl. Ing. Untertrifaller vergeben. Es soll noch versucht werden, eine Honorarermäßigung zu erreichen. Die Beschlußfassung erfolgt wiederum vorbehaltlich der Zustimmung von Sr. Regina zum Bestandvertrag. Antragstellerin: Vizebgm. Xaveria Dür (einstimmig) 8. a) Die Entsorgung der Altstoffe Glas, Papier und Metall wird in der Zeit vom 1.1.1991 bis 31.12.1994 entsprechend des vom Vlbg. Gemeindeverband abgeschlossenen Rahmenvertrages vom 8.1.1991 durchgeführt. Die Verwaltungsgemeinschaft Altstoffentsorgung wird zur gemeinsamen Vertragsabwicklung fortgeführt. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) b) Mit der Fa. Hubert Häusle Ges.mbH. & Co. KG. wird für die Zeit vom 1.1.1991 bis zum 31.12.1994 ein Vertrag über das Einsammeln und Abführen von Hausabfällen abgeschlossen. Antragsteller: Bgm. Erwin Mohr (einstimmig) 9. Da keine Abänderung des Protokolls der 8. Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.12.1990 gewünscht wird, gilt dieses als genehmigt. 10. a) Es wird angeregt, von seiten der Gemeinde alles zu unternehmen, um eine Verlängerung der Ausnahmebewilligung für die Benützung des Modellflugplatzes im Naturschutzgebiet zu verhindern. b) Die für Sportzwecke gewidmeten Freihalteflächen sollten durch den Planungsausschuß einer Prüfung unterzogen werden. Schluß der Sitzung: 23.20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: [- 6 -] [Anhang] RICHTLINIEN ZUR FÖRDERUNG VON SOLARANLAGEN § 1 Allgemeines Die Marktgemeinde Wolfurt gewährt nach Maßgabe der budgetären Vorsorge Eigentümern zum Auf- bzw. Einbau von Solaranlagen in Wohnobjekte mit Standort im Gemeindegebiet von Wolfurt über Antrag Zuschüsse. Nicht gefördert wird der Auf- bzw. Einbau von Solaranlagen in sonstige Bauwerke (z. B. Schwimmbäder etc.). Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. § 2 Begriffsbestimmungen (1) Solaranlage im Sinne dieser Förderungsrichtlinien ist eine Anlage zur Gewinnung von Wärme durch Sonnenenergie, wobei die Wärme für Warmwasseraufbereitung und/oder Heizungszwecke Verwendung findet. Nicht unter den Begriff Solaranlage im vorstehenden Sinne zählen Anlagen auf Basis der Photovoltaik. (2) Deckungsrate = Nutzbare Energie/Warmwasserbedarf*100 (3) Nutzbare Energie = die jeweils kleinere Zahl von Nutzenergie am Speicher und Warmwasserwärmebedarf. (4) Warmwasserbedarf = Personenanzahl im Haushalt*3*Tage (5) Nutzenergie am Speicher = Einstrahlung auf Kollektor* Nutzungsgrad/100 (6) Einstrahlung auf Kollektor = Globalstrahlung horizontal* Kollektorfläche*R-Faktor (7) Globalstrahlung horizontal = 1077*Prozentaufteilung Meereshöhe/100 (8) Nutzungsgrad, R-Faktor und Prozentaufteilung Meereshöhe richten sich nach der Tabelle des Energiesparvereines § 3 Förderungshöhe (1) Das Förderungsausmaß errechnet sich nach der Formel Grundbetrag*Deckungsrate/10*Personenanzahl. (2) Der Grundbetrag wird mit S 300, -- festgesetzt. (3) Für die Berechnung der Förderung wird von einer Mindestpersonenanzahl von 3 ausgegangen. Die diese Mindestzahl überschreitenden Personen sind jedoch bei der Förderungsberechnung unbeschränkt zu berücksichtigen. (4) Das Förderungsausmaß wird mit einem Höchstbetrag von S 10.000, -- begrenzt. [- 7 -] § 4 Förderungszeitraum Die Förderung nach diesen Richtlinien beschränkt sich auf jene Solaranlagen, die nach dem 1.1.1991 und vor dem 31.12.1991 auf bzw. eingebaut werden. § 5 Verfahren (1) Förderungsanträge sind mit den im Gemeindeamt aufliegenden Formularen einzubringen. (2) Die Auszahlung der Förderungsbeträge erfolgt im Vorhinein. (3) Die Gemeinde behält sich vor, die Anlage nach Fertigstellung auf Übereinstimmung mit den Angaben des Antrages, sowie auf die Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. § 6 Schlußbestimmungen Zu Unrecht bezogene Förderungsbeträge hat der Förderungswerber binnen einem Monat zurückzubezahlen. Dasselbe gilt, wenn die geforderte Anlage vor Ablauf von 5 Jahren nach Inbetriebnahme stillgelegt oder in seiner Funktion wesentlich eingeschränkt wird. Der Gemeinde steht diesbezüglich ein jederzeitiges Prüfungsrecht zu. § 7 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit 1.1.1991 in Kraft.