20160127_GVE007

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:53
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2016-01-27
Erscheinungsdatum 2016-01-27
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 27. Jänner 2016, stattgefundene 7. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 22 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Peter Lingenhel, Martin Köb, Wolfgang Schwärzler, Elke Haller, Ingo Schönenberger, Ursula Molitor, Jürgen Pinter und Katja Bernroider GV Anton Böhler, GV Barbara Geißler, GV Dr. Thomas Geiger, GV Fatma Güven, GV Jadranko Lesic, GV Dipl.-BW Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger und GV Maria Thaler Kultursaal 20:05 Uhr Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und Gäste und stellt die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung wird die Tagesordnung um den Punkt „9. Auftragsvergabe Musikschule/Mediathek: Parkettböden“ erweitert. Die Tagesordnung wird in der abgeänderten Form genehmigt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig Tagesordnung: 1. Bürgeranfragen 2. Mitteilungen 3. Betriebserweiterung Fa. Meusburger: a) Abschluss einer Vereinbarung b) Auflassung eines Teilstücks der „Falkenstraße“ als Gemeindestraße c) Erklärung eines neuen Teilstücks der „Falkenstraße“ zur Gemeindestraße d) Änderung des Flächenwidmungsplanes 4. Vorlage von Voranschlägen für 2016 a) MG Wolfurt GIG KG b) Sozialdienste Wolfurt gemeinnützige GmbH c) Wasserverband Hofsteig (ARA Hard) d) Landbus Unterland e) Linksseitige Achwuhrkonkurrenz (LAWK) f) Gemeindeblattverband g) Polytechn. Schulerhalterverband 5. Gemeindehaushalt 2016 a) Vorlage des Voranschlages b) Feststellung der Finanzkraft 6. Verordnung gemäß § 17 Abs 4 BauG (Ausnahme von der Freistellung für Solar- und Photovoltaikanlagen nach § 20 Abs 2 BauG) 7. Neufassung Statuten Gemeindeverband Personennahverkehr Unteres Rheintal (Landbus Unterland) 8. Gründung Hofsteig-Card Vertriebs eGen 9. Auftragsvergaben Musikschule/Mediathek: Parkettböden 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 2.12.2015 11. Allfälliges Erledigung: zu 1. Keine Anfrage 2. a) b) c) d) e) f) g) h) i) Der Vorsitzende berichtet über zwei personelle Veränderungen im Rathaus. Wie bereits im Zuge der Beschlussfassung des Dienstpostenplanes berichtet, wurde für den Aufgabenbereich „Aktive Elternarbeit“ eine eigene Stelle eingerichtet. Diese wird ab dem 2. Semester von Isolde Gratt übernommen, die dazu vom Kindergarten Bütze ins Rathaus wechselt. Die zweite Veränderung betrifft Nicole Rädler, die Mutterfreuden entgegen sieht. Die Nachbesetzung durch eine Karenzvertretung wurde bereits öffentlich ausgeschrieben. Die Informationspolitik bezüglich Flüchtlingsquartieren hat sich wesentlich verbessert. Aktuell ist zu berichten, dass die Häuser Bützestraße 1a und 3 nochmals besichtigt und für ungeeignet befunden wurden. Dagegen werden 2 Tops im Doktorhaus über die Caritas angemietet. Derzeit bestehen auch Überlegungen seitens der Caritas im Übernachtungsgebäude der ÖBB ein zusätzliches Stockwerk anzumieten. Im Rahmen der Fraktionsvorbesprechung wurde vereinbart dem Vorschlag von GV Maria Thaler, die Einladungen zu den Gemeindevertretungssitzungen zukünftig nurmehr per E-Mail zu versenden, derzeit nicht näher zu treten. Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wurde heuer die Schneeräumung in Wolfurt sehr positiv kommentiert. Allen an der Schneeräumung Beteiligten wird ein Kompliment dazu ausgesprochen. Bei der kürzlich stattgefundenen Preisverleihung für besonders familienfreundliche Betriebe konnten aus Wolfurt die Fa. Fidel Gmeiner und die Fa. Integra eine Auszeichnung entgegennehmen. Anfang Jänner wurde der Prozess Umlegung Gewerbegebiet mit einer gut besuchten Informationsveranstaltung gestartet. Der Vorsitzende berichtet von der wasserrechtlichen Verhandlung für das Kanalbaulos BA 20 Im Kessel. Die Vergabe der Bauarbeiten ist für die nächste Gemeindevertretungssitzung terminisiert. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich im Frühjahr starten. Der Vorsitzende bringt die von Amt der Vbg. Landesregierung für das Frühjahr 2016 bewilligten Haussammlungen zur Kenntnis. In Beantwortung der Anfrage von GV Dr. Martin Lindenthal aus der letzten Gemeindevertretungssitzung berichtet GR Robert Hasler, dass er mit der Stadtpolizei Bregenz Kontakt bezüglich besserer Auswertung der Radardaten aufgenommen habe. Mit den vorhandenen Geräten ist eine aussagekräftigere Aufbereitung leider nicht möglich. 3. Der Vorsitzende erläutert das geplante Erweiterungsprojekt der Fa. Meusburger und die daraus resultierenden notwendigen Schritte. Es werden nachstehende Beschlüsse gefasst: a) Mit der Fa. Meusburger Immobilien GmbH bzw. der Fa. Meusburger Vermietungs GmbH wird im Sinne einer Vertragsraumplanung eine Vereinbarung abgeschlossen. Wesentliche Inhalte sind die künftige Einbeziehung der umzuwidmenden Flächen in die Umlegung, sowie Kostentragungsbestimmungen für die Straßenverlegung. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Das laut beiliegenden Plänen von Jürgen Haller, Mellau, vom 22.12.2015, Plannummer 1-3, nunmehr dem Betriebsareal zufallende Teilstück der Falkenstraße (Teile der GST-NR 3589, 3270) wird als Gemeindestraße aufgelassen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig c) Das laut beiliegenden Plänen von Jürgen Haller, Mellau, vom 22.12.2015, Plannummer 1-3, neu zu errichtende Teilstück der Falkenstraße (Teile der GST-NR 1733/1, 1734) wird zur Gemeindestraße erklärt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig d) Gemäß dem beiliegenden Plan von Jürgen Haller, Mellau, vom 22.12.2015, Plannummer 3, werden: aus GST-NR 1733/1 5 m² von Straße in BB II umgewidmet aus GST-NR 1733/1 5 m² von (bb) II in Straßen umgewidmet aus GST-NR 1734 1.068 m² von Straße in BB II umgewidmet aus GST-NR 1734 3.039 m² von (bb) II in BB II umgewidmet aus GST-NR 1734 1.853 m² von (bb) II in Straße umgewidmet aus GST-NR 1732/1 231 m² vom BB II in Straße umgewidmet und aus GST-NR 3270 10 m² von BB II in Straße umgewidmet Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 4. Nachstehende Voranschläge von Gemeindegesellschaften bzw. Gemeindeverbänden werden zur Kenntnis gebracht: a) Der Voranschlag 2016 der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG mit Gesamteinnahmen von EUR 221.500, -- und Gesamtausgaben von EUR 31.450, --. Unter Berücksichtigung der geplanten Ausgaben und der vorhandenen Rücklagen beläuft sich das Barvermögen der Gesellschaft zum Jahresende voraussichtlich auf EUR 1.321.500, --, was gerade im Hinblick auf die Sanierung der VS Bütze den Gemeindehaushalt entlasten wird; b) Der Voranschlag 2016 der Sozialdienste Wolfurt gGmbH mit Einnahmen von EUR 3.776.675, - und Ausgaben von EUR 3.789.302, -- was einem budgetären Abgang von EUR 12.627, -entspricht; c) Der Voranschlag 2016 des Wasserverbandes Hofsteig mit prognostizierten Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 6.804.500, --; d) Der Voranschlag 2016 des Gemeindeverbandes Landbus Unterland mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 21.546.150, --; e) Der Voranschlag 2016 der LAWK mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 68.000, --; f) Der Voranschlag 2016 des Gemeindeverbandes Gemeindeblatt mit Einnahmen und Ausgaben von EUR 894.750, --; h) Der Voranschlag 2016 der Polytechnischen Schule mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 457.800, --. 5. a) Vor der Präsentation des Gemeindebudgets begrüßt der Vorsitzende den Leiter der Finanzabteilung, Gerald Klocker, der hauptverantwortlich für die Budgeterstellung zeichnet und bedankt sich bei ihm und seinen Mitarbeiterinnen für die Vorbereitungsarbeiten. Ein weiterer Dank geht an die Mitglieder des Gemeindevorstands und deren Ausschüsse für die verantwortungsbewusste Vorbereitung der Zahlen der jeweiligen Ressorts, sowie an den Finanzausschuss für die intensive und konstruktive Diskussion. Der Gemeindehaushalt 2016 wird der Gemeindevertretung anhand einer von der Finanzabteilung erstellten Powerpoint-Präsentation vorgestellt. Aufgrund der im Voranschlag vorgesehenen Investitionen, aber auch aus der Verschiebung von Abrechnungen in das heurige erhöht sich der Budgetrahmen um rund EUR 4, 3 Mio. auf rund EUR 29, 5 Mio. Bedingt durch die angesprochenen Abrechnungsverschiebungen ergibt sich leider ein Maastricht-Defizit von EUR 1.281.300, --. Rücklagenbildungen von EUR 67.800, -- stehen 2016 Rücklagenauflösungen von EUR 2.937.200, -- gegenüber. Allerdings wurden durch die angesprochenen Abrechnungsverschiebungen 2015 diverse Rücklagen hiefür gebildet, sodass die „echte Rücklagenauflösung“ EUR 956.600, -- beträgt. Als größte Ausgaben sind für den Musikschul/Mediathekneubau EUR 4.500.000, --, für Grunderwerb EUR 1.200.000, --, für Neu- und Erweiterungsbauten Kanal EUR 1.000.000, --, für Instandhaltung Gemeindestraßen EUR 934.600, --, für Neu- und Ausbau von Straßen und Radwegen EUR 396.000, --, als Beitrag zum Abfallzentrum EUR 390.000, --, für direkte Vereinsförderung EUR 375.000, --, für den Ausbau von Gräben EUR 350.000, -- und für Neubau und Erweiterung des Wasserleitungsnetzes EUR 300.000, -- vorgesehen. Die abfließenden Umlagen erhöhen sich 2016 auf insgesamt EUR 5, 4 Mio. (Sozialhilfe EUR 2.713.800, --, Wohnbauförderung EUR 89.800, --, Spitalskosten EUR 1.100.000, --, Landesumlage EUR 1.502.600, --). Die im Beschäftigungsrahmenplan vorgesehenen Aufstockungen spiegeln sich auch bei den Personalkosten wieder. Insgesamt sind 2016 an Personalkosten EUR 5.652.200, -- aufzuwenden. Wie in den Vorjahren kann auch 2016 wieder die Verschuldung gesenkt werden und liegt bei der Pro-Kopf-Verschuldung nun mit EUR 45, 79 erstmalig unter der 50-Euro-Marke. Im Vergleich dazu liegt der Landesschnitt bei EUR 1.820, -- (Vergleichsjahr 2014 ohne GIG‘s). Im Gegensatz zu vielen anderen Gemeinden ist auch die Immobiliengesellschaft der Gemeinde schuldenfrei und kann - wie berichtet - bei zukünftigen Investitionen auf ein nicht unbeträchtliches Rücklagenpolster zurückgreifen. Etwas durchwachsen sind die Prognosen bei den Einnahmen. Während bei den Ertragsanteilen ein Minus von Mio. 6, 73 Mio. auf 6, 58 Mio. prognostiziert wird, ist die Entwicklung bei der Kommunalsteuer mit einer Zunahme von EUR 6, 5 Mio. auf EUR 6, 7 Mio. äußerst positiv. Auch bei der Vermietung und Verpachtung ist mit EUR 613.600, -- ein leichter Rückgang zu erwarten, bei der Grundsteuer dagegen ein leichter Anstieg auf nunmehr EUR 657.400, --. Die freie Finanzspitze reduziert sich erstmals nach einigen Jahren der kontinuierlichen Steigerungen auf EUR 2, 438.800, --, bietet aber der Gemeinde auch weiterhin einigen Handlungsspielraum. Im Anschluss an die Präsentation werden der Voranschlag gruppenweise durchbesprochen und die Fragen der Mandatare zu den einzelnen Budgetpositionen beantwortet. Eine Anregung, den Gemeindevertretern die Detaildaten zur Verfügung zu stellen, um den Nachfragebedarf zu senken, wird in einer der nächsten Fraktionsvorbesprechungen diskutiert werden. Der Voranschlag der Marktgemeinde Wolfurt für das Jahr 2016 wird gemäß § 73 GG wie folgt beschlossen: Einnahmen der Erfolgsgebarung EUR 24.498.900, -Einnahmen der Vermögensgebarung EUR 5.026.600, -Gesamteinnahmen EUR 29.525.500, -Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Antragsteller: Bgm. Christian Natter EUR EUR EUR 20.184.400, -9.341.100, -29.525.500, -einstimmig b) Die Finanzkraft für das Jahr 2016 wird gemäß GG mit EUR 13.907.000, -- festgestellt. Antragsteller: Bgm Christian Natter einstimmig 6. Zur Sicherung des Orts- und Landschaftsbildes wird eine Verordnung gemäß § 17 Abs 4 BauG (Ausnahme von der Freistellung für Solar- und Photovoltaikanlagen nach § 20 Abs 2 BauG) laut Beilage erlassen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. Nach Erläuterungen durch den Vorsitzenden werden die neugefassten Statuten des Gemeindeverbands Landbus Unterland genehmigt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Das bisherige Gutscheinsystem (Wolfurt Gutscheine) wird laut Erläuterungen des Vorsitzenden in der Wirtschaftsregion als nicht mehr zeitgemäß angesehen und ist auch hinsichtlich Fälschungssicherheit bedenklich. Von der Wirtschaftsregion und den Bürgermeistern der beteiligten Gemeinden wurde deshalb die Einführung einer „Hofsteig-Card“ ins Auge gefasst und die Gründung einer Genossenschaft als zielführendsten Weg dazu vorgeschlagen. In der angeregten Diskussion werden Themen, wie Auswahl des Anbieters, Mitgliedschaft im Revisionsverband, Notwendigkeit von Kartenlesegeräten, zukünftige Möglichkeiten des Verschenkens von Guthaben, sowie verschiedene Fragen zu den Statuten besprochen und geklärt. Es wird beschlossen der Hofsteig-Card Vertriebs eGen als Mitglied beizutreten und der vorgelegten Satzung die Zustimmung erteilt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Der Auftrag für Lieferung und Einbau der Parkettböden (Eiche sägerau/geseift) wird zum Angebotspreis von EUR 137.128, 10 zuzüglich MWSt. an die bestbietende Fa. Bechtold, Muntlix, vergeben. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 10. Nachdem keine Einwendungen vorgebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 2. Dezember 2015 als genehmigt. 11. a) GR Yvonne Böhler bedankt sich bei allen Mandataren, die an der Weihnachtspaketaktion mitgewirkt haben. Es wurden heuer 150 Pakete verteilt. Ergänzungsvorschläge für die Adressatenliste sind jederzeit willkommen. Sie streicht vor allem auch die sozialen Aspekte der Aktion hervor. b) Über Anfrage von GV Dr. Martin Lindenthal zum Beschmieren des Kaplanhauses mit einem Hakenkreuz wird durch den Vorsitzenden dahingehend geantwortet, dass ein Täter noch nicht ausgemittelt werden konnte. Eine „rechtsradikale Szene“ könne er in Wolfurt nicht orten. Dies wird von GR Pompl insoferne ergänzt, dass eine Wolfurt zuzuordnende rechtsradikale Gruppe im Internet auftrete, die aber bislang nicht ausgeforscht werden konnte. Zudem wurde laut einer in den Medien kolportierten Meldung ein Wolfurter kürzlich wegen Wiederbetätigung verurteilt. c) GV Martin Leiter bringt Beschwerden über die Änderungen des Busfahrplanes vor allem aus dem Bereich Fatt zur Kenntnis. Auch bemängelt er übervolle Busse und einzelne Busfahrer, die Haltewünschen nicht nachkommen. Der Vorsitzende ersucht derartige Beschwerden – unter Angabe von Ort, Zeit und Linie - an GR Robert Hasler weiterzuleiten, oder direkt im Landbusbüro zu deponieren. Nur so können auch Maßnahmen gesetzt werden. d) GV Peter Grebenz schildert die unhaltbare Verkehrssituation im Bereich Güterbahnhof/Zollabfertigung. Er ersucht den Vorsitzenden mit dem Kommandanten der Polizeiinspektion Wolfurt abzuklären, weshalb die Polizei hier nicht einschreite. Der Vorsitzende berichtet von einem Meeting mit Verkehrsplanern und politisch Verantwortlichen, bei welchem ua auch eine Filmaufnahme über diesen Bereich gezeigt wurde. Der Film wird auch an LR Mag. Rüdisser weitergeleitet werden. GR Michael Pompl unterstreicht die Brisanz dieses Themas mit der beabsichtigten Umorganisation der Zollabfertigungen Mäder und Lustenau, die den Druck auf Wolfurt zusätzlich verstärken werden. Vorschläge zur Entschärfung, wie beispielsweise längere Öffnungszeiten, wurden bisher vom zuständigen Ministerium kategorisch abgelehnt. Bgm. Natter bestätigt, dass das Land seit geraumer Zeit längere Öffnungszeiten einfordert, aber eben leider ohne Erfolg. e) GV Dr. Martin Lindenthal berichtet von einem tollen Konzert mit dem syrischen Musiker Moaz al Shamma und Andreas Paragioudakis-Fink im Pfarrsaal. f) EM Wolfgang Schwärzler bedankt sich bei Gerald Klocker für die Budgeterstellung. Die Gemeindevertretung schließt sich mit besten Glückwünschen zum 10. Budget, für das er verantwortlich zeichnet, an. g) GR Robert Hasler ersucht um Vormerkung der Termine Fahrradmarkt am 12.3.2016 mit verschiedenen tollen Aktionen sowie die Landschaftsreinigung am 2.4.2016. h) GV Mag. Michaela Fercher-Dalpiaz bittet um Teilnahme an der im Rahmen von One Billion Rising organisierten Veranstaltung am 13.2.2016 am Leutbühel. Für „Mitmachwillige“ findet am 8.2.2016 in den Bewegungsstudios eine Tanzprobe statt. Schluss der Sitzung: 22:35 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: VERORDNUNG gemäß § 17 Abs 4 letzter Satz BauG (Ausnahme von der Freistellung für Solar- und Photovoltaikanlagen nach § 20 Abs. 2 BauG) erlassen in der Gemeindevertretungssitzung vom 27.1.2016 §1 1. 2. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 6.3.2013 mit der „Satzung Obere Straße“ in Anbetracht der Schutzwürdigkeit des Ensembles für sämtliche Bauvorhaben an der Oberen Straße, bestehend aus den Abschnitten Bregenzer Straße, Kirchstraße und Hofsteigstraße, und der Ortsteilbereiche Untere Tobelgasse, Weiler Frickenesch und Ortsmitte Rickenbach ein Regelwerk erstellt. Die Satzungen stellen verbindliche Regeln für den Umgang mit Sanierungen, Um- und Neubauten sowie Grundteilungen auf. Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 19.9.2012 mit den Richtlinien zur Gestaltung von Solaranlagen (thermische Solarkollektoren und Photovoltaikanlagen) ein Regelwerk für die Bewilligung von Solaranlagen nach ortsbildnerischen Kriterien erstellt. Mit dem SevesoAnpassungsgesetz –Sammelnovelle, LGBl. 54/2015, wurde ua. die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Gebäuden unter bestimmten Voraussetzungen zu bewilligungsfreien Bauvorhaben erklärt (§ 20 Abs 2 BauG). §2 Gemäß § 17 Abs 4 letzter Satz BauG wird im Hinblick auf den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes angeordnet, dass § 20 Abs 2 BauG für das Anbringen Solar- und Photovoltaikanlagen an bestehenden Gebäuden 1. im Bereich der „Oberen Straße“, bestehend aus den Abschnitten Bregenzer Straße, Kirchstraße und Hofsteigstraße, und der Ortsteilbereiche Untere Tobelgasse, Weiler Frickenesch und Ortsmitte Rickenbach sowie 2. in den als Baufläche Kerngebiet gewidmeten Teilen der Gemeinde nicht gilt. §3 Diese Änderung tritt mit der Kundmachung in Kraft. Für die Gemeindevertretung Der Bürgermeister: Christian Natter