20170323_GVE015

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:47
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2017-03-23
Erscheinungsdatum 2017-03-23
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 23. März 2017, stattgefundene 15. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 23 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute DI Clemens Krösbacher, Katja Bernroider, Richard Benzer, Wolfgang Schwärzler, Mag. Oliver Natter, Hermann Schertler und Ingo Schönenberger GV Mag. Michaela Fercher-Dalpiaz, GV Jadranko Lesic, GV Anton Böhler, GV Johannes Böhler, GV Barbara Geißler, GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger und GV Brigitte Feuerstein Kultursaal 20:05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird diese wie folgt abgeändert: Punkt 9.a) wird über Antrag des Vorsitzenden von der Tagesordnung abgesetzt. Im Gegenzug werden 2 Vergaben zur Sporthalle Neue Mittelschule (Dachdecker/Spenglerarbeiten, Fenster) zu diesem TOP aufgenommen. Zudem wird über Antrag der SPÖ-Fraktion ein neuer TOP 10. Umbesetzung von Ausschüssen neu aufgenommen. einstimmig Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Bürgeranfragen Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Änderung der Entschädigungsverordnung Vorlage von Voranschlägen für 2017 a) Landbus Unterland b) Wasserverband Schwarzach-Rickenbach Abschluss Vereinbarung Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Hofsteig Grundtausch mit Fa. Doppelmayr Ankauf Schloss Wolfurt Auftragsvergaben: a) Holzbau Sporthalle Neue Mittelschule b) Spengler-/Dachdeckerarbeiten Sporthalle Neue Mittelschule c) Fenster Sporthalle Neue Mittelschule Umbesetzung von Ausschüssen Genehmigung der Verhandlungsschrift der 14. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.1.2017 Allfälliges Erledigung: zu 1. Keine Wortmeldung 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) Der Vorsitzende berichtet über personelle Veränderungen. Das Dienstverhältnis mit Michael Fartek wurde im Einvernehmen gelöst. Für die Neubesetzung des Hauswartpostens ist das Auswahlverfahren bereits im Laufen. Im Bauhof wird mit 1.4.2017 Maximilian Steurer aus Buch die ausgeschriebene Stelle antreten. Der erste Bürgerbeteiligungsabend im Rahmen von FamiliePlus hat bereits mit reger Beteiligung stattgefunden. Eine Analyse der Ergebnisse ist in Ausarbeitung. Die Musikschule am Hofsteig hat wieder mit 24 Preisträgerinnen und Preisträgern bei prima la musica aufgezeigt. Davon sind 7 erste Plätze und wiederum 3 davon mit Weiterleitung zum Bundeswettbewerb erreicht worden, wozu herzlichst gratuliert wird. Die Arbeiten für die Ausweichklassen im alten Feuerwehrhaus schreiten zügig voran. Der Bezug ist nach Ostern vorgesehen. Ein Lob gebührt DI Simone Burtscher, die eine wirklich tolle Lösung kreiert hat. Ein Elternabend zum Umzug hat ebenfalls bereits stattgefunden. Die Schüler werden größtenteils mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Strohdorf kommen. Die Bustickets kosten EUR 19, -- und werden von der Gemeinde einmalig mit EUR 10, -unterstützt. Der Vorsitzende berichtet, dass eine Gruppe Rickenbacher Bürger bei ihm in Sachen Masterplan vorgesprochen habe. Der Vorsitzende habe dazu eine Antwort innert nützlicher Frist versprochen. In welcher Form und mit welchen Inhalten diese erfolgt, wird derzeit geprüft. Danach wird sich der Planungsausschuss mit dem Thema Masterplan befassen. Die kürzlich begonnenen Sanierungsarbeiten beim Sternenplatz gehen zügig voran. Nach derzeitigem Stand wird der Zeitplan eher unterschritten werden können. Die Blutspendeaktion erbrachte mit 176 Konserven wieder das traditionell gute Ergebnis in Wolfurt. Anlässlich des Josefitages wurde KommRat Walter Eberle mit dem Verdienstzeichen des Landes geehrt. Neben unzähligen Funktionen in seinem Fachbereich ist er Motor der Wirtschaftsregion Hofsteig und als Initiator und Förderer der Handwerkerschule aktiv. Gesetzesentwürfe betreffend eine Änderung des Landwirtschaftskammergesetzes und des Mindestsicherungsgesetzes liegen zur Begutachtung durch die Landesbürger auf. 3. Zu den Gesetzesbeschlüssen betreffend ein Gesetz über die eine Änderung des Kanalisationsgesetzes, einer Änderung des Landesumlagegesetzes, einer Änderung des Jugendgesetzes und einer Änderung des Notifikationsgesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Die in der letzten Sitzung neu beschlossene Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorganen muss aus formalen Gründen geändert werden. Die Änderungen werden laut Beilage beschlossen und haben keine finanziellen Auswirkungen. Antragsteller: Bürgermeister Christian Natter einstimmig 5. Nachstehende Voranschläge von Gemeindegesellschaften bzw. Gemeindeverbänden werden zur Kenntnis gebracht: a) Der Voranschlag 2017 des Gemeindeverbands Landbus Unterland mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 23.160.150, 00 und b) der Voranschlag 2017 des Wasserverbandes Scharzach-Rickenbach mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 161.500, 00. 6. Die Marktgemeinde Wolfurt schließt mit den Gemeinden Bildstein und Buch eine Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Finanzverwaltung laut Beilage. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. Die Marktgemeinde Wolfurt schließt mit der Fa. Doppelmayr Immobilien GmbH einen Tauschvertrag über Flächen im Gewerbegebiet mit folgenden Eckpunkten:  Die Marktgemeinde Wolfurt übergibt an die Fa. Doppelmayr Immobilien GmbH das GST-NR 3580/2 mit 1770 m² und erhält im Gegenzug 1562/8869 Anteile an GST-NR 1750.  Die Doppelmayr Immobilien GmbH räumt der Marktgemeinde Wolfurt ein Vorkaufs- und Optionsrecht zum Kauf des GST-NR 3580/2 zu diversen Bedingungen ein.  Die Fa. Doppelmayr Immobilien GmbH zahlt an die Marktgemeinde Wolfurt einen Straßenerrichtungsbeitrag in Höhe von EUR 456.708, --. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Der Vorsitzende berichtet dass das Schloss Wolfurt samt allem zugehörenden Grundbesitz in Form eines Angebotsverfahrens ausgelobt wurde. Nach eingehender Diskussion im Planungsausschuss wurde dem Vorsitzenden grünes Licht für die Abgabe eines Angebots – vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung – erteilt. Dem von der Gemeinde abgegebenen Angebot von EUR 4, 1 Mio. wurde der Zuschlag erteilt. Der Vorsitzende erläutert nochmals die Gründe die für den Ankauf des Schlosses sprechen: Wenngleich für die künftige Nutzung noch kein Konzept vorliegt – diesbezüglich stehen intensive Planungen und Beratungen in den kommenden Monaten bevor – und sich die Gemeinde für den Erwerb des Schlosses erstmalig seit vielen Jahren neu verschulden muss, sprechen doch eindeutige und gewichtige Fakten für den Ankauf:  Es ist die Aufgabe einer Gemeinde strategische, vorausschauende und aktive Bodenpolitik zu betreiben. Die Gemeinde sichert mit dem Ankauf rund 4 ha Grünland nahe am Ortszentrum für künftige Generationen.  Als heimliches Wahrzeichen ist der Erwerb des denkmalgeschützten Schlosses für viele Wolfurterinnen und Wolfurter mit großen Emotionen behaftet, zumal das Schloss der Bevölkerung bislang nicht zugänglich war.  Die Entscheidung über die zukünftige Verwendung liegt in Gemeindehand. Damit kann gesichert werden, dass keine dem Gemeinwohl abträgliche Nutzungen Platz finden. Es wird im Gegenteil Aufgabe der Gemeinde sein eine gute Mischung zwischen Wirtschaftlichkeit und Bürgerinteressen zu finden. In der darauffolgenden intensiven Diskussion werden vor allem von Seiten der SPÖ-Fraktion Vorbehalte gegen den Ankauf geäußert. Insbesondere werden ins Treffen geführt:  Das Schloss war schon bisher, auch ohne Eigentum der Gemeinde, Wahrzeichen  Eine wirtschaftliche Verwertung ist schwerlich möglich  Es fallen hohe Kosten für Instandhaltung und externe Beratungen an  Das Grünland ist durch das REK und das Schloss durch den Denkmalschutz ausreichend geschützt  Kein Verständnis, dass einerseits Gebührenerhöhungen vorgenommen werden und andererseits das Schloss über Darlehen gekauft wird.  Volksbefragung wäre zielführend. Seitens des Vorsitzenden und der ÖVP-Fraktion wird dem entgegengehalten, dass  eine Volksbefragung aus zeitlichen Gründen unmöglich gewesen wäre,  derartige Anlagen durchaus zumindest betriebskostenneutral geführt werden können,  gewichtige emotionale Gründe für einen Ankauf sprechen  gerade die Sicherung des Grünlandes zu den Kernkompetenzen der Gemeinde zähle, wobei Eigentum ein wesentlich stärkeres Mittel zur Durchsetzung als REK und Denkmalschutz sei,  Ein Verknüpfen des Ankaufs mit den Gebührenerhöhungen unzulässig sei, da Letztere hauptsächlich aufgrund der gesetzlichen und förderungstechnischen Rahmenbedingungen vorgenommen werden mussten,  Externes Fachwissen auch bei vielen anderen Themen zugekauft werden müsse,  Es sich um ein sehr emotionelles und strategisches Thema handle und die Chance mitzugestalten genützt werden müsse. Hinsichtlich der Überlegung, dass für eine allfällige weitere Verwertung das Schloss aus dem Umland herausparzelliert werden sollte findet sich einhellige Übereinstimmung. Nach Abschluss der Beratungen wird nachstehender Beschluss gefasst: a) Die Marktgemeinde Wolfurt kauft von Peter Alexander Schindler die Liegenschaft in EZ 234 bestehend aus den GST-NR 82, 83, 85/1, 85/2, 1225/1, 1225/2, 1226/1, 1226/2 und 3170 mit einer Fläche von 39.122 m2 laut Grundbuch samt den darauf errichteten Gebäulichkeiten Schloss Wolfurt zum Preis von EUR 4.100.000, --. Mit diesem Beschluss wird auch das vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindevertretung abgegebene Kaufanbot legitimiert. b) Die Bedeckung erfolgt über ein aufzunehmendes Darlehen, das auf der nächsten GV-Sitzung, gemeinsam mit dem ebenfalls erforderlichen Nachtragsvoranschlag zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Sollte der Kaufpreis vor der Sitzung vom 10.5.2017 zur Zahlung fällig werden, wird er vorübergehend aus der Haushaltsrücklage bedient. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 4 Gegenstimmen (SPÖ, GV Dr. Lindenthal) Der Vorsitzende bedankt sich abschließend für den mit großer Mehrheit mitgetragen historischen Beschluss. Für die Entwicklung eines Nachnutzungskonzeptes wird in Ruhe die notwendige Zeit zur Verfügung stehen. 9. Für die Sporthalle Neue Mittelschule werden nachstehende Auftragserteilungen beschlossen: a) Die Holzbauarbeiten werden zum Angebotspreis von EUR 349.348, 27 zuzüglich MWSt. an die bestbietende Firma Holzbau Werner Flatz, Alberschwende, vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Die Dachdecker- und Spenglerarbeiten werden zum Angebotspreis von EUR 135.632, 83 zuzüglich MWSt. an die bestbietende Firma Jäger Dachdeker und Spengler GmbH, Lauterach, vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig c) Fensterlieferungen und –einbau werden zum Angebotspreis von EUR 120.630, 99 zuzüglich MWSt. an die bestbietende Firma Böhler Fenster GmbH, Wolfurt, vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Über Antrag der SPÖ-Fraktion werden folgende Umbesetzungen von Ausschüssen vorgenommen: Ausschuss Bildung und Kultur: Als Ersatzmitglied für Sabina Eschmann rückt Michael Pompl nach. Ausschuss Jugend, Sport und Eigenverantwortung: Als Ersatzmitglied für Irene Danhofer rückt Michael Pompl nach. Als Ersatzmitglied für Sabina Eschmann rückt Vera König nach. Ausschuss Soziales Miteinander: Als Ersatzmitglied für Irene Danhofer rückt Jadranko Lesic nach. 11. Da keine Änderungswünsche vorgetragen werden, gilt die Verhandlungsschrift der 14. Sitzung der Gemeindevertretung von 25.1.2017 als genehmigt. 12. a) Laut GV Maria Thaler haben schon mehrfach Kunden bezüglich des neuen Standorts des Dentallabors Kreimeier angefragt. Die Anregung, die neue Firmenadresse auf der Gemeindehomepage bzw. in der Wolfurt-Info zu publizieren, wird aufgenommen. b) GV Dr. Martin Lindenthal beklagt sich, dass entgegen der Zusicherung die Beilage zum Protokoll der gemeinsam mit Lauteracher Gremien abgehaltenen Ausschusssitzung vom 30.1.2017 bei seiner Vorsprache im Amt nicht vorgelegen habe und eine Einsichtnahme erst nach einer Viertelstunde und Kontaktierung mehrerer Mitarbeiterinnen im Rathaus möglich gewesen sei. Der Vorsitzende sichert zu, dass die Beilage ab 24.3., 8:00 Uhr, bei seiner Sekretärin eingesehen werden könne. c) Der Vorsitzende ersucht die Anwesenden darauf Rücksicht zu nehmen, dass die Kommunikation des Schlossankaufes in seine Kompetenz falle. Schluss der Sitzung: 22:00 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Verordnung 1 über die Änderung der Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorganen vom 25.1.2017 erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 22.3.2017. Die Verordnung über die Entschädigung von Gemeindeorganen wird wie folgt geändert: §1 1. Die in § 1 Abs 1angeführte Prozentzahl hat statt 72, 93 v.H. richtig zu lauten 76, 33 v.H. 2. § 3 Abs 1 hat zu lauten: „1. Die referatsführenden Mitglieder des Gemeindevorstandes - ausgenommen Bürgermeister und Vizebürgermeister - erhalten monatlich einen Monatsbezug in Höhe von 8, 79 vH des Monatsbezuges gemäß § 1 Abs 1 lit g des Bezügegesetzes 1998.“ 3. § 3 Abs 3 entfällt ersatzlost. 4. Die Rückwirkung der Inkrafttretensbestimmung wird aufgehoben. Der 1. Satz des § 6 hat demzufolge zu lauten: „Diese Verordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.“ 1 Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden personenbezogene Bezeichnungen (zB Bürgermeister, Vizebürgermeister, Mitglieder, ...) ohne geschlechtsspezifische Differenzierung verwendet. Vereinbarung über die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Hofsteig I. Gegenstand der Vereinbarung Mit Beschluss der Gemeindevertretung Bildstein vom ………………., Gemeindevertretung Buch vom …………………… und Gemeindevertretung Wolfurt vom ………….. vereinbaren die Gemeinden Bildstein, Buch und Wolfurt die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 97 Gemeindegesetz zur Führung einer gemeinsamen Finanzverwaltung. II. Bezeichnung und Sitz der Verwaltungsgemeinschaft 1. 2. Die Verwaltungsgemeinschaft trägt die Bezeichnung Finanzverwaltung Hofsteig. Der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist die Marktgemeinde Wolfurt. III. Aufgaben 1. 2. Die Verwaltungsgemeinschaft hat insbesondere folgende Aufgaben: a) Beratung der Gemeinden in Finanzfragen, b) Erstellen der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse sowie der mittelfristigen Finanzplanung c) Übernahme des Abgabenwesens der Mitgliedsgemeinden, d) Übernahme des Darlehensmanagements, e) Erstellen von Gebühren- und Tarifkalkulationen, f) Laufende umsatzsteuerliche Optimierung der Gemeindeeinrichtungen g) Abwicklung der fördertechnischen Angelegenheiten für die Gemeinden h) Koordinierung bzw. Übernahme der Buchhaltungsagenden samt deren Umstellung auf die VRV 2015, i) Ausarbeitung von Finanzierungskonzepten und -vorschlägen, j) Erarbeitung von Finanzkennziffern und Benchmarks für die Gemeinden, k) Übernahme der Personalverwaltung einschließlich Lohnverrechnung und l) Übernahme der Verwaltungsarbeiten für die Verwaltungsgemeinschaft selbst. Grundsätzlich ist auch eine teilweise Besorgung der in Abs. 1 angeführten Aufgabenbereiche durch die Verwaltungsgemeinschaft möglich. Für eine Erweiterung des Aufgabenbereiches bedarf es der Zustimmung aller Mitgliedsgemeinden. IV. Geschäftsführung 1. 2. 3. Die Geschäftsführung der Verwaltungsgemeinschaft obliegt der Marktgemeinde Wolfurt. Für die Aufgabenbesorgung bedient sich die Geschäftsführung des von den Mitgliedsgemeinden zur Verfügung gestellten Personals und der erforderlichen Sachmittel. Die Bediensteten stehen grundsätzlich unter der Diensthoheit des jeweiligen Anstellungsträgers und unterliegen hinsichtlich der von der Verwaltungsgemeinschaft erbrachten Leistungen den dienstlichen Weisungen der Organe jener Gemeinde, deren Aufgaben besorgt werden. Die Festlegung der Anzahl sowie die Auswahl der in der Finanzverwaltung tätigen Personen obliegt der Sitzgemeinde im Einvernehmen mit den anderen Mitgliedsgemeinden. Zur Koordinierung der Gemeinden untereinander, zur Festlegung der organisatorischen Belange sowie auch zur Festlegung bzw. Evaluierung des Kostenschlüssels wird ein Verwaltungsausschuss gebildet, dessen Mitglieder die jeweiligen Bürgermeister der die Verwaltungsgemeinschaft bildenden Gemeinden sind. 4. Inwieweit den der Verwaltungsgemeinschaft zur Verfügung gestellten Bediensteten die Befugnis zukommt, im Namen des Bürgermeisters Entscheidungen und Verfügungen zu treffen oder sonstige Amtshandlungen vorzunehmen, richtet sich nach den hierüber gemäß § 27 Abs. 2 des Gemeindegesetzes ergangenen schriftlichen Verfügungen der jeweiligen Gemeinde. V. Räumlichkeiten, Ausstattung 1. 2. Die für die Führung der gemeinsamen Finanzverwaltung notwendigen Büroräumlichkeiten und Einrichtungen werden von der Sitzgemeinde zur Verfügung gestellt. Für die Eingabegeräte bzw. die EDV-technische Ausstattung in den anderen Mitgliedsgemeinden haben diese selbst aufzukommen und der Verwaltungsgemeinschaft zur Verfügung zu stellen. Allenfalls von der Verwaltungsgemeinschaft benötigte Räumlichkeiten in den einzelnen Gemeinden (für allfällige Sprechstunden, Parteienvorladungen oder sonstige mit der Wahrnehmung der Finanzverwaltung notwendige Besprechungen und Tätigkeiten) werden von der jeweiligen Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt. VI. Kostentragung 1. 2. 3. 4. 5. 6. Die für die Verwaltungsgemeinschaft auflaufenden Kosten für das von der Sitzgemeinde bereitgestellte Personal werden pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) mit 102.000 € (Stand 2016) festgelegt, die sich wie folgt zusammensetzen: 10 % juristische Tätigkeiten 13.953 € 60 % Tätigkeiten Finanzmanager 61.975 € 30 % Verwaltungsarbeiten Sachbearbeiter 16.938 € Personalkosten 1 Vollzeitbeschäftigter 92.866 € + 10% Zuschlag für Sachaufwand 9.287 € Jahreskosten für 1 VZÄ 102.153 € Jahreskosten für 1 VZÄ gerundet 102.000 € Fahrtkosten für die Bediensteten sind in diesen Jahreskosten mitenthalten und werden daher den Gemeinden nicht gesondert verrechnet. Diese Jahreskosten erhöhen sich jährlich entsprechend den Teuerungsraten. Bei kalkulierten 1.672 Leistungsstunden p.a. (2.088 Jahresgesamtstunden abzüglich 30 Urlaubstage, 12 Feiertage, 5 Krankenstandstage und 5 sonstige Nichtleistungstage) ermittelt sich der Stundensatz aus den lt. Abs. 1 dargestellten Jahreskosten mit 61 € pro Leistungsstunde. Für Gemeinden mit weniger als 1.000 Einwohner und somit für die Gemeinden Bildstein und Buch wird der Personalbedarf mit jeweils 30% eines VZÄ vereinbart und für die Marktgemeinde Wolfurt mit 1, 9 VZÄ. Bei der Inanspruchnahme nur eines Teiles der in Punkt III. angeführten Aufgaben reduziert sich der Personalbedarf entsprechend, wobei dieser dann jeweils zwischen der Sitzgemeinde und der betroffenen Gemeinde im vorab zu vereinbaren ist. Festgehalten wird, dass es sich bei den Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft ausschließlich um solche des Hoheitsbereiches handelt, die in keinem Wettbewerb mit der Privatwirtschaft stehen, sodass für die Kostenbeiträge der Gemeinden auch keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen ist. Die Gemeinden leisten vierteljährliche Vorauszahlungen auf ihre Kostenanteile jeweils zum 2. Jänner, 1.April, 1.Juli und 1.Oktober eines jeden Jahres. Von der Verwaltungsgemeinschaft ist spätestens bis Ende April des Folgejahres die Jahresrechnung zu erstellen und mit den Mitgliedsbeiträgen die Endabrechnung unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen zur Verfügung zu stellen. VII. Beginn, Dauer und Auflösung der Vereinbarung 1. 2. Die Verwaltungsgemeinschaft hat ihre Tätigkeit mit 1.1.2017 aufgenommen. Eine Auflösung der Verwaltungsgemeinschaft ist über Beschluss aller Gemeinden zum Ende eines jeden Kalenderjahres möglich. Darüber hinaus kann jede Gemeinde zum Ende eines Kalenderjahres aus der Verwaltungsgemeinschaft austreten, wenn sie dies bis spätestens 30. 3. Juni des betreffenden Jahres der Verwaltungsgemeinschaft gegenüber erklärt hat. Tritt die Sitzgemeinde aus der Verwaltungsgemeinschaft aus, gilt diese als aufgelöst. Eine Austrittserklärung ist frühestens zum 31.12.2026, also nach Ablauf von 10 Jahren, möglich. VIII. Erweiterung, Beitritt weiterer Gemeinden 1. 2. Die Mitgliedsgemeinden begrüßen den Beitritt weiterer Gemeinden zur Verwaltungsgemeinschaft. Nachträglich beitretende Gemeinden verpflichten sich, die Bestimmungen dieser Vereinbarung anzuerkennen und vor allem auch die Kostentragungsbestimmungen zu akzeptieren. Weiters erklären sie sich bereit, für Vorleistungen im Zuge der Gründung der Verwaltungsgemeinschaft einen Einmalbeitrag von 5.000 € zu leisten.