19710201_GVE010

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:49
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1971-02-01
Erscheinungsdatum 1971-02-01
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Montag, den 1. Februar 1971 unter dem Vorsitz von Bürgermeister H. Waibel im Sitzungssaal stattgefundene 10. Sitzung der Gemeindevertretung Anwesend: 21 Gemeindevertreter, die Ersatzleute Walter Schwärzler und Werner Waibel, sowie Sekretär August Geiger als Schriftführer. Entschuldigt/GR. Remigius Brauchle, GV. Rudolf Fitz und GV. Franz Fehle Beginn: 20:00 Uhr 1. Mitteilungen: Es sind folgende Gewerbescheinlöschungen zu verzeichnen: Fa. Leuco, Erzeugung von Werkzeugen, A. Loackerstraße 8; Paul Rohner, Handel mit Teppichen und Kunststoffbelägen, Bützestraße 39; Otto Fenkart, Ziegel- und Schieferdecker, Lerchenstr. 4; Dr. W. Walser, Bodenbohrungen, Achstraße 47; Robert Köb, Sattler und Tapezierer, Hofsteigstraße 46; Gebhard Moosbrugger, Herrenkleidermacher, Flotzbachstraße 12; 2. Autobahn /Güterbahnhof: In der Ministerratsitzung vom 19.1.1971 wurde der von der seinerzeitigen Bundesregierung gefaßte Beschluß über den Bau der Autobahn in Bregenz als Unterflurtrasse formell aufgehoben. Die Gemeindevertretung erblickt in dieser Entscheidung die Infragestellung des ursächlichen Zusammenhanges zwischen der Autobahntrassenentscheidung vom 15.7.1969 und dem Bau des Güterbahnhofes Wolfurt. Die Gemeindevertretung hat von allem Anfang an der Errichtung des Güterbahnhofes nur unter der ausdrücklichen Voraussetzung zugestimmt, wenn damit gewährleistet erscheint, daß die Autobahn in Wolfurt westlich der Bundesstraße 1 zum Ausbau gelangt. Um dieses Junktim im rechtlichen Bestand gesichert zu wissen zur Abwehr möglicher unzumutbarer Belastungen, die durch den Autobahnbau östlich der Bundesstraße 1 zwangsläufig der Bevölkerung von Wolfurt auferlegt würden - wird stimmeneinhellig beschlossen: 1. Den Antrag auf Wiederaufnahme des eisenbahnrechtlichen Bau- und Enteignungsverfahrens gemäß § 69 Abs. (1), lit. b und c AVG. 1950 zu stellen. 2. zu begehren, mit dem Vollzug des Bescheides Zl. VIIa-64/27/69 vom 26.6.1969 solange innezuhalten, bis a) über den Wiederaufnahmeantrag entschieden ist, - 2 - b) alle noch erforderlichen eisenbahnrechtlichen Verfahren zur Errichtung eines Güterbahnhofes formell und materiell rechtskräftig abgeschlossen sind und c) die Entscheidung über die Trassenführung für die Rheintalautobahn von der Anschlußstelle Dornbirn-Nord bis zur Bundesgrenze an der Laiblach definitiv getroffen ist. Darüberhinaus sind die ÖBB zu verhalten, unverzüglich für die Durchführung des gemäß Punkt lila des bezughabenden Bescheides noch ausstehende eisenbahnrechtliche Verhandlung über das Verkehrskonzept bemüht zu sein. 3. Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen des Vbg. Landtages: Bezügl. der vom Vbg. Landtag als nicht dringlich beschlossenen Novelierungen a) b) des Pflichtschulzeitgesetzes und des Gemeindeangestelltengesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 4. Ansuchen um Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 39 LBO (Fa. Roylon): Gegen die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 39 LBO aus Anlaß der Errichtung eines Wohnblockes auf Gp. 419 und 421 durch die Fa. Roylon, Strumpffabrik, Wolfurt, wird kein Einwand erhoben, vorausgesetzt, daß außer den vorgesehenen Abstellplätzen noch der Bau von mindestens 6 Garagen in die Planung miteinbezogen wird, (einstimmig) 5. Ansuchen um Bauabstandsnachsichtserteilung: Das Ansuchen von Dr. I. Hiesmayr, Rüttigasse 5 einerseits und H. Albrecht, Rüttigasse 7 andererseits um die Gewährung je einer totalen Bauabstandsnachsicht für den Bau von zwei Garagen und eines Ateliers auf Gp. 144/1 und 144/2 wird bewilligt, (einstimmig) 6. Ansuchen um Bewilligung zur Durchführung einer Haussammlung: Die Durchführung folgender Haussammlungen wird einstimmig bewilligt: a) Kartell christl. Vereine im Monat März b) Bürgermusik Wolfurt im Monat April c) Ortsfeuerwehr Wolfurt im Monat Juni 1971 1971 1971 - 3 - 7. Wolfurter Landgraben, Erstellung eines Schutzdammes: Der vom Landeswasserbauamt Bregenz geplanten Erstellung eines rechtseitigen Schutzdammes entlang des Wolfurter Landgrabens wird zugestimmt und beschlossen, den zwischen den Gemeinden Lauterach, Hard und Wolfurt aufzuteilenden Interessentenbeitrag aus Gemeindemitteln zu übernehmen. Anläßlich der noch durchzuführenden wasserrechtlichen Verhandlung soll berücksichtigt werden: a) bis zum Jahre 1974 ist der Landgraben voll auszubauen (Tieferlegung). b) Die Planungen von Autobahn und Senderstraße sind jetzt schon auf den Vollausbau abzustimmen. c) Es ist festzuhalten, daß für die Instandhaltung nicht nur die Gemeinde Wolfurt, sondern nötigenfalls auch die ÖBB. entsprechend der zu erwartenden Verschmutzung verpflichtet werden. (einstimmig) 8. Allfälliges: Schluß der Sitzung um 22:35 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: