19771229_GVE024

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:50
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1977-12-29
Erscheinungsdatum 1977-12-29
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Inhalt des Dokuments

- 1 GEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 29. Dezember 1977 stattgefundene 24. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gemeindesekretär August Geiger Anwesend: 25 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Rudolf Karnutsch u. Johanna Pfister Entschuldigt abwesend: GV. Franz Lucny und GV. Remigius Brauchle Ort: Sitzungssaal Gemeindeamt Beginn: 19:15 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Die Behandlung des Punktes 2. wird einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt. Tagesordnung 1. Verfügung des Gemeindevorstandes gem. § 54 Abs. 3 GG: Kauf der Gp. 1769 2. 3. Vorlage des Voranschlages der Gemeinde Wolfurt für das Jahr 1978 4. Erlassung einer Kanalgebührenordnung 5. Einhebung von Kostenersätzen für die Erhaltung von Riedgräben, Feldwegen und Riedstraßen 6. Genehmigung von Verträgen und Vereinbarungen, abgeschlossen zwischen der Gemeinde Wolfurt und der Firma Roylon, Textilfabrik Wolfurt 7. Benennung des Weges Gp. 330/1 (Abzweigung Inselstraße) 8. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 23. Sitzung der Gemeindevertretung vom 24.11.1977 9. Kurzbericht über das Verwaltungsjahr 1977 Erledigung Zu 1. Der vom Gemeindevorstand in der Sitzung am 7. Dezember 1977 gefasste Beschluß, wonach die Gemeinde von Hartwig Winder, Wolfurt, Lauteracherstr. 25 und von Viktoria Winder, Wolfurt, Eulentobel 1, die im Betriebsbauerwartungsland befindliche Gp. 1769 im Ausmaß von 6.679 m2 zum Preise von S 1.102.035, -- kauft, wird zur Kenntnis genommen. (einstimmig) - 2 - 3. a) Der vom Gemeindevorstand erstellte Voranschlag für das Jahr 1978 erfährt folgende Änderungen: VSt. 269.757 Ausgaben statt S 108.000, -- nunmehr S 123.000, -VSt. 910.823 Einnahmen statt S 184.500, -- nunmehr S 199.500, -VSt. 612.040 Ausgaben S 400.000, -- (neu) VSt. 611.729 Ausgaben statt S 3, 040.000, -- nunmehr S 2.680.000, -VSt. 612.617 Ausgaben statt S 60.000, -- nunmehr S 20.000, -(einstimmig) b) Der Voranschlag 1978 wird mit Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gebarungsüberschuß aus 1976 S S 54.016.500, -S 10.182.000, -10.900, -- Summe der Einnahmen S 64.209.400, -=============== Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 28.426.700, -S 35.782.700, -- Summe der Ausgaben S 64.209.400, -=============== beschlossen und schließt somit ausgeglichen ab. (einstimmig) c) Die Hebesätze für Grundsteuern, Gewerbesteuern, Getränkesteuern, Vergnügungssteuern, Hundesteuern, Forstaufsichtsumlage, sowie die Kindergartenbeiträge, Musikschulbeiträge, Totenkapellenbenützungsgebühren und Wasserbezugsgebühren (ohne Zählermieten) werden in der bisherigen Höhe belassen. (einstimmig) d) Die Gästetaxe wird von S 2, -- auf S 3, -- je Nächtigung erhöht. (einstimmig) e) Die Wasseranschlußgebühren und Zählermieten werden in Übereinstimmung mit § 7 der Wassergebührenordnung an den Baukostenindex angeglichen. (einstimmig) f) Die Müllbeseitigungsgebühren werden wie folgt festgelegt: Mülleimer 35 lt. pro Monat S Mülleimer 55 lt. pro Monat S Müllsack 60 lt. pro Stück Zehnerpackung S einzeln S 14, -- 31, 43 (incl. MWSt.) 43, 52 (incl. MWSt.) 13, 60 (incl. MWSt.) (incl. MWSt.) (einstimmig) - 3 - 4. Auf Grund der §§ 12 und 22 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 33/1976, sowie des § 14 Abs. 3 lit. d des Finanzausgleichsgesetzes, BGBl.Nr. 455/1972 und der §§ 10 und 19 der Kanalordnung der Gemeinde Wolfurt wird die Verordnung gem. Anlage erlassen. (einstimmig) 5. Zur teilweisen Deckung des Aufwandes für Riedgrabenöffnungen, sowie zur Erhaltung der Riedstraßen und Feldwege wird für 1978 ein Beitrag in Höhe der Grundsteuer A eingehoben. (einstimmig) 6. Gemäß der unter Punkt 8. in der Gemeindevertretungssitzung vom 22. September 1977 gefassten Beschlüsse werden die von Rechtsanwalt Dr. Norbert Kohler verfaßten Verträge und schriftlichen Vereinbarungen genehmigt. (einstimmig) 7. Die Reihenhausanlage im östlichen Teil der Inselstraße soll gemäß § 14 GG als Orientierungsbezeichnung "Inselstraße" mit der Nr. 1 und Unterteilungen der einzelnen Wohneinheiten durch Zusatz der Buchstaben a - k erhalten. Dadurch wird es notwendig, die bisher mit Inselstraße 1, 1a und 1b bezeichneten Wohnobjekte umzubenennen in Inselstraße 3d, 3c und 3b. (einstimmig) 8. Nachdem gegen die Fassung der Verhandlungsschrift der 23. Sitzung der Gemeindevertretung kein Einwand erhoben wird, wird diese für genehmigt erklärt. 9. In einem Rückblick auf das zu Ende gehende Jahr 1977 berichtet der Bürgermeister über die politische und verwaltungsmäßige Tätigkeit in der Gemeinde Wolfurt, bringt statistische Berichte des Bauamtes und des Meldeamtes zur Kenntnis, verliest den Tätigkeitsbericht der Familienhelferin und gibt der Hoffnung Ausdruck, das kommende Jahr möge wiederum jene Erfolge und Ergebnisse bringen, die sich jeder Bürger und auch jeder politisch Verantwortliche wünscht. Den Dank an die Mitglieder der Gemeindevertretung, an alle Bediensteten der Gemeinde, von den leitenden Beamten bis zum jüngsten Arbeiter, verbindet der Bürgermeister mit dem Wunsch, das Jahr 1978 möge allen auch persönlich die erstrebten Erfolge bringen. Vizebürgermeister Dr. Gerhard Hammer erwidert namens der Angesprochenen Dank und Wünsche zum Jahreswechsel an den Bürgermeister. Schluß der Sitzung um 22:30 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: