20190703_GVE031

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:56
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 2019-07-03
Erscheinungsdatum 2019-07-03
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Inhalt des Dokuments

Verhandlungsschrift über die am Mittwoch, 3. Juli 2019, stattgefundene 31. Sitzung der Gemeindevertretung Vorsitzender: Schriftführer: Anwesend: Entschuldigt: Ort: Beginn: Bgm. Christian Natter GdeSekr. Dr. Sylvester Schneider 20 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Martin Köb, Ing. Harald Feldmann, Peter Lingenhel, Andrea Frühstück, Ingo Schönenberger, Wolfgang Schwärzler, Hartmut Mager, Marcjanna Stampfl, Mag. Josef Thaler und Alfred Pechlaner GV DI (FH) Claudius Bereuter, GV Johannes Böhler, GV Barbara Geißler, GV Ing. Clemens Mohr, GV Dipl.-Bw Harald Moosbrugger, GV Peter Moosbrugger, GV Manfred Schrattentahler, GR Dr. Paul Stampfl, GV Maria Thaler und GV Sylvia Schober Kultursaal 20:10 Uhr Die Vorsitzende begrüßt die erschienenen Mandatare und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ein besonderer Gruß gilt den Referentinnen zu Punkt 2. Denise Schwarz und Isabella Gasser. Die Tagesordnung wird nach Absetzen von TOP 10.c) Schülerbetreuung einstimmig genehmigt. Tagesordnung: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. Bürgeranfragen Ein Königreich für die Zukunft - Energiemeisterschaft Kindergärten Mitteilungen Stellungnahme zu Gesetzesbeschlüssen Vorlage von Rechnungsabschlüssen 2018 a) Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband b) Landbus Unterland Erhöhung Baunutzungszahl: Wohnanlage Wiesenweg 9-11 (ehem. Hesse-Areal) Vereinbarung gemäß § 38a RPG (Walter Reiner) Änderung des Flächenwidmungsplanes: Umwidmung GST-NR 3612 (Gartenstraße) Bericht Landesrechnungshof zur Schülerbetreuung Tarife Schuljahr 2019/20: a) Kindergarten b) Musikschule Grundstücksangelegenheiten a) Ankauf GST-NR 833/4 b) Verkauf Grundstücksanteile 848/3, 848/8, 849, .46/2 (Zentrum) Verlängerung von Förderungsaktionen a) Biomasseheizungen b) Sanierungsberatung 13. 14. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.5.2019 Allfälliges Erledigung: zu 1. Keine Wortmeldung 2. Vizebgm. Angelika Moosbrugger stellt das Projekt Energiemeisterschaft in den Kindergärten kurz vor. Dieses hatte zum Ziel das Thema Energie in den Kindergärten aufzuarbeiten und Energieeinsparmöglichkeiten zu finden. Am Projekt beteiligten sich sämtliche Gemeindekindergärten in Wolfurt. Denise Schwarz und Isabella Gasser stellen – stellvertretend für alle Kindergärten – das Projekt anhand beiliegender PowerPointPräsentation vor. Das Thema Energie wurde als Jahresthema in die Tagesarbeit der Kindergärten eingebaut und aus den verschiedensten Blickwinkeln beleuchtet. Dies ging von den verschiedenen Energieformen über Mobilität bis zur Prüfung, wo und in welcher Form überall Energie zum Einsatz kommt. In beindruckender Weise wurden so – teilweise auch sehr überraschende – Zugänge zum Thema gefunden. Das Projekt wurde mit Überreichung der Zertifikate abgeschlossen wird aber auch in Zukunft bei der einen oder anderen Gelegenheit wieder zum Thema. GR Robert Hasler ergänzt, dass parallel auch die Ressourcenverbräuche (Strom, Wasser) in den einzelnen Kindergärten erhoben wurden, was aber – zumindest beim Strom – nicht sehr aussagekräftig sein wird, da 4 Einrichtungen in andere integriert sind, was die Erhebungen verkompliziert hat. Die Auswertung ist noch im Gange. Den Kindergärten insgesamt und den 2 Präsentatorinnen wird für das Engagement der Dank der Gemeinde ausgesprochen. 3. a) Erfreulicherweise hat das Landesgericht Feldkirch das Urteil der 1. Instanz in Sachen Niedrigseilgarten bestätigt. b) Ab 15.7.2019 wird Simon Mayer die Gebäudewartriege verstärken. c) Mit 1.7.2019 wird die Ärztebereitschaft dergestalt angepasst, dass der Bereitschaftsdient während der Nachtstunden - als Zwischenschritt bis zu einer landesweit einheitlichen Lösung ab voraussichtlich 1.1.2020 - nicht mehr über die Sprengelärzte, sondern über Zuweisungen durch die Ärzterufnummer bewerkstelligt wird. Die Kosten werden ebenfalls entsprechend angepasst. d) Das Auflageverfahren für die Umlegung Gewerbegebiet wurde mittlerweile abgeschlossen. Während der Auflagefrist langten 3 Einwendungsschreiben ein. e) Der Vorsitzende erinnert neuerlich an die in der kommenden Woche stattfindende Gymnaestrada. f) Vom 22.-28.7.2019 gastiert der Zirkus William in Wolfurt. Standort wird die Wiese unterhalb des Feuerwehrhauses sein. 4. Zu den für nicht dringlich erklärten Gesetzesbeschlüssen betreffend ein Gesetz über Datenschutzbeauftragte, ein Gesetz über eine Änderung des Sportgesetzes, ein Gesetz über eine Änderung des Landes-Dienstleistungs- und Berufsqualifikationsgesetzes, ein Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeitergesetzesgesetzes und ein Gesetz über eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes wird kein Antrag auf Volksabstimmung gestellt. 5. a) Der Rechnungsabschluss des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes 2018 wird mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von jeweils EUR 28.003, 44 zur Kenntnis genommen. b) Der Rechnungsabschluss des Gemeindeverbands Landbus Unterland für das Jahr 2018 schließt mit Einnahmen und Ausgaben von jeweils EUR 24.474.911, 33 ausgeglichen ab. 6. Für das auf GST-NR 1605 und .477 (ehem. Hesse Areal) geplante Bauvorhaben, das die Errichtung einer Wohnanlage mit 2 Gebäuden bei weitestgehender Erhaltung des Bestandes vorsieht, wird eine Erhöhung der Baunutzungszahl auf 70, 17 bewilligt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 7. Mit dem Eigentümer des GST-NR 3612, Walter Reiner, wird ein Raumplanungsvertrag gem. § 38a RPG hinsichtlich GST-NR 3612 abgeschlossen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 8. Das GST-NR 3612 an der Gartenstraße wird von Bauerwartungsfläche Wohngebiet in Baufläche Wohngebiet umgewidmet. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 9. Wenngleich der Prüfbericht des Landesrechnungshofes zur Schülerbetreuung, was die grundsätzliche Qualität und den Ausbau der Schülerbetreuung in Wolfurt angeht, der Gemeinde ein gutes Zeugnis ausstellt, so sind doch einige Kritikpunkte zutage getreten, die aber nicht zuletzt auf die ziemlich undurchsichtige und verwirrende Kompetenzlage zurückzuführen sind. Bemängelt wird laut Vizebgm. Angelika Moosbrugger die Zusammenarbeit mit der KiBeV, insbesondere im Hinblick auf Kosten und Ausbildungsstand der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diesbezüglich steht Wolfurt stellvertretend für eine Vielzahl anderer Gemeinden im Land. Da für Wolfurt schon vor der Prüfung diverse Dinge um das Thema Schülerbetreuung nicht ganz durchschaubar waren, ist die Gemeinde froh über die Prüfung. Seit Vorlage des Prüfberichtes wurden folgende Schritte gesetzt:  Diskussion im Ausschuss Bildung und Kultur  Vorbereitung der Verordnung Schülerbetreuungskosten – diese wird noch im Ausschuss für Bildung und Kultur beraten  Gespräch mit Angelika Hagspiel von KiBeV – hier wird Gerald Klocker noch eine Kostenprüfung verschiedener Betreuungsmodelle machen  Gespräch mit Dir. Dragosits wegen Ganztagsklasse – aufgrund der Baufertigstellung fand entgegen der Vorgespräche kein diesbezüglicher Elternabend statt. Der Start ist nun für das Schuljahr 2020/21 geplant, die Vorbereitung soll frühzeitig im kommenden Schuljahr beginnen.  Gespräch mit LR Schöbi-Fink ist auf 11.7.2019 terminisiert. In der folgenden angeregten Diskussion werden vor allem die oftmals kolportierten Anmeldeverpflichtungen für mehrere Jahre bei Ganztagsklassen sowie die unterschiedlichen Formen der Schülerbetreuung (verschränkte Ganztagsklassen, getrennte Ganztagsklassen, Mittags- und Nachmittagsbetreuung) besprochen. Für die Information fühlt sich, wie auch der Landesrechnungshof berechtigt kritisiert, niemand so richtig verantwortlich. Dies rührt auch daher, dass das Thema Schülerbetreuung in Wolfurt in den 90er-Jahren aus einer Notlösung gewachsen ist und die Zuständigkeit nicht so richtig geklärt war. Diese wird gemeindeseitig beim Land gesehen, was auch durch ein vom Gemeindebund in Auftrag gegebenes Gutachten betätigt wird. Auch der Vbg. Gemeindeverband ist angehalten, sich dieses Themas anzunehmen. 10. In einem Statement zu den Gebührenanpassungen halten GV Jadranko Lesic und GV Peter Grebenz für die SPÖ Fraktion fest, dass zwar die Vorgaben für eine Indexierung klar sind, dass aber trotzdem die Schere zwischen den Einkommensanpassungen der Haushalte und den Gebührenentwicklungen immer weiter auseinanderklaffen. Demgegenüber verweist GR Hasler, dass aufgrund des angesprochenen großen Sprunges bei den Kindergartengebühren vor 10 Jahren gemeindeseitig ein Gutscheinsystem zur Abfederung eingeführt wurde. a) Der indexbedingten Anpassung der Kindergartentarife um ca. 2% gemäß Vorgaben des Landes wird zugestimmt. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 3 Gegenstimmen (SPÖ) b) Zu den Musikschulgebühren hält Vizebgm. Angelika Moosbrugger fest, dass auch in diesem Bereich Vereinheitlichungstendenzen bestehen und ein für die Förderung der Personalkosten gültiger Mindestsatz eingeführt wurde. Dieser wird von der Musikschule am Hofsteig geringfügig unterschritten, was zu Förderungsabzügen führt. Es wird beschlossen, die Musikschulgebühren um die an den Personalkosten orientierte Indexanpassung von 3, 15% zu erhöhen. Antragsteller: Bgm. Christian Natter 11. 4 Gegenstimmen (SPÖ), Brigitte Feuerstein a) Das GST-NR 833/4 grenzt an die Kindergartenliegenschaft Bütze und ist im Flächenwidmungsplan als Vorbehaltsfläche (VS, KG) mit Unterlagswidmung Baufläche Wohngebiet ausgewiesen. Das Grundstück dient zur Arrondierung der bereits im Gemeindeeigentum bzw. im Eigentum der Marktgemeinde Wolfurt Immobilienverwaltungs GmbH & Co KG befindlichen Schulliegenschaft. Es ist auch für eine sichere Zuwegung zu Schule und Kindergarten wichtig. Die Gemeindevertretung stimmt dem Erwerb des GST-NR 833/4 mit 800 m² zum Kaufpreis von EUR 513.000, -- durch die Gemeinde zu. Sämtliche mit Vertragserrichtung undabwicklung verbundenen Kosten, Gebühren und Steuern, ausgenommen die ImmoESt. die von der Verkäuferin zu bezahlen ist, trägt die Gemeinde. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) In der Sitzung des Ausschusses für Dorfentwicklung und Raumplanung am 4.7.2016 wurde die Standortentscheidung für das künftige Sozialzentrum an der Bützestraße getroffen. Bereits anlässlich des Ankaufes der Liegenschaft Ecke Lauteracher Straße/Unterlinden, wurde – unter der Bedingung, dass das Sozialzentrum in diesem Bereich errichtet wird, ein Ankauf durch die Seniorenstiftung beschlossen. Dies war gleichzeitig ein erster Schritt in Richtung der beabsichtigten Einbindung der Seniorenstiftung und Martin-Schwerzler-Stiftung in die Grundbereitstellung für das Sozialzentrum. Folgerichtig wurde auch in den Voranschlägen 2018 und 2019 ein Verkauf von Liegenschaftsanteilen der Gemeinde an diese beiden Stiftungen vorgesehen.  Die Marktgemeinde Wolfurt verkauft das GST-NR 850/3 mit 404 m² zum Preis von EUR 230.000, -- an die Seniorenstiftung  Die Marktgemeinde Wolfurt verkauft aus den GST-NR 848/3, 848/8 und 849 zum Preis von EUR 500/m²  540/4840 Anteile zum Preis von 270.000, -- an die Seniorenstiftung und  1694/4840 Anteile zum Preis von EUR 847.000, -- an die Martin-Schwerzler-Stiftung Die Kosten, Gebühren und Steuern des Vertrages gehen mit Ausnahme der ImmoESt., welche die Verkäuferin zu zahlen hat, zu Lasten der jeweiligen Erwerber. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 12. a) Die Geltungsdauer der Förderrichtlinien für Biomasseheizungen wird gemäß Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Umwelt bis auf Widerruf verlängert. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig b) Die Richtlinien für die vertiefte Sanierungsberatung werden ebenfalls über Empfehlung des Ausschusses für Mobilität und Umwelt laut Beilage geändert. Antragsteller: Bgm. Christian Natter einstimmig 13. Nachdem keine Abänderungswünsche eingebracht werden, gilt die Verhandlungsschrift der 30. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.5.2019 als genehmigt. 14. a) Über Anfrage von GV Jadranko Lesic zur Neuverpachtung des GH Sternen erklärt der Vorsitzende, dass die erste Vergaberunde zu keinem Ergebnis geführt habe und das Vergabeprocedere deshalb fortgeführt werde. b) Auf die Anfrage von EM Wolfgang Schwärzler, was auf der Liegenschaft Lang, Unterlinden, geplant sei, wird vom Vorsitzenden auf noch nicht vorliegende Einreichunterlagen verwiesen. c) Bezüglich der Anfrage von GV Andreas Gorbach, ob im Quartier Ach ein Nahversorger geplant sei, erklärt der Vorsitzende, dass für alle definierten Quartiere grundsätzlich Nahversorgungseinrichtungen vorgesehen seien, allerdings sei eine Umsetzung nur sukzessive möglich. d) Auf Anfrage von GV Mag. Michaela Anwander berichtet der Vorsitzende, dass bis Ende 2019 die Planungen für die erste Bauetappe Rickenbach der Fa. Doppelmayr abgeschlossen sein sollte und dann im kommenden Jahr die Bauarbeiten beginnen. Er hebt in diesem Zusammenhang zum wiederholten Mal die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Bauherrin hervor. e) Die Anfrage von GV Brigitte Feuerstein, wann mit den Bautätigkeiten der Wohnanlage Bahnhofstraße begonnen werde, wird von GR Robert Hasler mit dem Auffahren der Bagger am heutigen Tage beantwortet. f) Die Anfrage von EM Ingo Schönenberger, ob die Sperre der Bucher Straße auch für Radfahrer gelte, wird vom Vorsitzenden zur Beantwortung vorgemerkt. g) GV DI Martin Reis gibt nochmals das Programm der Gymnaestrada bekannt. h) Die Anfrage von GV Harald Greber, ob das Vermögen der Seniorenstiftung und der MartinSchwerzler-Stiftung nur in Barvermögen, oder auch in sonstigen Veranlagungen bestehen, wird vom Vorsitzenden mit ausschließlich Barvermögen beantwortet. i) Über Anfrage von EM Mag. Josef Thaler gibt der Vorsitzende den Fahrplan für die Umsetzung des Nahversorgungs- und Sozialzentrums wie folgt: bekannt:  Nach der Beschlussfassung über die Grundstücksveränderungen wird die Projektgruppe die Arbeit aufnehmen  Die Vertragswerke (Baurechtsvertrag, Gesellschaftsvertrag) sind vorbereitet und werden im Herbst finalisiert  Im Herbst wird die Ausschreibung für den Nahversorger erfolgen  Anfang 2020 ist die Vorbereitung des städtebaulichen Wettbewerbs vorgesehen. j) Abschließend bedankt sich Vizebgm. Angelika Moosbrugger, dass so viele Mandatare diese Sitzung per Fahrrad besucht haben. Schluss der Sitzung: 22:20 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: Richtlinien1 für die Förderung einer Vorfeldberatung durch Sanierungsprofis für Eigentümer sanierungsbedürftiger Objekte beschlossen in der Gemeindevertretungssitzung vom 3.12.2014 (Fassung 1.7.2019) 1. Allgemeines Die Marktgemeinde Wolfurt will mit dieser Förderung in Ergänzung des Sanierungsberatungsangebotes des Landes einen Beitrag zur Reduktion des Energieverbrauches, der Verringerung der Emission von treibhauswirksamen Gasen und dem flächensparenden Umgang mit Bauland auf ihrem Gemeindegebiet leisten. 2. Förderinhalt Gefördert wird die Beratung von Eigentümern sanierungsbedürftiger Objekte in Form einer fundierten Einschätzung zur Sanierbarkeit des Gebäudes, möglichen Optionen einer Nachverdichtung, Umnutzung und Umgestaltung. 3. a) Fördervoraussetzungen Das Sanierungsobjekt muss ganzjährig bewohnt sein oder sich für eine Umnutzung in ein Wohngebäude eignen und sich auf dem Gemeindegebiet der Marktgemeinde Wolfurt befinden. b) Eine Beratung ist nur für Gebäude möglich, die zum Zeitpunkt der Beratung mindestens 20 Jahre alt sind (Datum der Baubewilligung). c) Die Beratung muss durch einen von der Gemeinde anerkannten Berater erfolgen. Eine Liste der anerkannten Berater ist im Gemeindeamt aufzulegen und auf der Gemeindehomepage zu veröffentlichen. 4. Sanierungsberater a) Als Berater können sich natürliche und juristische Personen bewerben, die eine Gewerbeberechtigung für Sanierungsberatung, Architektur oder Baumeister aufweisen können. Der Bewerbung ist ein Nachweis über einschlägige Praxiserfahrung in der Durchführung von energetisch hochwertigen Sanierungen, in Form  mindestens zweier Referenzprojekte von in den letzten drei Kalenderjahren vor der Bewerbung als Sanierungsberater durchgeführten energetisch hochwertigen Sanierungen und  einschlägiger Ausbildungen (Energieausweisrechner, Energieberatungskurs, Teilnahme an Fachtagungen für energieeffizientes Bauen und Sanierungen, …) oder dergleichen anzuschließen. b) Die Entscheidungen über die Zulassung als Sanierungsberater im Sinne dieser Richtlinien trifft der Gemeindevorstand. 4. Förderungsausmaß Die Förderung besteht in einem einmaligen Zuschuss zur Abdeckung der Honorarkosten des Sanierungsberaters. Die Förderung ist dreifach begrenzt und zwar    1 durch die Begrenzung auf maximal 6 Beratungsstunden durch die Begrenzung des Stundensatzes auf EUR 80, -durch die Begrenzung auf einen Höchstbetrag von EUR 400, --. Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung werden personenbezogene Bezeichnungen (zB Sanierungsberater, ...) ohne geschlechtsspezifische Differenzierung verwendet. Sollte sich aus der Vorfeldberatung ein unmittelbarer Auftrag für eine umfassende Sanierungsbegleitung an den Berater ergeben, so ist die Sanierungsberatung als Vorleistung zu sehen und entfällt der Förderungsanspruch. 5. Antragsabwicklung Die Auszahlung der Förderung erfolgt über Vorlage von Rechnungen im Sinne von Punkt 4. sowie der Vorlage eines Beratungsprotokolls in dem die wesentlichen Beratungsinhalte und Empfehlungen festgehalten sind. Dieser Förderrichtlinien sowie nach Maßgabe der vorhandenen Mittel. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 6. Überprüfung Den Organen der Gemeinde sind für Überprüfungen des Förderungsvorhabens Einsicht in alle für die Förderung relevanten Unterlagen zu geben sowie Besichtigungen an Ort und Stelle zu gestatten. 7. Förderungszeitraum Diese Richtlinien treten mit 1.1.2015 in Kraft und bis auf Widerruf. Mit Inkrafttreten dieser Förderrichtlinien treten die Richtlinien für die Gewährung eines Zuschusses zur Erstellung von energetischen Althaussanierungskonzepten vom 5.3.2008 in der Fassung vom 12.12.2010 außer Kraft.