19760812_GVE014

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Letzte Änderung 30.05.2021, 09:01
Gemeinde Wolfurt
Bereich oeffentlich
Schlagworte: wolfurtvertretung
Dokumentdatum 1976-08-12
Erscheinungsdatum 1976-08-12
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Inhalt des Dokuments

- 1 - GEMEINDEAMT WOLFURT Verhandlungsschrift über die am Donnerstag, den 12. August 1976 stattgefundene 14. Sitzung der Gemeindevertretung ================================== Vorsitzender: Bürgermeister Hubert Waibel Schriftführer: Gde.Sekr. August Geiger Anwesend: 18 Gemeindevertreter sowie die Ersatzleute Franz W. Rohner, Alfons Schertler, Elmar Österle, Norbert Berchtold, Adolf Lohs, Johanna Pfister und Gottfried Mathis. Entschuldigt: GR. Ing. Jochen Böhler, GR. Anton Lingenhel, GV. Helmut Frei, GV. Dr. Elisabeth Längle, GV. Hans Wiedenbauer, GV. Josef Zwickle, GV. Franz Lucny und GV. Ernst Kögl. Ort: Sitzungssaal Gemeindeamt Beginn: 19:00 Uhr Es wird festgestellt, daß alle Gemeindevertreter ordnungsgemäß geladen worden sind und die Beschlußfähigkeit gegeben ist. Über Antrag von GR. Ludwig Gmeiner wird die Behandlung des Punktes 7. an den Schluß der Tagesordnung gesetzt und für vertraulich erklärt. (einstimmig) Tagesordnung 1. Mitteilungen 2. Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten für Altersheim und Alters- u. Chronischkrankenstation 3. Stellungnahme zu Bauansuchen: Hallenbau "Die Küche" 4. Stellungnahme zu Ansuchen um Baugrundlagenbestimmung: A & O Verbrauchermarkt 5. Ausbau der Wälderstraße 6. Bezeichnung von zwei Gemeindestraßen 7. Abschluß des Gemeindearztvertrages mit Dr. Lothar Schneider 8. Übernahme einer Haftung für den Wasserverband Hofsteig 9. a) b) c) Ansuchen um Auflassung der Dienstbarkeit des Fußsteiges Fidel Gmeiner & Co Geschw. Hinteregger, Schwarzach Martin Weiß, Bregenz 10. Genehmigung der Verhandlungsschrift der 13. Sitzung der Gemeindevertretung vom 15. Juli 1976 11. Allfälliges Erledigung Zu 1. a) Am 19.8.1976 wird beim LG. Feldkirch die erste Tagsatzung in Sache des von der Gemeinde durch RA. Dr. Kohler eingeklagten Wiederkaufsrecht an Gp. 410/5 u.a. stattfinden. - 2 - b) Am 16.9.1976 findet die Enteignungsverhandlung wegen Grundinanspruchnahme für den Bau der Rheintalautobahn aus der Gp. 410/5 statt. c) Gewerbescheinausstellung: Fa. A. Fehle & Co., Kesselstraße 2: Handelsgewerbe. d) Gewerbescheinlöschung: Fritz Niederacher, Schlattweg 9: Kraftfahrzeugwasch- und -pflegedienst. e) Neuzugänge beim Lehrkörper an Wolfurter Pflichtschulen: HS: Franz Fellnhofer, Hubert Klimmer, Ingrid Scherer; VS Bütze: Elisabeth Schönbeck VS Mähdle: Renate Bröll, Waltraud Dorner, Irmtraud Hager. f) Verleihung der schulfesten Lehrerstellen: Peter Heinzle (HS), Rita Fischer (HS), Laura Vollmer (VS Bütze). g) Der Tätigkeitsbericht der Volksbücherei Wolfurt über das Jahr 1975 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. h) Die Beschützende Werkstätte in Bregenz soll in den Räumen des Waisenhauses untergebracht werden. Die von der Stadt Bregenz geforderten Mieten müssen jedoch als entschieden zu hoch bezeichnet werden. 2. Die Baumeisterarbeiten für Altersheim und Alters- und Chronischkrankenstation werden an die bestbietende Fa. A. u. H. Zimmermann, Baumeister, Bregenz, laut Angebot vom 21.7.1976 zum Offertpreis von S 6, 070.799, 90 übertragen. (einstimmig) 3. Die Gp. 1717/2, auf der die Fa. "Die Küche" (Egon Gasser) einen Betriebsneubau zu errichten beabsichtigt, befindet sich lt. Flächenwidmungsplan im gemischt genutzten Baugebiet. Es wird festgestellt, daß es sich um einen nicht störenden Betrieb handelt. (einstimmig) 4. Zum Zwecke der Feststellung, inwieweit die an der Achstraße geplante Errichtung eines Verbrauchermarktes durch die Fa. A & O, Großhandelshaus F.M. Zumtobel, Dornbirn, den Intentionen der Raumplanung zu entsprechen vermag, sollen vorerst Gutachten über den dabei wahrzunehmenden Umweltschutz, sowie in bezug auf verkehrstechnische, wirtschaftliche und arbeitsmarktwirksame Auswirkungen, eingeholt werden. (einstimmig) 5. Gemäß §§ 6 und 10 des Straßengesetzes, LGBl. Nr. 8/1969 wird verordnet: § 1 (1) 30% der beim Bau der Wälderstraße (ohne Gehsteig) aufzuwendenden Grundablösekosten werden von den Eigentümern jener Grundstücke erhoben, die durch die Straße mittelbar oder unmittelbar erschlossen werden und durch den Bau der Straße einen dauernden Vorteil erlangen. - 3 (2) Die beitragspflichtigen Grundstücke sind im Lageplan vom 12.8.1976 festgehalten. § 2 Grundeigentümern, die den für den Bau der Wälderstraße benötigten Grund kostenlos abtreten, werden die Beiträge gem. § 1 erlassen. § 3 (1) Die bestehende Straße wird durchschnittlich um 1, 60 m verbreitert, woraus sich bei gleichmäßiger Grundinanspruchnahme eine Abtretungsverpflichtung von 0, 80 m2 je Laufmeter angrenzendes Grundstück ergibt. (2) Grundeigentümer, von denen mehr Grund beansprucht wird, als sich aus einer gleichmäßigen Inanspruchnahme gemäß Abs. 1 errechnet, haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die Mehrabtretungsfläche, ohne die Begünstigung gemäß § 2 zu verlieren, wenn sie jene Fläche, die sich bei gleichmäßiger Inanspruchnahme errechnet, kostenlos abtreten. § 4 (1) Von Grundeigentümern, von denen für den Bau eines Gehsteiges an der Wälderstraße Grund erworben wird, werden Beiträge wie folgt erhoben: a) 50% der Grundablösekosten und b) 50% der von der Gemeinde Wolfurt aufzuwendenden Baukosten. (2) Diese Beiträge entfallen, wenn der Grundeigentümer den für den Gehsteig erforderlichen Grund kostenlos abtritt. (einstimmig) 6. Auf Grund von § 14 Abs. 3 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 45/ 1965 wird verordnet: § 1 (1) Die Gemeindestraße Gp. 3194 (im Gemeindestraßenverzeichnis unter der Nummer 49 geführt), die ihren Straßenanschluß bei Gp. 3209 (AlbertLoacker-Straße) hat und bei Gp. 453 endet, erhält die Bezeichnung "Bogenstraße". Der Privatweg Gp. 452/4, welcher in die Gp. 3194 einmündet, erhält ebenfalls die Bezeichnung" Bogenstraße". (2) Die Gemeindestraße Gp. 3208 (im Gemeindestraßenverzeichnis unter der Nummer 62 geführt), die ihren Straßenanschluß bei Gp. 3205 (Fattstraße) hat und bei Gp. 881 endet, sowie der Privatweg Gp. 963/1, der in die Gp. 3208 einmündet, erhalten die Bezeichnung" Primelweg". § 2 Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 1975 in Kraft.(einstimmig) - 4 - 8. Die Gemeinde Wolfurt verpflichtet sich im Sinne des § 10 Abs. 2 Wasserbautenförderungsgesetz in der Fassung der Novelle 1969, BGBl. Nr. 299, für die Rückzahlung samt Zinsen und Verzugszinsen des vom Wasserwirtschaftsfonds dem Wasserverband "Hofsteig" zum Bau einer Abwasserbeseitigungsanlage gewährten Darlehens in der Höhe von S 19, 500.000, --, in Worten: Schilling neunzehnmillionenfünfhunderttausend als Bürge für den satzungsmäßigen Anteil von derzeit 12% zu haften. (einstimmig) 9. a) Der Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges über die Gp. 1755/2, K.G. Wolfurt zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt wird zugestimmt. (einstimmig) b) Der Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges über die Gp. 1817/2, K.G. Wolfurt zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt wird zugestimmt. (einstimmig) c) Der Löschung der Dienstbarkeit des Fußsteiges über die Gp. 1765/2, K.G. Wolfurt zu Gunsten der Gemeinde Wolfurt wird zugestimmt. (einstimmig) 10. Gegen die Abfassung der Verhandlungsschrift der 13. öffentlichen und der 5. vertraulichen Sitzung der Gemeindevertretung wird kein Einwand erhoben. 11. Keine Wortmeldung 7. Der mit Gemeindearzt Dr. Lothar Schneider gemäß Gemeindevertretungsbeschluß vom 19.7.1973 abgeschlossene, zufolge Einspruches des Amtes der Vorarlberger Landesregierung jedoch nicht wirksam gewordene Gemeindearztvertrag, wird bei ersatzloser Streichung des Punktes VI. rückwirkend per 1.1.1972 reaktiviert. (einstimmig) Schluß der Sitzung um 21, 50 Uhr Der Schriftführer: Der Vorsitzende: