19620308_GVE023

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Letzte Änderung 30.05.2021, 08:58
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1962-03-08
Erscheinungsdatum 1962-03-08
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Protokoll über die am Donnerstag, den 8. März 1962 im Schulhaus abgehaltene 23. Gemeindevertretungssitzung Anwesend: Der Bürgermeister, 3 Gemeinderäte, 16 Gemeindevertreter und die Ersatzleute E. Dür, E. Lang, K. Köb und H. Flatz Entschuldigt: GR. H. Mohr, GV. M. Höfle, GV. Dr. R. Hinteregger und GV. O. Schwärzler Beginnt 20.00 Uhr A. öffentliche Sitzung 1. Mitteilungen: a) Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat folgende Gewerbescheine ausgestellt: Dkfm. Kurt Herran, Lauteracherstr. 21, Handel mit Nachrichtengeräten; Josef Bernhard, Kreuzstrasse 4, Glaser; Franz Stampfl, Frickenescherweg 4, Herrenkleidermacher b) Gemäss Erlass vom 12. Feber 1962 hat die Vorarlberger Landesregierung gegen den Gemeindevoranschlag keine Einwendungen erhoben. c) Am 6. Feber 1962 fand die Musterung des Jahrganges 1943 statt. Von 22 Stellungspflichtigen waren 9 tauglich, 8 tauglich ohne Waffe und 5 untauglich. d) Ein Schreiben der PTD., Innsbruck wegen unzureichender Unterbringung des Postamtes Wolfurt bzw. wegen Bekanntgabe des Termines für den Bau eines Gemeindehauses wird zur Kenntnis gebracht. e) Im Bauprogramm der VGWSG [VOGEWSI], Dornbirn ist der Bau eines 9 - Familien - Wohnhauses im Kessel vorgesehen. f) Eine Einladung der Kath. Männerbewegung in Feldkirch zu Politiker-Exerzitien wird bekanntgegeben. 2. Liegenschaftsverkehr der LAWK: Den vom Verwaltungsausschuss der LAWK in Punkt 6 und 8 des Protokolles vom 14.10.1960, in Punkt 5 lit. c des Protokolles vom 2.5.1961 und in Punkt 4 lit a des Protokolles vom 5.10.1961 gefassten Beschlüssen hinsichtlich Veränderungen im Liegenschaftsbesitz der LAWK wird zugestimmt. 3. Unterhalt des ostseitigen Weges entlang der Bahnlinie: a) Eine Entscheidung hinsichtlich Übernahme des ostseitigen Weges entlang der Bahnlinie in die Erhaltungspflicht der Gemeinde wird bis zur Abklärung von Vorfragen zurückgestellt. b) Um die Voraussetzungen für einen späteren zweigeleisigen Ausbau der Bahnlinie Lauterach - Feldkirch zu schaffen, ist die Bundesbahndirektion an die Gemeinde mit dem Wunsch herangetreten, ihr bei den notwendig werdenden Grundablösungsverhandlungen ggf. behilflich zu sein. Diesem Ansuchen wird unter Bedingungen stattgegeben. - 2 - 4. Wasserleitungsnetzerweiterung: Aus grundsätzlichen Überlegungen wird beschlossen, soweit dies vom Standpunkt der Ortsverbauung verantwortet werden kann, Erweiterungen des Wasserversorgungsnetzes durchzuführen. Die Vorfinanzierung hat die Gemeinde zu übernehmen und die Ersätze dieser Kosten durch die nutzniessenden Anschlussnehmer erfolgt durch Vorschreibung eines einmaligen Kapitalbeitrages in Höhe der Anschlussgebühr. Im Sinne dieser Regelung sind in nächster Zeit folgende Erweiterungen durchzuführen: a) Abzweigend von der Achstrasse entlang den Gp. 471, 467 und 491 bis zum öffentlichen Weg, Gp. 3196 eine Gussleitung 80 mm Ø b) Verlängerung der Wasserleitung an der Lauteracherstrasse bis zur Abzweigung des Weges, Gp. 3216 mit einer Gussleitung 80 mm / c) Verlegung einer Gussleitung 80 mm Ø entlang der Schmerzenbildstrasse d) Verlängerung der Wasserleitung Wälderstrasse bis zur Schmerzenbildstrasse in Gussrohren 50 mm Ø e) Erstellung einer Ringleitung von der Blumenfeldstrasse über den St. Antoniusweg zur Lauteracherstrasse in Kunststoffrohren 2 " 5. Kanalisationsangelegenheiten: a) Die Interpretierung der Anschlussmöglichkeiten an die Ortskanalisation und eine Regelung bezüglich der Altanschlüsse wird an den Kanalisationsausschuss zur Abgabe eines Gutachtens verwiesen. b) Als vordringlichster Abschnitt im Zuge der Erweiterung der Ortskanalisation wird der Bau des Kanalstranges 23 (Hofsteigstrasse) angesehen. c) Die Erstellung eines Anschlusses an die Ortskanalisation für das Vereinshaus Wolfurt wird aus Gemeindemitteln übernommen. 6. Grundtrennungsansuchen: a) Das Ansuchen der Frau Hermine Änderung der Begrenzung zwischen Unterteilung der Gp. 1398 in die und 1398/5 nach dem Lageplan des bewilligt. Eberle, Wolfurt, Schulstrasse 8, auf den Gp. 1397/1 und 1398 sowie auf Gp. 1398/1, 1398/2, 1398/3, 1398/4 Dipl. Ing. Markowsky, Feldkirch wird b) Das Ansuchen von Ella und Sieglinde Klockerf Wolfurt, Unterhub 16, auf Änderung der Begrenzung zwischen den Gp. 1164, 1165 und 1096 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. Dr. G. Schelling, Dornbirn, wird bewilligt. 7. Anschaffung von Erziehungsbüchern: In Erweiterung der Säuglingspaketaktion wird beschlossen, ab sofort den Müttern bei Erstgeburten das Buch Strassenberger, Erziehen - aber richtig zu überreichen. 8. Leichenwagenrenovierung: Die Renovierung des Leichenwagens wird an Malermeister P. Heidegger, Wolfurt, zum Angebot vom 14. Feber 1962 vergeben. Gleichzeitig wird beschlossen, für das Leichenwagenpersonal einheitliche Bekleidung anzuschaffen. - 3 - 11. Genehmigung des Protokolles der 22. Gemeindevertretungssitzung: Nachdem gegen die Fassung des Protokolles der 22. Gemeindevertretungssitzung kein Einwand erhoben wird, wird dieses vom Bürgermeister für genehmigt erklärt. 12. Sitzungsberichte: a) Ein Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 5.3.1962 wird zur Kenntnis genommen. b) Die Protokolle Nr. 7 und 8 über Sitzungen des Verwaltungsausschusses der LAWK werden zur Kenntnis genommen. 13. Allfälliges: a) Nach Dringlichkeitserklärung wird das Ansuchen von Maria Bernhard, Wolfurt, Feldeggstr., auf Unterteilung der Gp. 254 in die Gp. 254/1 und 254/2 nach dem Lageplan des Dipl. Ing. D. Salzmann, Dornbirn, GZl. 2307/61 vom 24.11.1961 bewilligt. b) Die von der VGWSG im Kessel zur Errichtung geplanten Wohnhäuser sollen die Strassenbezeichnung "Im Kessel" erhalten. c) Anfragen wegen den Gemeindearbeitern, wegen der Kanalisation Bucherstrasse und wegen des schlechten Zustandes verschiedener Gemeindestrassen werden vom Bürgermeister zur Erledigung vorgemerkt. Schluss der Sitzung um 23:20 Uhr Der Bürgermeister: Der Schriftführer: