19590312_GVE046

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:50
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1959-03-12
Erscheinungsdatum 1959-03-12
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 12. März 1959 im Schulhaus unter dem Vorsitz des Bürgermeisters J. Ammann abgehaltene 46. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Ersatzmann R. Entschuldigt: 0. Huemer und Bürgermeister, 18 Gemeindevertreter und der Fitz jun. Gunz, Bellmann, O. Schwärzler, F. Bohle, W. Haltmayer Beginn: 20.35 Uhr 1. Das Protokoll der 45. Gemeindevertretungssitzung wird verlesen und ohne Einwand genehmigt. 2. Mitteilungen: Die Bürgermusik hat nunmehr die von ihr ausgesuchten Muster für die neuen Uniformen vorgelegt. Diesem Vorschlag wird allgemein zugestimmt. 3. Reihung der Ansuchen um Wohnbaudarlehen 1959: Die vorliegenden Ansuchen um Gewährung von Wohnbaudarlehen werden einzeln durchbesprochen. Folgenden Ansuchen wird eine Befürwortung versagt: Rosa Fink, Wuhrweg 1 (in schriftl. Abstimmung 18: 1) Max König, Bützestrasse 10 (in schriftl. Abstimmung 18:1) Rudolf Nussbaumer, Wälderstr. 5 (in schriftl. Abstimmung 19:0) Die übrigen Ansuchen werden in schriftlicher Abstimmung gereiht und den einzelnen Bauwerbern werden folgende Darlehenssummen befürwortet: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Helmut Wörz, Wuhrweg 9 S 25.000, — Karl Bechter, Achstrasse 55 S 30.000, — Johann Wörz, Wuhrweg 9 S 25.000, — Johann Scheffknecht, Bregenzerstr. S 20.000, — Paul Heidegger, Neudorfstrasse 6 S 30.000, — Franz Hasberger, Achstrasse 14 S 30.000, — Josef Feurle, Kirchstrasse 31 S 20.000, — 4. Frieda Rohner, Ansuchen zum betriebe eines Kaffeehauses: Das Ansuchen der Frieda Rohner, Wolfurt - Kreuzstrasse 7 um die Verleihung der Konzession für den Betrieb eines Kaffeehauses wird befürwortet. 5. Einhebung der Vergnügungssteuer für Music - Boxes: Es wird beschlossen, für den Betrieb von Music-Boxes eine Vergnügungssteuer in Höhe von 15 S einzugeben. 6. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen von Reinelde Albrecht, Wolfurt, r.k. Pfarrkirche, Lauterach und Johann Lindinger, Wolfurt auf Änderung der Begrenzung zwischen den.Gp. 1118, 1119, 1120 sowie auf Unterteilung der Gp. 1120 in die Gp. 1120/1 und 1120/2 wird abgelehnt. b) Das Ansuchen des Benjamin Tomasini, Wolfurt - Achstr 13, auf Unterteilung der im Eigentum von Frau Maria Zehrer, Langenegg befindlichen Gp. 544 in die Gp. 544/1, 344/2 und 544/3 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz Zl. 523/58 vom 7.1.1959 wird bewilligt. - 2 - c) Das Ansuchen der Rosina Bernhard, Wolfurt, Bregenzerstr. 14, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 182/1, 183/1 und 214/1 sowie Unterteilung der Gp. 182/1 in die Gp. 182/1 und 182/3 nach dem Teilungsplan des Dipl. Ing. W. Fussenegger, Bregenz Zl. 496/58 vom 5.2.1959 wird nach Dringlichkeitserklärung bewilligt. 7. Begradigung der Wälderstrasse: Es wird beschlossen, die Wälderstrasse im Bereiche zwischen Haus Wälderstrasse Nr. 12 und der Abzweigung der Schmerzenbildstrasse im Sinne des Projektes von Dipl. Ing. H. Kainberger, Bregenz Zl. 128/54 vom 11. März 1959 zu begradigen. 8. Ansuchen um Erweiterung der Wasserversorgungsanlage: Auf Grund der Ansuchen von Georg Mohr und Interessenten, Bucherstrasse, J. Scheffknecht und Interessenten, Achstrasse sowie H. Steurer und Interessenten, Bannholz, werden in Bezug auf die Erweiterung des Wasserwerkes folgende Grundsätze festgelegt: a) Die Gemeinde Wolfurt ist derzeit nicht in der Lage, für Erweiterungen der Wasserversorgungsanlage Beiträge zu gewähren. b) Den Anschlussinteressenten wird jedoch gestattet, den Wasseranschluss als Provisorium mit Plastikrohren ausführen zu lassen. Die Installationen sind von befugten Unternehmern unter Beachtung der für derartige Anlagen geltenden Bestimmungen auszuführen. c) Die Leitungen sind so zu dimensionieren, dass allfällige Interessenten später gegen Bezahlung eines anteilmässigen Beitrages anschliessen können. Über Verlangen der Gemeinde ist ein Anschluss zu gestatten. d) Im Falle einer späteren Erweiterung der Anlage durch die Gemeinde mittels Gussrohren anstelle der Plastikrohre sind die Anschlussnehmer verpflichtet, an den von der Gemeinde erstellten Wasserstrang anzuschliessen. Die Plastikrohre verbleiben im Eigentum der seinerzeitigen Ersteller. 9. Anfertigung eines Übersichtsplanes für die Wasserversorgungsanlage: Der Wasserwerksausschuss wird beauftragt, die notwendigen organisatorischen Massnahmen zu treffen, dass die vorhandenen Teilpläne des Versorgungsnetzes vervollständigt werden, sodass ein Gesamtübersichtsplan angefertigt werden kann. 10. Anbringung eines AnschlußStutzens beim HB. II: Es wird beschlossen, beim HB. II einen Stutzen zum Anschluss für B - Feuerlöschschläuche anbringen zu lassen. 11. Allfälliges: Eine Berichtigung des Angebotes von E. Rünzler, Höchst, für die Innenputzarbeiten zufolge eines Additionsfehlers auf S [...] wird zur Kenntnis genommen. 12. Schluss der Sitzung um 23:40 Uhr. Der Bürgermeister: Der Schriftführer: