20150128_GVE041

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:50
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2015-01-28
Erscheinungsdatum 2015-01-28
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 28. Jänner 2015, stattgefundene 41. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführerin: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 21 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Johannes Böhler, Elisabeth Hirsch, Barbara Geißler, DI Simone Burtscher, Alfred Köb und Peter Lingenhel GV Mag. Jürgen Adami, GV Dr. Thomas Geiger, GV Daniela Marent, GV Dipl.-Bw Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger und GV Sabine Schertler Kultursaal 20.05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Die Tagesordnung wird ohne Einwand wie ausgesendet genehmigt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. Bürgeranfragen Mitteilungen Masterplan Hohe Brücke Erhöhung der Baunutzungszahl: Neubau Musikschule/Mediathek Vorlage von Voranschlägen für 2015 a) MG Wolfurt GIG KG b) Sozialdienste Wolfurt gemeinnützige GmbH c) Wasserverband Hofsteig (ARA Hard) d) Landbus Unterland e) Linksseitige Achwuhrkonkurrenz (LAWK) f) Gemeindeblattverband g) Polytechn. Schulerhalterverband 6. Gemeindehaushalt 2015 a) Vorlage des Voranschlages b) Feststellung der Finanzkraft 7. Neuvermietung Räumlichkeiten „Schwesternhaus“ 8. Grundgeschäfte a) Grundtausch bzw –kauf mit Hermine Dür (GST-NR 1105 und 1106 gegen Teilfläche aus GSTNR 1110/1 b) Grundtausch mit Erna und Wolfgang Rist (GST-NR 745 und 746 gegen Teilflächen aus GSTNR 744 und 749/1 c) Grundeinlösevereinbarung LOHA Grundstücksverwaltung GmbH 9 Resolution: TTIP/CETA/TiSA-freie Gemeinde 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 40. Sitzung der Gemeindevertretung vom 3.12.2014 11. Allfälliges Erledigung: zu 1. Reinhard Lang lädt zur Achnus-Filmteam-Vorführung am 28.2.2015 um 20:15 Uhr ins Vereinshaus Wolfurt ein. 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) In den letzten Wochen konnten verschiedene wichtige Spatenstiche gefeiert werden: 12.12.2014 – Spatenstichfeier Egon Arnold, Gewerbepark Dammstraße 16.12.2014 – Spatenstichfeier Fa. Doppelmayr Bürohausneubau Hohe Brücke 23.01.2015 – Spatenstichfeier ÖBB Erweiterung Güterterminal Anlässlich der Spatenstichfeier ÖBB konnte auch abgeklärt werden, dass die Bahnhaltestelle Wolfurt in den Prioritätenkatalog aufgenommen wurde und als Zielvorgabe bis zur Fertigstellung der Terminalerweiterung ebenfalls eröffnet werden kann. Am Sitzungstag fand die Bauverhandlung für das neue Gebäude für Musikschule und Mediathek statt. Die sehr gut vorbereitete Einreichung konnte mit einwandfreiem Ergebnis abgehandelt werden. Als erste Baumaßnahme soll in der ersten Aprilhälfte der Abbruch des Postamtsgebäudes erfolgen. Der Vorsitzende berichtet, dass die Sternenhotel Betriebs GmbH auch die benachbarte Liegenschaft Kirchstraße 7 erworben hat. Bereits in den nächsten Tagen soll das ehemalige Stickereilokal 7a abgebrochen werden. Für das Haus Kirchstraße 7 liegen noch keine Pläne vor, ein späterer Umbau/Neubau hat sich jedenfalls an den Satzungen der Oberen Straße zu orientieren. Die Fa. Viessmann hat mitgeteilt, dass der bisher als Köb Holzheizungs GmbH weitergeführte Betrieb nun endgültig in den Viessmann-Konzern eingegliedert wurde und zukünftig unter Viessmann Holztechnik GmbH firmiert. Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund verschiedener Vorkommnisse für einen Mitbürger ein Hausverbot für das Gemeindeamt ausgesprochen werden musste. Dabei wurden aber auch Regeln erstellt, die ihm die Durchführung notwendiger Amtsgeschäfte weiterhin erlauben. Von Seiten der SPÖ-Fraktion wurde vergangene Woche eine umfangreiche Anfrage zum Thema gemeinnützige Wohnungen in Wolfurt eingereicht. Aufgrund des Umfanges sind einige Erhebungen notwendig, weshalb die Anfragebeantwortung erst in der kommenden Gemeindevertretungssitzung erfolgen kann. Durch die Bauarbeiten für das Bürohausgebäude der Fa. Doppelmayr mussten die KonradDoppelmayr-Straße gesperrt und in der Folge die dort befindlichen Bushaltestellen in den Bereich L190/Auffahrt Senderstraße verlegt werden. Die Zugänglichkeit ist derzeit äußerst unbefriedigend, weshalb der Gemeindevorstand die Errichtung einer provisorischen Zuwegung für die Dauer der Verlegung beauftragt hat. Mit dem Bau soll, sobald es die Witterung zulässt, begonnen werden. Im Zuge der Erstellung des Masterplanes Rickenbach wird die Projektgruppe in Kürze die Arbeit aufnehmen. Die erste offene Bürgerinformation ist für den 26.2.2015 im DoppelmayrAreal Rickenbach terminisiert. Entsprechende Einladungen werden zeitgerecht ergehen. Die nach Weihnachten gefallenen Schneemassen stellten die Schneeräummannschaften vor große Herausforderungen. Umso erfreulicher ist es, dass die Räumung weitestgehend reibungslos ablief, was auch von der Bevölkerung mit vielen positiven Rückmeldungen goutiert wurde. GR Elisabeth Fischer bedankt sich bei allen Mitwirkenden an der vor Weihnachten durchgeführten Päckchenverteilaktion, in deren Rahmen viele alleinstehende Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie solche, die im vergangenen Jahr einen Todesfall zu beklagen hatten, besucht wurden. 3. Der Vorsitzende berichtet über den derzeit laufenden Entwicklungsprozess für das Gewerbegebiet Hohe Brücke. Im Zuge des Bürohausneubaus wurde daraus eine Auskoppelung des Bereiches zwischen Kesselstraße und Altem Holzriedgraben bzw. Konrad-Doppelmayr-Straße und L190 vorgenommen und ein sich an den Gebäuden Habrkorn und Bürohaus Doppelmayr orientierender Masterplan erstellt. Dieser sieht die Festlegung von Baulinien, Bauhöhen und Freiräumen vor. Anfragen zu Verkehrsthemen, wie zu den Gehsteigen entlang der geplanten Stichstraße und zur Radwegquerung L190 werden beantwortet und Anregungen im Sinne des Schwerverkehrs betreffend Einbindung der Stichstraße in die L190 in Form eines Kreisverkehrs bzw. Ausbildung von Busbuchten an der Stichstraße vorgemerkt. Der Masterplan wird laut Beilage beschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 4. Für den Neubau von Musikschule und Mediathek wird das Maß der baulichen Nutzung – im Sinne der Vorgaben des Masterplanes Strohdorf – auf 112 erhöht. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 5. Nachstehende Voranschläge von Gemeindegesellschaften bzw. Gemeindeverbänden werden zur Kenntnis gebracht: a) Der Voranschlag 2015 der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG mit Gesamteinnahmen von EUR 343.500, -- und Gesamtausgaben von EUR 38.300, --. Unter Berücksichtigung der geplanten Ausgaben und der vorhandenen Rücklagen beläuft sich das Barvermögen der Gesellschaft zum Jahresende voraussichtlich auf EUR 1.142.200, --, was Spielräume für die kommenden Projekte eröffnet; b) Der Voranschlag 2015 der Sozialdienste Wolfurt gGmbH mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 3.802.658, -- bei einem budgetären Abgang von EUR 3.883, --; c) Der Voranschlag 2015 des Wasserverbandes Hofsteig mit prognostizierten Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 5.909.900, --; d) Der Voranschlag 2015 des Gemeindeverbandes Landbus Unterland mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 21.095.850, --; e) Der Voranschlag 2015 der LAWK mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 869.900, --; Der für diesen Verband ungewöhnlich hohe Budgetrahmen ist einer größeren Ausschüttung von Rücklagen an die Mitgliedsgemeinden (Wolfurt EUR 131.200, --) geschuldet; f) Der Voranschlag 2015 des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt mit Einnahmen und Ausgaben von EUR 880.400, --; h) Der Voranschlag 2015 der Polytechnischen Schule mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 465.200, --. 7. a) Vor der Präsentation des Gemeindebudgets begrüßt der Vorsitzende den Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker, der hauptverantwortlich für die Budgeterstellung zeichnet und bedankt sich bei ihm und seinen Mitarbeiterinnen für die Vorbereitungsarbeiten. Ein weiterer Dank geht an die Mitglieder des Gemeindevorstands und deren Ausschüsse für die verantwortungsbewusste Vorbereitung der Zahlen der jeweiligen Ressorts, sowie an den Finanzausschuss für die intensive und konstruktive Diskussion. Der Gemeindehaushalt 2015 wird der Gemeindevertretung anhand einer von der Finanzabteilung erstellten Powerpoint-Präsentation vorgestellt. Gegenüber dem Vorjahr bleibt der Budgetrahmen mit EUR 25, 19 Mio. gegenüber EUR 25, 25 Mio. nahezu identisch. Mit einem Maastrichtüberschuss von EUR 1.261.900, -- leistet Wolfurt einen kräftigen Beitrag zum Landesergebnis. Trotz der kommenden starken Investitionsjahre sollte laut mittelfristiger Finanzplanung auch in den nächsten Jahren ein Maastrichtüberschuss zu erzielen sein. Als größte Ausgaben sind für den Musikschulneubau EUR 2.500.000, --, für Neu- und Erweiterungsbauten Kanal EUR 872.500, --, Instandhaltung Gemeindestraßen EUR 703.000, --, Hochwasserschutzbau EUR 504.000, --, für Grunderwerb EUR 500.000, --, Neu- und Erweiterungsbau Wasserleitungsnetz EUR 430.000, --, die direkte Vereinsförderung EUR 368.000, --, Neu- und Ausbau von Straßen EUR 290.000, --, Raumplanung (insb. Rickenbach, Gewerbegebiet) EUR 230.000, --, Neu- und Ausbau von Radwegen EUR 198.000, --, Wertstoffhof EUR 180.000, -- Förderung Wirtschaft Wolfurt EUR 159.600, -- und für die Anschaffung eines Mannschaftstransportfahrzeuges für die Feuerwehr EUR 45.000, -vorgesehen. Kräftig zu Buche schlagen sich wie alljährlich die abfließenden Umlagen mit insgesamt EUR 5, 26 Mio. (Sozialhilfe EUR 2.609.400, --, Wohnbauförderung EUR 93.100, --, Spitalskosten EUR 1.100.000, -- und die Landesumlage mit EUR 1.465.100, --). Trotz Augenmaßes bei der Personalplanung sind an Personalkosten EUR 5.242.100, -- aufzuwenden. Wie in den Vorjahren kann auch 2015 wieder die Verschuldung gesenkt werden und liegt bei der Pro-Kopf-Verschuldung nun mit EUR 96, 78 erstmalig unter der 100-Euro-Marke. Im Vergleich dazu liegt der Landesschnitt bei EUR 1.804, -- (Vergleichsjahr 2012 ohne GIG‘s). Im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden ist auch die Immobiliengesellschaft der Gemeinde schuldenfrei und kann - wie berichtet - bei zukünftigen Investitionen auf ein nicht unbeträchtliches Rücklagenpolster zurückgreifen. Weiterhin erfreulich sind die Prognosen bei den Einnahmen. Bei den Ertragsanteilen ist eine Steigerung von Mio. 6, 43 Mio. auf 6, 73 Mio. prognostiziert und auch die Entwicklung bei der Kommunalsteuer ist mit einer Zunahme von EUR 5, 99 Mio. auf EUR 6, 50 Mio. äußerst positiv. Bei der Vermietung und Verpachtung sind analog dem Vorjahr EUR 618.300, -- zu erwarten, bei der Grundsteuer ein leichter Anstieg auf nunmehr EUR 647.100, --. Die freie Finanzspitze bietet der Gemeinde mit rund EUR 2, 87 Mio. auch weiterhin einigen Handlungsspielraum. Im Anschluss an die Präsentation werden der Voranschlag gruppenweise durchbesprochen und die Fragen der Mandatare zu den einzelnen Budgetpositionen beantwortet. Der Voranschlag der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 2015 wird gemäß § 73 GG wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 21.267.600, -Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 3.928.400, -Gesamteinnahmen EUR 25.196.000, -Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Antragsteller: Bgm. Christian Natter EUR EUR EUR 18.905.700, -6.290.300, -25.196.000, -einstimmig b) Die Finanzkraft für das Jahr 2015 wird gemäß GG mit EUR 13.070.000, -- festgestellt. Antragsteller: Bgm Christian Natter einstimmig 7. Nach knapp 10 Jahren toller Führung des Spielzeugmuseums durch die Familie Alge, musste das Mietverhältnis aufgrund gesundheitlicher Probleme der Mieterin beendet werden. Da den Bemühungen zur Weiterführung des Museums leider kein Erfolg beschieden war, wurde eine alternative Nutzung angestrebt. Nunmehr konnte mit der Vermietung an die zwei Ärztinnen Dr. Thurnher und Dr. Woschnagg eine stiftsbriefkonforme Lösung gefunden werden. Dabei stand der geforderte „Gemeinnutzen“ für die Gemeinde im Vordergrund. Nach intensiver Diskussion, insbesondere über die bereits vor 10 Jahren von Seiten der SPÖ angeregten Nutzungen, wird beschlossen die beiden Obergeschoße des Schwesternhauses ab 1.4.2015 auf die Dauer von 3 Jahren (mit Verlängerungsmöglichkeit) zum Mietpreis von EUR 1.633, --/Monat netto zu vermieten. Da in den Räumlichkeiten in den nächsten Monaten noch Umbauarbeiten anstehen, wird für die ersten 5 Monate ein reduzierter Mietzins von EUR 1.300, --/Monat netto in Ansatz gebracht. Zusätzlich ist von den Mieterinnen beginnend ab 2016 jährlich zumindest eine soziale, kostenlose Veranstaltung in den Praxisräumlichkeiten durchzuführen. Weiters wird die Untervermietung gestattet, wobei diese ebenfalls gesundheitsaffin sein muss. Das Erdgeschoß bleibt für Veranstaltungen der Gemeinde bzw. als Trauungsraum reserviert und ist von diesem Mietverhältnis ausgeklammert. Antragsteller: Bgm Christian Natter einstimmig 8. a) Die Marktgemeinde Wolfurt tauscht mit Hermine Dür die GST-NR 1105 und 1106 mit insgesamt 3.219 m² gegen eine Fläche von 3.104 m² aus GST-NR 1110/1. Als Ausgleich für die Minderfläche bzw. den Mehrwert der Liegenschaft von Frau Dür leistet die Gemeinde eine Ausgleichszahlung von EUR 46.000, --. Sämtliche Vertragskosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Zweck dieses Rechtsgeschäftes ist die Sicherung von Grundflächen für den hochwassersicheren Ausbau des Ippachbaches. Antragsteller: Bgm Christian Natter einstimmig b) Die Marktgemeinde Wolfurt beabsichtigt an der Lerchenstraße Grund für leistbaren Wohnbau (gemeinnützig und privat) zur Verfügung zu stellen. Zwecks Arrondierung bereits vorhandener Grundflächen tauscht deshalb die Marktgemeinde Wolfurt mit Erna und Wolfgang Rist deren GST-NR 745 und 746 mit einer Katasterfläche von 1.641 m² gegen eine Teilfläche aus GST-NR 744 und 749/1 im Ausmaß von 1.700 m². Die Flächen sind zwar nicht flächen- aber doch wertgleich. Für Gebührenzwecke wird der Wert der GST-NR 745 und 746 mit EUR 360, --, jener der Teilfläche aus GST-NR 744 und 749/1 mit 347, 50/m² angesetzt. Sämtliche Vertragskosten gehen zu Lasten der Gemeinde. Antragsteller: Bgm Christian Natter einstimmig c) Zur Realisierung der Stichstraße zwischen Konrad-Doppelmayr-Straße und L190 werden von der LOHA Grundstücksverwaltungs GmbH die erforderlichen Flächen im Ausmaß zwischen 700 m² und 900 m² aus GST-NR 3575 zum Preis von EUR 150, --/m² an die Gemeinde abgetreten. Die Verbücherung der Grundabtretung ist nach Endvermessung nach § 15 LTG vorgesehen. Antragsteller: Bgm Christian Natter einstimmig 9. Auf Anregung von GV Dr. Martin Lindenthal beschließt die Gemeindevertretung über gemeinsamen Antrag aller 4 Fraktionen die beiliegende Resolution und erklärt sich zur „TTIP/CETA/TiSA-freien Gemeinde“. einstimmig 10. Da keine Änderungswünsche vorgebracht werden gilt die Verhandlungsschrift der 40. Sitzung der Gemeindevertretung vom 3.12.2014 als genehmigt. 11. a) Die Anfrage von GV Maria Thaler zum Thema Flüchtlingsunterbringung in Wolfurt wird vom Vorsitzenden bzw. GR Elisabeth Fischer dahingehend beantwortet, dass sich die Gemeinde laufend und intensiv auf der Suche nach Flüchtlingsquartieren befinde. In den letzten Tagen konnten eine 5-köpfige Flüchtlingsfamilie aus Georgien und 4 Flüchtlinge aus dem Irak in einer Privatunterkunft untergebracht werden. b) Über Anfrage von GR Elisabeth Fischer zur seit dem Umbau der Wälderstraße vermehrt festgestellten Benützung des mit einem Fahrverbot für Kraftfahrzeuge belegten Teiles der Sonnenstraße durch PKW’s erklärt der Vorsitzende, dass es sich bei diesem Teil der Sonnenstraße um eine Privatstraße mit Dienstbarkeitsrecht der Gemeinde (Fahrrad- und Fußgängerverkehr) handle. Aktuell ist ihm nicht bekannt, dass diese Strecke unerlaubter Weise benützt würde. Gegebenenfalls müsste aber von den Eigentümerinnen privatrechtlich vorgegangen werden. c) EM Peter Lingenhel bemängelt die Aufstellung eines Pfostens bei der Einmündung der Hofsteigstraße in die L3 auf Höhe Kiosk Graf als Gefahrenstelle für den Radverkehr. Laut GR Robert Hasler beruht die Anbringung auf einem Missverständnis und soll in den nächsten Tagen bereinigt werden. Der Vorsitzende ergänzt, dass die Einmündung ein grundsätzliches Problem sei, das auch im Zuge der Quartiersentwicklung Rickenbach diskutiert werden müsse. d) Der Vorsitzende verweist auf die am 15.4.2015 stattfindenden Gemeindewahlen und richtet die Bitte nach einer fairen und sachlichen Wahlauseinandersetzung an alle Fraktionen. Dies ermögliche auch für die Zukunft eine gute und faire Zusammenarbeit. Schluss der Sitzung: 22:25 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: BESTIMMUNGEN FÜR DIE ENTWICKLUNG DES BETRIEBSGEBIETES HOHE BRÜCKE WEST Die nachfolgenden Bestimmungen betreffen den Teil des Betriebsgebietes Hohe Brücke, der durch die L 190 im Westen, die Konrad-Doppelmayr-Strasse im Osten, die Kesselstrasse im Süden und den Alten Holzriedgraben im Norden begrenzt wird. Es wird als Betriebsgebiet Hohe Brücke West bezeichnet. Das Areal Hohe Brücke West entwickelt sich zu einem städtebaulich hochwertigen Betriebsgebiet, das einen repräsentativen Abschluss gegen die freie Landschaft, insbesondere gegenüber der L 190 und der Schwarzach, bildet. Um dies zu erreichen, sind bei der weiteren Entwicklung die folgenden Bestimmungen zu berücksichtigen. Nutzung: Das Betriebsgebiet Hohe Brücke West ist Standort für Betriebe mit Schwerpunkt Entwicklung, saubere Produktion und Lager. Auf Spediteur-Unternehmen, Frächter, Materiallager und Kleingewerbe soll an dieser Stelle verzichtet werden. Baulinien / Anbaupflicht / Gebäudeabstand: Auf der Westseite des Areals besteht Anbaupflicht an die Gebäudeflucht, welche durch das Hochregallager der Firma Haberkorn und das geplante Gebäude Doppelmayr definiert wird. Auf der Ostseite des Areals gilt die Anbaupflicht für die Bauline, welche - ausgehend von der Südostecke des Haberkorngebäudes - parallel zur Konrad-Doppelmayr-Strasse verläuft. Anbaupflicht besteht weiter entlang der neuen Verbindungsstrasse L 190 Konrad-Doppelmayer-Strasse. Die Baulinie ergibt sich in Abhängigkeit von der Breite der Abstandsfläche gemäss § 5 BauG. Der Abstand wird ab der Mittelachse der Verbindungsstrasse berechnet. Als Mindestabstand zwischen den Bauten werden die Abstandsregeln gemäss Baugesetz, § 5 eingehalten. Nachsicht von diesen Regeln kann gewährt werden, wenn damit insgesamt eine räumlich bessere Lösung erzielt wird. Falls die Baulinien nicht durch Bauten eingehalten werden können (z.B. Etappierung der Gebäudeentwicklung) soll mit anderen gestalterischen Mitteln (z.B. Allee) die angestrebte Ordnung erzielt werden. Bebauungsstruktur: Die bestehenden und geplanten Bauten werden durch ruhige Baukörper ergänzt, welche in der Körnung die Grösse des Bestandes aufnehmen. Falls kleinere Bauten errichtet werden, sind diese parallel zur L 190 und unter Einhaltung der westseitigen Gebäudeflucht zu positionieren. Allfällige Freiräume werden auf der Seite der Konrad Doppelmayr-Strasse angeordnet. Höhe der Bauten: Die Südwestecke des gesamten Betriebsgebietes Hohe Brücke West bildet einen Hochpunkt, welcher vom Hauptsitz der Firma Doppelmayr eingenommen wird und eine Höhe von bis zu 27, 5 m aufweist. Auf dem restlichen Areal halten die Gebäude eine Mindesthöhe von 18, 5 m und eine Maximalhöhe von 22, 5 m ein. Es wird eine möglichst durchgehende Abstimmung der Gebäudehöhen angestrebt. Eine Aufstockung der bestehenden Bauten auf die Höhe von 22, 5m ist zulässig. Architektur / Strassengestaltung / Gestaltung der Freiräume: Der prominenten Lage geschuldet, sind Bauten im Betrachtungsraum in hoher architektonischer Qualität in die umgebenden Grünräume einzubetten. Die Gestaltung der Gebäude und deren Umfeld muss dem Standort angemessen hochwertig ausgeführt werden. Durch Bepflanzungen und Anpassungen der Strassenquerschnitte werden attraktive Strassenräume geschaffen, die dem repräsentativen Anspruch der baulichen Entwicklung entsprechen sowie für den Fuss- und Radverkehr sicher und attraktiv sind:  Die neue Verbindungsstrasse L190 - Konrad-Doppelmayr-Strasse ist beidseits von einer Allee begleitet.  Die nicht für den Verkehr genutzten Abstandsflächen zwischen den Gebäuden und der Strasse sind in den Bebauungskonzepten als Grünraum auszuweisen. Am östlichen Ende der Verbindungsstrasse sind die Haltestellen für den ÖNPV vorgesehen.  Der Konrad-Doppelmayr-Strasse kommt die Rolle zu, die verschiedenen Freiräume - die Grünräume entlang der verkehrsberuhigten Kesselstrasse, die den Gebäuden östlich vorgelagerten Freiflächen, die neue Verbindungsstrasse sowie die Grünachse entlang des Alten Holzriedgrabens - miteinander in Beziehung zu setzen. Dazu werden die neuen Freiräume auf der Westseite der Konrad-Doppelmayr-Strasse durch eine geschlossene, strassenseitige Allee gefasst. Auf der Ostseitseite der KonradDoppelmayr-Strasse soll ein durchgehender Fuss- und Radweg entstehen, der durch eine Allee von der Strasse abgesetzt ist.  Das Betriebsgebiet Hohe Brücke West liegt in einer ehemaligen Riedlandschaft, worauf die Gräben, Gehölz- und Baumbestände verweisen. Die Umgebungsgestaltung der neuen Gebäude soll diese Elemente aufgreifen und weiter entwickeln. Insbesondere zwischen den Bauten und der L 190 ist ein lockerer Bestand aus Bäumen und Gehölzgruppen zu pflanzen (3-4 Bäume bzw. Gehölzgruppen mit einer Fläche von 50 m2 pro 1'000 m2).  Die Grüngestaltung erfolgt ausnahmslos mit einheimischen sowie standortstypischen Sträuchern, Bäumen und Grasflächen. Retention Entwässerung: Die Retention der Oberflächenwässer wird von jedem Bauvorhaben individuell sichergestellt.